27. November 2019

Des Radlers 7. Sinn - kleine Verkehrsschilderkunde

Für Radfahrende gibt es spezielle Verkehrszeichen. Sie verbieten oder erlauben.

Allerdings gibt es keine Warnschilder. Ein paar Vorschläge für Warnschilder hätte ich deshalb hier schon mal.

Einige Zeichen gelten nur für uns und niemanden sonst, andere wiederum haben auch für andere Verkehrsarten eine Bedeutung.

Grundsätzlich gelten alle Verkehrszeichen auf unseren Straßen für Radfahrer/innen. Es sei denn, ein Verkehrszeichen regelt etwas ganz speziell für den Radverkehr anders. Es ist wie üblich kompliziert. Denn nicht jedes Schild, auf dem ein Fahrrad zu sehen ist, ist auch für uns gedacht. Manche stehen da nur für den Autoverkehr. Grundsätzlich ist die Beschilderung von und auf Radstrecken weniger konsistent oder widerspruchsfrei als die für Autofahrer.

Gebotsschilder 

 Am bekanntesten sind die runden blauen Schilder (von Radlern auch Lollis genannt), auf denen mal nur ein Fahrrad, mal ein Fahrrad neben dem Piktogramm von Mutter und Kind und mal ein Fahrrad unter dem Fußgängerzeichen zu sehen sind. Sie bedeuten: Radweg und Benutzungspflicht (und für Autos verboten). Im ersten Fall ist es ein reiner Radweg, auf dem Fußgänger/innen nichts zu suchen haben, im zweiten liegt der Radweg neben dem Gehweg und ist durch eine Linie getrennt, im dritten müssen sich Radfahrende den Weg mit Fußgänger/innen teilen und entsprechend rücksichtsvoll unterwegs sein. Diese Radwege darf man als Radler nur verlassen, wenn sie unbefahrbar sind (ein Auto parkt, Gegenstände darauf stehen, Schneeberge dort liegen oder wenn sie wegen Schlaglöchern, Gebüsch etc. nicht befahrbar sind) oder wenn es völlig sinnfrei irgendwo herumsteht, wo man nicht weiter kommt, oder wenn ein Radler in eine andere Richtung fahren möchte als der Radweg nahelegt, beispielsweise wenn er nach links abbiegen möchte. Eigentlich dürfen Radwege mit Benutzungspflicht nur dort ausgewiesen werden, wo es für Radler zu gefährlich ist, auf der Fahrbahn zu fahren. Aber wir haben kein Radwegschild, das nicht zugleich Zwang, dort zu fahren, bedeutet, deshalb steht es auch dort, wo die Radinfrastruktur als ein gutes Angebot gedacht ist.

Das Fahrradstraßenschild
Ein weiteres rundes blaues Schild auf weißem Grund ist allerdings kein Gebotsschild für uns, sondern ein Verbotsschild für Kraftfahrer nämlich das Schild "Fahrradstraße". Hier müssen wir nicht fahren, allerdings wollen wir es, denn hier dürfen wir auf der ganzen Fahrbahn auch nebeneinander radeln und haben, wenn das per Schilder so geregelt ist, Vorfahrt vor den Seitenstraßen. Autofahrende haben da nichts zu suchen, dürfen aber leider per Zusatzschild (z.B. "Anlieger frei") zugelassen werden, sind aber nur Gast auf unserer Fahrradstraße, müssen entsprechend langsam fahren und dürfen Radfahrende nicht überholen. Das allerdings müsste man etlichen Autofahrenden mal genau erklären.

Verbotsschilder
Gesperrt für Radfahrende sind die Wege oder Straßen, wo dieses Schild - roter Kreis mit Fahrrad auf der weißen Fläche - steht. Nicht immer ist sogleich verständlich, welche Strecke dieses Verbotsschild sperrt. Zuweilen steht es so spät (direkt an der Kreuzung), dass eine Fluchtmöglichkeit für Radfahrende auf Gehwege oder in eine andere Straße nicht mehr möglich ist.

Manchmal steht es links der Fahrbahn. Manchmal steht es aber auch einfach nur an einer Bausstellenschranke, wo man beim besten Willen nicht weiterfahren könnte. Häufig finden wir es aber gerade in Stuttgart an Fahrspuren großer Kreuzungen, oft an den Linksabbiegespuren, oder wenn es auf Tunnel zugeht. Sehen wir dieses Schild auch noch mit einem roten Querstrich, der das Fahrrad durchstreicht, ist es kein Schild der StVO mehr, sondern hängt vermutlich auf einem Privatgelände.


Auch der rote Kreis auf weißem Grund geht uns Radler/innen was an, hier darf überhaupt kein Fahrzeug fahren (also auch wir nicht), außer einem handgezogenen Leiterwagen. Wir müssen allerdings gelegentlich entscheiden, ob es für uns tatsächlich gültig ist, etwa, wenn Radwegrouten uns auf so einen Feldweg schicken. Es könnte sein - und so ist es dann auch - dass das Rad-frei-Schild abgefallen ist (es wurde inzwischen wieder angebracht).


Und auch dieses viereckige blaue Schild mit dem Pkw-Piktogramm hat für uns Bedeutung. Es heißt Kraftfahrstraße. Hier dürfen nur motorisierte Fahrzeuge fahren, die technisch so ausgestattet sind, dass sie schneller als 60 km/h fahren können (was sie bei Tempo 50 aber natürlich nicht dürfen). Weder Mopeds noch S-Pedelecs, noch E-Scooter oder geschlossene Fahrzeuge, die nur 25 km/h fahren, dürfen hier lang. In Stuttgart hängt das Schild an den Eingängen längerer Tunnel, aber auch an der Cannstatter Straße.

Das runde blaue Schild, auf dem die Mutter mit dem Kind zu sehen sind, verbietet es uns ebenfalls, dort zu fahren. Es bedeutet, dass hier ausschließlich Fußgänger/innen unterwegs sein dürfen. Da es meist an Fußgängerzonen hängt, werden für den Lieferverkehr oft Ausnahmen gemacht. Solange aber kein "Rad frei" darunter hängt, dürfen Radfahrende auch dann da nicht durch, wenn der Lieferverkehr massenhaft rollt oder herumsteht. Und auch die Radabstellanlagen hinter diesem Schild, dürfen nur schiebend angesteuert werden.

Übrigens haben Gehwege keine blauen Fußgängerschilder, es sei denn, um ein "Rad frei" darunter zu hängen. Sieht man keinerlei blaues Schild an einem Gehweg, dann darf man auf diesem Gehweg nicht radeln. Der Gehweg ist sozusagen durch seinen baulichen Zustand mit Bordstein und seitlich der Autostraßen entlang der Hauswände für alles andere als Fußgänger/innen verboten, wobei Kinder unter 8 Jahren auf Rädern und eine Begleitperson dort fahren müssen, bzw dürfen. Man darf sie sonst nur an einer Einfahrt überfahren. Für Autofahrende gilt das natürlich auch, vor allem dürfen sie auf Gehwegen nicht parken. Hingegen dürfen wir auf Gehwegen durchaus unser Räder abstellen, allerdings nur so, dass sie niemanden behindern.

Erlaubnisschilder
Ein für uns sehr bedeutsames Schild ist das weiße rechteckige Schild, auf dem ein Fahrrad zu sehen ist, unter dem "frei" steht. Es ist ein Zusatzschild, es darf nur im Zusammehang mit einem Verkehrszeichen auftreten, das uns ansonsten das Radfahren dort verbieten würde. Beispielsweise hängt es unter dem Einfahrt-verboten-Schild einer Einbahnstraße, die wir somit in Gegenrichtung befahren dürfen. Oder unter Rechts- oder Linksabbiege-Gebotsschildern, wo es uns erlaubt, mehr Richtungen einzuschlagen als Autofahrer das dürfen. Sogar unter einer Ampel für Autos habe ich es schon hängen sehen. Es hängt aber leider oft auch unter dem Fußgänger-Schild und gibt damit die Gehwege für uns frei. Auf denen müssen wir nicht fahren, wir können auch die Fahrbahn nehmen. Wenn wir aber auf den Gehweg radeln, sind wir nur zu Gast, müssen sehr langsam fahren (Schrittgeschwindigkeit zwischen 5 und 10 km/h) , dürfen Fußgänger/innen nicht wegklingeln, eigentlich auch gar nicht überholen. Leider sind diese freigegebenen Gehwege in Stuttgart sehr oft noch ein essenzieller Teil der Radroutenführung.

Relativ neu ist das rechteckige weiße Schild mit dem grünen Pfeil auf schwarzem Grund, unter dem ein "nur" steht und ein Fahrrad zu sehen ist. Sie hängen an Ampelmasten und erlauben es Radfahrenden, auch dann nach rechts abzubiegen, wenn die Ampel Rot zeigt. Wobei man natürlich auf den Verkehr achten muss, auch auf Fußgänger/innen, die vielleicht Grün haben. Bei Rot durchrollen ist übrigens nicht erlaubt, der Gesetzgeber erwartet, dass man als Radler erst einmal stoppt und dann, nachdem man sich umgeschaut hat, ob frei ist, wieder losfährt und abbiegt.

Fahrradzeichen für den Autoverkehr.
Eher nicht für uns gedacht ist wiederum das weiße dreieckige Schild, auf dem ein Fahrrad zu sehen ist, unter dem man oft auch Pfeile sieht. Das macht Autofahrende darauf aufmerksam, dass sie mit Radfahrenden rechnen müssen, die ihren Weg kreuzen.

Ist das Dreieck (ohne Radzeichen) auf die Spitze gestellt, so bedeutet es Vorfahrt-achten und (wie auf dem Viererbild links unten zu sehen) muss hier auch die Vorfahrt der Radfahrenden beachtet werden, was aber immer der Fall ist, wenn Radfahrer auf Radstreifen oder Radwegen entlang von Vorfahrtsstraßen fahren. Es ist also doppelt gemoppelt.

Dieses weiße viereckige Schild mit Fahrradzeichen und Pfeilen ist auch nicht für uns gedacht. Es hängt meist unter Einbahnstraßen-Richtungsschildern und soll Autofahrende darauf hinweisen, dass Radfahrende diese Straße in beide Richtungen befahren dürfen, ihnen also auch entgegenkommen können. Es gehört zu den Schildern, die viele Autofahrende überhaupt nie bemerken. Und so brüllt uns dann so mancher Autofahrer wütend "Einbahnstraße" hinterher.

Hinweisschilder und Wegweiser
Hingegen gibt uns Radfahrenden dieses Schild, das am Eingang einer Sackgasse steht, eine wichtige Information. Es sagt uns, dass wir nicht gegen einen Zaun fahren werden, sondern dass es für Fußgänger und Radfahrer weitergeht. Meist handelt es sich um einen kleinen Durchgang oder eine abgepollerte Gehwegüberfahrt. Falls das nur eine Weiterführung für Fußgänger/innen ausgeschildert ist, können wir oft davon ausgehen, dass auch wir durchkommen, müssen dann allerdings schieben.

Und auch diese kleinen quadratischen Schildchen mit grünem Rahmen, kleinem Radzeichen und grünen Pfeilen darauf, die manchmal überraschend irgendwo hängen, sind Hinweisschilder für uns Radfahrende. Sie zeigen an, dass hier eine Radroute entlang geht, für die man den großen Wegweiser irgendwann mal gesehen haben könnte. Da diese Schildchen in Stuttgart keine Nummern tragen, weiß man nie, auf welcher Radroute man gerade unterwegs ist. Und in Einzelfällen wird dann auch noch schnell ein Fußgängner mit drauf gesetzt.

Reine Pfeilwegweiser gibt es für den Autoverkehr übrigens nicht (außer bei Umleitungsschildern). Auf Wegweisern für Autofahrende steht immer drauf, wo es hingeht, weshalb es für Radler, die sich in einer Gegend nicht auskennen, zuweilen einfacher ist, auf einer Autoroute zu radeln als auf Radstrecken, die über Gehwege und Nebenstraßen gehen.


Gebrauchsanleitungen
Und ein Kuriosum gibt es für Radfahrende auch noch: die weißen, manchmal auch gelben Schilder, die aussehen Schnittmuster. Sie sollen uns zeigen, wie wir fahren sollen oder können. Meist erfordern sie ein längeres Studium, wenn man die Gegebenheiten einer Kreuzung nicht kennt. Das erste der Viererbildgruppe erläutert Radfahrenden, wo sie sich hinstellen sollen, wenn sie vom vorgezogenen Aufstellplatz aus geradeaus oder links fahren wollen. Das nächsten beiden weisen darauf hin, dass man zum Linksabbiegen über den Gehweg und die Fußgängerampel fahren soll. Das gelbe Schildchen (kleines Binnenfoto) beschreibt ein ähnlich komplizierte Streckenführung, und das zweite gelbe Schild zeigt Radfahrenden an, dass sie dringend den Weg rechts nehmen sollen, weil sie geradeaus eine Treppe runter hoppeln würden, die man nicht sieht.

Warum diese beiden Schilder gelb sind, ist nicht klar.

Umleitungen
Gelb ist eigentlich die Farbe Umleitungsschilder. Die gibt es für Radstrecken auch. Sie sind zwar immer gelb, sehen aber immer wieder anders aus. Manchmal haben sie nur ein Fahrrad und einen Pfeil, manchmal steht da noch ein U für Umleitung, manchmal auch "Umleitung." Anders als U-Schilder für Autofahrende führen sie auch mal zum Mond oder in eine Unterführung oder in die falsche Richtung.

Kein Schild der StVO
Das so beliebte "Radfahrer absteigen!" ist kein Schild der Straßenverkehrsordnung. Man muss es nicht befolgen. Hängt es unter einem Verbotsschild für Radfahrende, dann aber schon, denn dieses Schild gilt aus sich heraus. Dann müssen wir schieben.

Das ist auch der Grund, warum das "Radfahrer absteigen" nicht gültig ist. Es wiederholt entweder die Aussage eines bereits aufgestellten Radfahr-Verbotsschilds oder es führt zu einer paradoxen Anweisung, etwa, wenn es unter einem blauen Radwegschild hängt. Dort müssen wir ja radeln, dürften es dann aber nicht. Somit ist es als Zusatzschild sinnlos. Meist hängt es dort, wo man für Autofahrende auf einer Autostraße ein Tempo-30-Schild aufhängen würde, damit sie langsam tun. Eigentlich gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzungen für Radwege. Sie könnten auch Autofahrende verwirren, die parallel fahren. In Tübingen hängt ein Tempo-30-Schild aber jetzt auch an Radwegen, auf denen S-Pedelec per Zusatzschild zugelassen sind.  

Warnschilder
In der StVO sind keine speziellen für Radfahrende entworfene Warnschilder aufgeführt, während Autofahrende auf ihren Wegen über mehr als ein Dutzend dreieckiger Warn- oder Gefahrenschilder verfügen, unter anderem dem vor Radfahrern (siehe oben). Manche Stadtverwaltung war da schon selber mal kreativ. Entweder mit einem Eigenentwurf oder mit einem Entwurf für ein unters allgemeine Hab-Acht-Schild gehängtes erklärendes Piktogramm. Ein Schild mit Ausrufungszeichen kann man immer auch für Radfahrende aufhängen. Dass es nur für den Radverkehr gedacht ist, erkennt man oft daran, dass es ganz klein ist und aussieht wie Verkehrsschule. So wie das Schild auf dem linken Bild im Dreierfoto, das vor den Schulkindern warnt, die hinterm Ferdinand-Leitner-Steg die HRR 1 kreuzen.



Ich könnte mir da allerdings einige treffendere Warnhinweise denken, die uns nützlich wären. Sie sind beliebig ergänzbar. Ich nehme gerne Vorschläge entgegen und arbeite nach.

Von links nach rechts Zeile für Zeile:

Achtung,

parkende Autos - Schneeberge - Autotransporter auf deinem Radweg - Baken stehen herum - Autotür kann dich vom Rad holen!
  • E-Scooter geistern herum - Zweige hängen in deinen Weg - Rutschgefahr - Gullis in deiner Fahrlinie - Laub liegt herum! 
  • Mülltonnen stehen in deinem Weg - du musst dich durch Poller fädeln - Pflastersteine stehen hoch - du musst längs von Schienen fahren - vergessene Schilderfüße stehen herum! 
  • der Bus hat tiefe Spurrillen hinterlassen - wenn du geradeausfährst, dann haut es dich die Treppe runter - Z-Schranke im Weg - steiniger Weg - viel zu viele Schilder, da steigst du nicht durch! 


Nachtrag: Dieses Schild hat ein anonymer Kommentator vorgeschlagen. Es könnte am Eingang einer Fahrradstraße stehen und darauf hinweisen, das Autofahrer zu eng überholen und Radfahrende in die Dooring-Zone abdrängen. Es passt aber auch an den Eingang jeder kleinen Wohnstraße mit Tempo 30.

20 Kommentare:

  1. Beschilderung auf Radwegen erzeugt bei mir regelmäßig Lachanfälle. Ich habe eine ganze Sammlung von Schilderkombinationen, die man im Autoverkehr nie finden würde. Obwohl, da findet sich, besonders an Baustellen, auch allerlei kurioses.
    Gern genommen der "Radweg" in Kombi mit "Radfahrer absteigen", oder auch "Radweg" und direkt im Anschluss "Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art verboten", das beste war bislang "Durchfahrt für Radfahrer verboten" mit Zusatzschild "Ende". Da stellt sich mir die Frage, wer das wohl sehen sollte.
    Seltsamerweise werden idiotische Autoverkehrsbeschilderungen ruckzuck geändert, wenn sie gemeldet werden, Korrekturen von Radbeschilderungen dauern lange oder werden ignoriert. Und dann wundern sich die Städte, warum sich Radfahrer nicht an Schilder halten.
    Gruß
    Karin

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  2. Zu den Gebotsschildern: sie weisen nicht nur eine Benutzungspflicht für Radler aus sondern auch ein Benutzungsverbot für Kfz.

    Interessant ist, dass viele Autofahrer die Pflicht für Radler kennen, das Verbot für sie selbst hingegen nicht.

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    1. Und sie wissen nicht, dass das Schild "Fahrradstraße" für sei ein Fahrverbot bedeutet. Einer Aus Reutlingen war in der Eberhardstraße ganz versundert. "In Reutlingen dürfen Autos auf Fahrradstraßen fahren", sagte er. Ich: "Aber nur, weil es mit einem Zusatzschild freigegeben ist." Er: "Ach so?"

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    2. Auch ich wusste lange Zeit nicht, dass "Fahrradstrasse" ein Verbot für Autofahrer bedeutet. Ich bin sehr oft in Stuttgart-Süd und Innenstadt mit dem Rad unterwegs. Solange wir nur die Tübingerstrasse als Fahrradstrasse hatten, habe ich mich immer gefragt, was denn der Vorteil einer Fahrradstrasse sein möge, da ja da ganz normal Autos fahren. Ob es da eine Zusatzbeschilderung gibt die das erlaubt, wäre mir nie aufgefallen. Muss ich mal gezielt schauen. Insofern ist mir das Chaos/Unwissen in der Eberhardstrasse nur zu verständlich. Ich dachte auch zuerst "da dürfen keine Autos fahren? Wo ist der Unterschied zur Tübingerstrasse?"
      Gruß, Jochen

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  3. Die Aussage zur Fahrradstrasse "....haben Vorfahrt vor den Seitenstraßen" ist falsch.
    Sofern das nicht durch andere Verkehrsschilder anders geregelt ist gilt ganz normal rechts vor links!
    Grüsse Florian

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    1. Das stimmt, meistens werden sie aber so geregelt. Ergänze ich. Danke.

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  4. Hey danke Christine, das Du mal alle Schilder für uns zusammengetragen hast. Einige waren neu für mich (grüner Pfeil für Fahrrad), bei anderen waren Deine Erklärungen Lehrreich. Super!

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  5. Danke für den unterhaltsamen Artikel!

    Erwähnenswert sind noch die Richtungspfeilfe unter den Lollies (Achtung: Fahrrad-Gegenverkehr erlaubt). Diese werden nach dem Zufallsprinzip verteilt. Auf ein- und demselben Streckenabschnitt werden sie manchmal gesetzt und manchmal nicht. Insbesondere haben sie nichts mit der Breite des Radwegs zu tun. Der Ostring in Karlsruhe hat eine Breite von etwa 10 cm (kein Witz), links sind Bäume und rechts die weiße Trennlinie zum Gehweg. Dieser Weg ist aus beiden Richtungen als Redweg beschildert, allerdings ohne Pfeile.
    Daran sieht man, wie wichtig es der Stadt ist, Radfahrende dazu zu erziehen nicht auf den Gehweg auszuweichen und nicht geisterzuradeln...

    Übrigens gibt es leider tatsächlich kein Überholverbot für PKW in freigegebenen Fahrradstraßen... Eigentlich brauchen die meisten Fahrradstraßen auch ein Warnschild: Straße ist eng, Überholabstand der PKW entsprechend gering! Ganz rechts fahren! (Kombination mit dem Dooring-Schild wäre sinnvoll)

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    1. Ist mir tatsächlich noch nie aufgefallen. Schreibst du aus Stuttgart, lieber Anonym?

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    2. An deinem Schild-Vorschlag arbeite ich. Danke.

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  6. All die Schilder, die unter "Fahrradzeichen für den Autoverkehr" aufgelistet werden, richten sich an den kompletten Fahrverkehr. Auch Radfahrende wollen vor kreuzenden Radfahrern gewarnt werden, und die Information, dass in einer Einbahnstraße Fahrräder im Gegenverkehr zugelassen sind ist wichtig für das Sichtfahrgebot und weil es das Wenden erlaubt.

    In Bezug auf das Fahrradschild über dem "Vorfahrt achten" Schild: Das stellt nicht klar, dass auch Fahrrädern Vorfahrt eingeräumt werden muss, sondern dass mit Fahrrädern auf einer Furt, die nicht unbedingt Teil der Fahrbahn sein muss, gerechnet werden muss. Übrigens hat man auch auf freigegebenen Gehwegen die Vorfahrt der Straße.

    "während Autofahrende auf ihren Wegen über mehr als ein Dutzend dreieckiger Warn- oder Gefahrenschilder" die Schilder gelten dann also nicht für Radfahrende? Die Warnung vor dem Glatteis ist nur für Autos gedacht? Solche Schilder findet man übrigens auch gelegentlich auf Strecken, wo man mit dem Auto gar nicht entlang darf.

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    1. Lieber Anonym 2, in diesem Fall verläuft der Radverkehr (und da ist es egal, ob es auf einem Gehweg, Radweg oder Radstreifen isst) parallel zur Vorfahrtsstraße und hat mithin immer Vorrang vor dem Autoverkehr aus der Seitenstraße. (Der Vorrang bei einer von Gehweg zu Gehweg-Überquerung hier nur für Fußgänger/innen nicht.) Und stimmt schon, wie ich eingangs im Artikel erwähnte, gelten alle Zeichen auf Fahrbahnen auch für Radfahrende, da hast du Recht. Allerings dürfte die Einbahnstraße breit genut sein für zwei einander begegnenden Radfahrer, zumal das Rechtsfahrgebobt für Radfahrende auch dann gilt, wenn man die Einbahnstraße in Gegenrichtung befährt. Aber es mag hilfreich sein, zu wissen, dass einem auch Radler entgegenkommen können, keine Frage.

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  7. Die grünen Wegweiser sind häufig kontraproduktiv: Sie sind nicht StVO-konform (weisen in eine nicht freigegebene Einbahnstraße) oder erzählen Murks (Nein, es geht definitiv nicht dort lang).

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  8. Die neuen Schilderideen sind sehr lustig.
    Keines wäre notwendig, wenn die reguläre Fahrbahn zur Verfügung st+nde, Millionen (Milliarden?) von diesen Teilen wären dagegen - bei Bestreben nach Vollständigkeit - auf den ganzen Radwegen zu platzieren. Stark steigende Tendenz.
    Wirft Rohstofffregen auf: reichen die Metalle? Gibt es genügend Beton zum verankern?
    Aber egal: Hauptsache Radweg, Hauptsache flüssiger Autoverkehr.

    Alfons Krückmann

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    1. "Rohstofffragen" natürlich, nicht "Rohstofffregen"

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  9. Das Schild hinter den Ferdinand Leitner Steg steht links? Ist der Schutz der Kinder so unwichtig, dass das Schild auf der falschen Seite steht?
    Christoph

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  10. Bei der Benutzungspflicht von Radwegen kommt es noch auf ein wichtiges Detail an:

    Ausschließlich ein sog. "straßenbegleitender" Radweg mit blauem Lolli ist benutzungspflichtig in dem Sinne, dass nicht auf der zugehörigen Straße Rad gefahren werden darf.

    Ein nicht straßenbegleitender Radweg mit blauem Lolli ist dagegen nicht benutzungspflichtig.

    Das ist für uns Radfahrer relevant wegen der Entscheidungsfreiheit, wo man fahren darf. Und wenn man ortsfremd ist und nach KFZ-Wegweisern fahren muss, sollte man damit rechnen, dass ein nicht straßenbegleitender Radweg auch tatsächlich ein paar hundert Meter plötzlich abbiegt und irgendwo anders hin führt, als man eigentlich will. Genau deshalb kann er nämlich nicht benutzungspflichtig sein...

    Genauso wichtig ist es aber für den "Baulastträger", weil auf jedem benutzungspflichtigen straßenbegleitenden Radweg zwingend Winterdienst gemacht werden muss.

    Warum das? Weil die Straßenverkehrsbehörde für einen Radweg wirklich nur dann die Benutzungspflicht anordnen darf, wenn nach Einzelfallprüfung an genau dieser Straße eine besondere Gefahrensituation besteht, sodass Rad fahren auf der Straße viel zu gefährlich wäre. Die Gefahr besteht dann ja auch im Winter, also darf das normalerweise vorgesehene Ausweichen auf die Straße bei verschneitem oder vereistem Radweg nicht notwendig werden.

    Woran erkennt man nun einen benutzungspflichtigen Radweg?

    Erstes Kriterium: Er ist weniger als 4,5 Meter von der Fahrbahn entfernt angelegt. In der Praxis sind die nicht benutzungspflichtigen Radwege an Kreuzungen und Einmündungen in der Regel 5 Meter oder weiter von der Fahrbahn weg, denn den Vorschriften entsprechend muss ein Radfahrer das mit Augenmaß ohne Meterstab unterscheiden können.

    Zweites Kriterium: Für den Radweg gelten identische Vorfahrtsregeln an Kreuzungen wie für den Verkehr auf der "eigentlichen" Fahrbahn. D.h., kommt man auf den Radweg nur von einer Seitenstraße aus drauf oder stehen am Radweg Vorfahrachten-Schilder, während der parallel laufende KFZ-Verkehr Vorfahrt hat, dann muss man diesen Radweg trotz blauem Lolli nicht nehmen, sondern darf die Straße benutzen.

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    1. Das habe ich eigentlich alles schon über Radwege geschrieben. Allerdings ist das Abschätzen, ob etwas fünf Meter vom Fahrbahnrand entfernt ist oder nicht auch nicht so leicht. Wer einen Radweg nicht fahren will udn die Fahrbbahn besser findet, kann das ja tun. Die anderen freuen ich meistens, dass es einen Radweg gibt, der sie von Autofahrenden trennt.

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  11. Zum Zusatzzeichen 1012-32 „Radfahrer absteigen“ würde ich an Deiner Stelle noch ergänzen:

    Das Schild ist zwar im offiziellen Verkehrszeichenkatalog enthalten, die StVO erwähnt es aber nicht und im Bußgeldkatalog ist es auch nicht drin. Verkehrsrechtlich ist es also wirkungslos und bestraft werden kann man auch nicht, wenn man es ignoriert.

    Es hat aber dennoch eine zivilrechtliche Bedeutung, d.h. was Schadensersatzansprüche angeht. Das setzt das Ordnungsamt als Straßenverkehrsbehörde folgendermaßen ein:

    Normalerweise ist die Straßenverkehrsbehörde bekanntlich nicht zimperlich darin, wie ungeeignet oder gefährlich sie den Radverkehr führt und wie wenig sie sich an die Verwaltungsvorschriften und technischen Regelwerke in Planung und Betrieb hält.

    Wenn sie aber unbedingt eine Radverkehrsführung ausschildern will, obwohl ihr schwant, dass das an der betreffenden Strecke beim besten Willen wirklich gar nicht mehr zu vertreten ist, dann lässt sie dieses Schild aufstellen.

    Vorteil für die Behörde: sie ist dem Wunsch der Bürger oder dem Auftrag des Gemeinderats nachgekommen, eine Radverkehrsführung einzurichten. Isolierte Segmente werden pro Forma zu einem Netz verknüpft, all so was. Alles aber, ohne dass sie sich die Mühe geben musste, dass das Ganze auch benutzbar ist, denn: Benutzung auf eigene Gefahr des Radfahrers, die Behörden haben ja gewarnt, dass es eigentlich doch nicht geht, und sind fein raus.

    Das Schöne daran: Alle sind zufrieden (bis auf die Radfahrer, aber auf die wird sowieso ungern Rücksicht genommen).

    Gerne kommt es auch bei Baustellen zum Einsatz. Vorteil für die Behörde: damit kann sie sich das lästige und teure Planen und Ausschildern einer Umleitungsstrecke sparen.

    (Bei Baustellen sehe ich übrigens durchaus einen vernünftigen Einsatzzweck. Wenn die (natürlich ausgeschilderte!) Umleitung lang und beschwerlich ist, dann kann auf diese Weise eine optionale Abkürzung für risikobereite, wagemutige Radfahrer entlang der Baustelle ermöglicht werden.)

    Stuttgart hat das Schild aber auch an ein paar Stellen dauer-installiert, sogar auf Radverkehrs-Hauptrouten, was tief blicken lässt.

    Ein weiteres Kuriosum in Stuttgart ist die regelmäßige Verwendung des Schildes bei Festen am Cannstatter Wasen. Das ist aber ein Thema für sich.

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