10. März 2019

Die unlösbare Aufgabe - der Schutzstreifen

Besonders viele Radfahrende bringt er auf der Böblingerstraße zwischen Heslach und Vaihingen in Schwierigkeiten.

Weil die Fahrbahn zu schmal ist für einen Radfahrstreifen, hat die Stadt einen sogenannten Schutzstreifen angelegt. Entlang von parkenden Fahrzeugen.

Man radelt also in der Dooringzone überbreit abgestellter Kleinlaster und wird links von Autos überholt, die den Sicherheitsabstand nicht einhalten können, weil die Fahrbahnbreite das nicht hergibt. Eine unhaltbare Situation, die ein Radfahrender für sich nicht befriedigend klären kann. In einem Twitter-Post zeigt Martin dieses Video wie er die Kaltentaler Abfahrt nach der Kreuzung Waldeck hinauf radelt.

Standbilder aus Martins Video
Weil er nicht von Autos mit Tempo 50 in einem Abstand von 50 cm überholt werden will, fährt er mittiger auf der Fahrbahn (links außerhalb des Schutzstreifens). Der Fahrer des kleinen dunklen Sportwagens mit Esslinger Kennzeichen hupt ihn an. Martin bremst und schaut sich um, ob an seinem Fahrrad was nicht in Ordnung ist (hupen ist eine Warnung vor einer Gefahr). Dann startet wer wieder. Der Autofahrer hupt noch mal, Martin hält wieder an und guckt sich um. Das Spiel geht so eine Weile. Ein weißes Autos, ebenfalls mit Esslinger Kennzeichen, überholt dann den dunklen Sportwagen rechts. Er fährt über den Schutzstreifen, dort wo eine Einfahrt zu einem Grundstück ist, muss aber wieder nach links schwenken, weil die Autoparkplätze gleich wieder beginnen, hängt nun direkt hinter dem Radler und hupt auch. Hier verstehen sich zwei Verkehrsarten ganz und gar nicht. Wenn man bedenkt, dass es sich hier nur um ein paar hundert Meter handelt, die Autofahrende langsamer tun müssen, ist ihre Aggressivität nicht recht verständlich. Erlaubt ist das schon gar nicht.

Eine Infrastruktur bringt Radfahrende in Gefahr und in eine für sie äußerst schwierigige, eigentlich völlig unlösbare Situation.

Und das auf der Hauptradroute 1. Wie verhält man sich als Radler/in hier richtig? Ich winke in solchen Fällen oft bremsend mit der linken Hand, bedeute den Überholdränglern, langsam zu tun. Leider beeindruckt das die wenigsten Autofahrer. Und wusch, ist wieder einer so eng an mir vorbei, dass ich die Hand einziehen muss, damit er sie mit seinem Außenspiegel nicht trifft. Wenn mir das einmal passiert ist, fahre ich den Rest der Stercke auch mitten auf der Fahrbahn. Dann ist jedem Autofahrenden klar: Ich kann hier nicht überholt werden. Punkt. Aber ich brauche diesen Stress nicht! Ich möchte ja nur zur Arbeit oder von der Arbeit heim radeln.

Ein Schutztstreifen ist kein Radweg. Ein Radler muss ihn nicht nehmen. Allerdings liegt er genau dort, wo Radler üblicherweise fahren sollen, nämlich so weit rechts, wie es möglich ist, ohne dass sie sich selbst gefährden (also außerhalb der Dooringzone). Vielleicht würde ein Autofahrer einen Radler nicht überholen, der in diesem rechten Fahrbahnbereich fährt, wenn es nicht diese gestrichelte Linie gäbe, die dem Autofahrer suggeriert, dass er seinen eigenen und der Radler einen anderen Bereich hat. Das macht diese Schutzstreifen zu Angststreifen und Gefährdungsstreifen. 

Sie müssen eigentlich sofort erntfernt werden, weil sie extrem zur Verunsicherung von Radfahrenden beitragen. Sie werden in die Dooringzone gedrängt und links zu schnell und zu eng überholt. Niemand möchte das jeden Morgen auf dem Weg zur Arbeit oder jeden Abend bei der Heimfahrt haben.

Auf der Neckarstraße zum Neckartor hin liegt auch so ein Schutzstreifen, wo man zwischen den Außenspiegeln geparkter und überholender Autos (nervlich) zerrieben wird. Und Autofahrende haben es dort besonders eilig, weil sie noch bei Grün über die Neckartorampel kommen wollen (während wir Radler diese Grünphase nie schaffen und immer warten müssen). Der Streifen ist ein Meter breit. Zu den Autos mit ihren Türen bleiben diesem Radler 40 cm (1 Meter müsste er mindestens haben), das Auto überholt mit einer knappen Armlänge (ca 60 cm) Enfernung, 1,50 Mete müsste der Fahrer Abstand halten.

Die Lösung: Parkplätze einziehen und einen regelrechten Radfahrstreifen anlegen oder gleich einen Hochbordradweg.
Man könnte auch Tempo 30 anordnen, Schutzstreifen entfernen und Radpiktogramme auf die Fahrbahn malen. Der Nachteil: Auch Radfahrende müssen sich dann bergab an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. (Jegliche Radinfrastruktur entfernen ist keine Lösung, denn das hält dann wieder Willige vom Radfahren komplett ab.) Und auch das Entfernen von Streifen für Radler führt dann wieder dazu, dass sich die Leute aus den 60 Prozent Radfahrwilligen aber Ängstlichen nicht trauen aufs Fahrrad zu steigen. Also ist das keine gute Option.

Eine von beiden Lösungen wird die Stadt umsetzen müssen, denn bei der Abstimmung über den Zielbeschluss "fahrradfreundliches Stuttgart" haben wir beschlossen, dass die Radverkehrsanlagen sicher sein und sich sicher anfühlen müssen (beides ist hier nicht der Fall). Stellplätze, vor allem solche wie hier für Kleinlaster, Transporter und Anhänger dürfen nicht mehr Vorrang haben vor einer Radinfrastruktur.

Die Straßenverkehrsordnung § 5 zum Überholen ist knapp und gibt uns auch für diesen Fall keine geeigneten Antworten.  
Etliche Fachleute sind der Meinung, dass ein Radfahrender schnellere Fahrzeuge überholen lassen muss, also rechts ranfahren (so wie der Traktor auf der Landstraße) und notfalls sogar anhalten, vor allem wenn sich mehrer Fahrzeuge gesammelt haben. Geteilt sind die Meinungen, wann und wie oft er das tun sollte (jedenfalls nicht alle paar 100 Meter). Und ob er das in der Stadt auch tun muss.

Wäre Martin in der Einfahrt nach rechts auf den Schutzstreifen gefahren, wo keine Autos parken und wo der Fahrer des weißen Autos den Sportwagen und den Radler rechts zu überholen versucht hat, wäre er in Gefahr geraten, von diesem überholenden Autofahrer angefahren zu werden. Insofern war es gut, dass er das nicht gemacht hat, auch wenn er nicht damit rechnen konnte, dass ein Auto in Überholtempo rechts auf einem Schutzstreifen herankommt.

Hätte er sich verpflichtet gefühlt, den Überholdränglern Platz zu machen und wäre er hier auf den paar Metern auf den Schutztstreifen zurückgekehrt, wäre auch fraglich gewesen, ob die Autos alle durchfahren und er wieder auf seine Fahrlinie zurückgekommen wäre oder nicht zum Stillstand hätte abbremsen müssen, wo die Reihe geparkter Fahrzeuge wieder beginnt. (Ja, so hat er auch abgebremst, um sich nach dem Huper umzudrehen.) Eine ziemlich knifflige Situation, in der man sich als Radfahrer ganz schnell und mit viel Adrenalin im Blut entscheiden muss, wie man ungestreift, aber auch ohne anzuhalten und auf Augenhöhe mit den Autofahrenden vorankommt, während hinter einem aggressive Autofahrer hupen. Untragbar!

Hier drei Einschätzungen:
Prof. Kurt Bodewig, Präsident der DVW und Bundesminister a.D.: "Für den Überholvorgang gibt es "Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Autofahrer, die den Sicherheitsabstand nach ihrem Gefühl entscheiden, handeln nicht verantwortlich. Sicherheit ist durch eine konkrete Situation, durch Wetterlage und durch die handelnden Akteure bestimmt. Entsprechend muss der Sicherheitsabstand betrachtet werden - auf jeden Fall ist immer Rücksicht und in uneindeutigen Verkehrssituationen Zurückhaltung geboten." Für den Überholvorgang regelt § 5, Absatz 4 der StVO: "... Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden." In der Vergangenheit wurde von mehreren Gerichten ein Mindestabstand von eineinhalb Meter als "ausreichend" beurteilt. Dies gilt aber nur bei einer relativ günstigen Ausgangssituation. Ist das überholende Fahrzeug ein LKW oder schneller als 90 km/h oder wird auf dem zu überholenden Fahrrad zum Beispiel ein Kind transportiert, vergrößert sich der geforderte Mindestabstand. Bei schlechten Wetter- oder Fahrbahnverhältnissen ist ebenfalls eine größere Lücke zu lassen.
Bodewig: "Die Gerichtsurteile sind kein Freibrief für Radfahrer, sich auf der Straße egoistisch zu benehmen. Auch sie müssen rücksichtsvoll bleiben. Sammeln sich Autos hinter ihnen an, die nicht überholen können, müssen sie an geeigneter Stelle langsamer fahren und den Überholvorgang ermöglichen".
Überholende Kraftfahrzeuge überholen lassen
"Grundsätzlich sind Radler verpflichtet, überholungswillige Fahrzeuge überholen zu lassen. Das heißt, gegebenenfalls langsam fahren oder anhalten – aber nur an geeigneter Stelle (wie zum Beispiel Seitenstreifen und Bushaltestelle). Überholverbote, die für Kraftfahrzeuge untereinander gelten, haben im Verhältnis Kfz/Radfahrer keinerlei Bedeutung: Kraftfahrzeuge dürfen Fahrräder immer an geeigneter Stelle überholen."
Müssen Radfahrer Autofahrer überholen lassen?
"Wie sieht es aus, wenn der Radfahrer den Verkehr auf der Straße erheblich aufhält? Schmidt erklärt: „Ein langsames Fahrzeug muss sich bei einem deutlichen Geschwindigkeitsunterschied überholen lassen, wenn viele schnellere Fahrzeuge hinter ihm sind. Aber natürlich müssen weder ein Radfahrer noch der Trecker auf der Landstraße alle 100 Meter rechts ranfahren.“


Wie man richtig auf Schutzstreifen radelt, beschreibt der ADFC hier. Das führt dann alledings auch zu den oben beschriebenen Konflikten mit dem nachfolgenden Autoverkehr. Leider gibt es für Autofahrende nicht solche detaillierten Anleitungen. Dabei wäre ein bisschen Fortbildung gerade für sie dringend notwendig.

Und hier noch ein Artikel zur nicht existierenden Pflicht, auf diesen Schutzstreifen zu radeln, der uns allen Mut macht, so zu fahren, dass wir uns sicher fühlen dürfen.

In Bamberg haben Atkeure des Radentscheids selbst ein Schild montiert, das Autofahrende auf den Überholabstand hinweist.  In Esslingen gibt es solche Schilder schon. Auch auf Bussen wird darüber informiert. Was diese beiden Esslinger Autofahrer allerdings nicht als Wissen nach Stuttgart mitgenommen haben.

Im Beschluss zum Radentscheid haben wir übrigens auch beschlossen, dass noch dieses Jahr eine öffentliche Kampagne zum Thema Überholabständ bei Schutzstreifen gemacht wird.

21 Kommentare:

  1. Nach dem was man da auf den Bildern sieht ist auf diesem Abschnitt ein legales Überholen eines Radfahrers mit einem Auto nicht möglich. Der Schutzstreifen ist rechtswidrig weil komplett nutzlos und sogar gefährlich.

    Mit dem Vorbeilassen von schnelleren Fahrzeugen hat sich in der Rechtsprechung eine Zeit von 5min hrausgebildet. In 5min kommt man selbst als langsamer Radler ziemlich weit, so das diese Ragel in der Stadt kaum zur Anwendung kommen dürfte.

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  2. Martin war hier rund 2 Minuten so unterwergs. Und ja, das ist ein Schutzstreifen, wo Autofahrende nicht überholen können. Ob die deshalb rechtswidrig sind, ist nicht ausgemacht, nur dass Autofahrer halt glauben, die Fahrbahn sei ja nun eingeteilt und sie müssten nur ihre Spur halten, auch wenn die Rechtslage eine andere ist. Es ist die Unwissenheit und in Teilen Rücksichtslosigkeit der Autofahrenden, die sie so gefährlich macht. Hier braucht es andere Lösungen, ganz klar.

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  3. weg klagen. Falls das nach aktueller Gesetzeslage noch möglich ist.

    In Rostock wurde ein Schutzstreifen 2013 entfernt, nachdem für die Stadt bei einer Anhörung vor Gericht abzusehen war, dass diese auch per Beschluss dazu gezwungen werden würde.
    Leider sind viele Links schon tot. Und google is not my friend :(. Habe nur noch folgendes finden können:

    https://radverkehrsforum.de/forum/thread/109-schutzstreifen-und-45-abs-9-stvo/
    https://www.youtube.com/watch?v=p7Its4oS5IM&lc=UgxD1dgTUldD2tvPwHF4AaABAg

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  4. Ich sehe eine erfreuliche Weiterentwicklung deinerseits seit 2014. Damals hast du den Schutzstreifen ja noch für größtenteils gut befunden und verteidigt, obwohl die Probleme schon damals deutlich sichtbar waren.
    https://dasfahrradblog.blogspot.com/2014/07/es-geht-ja-doch-und-noch-weiter.html
    https://dasfahrradblog.blogspot.com/2014/06/es-geht-ja-doch-neckarstrae.html

    Übrigens funktioniert kommentieren mit Edge nicht. Nach Klick auf "Veröffentlichen" ist das Kommentarfeld leer.

    Martin

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    1. Ja. Stimmt. Ich fand diese Schutzstreifen gut, weil ich nicht verpflichtet bin, auf ihnen zu radeln (ein nicht verpflichtender Radweg), und wenn ich es mir so überlege, dann hat die Überholerei an diesen Schutzstreifen massiv zugenommen. Ich kenne welche, da bleiben Autofahrer respektvoll hintermir, obgleich genug Platz da wäre, komischerweise tun sie es nicht, wenn es richtig eng ist. Warum das so ist, ist mir rätselhaft.

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  5. Das einzige was man hier vielleicht machen könnte, wenn man die Parkplätze nicht streichen will, wären Sharrows auf der Fahrbahn. So ein Schutzstreifen in der Fahrbahnmitte wie in Soest wäre von der Verdeutlichung der Situation noch besser, aber nicht erlaubt weil es ein Verkehrszeichen ohne Regelungsinhalt wäre und die darf man halt nicht aufstellen bzw. markieren. Deswegen musste der in Soest auch wieder entfernt werden wenn ich mich richtig erinnere. Sharrows sind nur Strassenmalereien ohne Regelungsinhalt, die kann man überall hinmalen wenn man möchte. Für die Lösung die hier gewählt wurde ist die Strasse einfach nicht breit genug.

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    1. "So ein Schutzstreifen in der Fahrbahnmitte wie in Soest wäre von der Verdeutlichung der Situation noch besser, aber nicht erlaubt weil es ein Verkehrszeichen ohne Regelungsinhalt wäre und die darf man halt nicht aufstellen bzw. markieren."

      Ist das, weil Autos ihn mangels Platz immer mitbenutzen müssen, und nicht nur bei Bedarf?

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  6. Kommt die Stadt bzw. die für diese Straße zuständige Behörde nicht automatisch in Zugzwang, wenn ihr so ein Missstand aufgezeigt wird?

    Gefühlt muss doch so eine Gefahrenstelle "unverzüglich" (also ohne schuldhaftes Zögern) entschärft werden. Wenn etwas passiert, weil eben nicht unverzüglich gehandelt wurde, müsste gefühlt zumindest eine Fahrlässigkeit gegeben sein, die man der Behörde anlasten kann...?

    Wenn die Stelle dann auch noch nicht nur subjektiv / objektiv gefährlich ist, sondern auch noch - wie bei Schutzstreifen oft angemerkt - geltendem Recht / Rechtsprechung widerspricht, dann müsste der Handlungsbedarf doch sogar noch dringlicher sein.

    Und der Zeitraum "ohne schuldhaftes Zögern" dürfte - gemessen an politischen Entscheidungszeiträumen - vergleichsweise kurz sein, wenn es im Endeffekt zur unmittelbaren Beseitigung der Gefahr nur darum geht die Straßenmeisterei loszuschicken, um ein paar Striche von der Fahrbahn zu kratzen... Oder irre ich hier?

    Gruß
    Chris

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    1. Das Ordnungsamt gerät in Zugzwang, wenn sich Unfälle häufen. Das scheint mir auf dieser Strecke aber nicht der Fall zu sein. Und das Ordnungsamt darf davon ausgehen, dass sich Verkehrsteilnehmer/innen an die Regeln halten, Autofahrende also nicht überholen, wo der Platz nicht reicht. Leider beobachten wir ja an vielen Stellen in der Stadt, dass Verkehrsregeln etlichen Autofahrenden egal sind. Und tatsächlich darf der Radler den Streifen ja verlassen, um für sich Sicherheit herzustellen. Dass Radfahren sich auch gut und sicher und bequem anfühlen soll, das war bisher kein Kriterium der Radinfrastrukturpolitik, das muss sich mit dem Zielbeschluss "fahrradfreundliches Stuttgart" nun aber verändern. Nur schnell geht das nicht.

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    2. Im Gegenteil geht das Ordnungsamt davon aus, dass sich Verkehrsteilnehmer eben nicht an die Regeln halten.
      In einer Antwort in einer anderen Angelegenheit schreibt das Amt (zu einer Benutzungspflicht):
      "Wenn Radfahrern auf diesem Abschnitt das Fahren auf der Fahrbahn erlaubt werden würde, ist nicht zu erwarten, dass sich Kfz-Führer auf einer Länge von 520 m an die bestehende Verkehrsregelung halten würden. Vielmehr würde dies genau jene Überholvorgänge provozieren, welche mit der bestehenden Verkehrsregelung wirksam abgestellt wurden."
      Es wird also die Erwartung der motorisierten Regelverletzung als Begründung einer Restriktion für Radfahrende herangezogen.
      Da ist noch viel zu tun.

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  7. Ich versuche inzwischen, diese Strecke zu vermeiden und fahre lieber ab Waldeck links (über Sonnenberg) oder rechts (über Dachswald) nach Vaihingen. Auch wenn der Anstieg knackiger ist, so ist es doch (zumindest zu meiner üblichen Uhrzeit) dort angenehmer zu radeln.




    Zum Thema "Zugzwang", als ich die Stadt mal genau darauf hinwies, kam folgende Antwort:




    "im Namen von Herrn Oberbürgermeister Kuhn danke ich Ihnen für Ihre Gelbe Karte vom 15.10.2018, in der Sie die Schutz- und Radfahrstreifen in der Böblinger Straße kritisieren. Herr Kuhn hat mich gebeten, Ihnen direkt zu antworten.




    Für Ihre Verärgerung und Besorgnis haben wir großes Verständnis. Wir dürfen Ihnen versichern, dass für alle beteiligten Stellen die Sicherheit von Fahrradfahrern ein wichtiges Anliegen ist. Allen Interessen gerecht zu werden, ist aber nicht immer ganz einfach, zumal die Straßenverkehrsbehörde an die rechtlichen Vorgaben gebunden ist.

    Die Schutz- und Radfahrstreifen in der Böblinger Straße wurden in den Jahren 2008 und 2011 angeordnet und aufgebracht und entsprachen seinerzeit den gängigen Vorschriften. Derzeit prüfen wir in enger Zusammenarbeit mit der Polizei, dem Stadtplanungsamt und dem Tiefbauamt Alternativen für die Böblinger Straße. Dieser Abstimmungsprozess zwischen den diversen Ämtern, der evtl. auch Gremienbeschlüsse erfordert, wird noch Zeit in Anspruch nehmen. Bis dahin bitten wir noch um Geduld.




    Wir freuen uns, dass Sie in Stuttgart Fahrrad fahren und nehmen freundliche Hinweise zur Radinfrastruktur sehr gern entgegen."

    Gruß
    Ute

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    1. Sagen wir mal so: Die Antwort ist ehrlich und wahrheitsgetreu. Es gab eine Zeit, da galten solche Schutzstreifen als ausreichend. Heute sieht man das nicht mehr so. Und eine Lösung zu finden, ist nicht ganz einfach. Der Gemeinderat muss beschließen, dass die Parkplätze wegfallen, damit dort ein Radfahrstreifen angelegt werden kann (oder noch besser ein Hochbordradweg). Zwar haben wir für unseren Zielbeschluss "fahrradfreundliches Stuttgart" eine knappe Mehrheit zusammengebracht, aber ob außerden Grünen und SÖSliPlus noch weitere Parteien für die Wegnahme von Parkplätzen dort stimmt, ist trotzdem fraglich. Wenn es konkret wird, kippen immer die Mehrheiten. Allerdings können wir jetzt immer alle bei solchen Abstimmungen an unseren Zielbeschluss erinnern. Arbeit bleibt es trotzdem, bis wir ein Umdenken im Gemeinderat hinkriegen.

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    2. Beim Fernsehturm gab es auch eine Zeit, da war der Brandschutz ausreichend. Trotzdem hat man sofort gehandelt (Sperrung und Sanierung) und nicht gewartet bis etwas passiert. In Kaltental wird dafür dann der Straßenbelag neben dem Schutzstreifen neu gemacht, nur damit man nicht Gefahr läuft, diesen jetzt nach neuen Vorschriften machen zu müssen (offizielle Begründung war ja, dass das Geld leider nur für diesen Teil der Straße reichte).

      Und bitte, bitte, bitte keine Hochbordradwege nach Stuttgarter Standard. Der wird nämlich dann wieder nur einseitig als benutzungspflichtig in beide Fahrtrichtungen angelegt. Und genauso, wie ich beim nicht bergauf bei 12-14km/h - ja ich bin so langsam ;-) - mit 50-60km/h eng überholt werden möchte, will ich auch nicht, dass mir da ein Radler eng mit 40-50km/h entgegenkommt.

      Ute

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  8. Im Fahrradportal kann man unten das im Auftrag der bekanntlich nicht gerade radverkehrs-freundlichen UDV erstellte Rechtsgutachten zu markierten Radverkehrsführungen (= "Schutz-" und Radfahrstreifen) herunterladen.
    Ab Seite 12: Überholen von/ Vorbeifahren an Radfahrern, die auf Schutzstreifen oder Radfahrstreifen fahren
    https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/aktuell/nachrichten/rechtsgutachten-zu-markierten

    "Der Seitenabstand muss daher beim Vorbeifahren gemäß § 1 Abs. 2 StVO ebenfalls mindestens 150 cm betragen, damit kein Radfahrer konkret gefährdet werden kann."
    Es geht hier also nicht um die in gewissen Kreisen beliebte "subjektive" oder "objektive" Sicherheit. Es geht um "konkrete Gefährdung".

    "Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs „Ausreichender Seitenabstand“ (§ 5 Abs. 4 Satz 2 StVO) beim Überholen/Vorbeifahren von/an Radfahrern

    Im Einklang mit der bislang einschlägig ergangenen Rechtsprechung sowie dem Grundprinzip der Verkehrssicherheit als oberster Auslegungsmaxime sämtlicher Verhaltensvorschriften der StVO bedarf es bei Überholvorgängen sowie Vorgängen des Vorbeifahrens an Radfahrern unabhängig von der angeordneten Art der Radverkehrsführung eines Mindestseitenabstandes von 1,5 Metern. Kann dieser nicht eingehalten werden, besteht für Fahrzeugführer gem. § 5 Abs. 4 Satz 2 StVO ein so genanntes „faktisches Überholverbot“."

    Wozu das Rechtsgutachten nichts sagt:
    Wie steht es nun um die rechtliche Würdigung von Radverkehrsführungen (hier: sog. Schutzstreifen UND ohne Buffer angelegte Radfahrstreifen), die Kfz-Fahrende systematisch und massenhaft dazu provozieren, die Radfahrenden konkret zu gefährden?
    Kann die Anlage solcherart Führungen wirklich legal sein?

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  9. "Ein durch Leitlinien (Zeichen 340) markierter Schutzstreifen für Radfahrer enthält weder rechtlich Verhaltenspflichten für Radfahrer, noch führt er tatsächlich für sie zu (Gesundheits-) Gefahren, etwa durch zu enge Überholvorgänge."
    meint jedenfalls das OVG Lüneburg im Urteil 12 LC 150/16
    ( http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE180003258&psml=bsndprod.psml&max=true )
    Das steht aber im Widerspruch zu den TBNR 102142ff, wo das Nichtbenutzen eines Schutzstreifens als Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot gesehen wird.

    Da Schutzstreifen ( im Gegensatz zu benutzungsflichtigen Radstreifen) als Teil der Fahrbahn gelten, war auch schon vor dem Gutachten der UDV unstrittig, das 1,5m Sicherheitsabstand beim Überholen einzuhalten sind.

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    1. "Das steht aber im Widerspruch zu den TBNR 102142ff, wo das Nichtbenutzen eines Schutzstreifens als Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot gesehen wird."

      Nicht ganz: dort geht es um Situationen, in denen man das Rechtsfahrgebot beachtet hat UND ein Schutzstreifen vorhanden war. Denn ist der Schutzstreifen zu weit rechts angelegt oder situationsbedingt nicht richtig benutzbar darf man natürlich ohne Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot links von ihm fahren.

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  10. Im Text zur TBNR heisst es: "Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten"
    Ohne explizite Ausnahmeregelung.
    Glaubst du wirklich das du einen autofahrenden Polizisten davon überzeugen kannst, dir kein Knöllchen zu verpassen, weil der Schutzstreifen unbenutzbar ist ? Bei diesem Text ?


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    1. Das wird nicht unbedingt klappen, aber eine misslungene Auslegung der Rechtslage durch Polizisten ist leider kein Nachteil, der uns durch den Schutzstreifen entsteht - er entsteht durch den Polizisten. Genauso wie die durch Schutzstreifen provozierten engen Überholvorgänge rechtlich den Überholenden zuzuschreiben sind, nicht den Schutzstreifen.

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  11. Jörg

    Mit der Rechtslage habt ihr schon recht. Und wir brauchen deutliche Verbesserungen. Eben auch weil diese Straße Teil der Radschnellverbindung nach Herrenberg wird bzw. werden muss, denn diese Führung ist alternativlos. Aber: Der besagte Schutzstreifen war historich auf der Route 1 sehr sehr wichtig und er ist heute noch wichtig. Bergauf kann man die Dooring Zone als "Selbertreter" vergessen bzw. befahren. Der Überhohlabstand liegt eigentlich bei mehr als einem Meter, nicht toll aber erträglich. Führe man mit Kinder, würde ich dort den wenig genutzten Gehweg ohne schlechtes Gewissen befahren. Schön wäre oberhalb der Schwarzwaldstra0e eine physische Abtrennung, so eine Linie ist schnell überfahren.
    Aber nehmt den Gedanken mit dem wenig genutzten Gehweg noch mal auf. Von im Elsental bis zur Schwarzwaldstra0e wäre ein gemeinsamer Geh- Radweg mit 2,8 m breite eine angenehme Lösung. An der Apotehke ist das schon so, aber zu eng. Nur wegen dem Geh- Radweg dort, können wir das Rotlicht umfahren.
    Oben bin ich die Paradiesstraße weiter Richtung Westen gefahren. Dort muss man sich schon teilweise richtig gegen von hinten drängelnde Autos behaupten. Heute wurde ich nur geschnitten aber nicht abgedrängt. Das muss einer 30er Zone nicht sein.

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  12. Das sehe ich auch so. Und heute noch ist ein Schutzstreifen im Grunde besser als nichts, denn so wird allen geziegt, dass wir Radfahrer haben und haben wollen. STraßen ohne sichtbare Radinfrasturktur werden nur von den 6 Prozent genutzt, die ohnehin Rad fahren, nicht aber von dem Potenzial der 60 Prozent erwogen, die gerne fahren würden, sich so aber nicht trauen. Viele unserer Radstreifen und Schutzstreifen kennzeichnen den langsamen Weg der Stadt in Richtung Fahrradstadt, sind leider historisch und darum viel zu eng. Das wird sich ändern.

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  13. Liebe Christine,

    es wäre mal an der Zeit für ein Update im Kaltental. Da ist ja nun schon gefühlt ewig eine Baustelle, aber die Situation ist unverändert untragbar.

    Gruß,
    Carsten

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