17. November 2019

Radwege für S-Pedelecs freigeben, ja oder nein?

Tübingen gibt jetzt die ersten Radwege für S-Pedelecs frei. Beispielsweise den Tunnel zwischen Altstadt und Tübingen. 

Das hat praktisch sofort die Diskussion daüber anfacht, ob S-Pedelecs eine Gefahr darstellen.  OB Palmer von Tübingen, der selbst ein S-Pedelec für längere Dienstfahrten besitzt und fährt, will ein Radwegenetz für S-Pedelecs entwickeln. Ich finde den Gedanken interessant und bin bereits am Tag dieser Meldung von Leuten darauf angesprochen worden, wie ich das finde. Bei dem Gespräch fingen wir mit "rasenden Radlern" und "Gefahr" an, dann wurde uns klar, dass man in Stuttgart praktisch nicht S-Pedelec fahren kann.

Die Sachlage: S-Pedelecs können mit Elektrounterstützung 45 km/h fahren, wogegen normale Pedelecs ab 25 - 26 km/h keine Elektrounterstüztung mehr bekommen. Schneller fahren können sie natürlich trotzdem. S-Pedelecs müssen Nummernschilder tragen und dürfen nicht auf Radwegen fahren. Man muss mit ihnen die Fahrbahn nehmen. Das Bundesverkehrsministerium hat jedoch ein Zusatzschild entwickelt, dass die Freigabe von Radwegen für S-Pedelecs möglich macht. Die Städte können selbst darüber entscheiden.

Das Problem: S-Pedelecs sind in vielen Städten wichtige Verbindungsstrecken versperrt, weil sie weder auf der Fahrbahn, noch auf dem Radweg fahren dürfen.  S-Pedelec-Fahrer/innen kommen beispielsweise bei uns nicht über den Neckar von Stuttgart nach Cannstatt und zurück. Über dem Tunnel und auf der König-Karls-Brücke ist alles Radweg, unten ist der Schwanenplatztunnel für Fahrräder verboten. Die Cannstatter Straße ist als Kraftfahrstraße ausgeschildert, da dürfen nur motorisierte Fahrzeuge fahren, die mindestens 60 km/h fahren können. Auf dem Charlottenplatz  (und an anderen Stellen) dürfen Fahrräder nicht links abbiegen. Was also tun mit einem S-Pedelec? Absteigen, über die Rad-/Fußgängerampeln schieben?
Auf teils schmalen Autofahrbahnen steht man mit dem S-Pedelec zu Hauptverkehrszeigen dann auch zusammen mit den Autos im Stau, man kommt oft nicht rechts zwischen Auto und Bordstein vorbei. Manche Autofahrende behandeln S-Pedelec-Fahrende auf der Fahrbahn genauso drängelig und aggressiv wie Pedelec- oder Normalradfahrende.

S-Pedelecs sind aber eigentlich gut geeignet für Pendler/innen, die weite Strecken über Land fahren, wo sie auch schneller radeln können. Doch wenn sie in die Stadt kommen, sind sie verratzt. Deshalb verkaufen viele ihr S-Pedelec wieder, nachdem sie gemerkt haben, dass es für sie keine geeigneten Wege gibt, und steigen womöglich wieder aufs Auto um oder fahren Öffentliche. Das ist schade.

Darum sollten wir ernsthaft und ohne Dramatisierungen mal darüber nachdenken, ob wir nicht doch einige Radwege für S-Pedelecs freigeben  könnten oder ob das nicht geht. Mal sehen, ob wir es hinkriegen, hier eine sachliche und abwägende Diskussion zu führen. Ich habe selber noch keine abschließende Meinung, tendiere aber zu einem gelassenen Umgang mit S-Pedelecs.

Argumente gegen eine streckenbezogene Freigabe von Radwegen:

Wir leben in einer Schnelligkeits-Gesellschaft. Viele von uns glauben, sie müssten immer so schnell wie irgend möglich durch den Straßenverkehr kommen. Davor sind auch wir Radfahrende nicht gefeit. Radler/innen fahren grundsätzlich fast immer so schnell wie sie physisch können. Mit Elektrounterstützung fahren sie vor allem Bergauf deutlich schneller als Normalradler/innen. Ich bin mal mit einem S-Pedelec gefahren und war ruckzuck bergauf bei knapp über 30 km/h, ohne es auch nur zu merken.

Vor allem aus Fußgänger/innen-Perspektive sind so manche Radler/innen zu schnell unterwegs, fahren zu knapp vorbei. Nun sollen Fußgänger/innen ja nicht auf Radwegen unterwgs sein. Sind aber manchmal, wenn es sich um einen gemsichten Geh-/Radweg handelt.
Aber auch bezogen auf Kinder, langsame Radler/innen oder Ältere kann man sich die Frage stellen, ob S-Pedelec-Radler/innen auf Radwegen so schnell fahren würden, dass die Wochend-Familien-Radler/innen, desorientierte Sonntagsausflügler/innen oder gemächliche Normalradler/innen ernsthaft in Gefahr gebracht werden.

Unterschiedliche Grundgeschwindigkeiten auf engen Wegen sind nie gut. Wir haben ja neuerdings auch noch die Tempostopper E-Scooter, die nur 20 km/h schnell sind. Auf unseren Radwegen drängen sich also immer mehr Fahrzeuge mit zu unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten. Die Niederlande machen uns ja vor, dass es es entscheidend für das Sicherheitsgefühlt von Radfahrenden ist, dass man die Geschwindigkeiten trennt. Schnellere Autos auf Fahrbahnen, langsamere Radfahrende auf Radwegen. Wobei die dort auch Mofas und Mopeds auf Radwegen erlauben, was dieser Philosophie widerpricht.

S-Pedelec-Fahrer dürfen niemals daran gewöhnt werden, beispielsweise auch freigegebene Gehwege als ihre Fahrwege zu betrachten, nur weil ein paar Radwege für sie fregegeben wurden. Das könnte aber passieren, weil der Autoverkehr die Fahrbahnen so verstopft oder sich so aggressiv verhält, dass auch S-Pedelec-Fahrende auf Gehwege auswiechen.

Argumente für eine streckenbezogene Freigabe für S-Pedelecs: 

Höchstgeschwindigkeiten können nirgendwo immer ausgefahren werden. 
Ein Porsche kann 200 fahren, sein Fahrer muss sich aber fast überall an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Wenn ein Rad 45 km/h fahren kann, heißt das nicht, dass es der Fahrer oder die Fahrerin auch überall tut oder tun kann. Grundsätzlich gilt für uns alle, dass wir nur so schnell fahren dürfen, wie es die Geschwindigkeitsregelungen zulassen und wie wir unser Fahrrad noch beherrschen können. Auf einer buckligen Kurvenpiste kann man auch ein S-Pedelec nicht 45 km/h fahren, sonst haut es einen ins Gebüsch.

Ein S-Pedelec dürfte im Stadtgewusel kaum so schnell gefahren werden, wie der Motor es zulässt. In der sogenannten Mischverkehrzone beim Gerber darf nur 20 km/h gefahren werden, was auch für Radler/innen gilt. In Tempo 30-Zonen darf der S-Pedelec-Fahrer nicht schneller als 30 km/h radeln. Bisher gibt es meines Wissens keine Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Radwegen, weil sich niemand vorstellen konnte, dass Fahrräder schneller als 17 bis 25 km/h sind. Eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung könnte man einführen. Wer sich als Normalradler dagegen wehrt (und da kenne ich etliche), weil er oder sie bergab gerne auch mal 50 km/h saust, kann dann eigentlich nichts gegen S-Pedelecs auf Radwegen haben.
Aber ein S-Pedelec kann die Kurven des Radwegs beim Leuze auch nicht schneller fahren als alle andern. Ich bin mal hinter einem offenbar getunten Pedelec (ohne Kennzeichen) über die König-Karls-Brücke und durch die Kurven am Leuze hinterhergeradelt. Dass bei diesem Pedelec keine Sperre bei 25 km/h bestand, merkte ich erst, als die Radlerin damit im Schlossgarten auf breitem, freien Weg davon zog, geradezu davon flog.

Vielerorts sind auch unsere Fahrbahnen zu schlecht, um mit einem Fahrrad 45 km/h auszufahren. Da kann ein Schlagloch oder ein Gullideckel zum Katapult werden. Damit werden S-Pedelec-Radler/innen auf Fahrbahnen genauso wie alle anderen Fahrräder auch zu einem  Hindernis für Autofahrende. Und was das heißt, wissen wir alle. Wir Normalradler, die wir 25-26 km/h schnell sind, werden in Tempo-30-Zonen von Autofahrer/innen überholt. Es gibt Autofahrende, die es nicht ertragen, hinter einem Fahrrad zu bleiben und ihre Geschwindigkeit um ein paar Stundenkilometer zu reduzieren. Das heißt, S-Pedelec-Radler/innen werden auf den Fahrbahnen genauso gejagt, bedrängt, angehuput und eng überholt wie Normalradfahrende. Und ich finde, sie hätten schon auch den Anspruch auf stressfreieres Radeln und geschützte Radwege, falls sie das wollen, so wie alle anderen Radfahrenden auch.

Wenn wir S-Pedelecs nur auf der Fahrbahn haben wollen, dann zwigen wir sie auch in den Autostau. Derzeit müssen S-Pedelec-Radler/innen, wenn sie von Cannstatt nach Stuttgart wollen, über den Pragsattel (oder durch den Osten) radeln. Man stelle sich mal so einen S-Pedelec-Radler vor, der/die sich am Abend im Stau auf der Heilbronner Straße nach oben zum Pragsattel arbeiten muss. Es gibt zwar zwei Spuren, aber die sind schmal und voller Autos. Mit dem Fahrrad kommt man oft gar nicht an ihnen vorbei. Man steht also im Autostau und zuckelt sich hoch. Der Radweg dort hinauf ist ein Gehweg (gemischter Rad-Gehweg) und teils äußerst schmal. Er erscheint tatsächlich nicht geeignet für S-Pedelecs. Aber eben nur, wenn man davon ausgeht, dass die ihn mit 45 km/h hochheizen. Das täten sie aber gar nicht, weil der Untergrund viel zu hoppelig ist und weil zu viele Fußgänger/innen unterwegs sind. Mit meinem Pedelec bin ich dort auch sehr viel langsamer unterwegs als ich fahren könnte. Ich reize meine 25 km/h ja auch nicht an jeder Stelle aus.

Für S-Pedelecs gibt es manchmal gar kein Durchkommen. Etwa, wenn sowohl Autostraßen als auch Radwege für sie gesperrt sind. Sie kommen einfach nicht so durch die Stadt so wie Autofahrende, sollen aber nur auf Autostraßen unterwegs sein. Wie schon gesagt, die Cannstatter Straße und der Schwanenplatztunnel und die Brücke sind verboten für S-Pedelecs. An etlichen großen Kreuzungen besteht ein Linksabbiegeverbot für Fahrräder. Alle längeren Tunnel sind für Fahrräder verboten, weil als Kraftfahrstaße ausgewiesen. Und ein S-Pedelec-Fahrer ist anders als ein Moped-Fahrer immer noch mit Muskelkraft unterwegs und dabei auch umweltfreundlicher als ein Moped mit Verbrennungsmotor, solle aber teils sehr weite Umwege radeln.

Kurzum: Ich denke, wir müssten uns schon ernsthaft überlegen, ob wir den S-Pedelec-Radler/innen nicht etwas leichter machen und an ein paar Stellen Radwege für sie freigeben.





29 Kommentare:

  1. Analog zur Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen, könnte man eine Richtgeschwindigkeit auf dem Radweg einführen. Schneller fahren ist erlaubt, aber man muss seine Geschwindigkeit den Verhältnissen anpassen. Und wenn man dennoch schneller unterwegs ist, und ein Unfall passiert, bekommt man zumindest eine Teilschuld.
    Ich bin dafür, zumindest auf gut ausgebauten Radwegen, wie dem entstehenden Netz von Radschnellwegen, S-Pedelec ohne Limit zuzulassen. Problemstellen wie der Schlossgarten und das Kaltental Viadukt in Vaihingen sollten mit Tempolimit zugelassen werden. Enge Radwege und kombinierte Rad+Fußweg sollten für S- Pedelec nicht oder nur mit Limit freigegeben werden.
    Da gerade von den Anbietern von E-Tretrollern Geofencing gefordert wird, sei erwähnt dass dies auch hier funktionieren würde. Innerorts unterstützt das S-Pedelec dann nur noch bis 25 km/h.

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    1. Gute Idee, alledings, Carsten, wäre das ein erheblicher Eingriff in Privatfahrzeuge und Hersteller müssten die S-Pedelecs schon so lierfen. Gut wäre es allerdings, man würde Autos mit Geofencing-Geschwindigkeits-Reduzierern ausrüsten. Und solange wir das für Privatautos für nicht denkbar halten, sollten wir es für Fahrräder nicht denken. Warum sollte ein S-Pedelec nicht auf einer Innenstadtstraße auch über 30 km/h fahren dürfen? Und so genau sind die GPS nicht, dass sie unterscheiden können, ob so ein Rad gerade auf dem Radweg (muss ausgebremst erden) oder auf der nebendran liegenden Fahrbahn fährt.

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    2. Sehr geehrte Frau Christiene Lehmann
      Das ist Quatsch! In Tübingen gibt es ein Straßentunnel B269 der ist gesperrt für Radverkehr auf diesem Teil sollte man für den Radverkehr freigeben auf dem könnten die wagemutige Radfahrer und S-Pedelec fahren.Den die S-Pedelec fahren bis zu 45k/mh. Das bei diesem Fahrradtunnel der auch für Fußgänger freigeben ist unverantwortlich.Ich halte dies als einen Schieldbürgersteich alla Boris Palmer!Hier kann es nur eins geben das man alle Straßen für den Radverkehr freigibt!
      Mit freundlichen Gruß
      Der Straßenradler

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    3. Einfacher und flexibler als Geofencing: Das S-Pedelec bekommt einen Radwegmodus, in dem es sich wie ein Bis-25-Pedelec verhält, sowie je eine helle Kontrollampe vorn und hinten, die bei Aktivierung dieses Modus erlischt. Dann müsste man nur noch in die StVO schreiben, dass es als Fahrrad gilt, solange es im Radwegmodus fährt.

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    4. Sehr geehrte Frau Christiene Lehmann
      Sie erwähnen im Bericht das wenn man die Radfahrer und die S-Pedelecfahrer auf der Straße fahren zwingen wir sie auch in den Stau!Ich als Straßenradler habe überwiegend nur gute Erfahrungen mit dem Autostau gemacht.Vorallem bereitet er mir besonders viel Freude und die Gefahren im Stau sind gering da die Autos stehen beziehungsweise im schritttempo fahren.Ich als geübter Radfahrer ist es eine Herausfoderung die Lücken die es zwischen den Autos gibt zunutzen um an den Stau vorbei zufahren.Ich fahre nach dem Moto wenn die andere stehen dann fahre ich!Ich vermute das sie den Stau nur aus der Autoperspektieve kennen!Ich rate ihnen einmal einen Persspektievwechsel zuvollziehen und ich hoffe dann wenn sie mit dem Fahrad im Stau fahren das ihnen auch gelingt die Lücken zwischen Autos die es gibt zunutzen umzuüberholen ich wünsche ihnen viel Erfolg und Spaß dabei.
      Mit freundlichen Gruß
      Der Straßenradler

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  2. Ich sehe vor allem das Problem das die Benutzung von Radwegen für die S-Pedelec-Fahrer selbst zur Gefahr wird. Und zwar an den Kreuzungen, wo sie dann von nachrangigen Autofahrern "übersehen" werden.
    An ehesten vergleichbar mit S-Pedelecs sind ja 45 km/h Mopeds.
    Solche Mopeds müssen in den Niederlanden teilweise Radwege benutzen. Und dort ist das Unfallrisiko für Fahrer solcher Fahrzeuge deutlich höher als in Deutschland, wo sie nur die Fahrbahn benutzen dürfen.

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    1. Markus, hast du eine Quelle für das höhere Unfallrisiko von Moped-Fahrern in den Niederlanden. ich habe danach nämlich gesuch (wahrscheinlich nicht gründlich genug), aber nichts gefunden. Ich habe das auch schon vermutet.

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    2. Findest du bei Thomas Schlüter auf radunfaelle.wordpress.com/vergleich-de-nl

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  3. Jörg
    ich lese das ich als Normalradfahrer wenn ich mal 40 bis 50 km/h fahre damit die Legitimation S-pedelecs gebe. Das tue ich nicht. Der trainierte Rennradfahrer kann nur ein paar Minuten so schnell fahren wie das S-pedelec sogar bergauf fahren kann. Das sind riesen Unterschiede!
    Trotzdem man braucht Radwege getrennt vom Fußgänger wo die S-Pedelcs fahren dürfen. Geschwindindigkeitsbegrenzungen sind wahrscheinlich nötig, nur wer will die kontrolieren. Besteht überhaupt die Pflicht zum Tacho? Wenn Autos die weit über 100 km/h fahren können, in Tempo30Zonen fahren dürfen, können auch S-pedelecs auf Fußwegen Rad frei fahren. Es kommt halt darauf an wie schnell sie in dem Moment fahren.

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  4. Ich dachte S-Pedelecs sind keine Fahrräder sondern Kfz und deshalb von Radfahren verboten (VZ254) nicht betroffen.

    "offenbar getunten Pedelec (ohne Kennzeichen)"
    Vielleicht auch ein ungetuntes S-Pedelec ohne Kennzeichen?

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    1. Ersteres würde ich auch so sehen. Problem sind und bleiben dann die Kraftfahrstraßen. Man kommt also vermutlich schon von Cannstatt aus über den Neckar, muss dann aber nach dem Tunnel in die Neckarstraße wechseln

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    2. Selbst das mit der Kraftfahrstraße ist zu hinterfragen.
      In §18 (1) der StVO heißt es "Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; [...]".
      S-Pedelecs sind Kraftfahrzeuge. Und in dem Paragraphen ist nicht festgelegt, dass die 60 km/h durch den Motor des Fahrzeugs erreicht werden können. Dass die wenigsten Menschen in der Lage sind, das durch Muskelkraft zu schaffen, ist nicht durch die Bauart bestimmt. Es wäre mal interessant, ob es dazu irgendwelche Gerichtsurteile gibt...

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    3. EU-weit gilt, dass Kleinkrafträder eine bbH von maximal 45km/h haben dürfen. Sollte man jetzt merken, dass die bbH bei S-Pedelects tatsächlich darüber liegt, müsste man sich ganz schnell einige Gedanken zu Fahrerlaubnis und Versicherung machen, weil man dann in einer anderen Fahrzeugklasse landet. Eventuell hilft dir auch diese Definition der bbH:

      "Geschwindigkeit, die von einem Kraftfahrzeug nach seiner vom Hersteller konstruktiv vorgegebenen Bauart oder infolge der Wirksamkeit zusätzlicher technischer Maßnahmen auf ebener Bahn bei bestimmungsgemäßer Benutzung nicht überschritten werden kann"

      Aber ich glaube die Diskussion können wir auch gleich wieder beenden - google mal nach "Technisch manipuliertes Pedelec verkehrsportal" und schau dir dort die Beiträge 54 und 66 an. Ich würde einen Link setzen, aber dann würde mein Kommentar gefiltert werden...

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  5. JA! Bitte! Eine Freigabe auf geeigneten Wegen, davon gibt es in Stuttgart aber nicht viele.

    Über meinen Blog kenne ich mehrere Dutzend Fahrer und auch ihre Bauchschmerzen in der Stadt. Wie kommt man per S-Pedelec von Cannstatt zum Rotebühlplatz? Da legen Pendler von hinter Backnang ordentlich Kilometer zurück, um dann ab der König-Karl-Brücke nicht weiterzukommen?

    Vom Pendel-Alltag kenne ich etliche getunte und echte 45er mit und ohne Kennzeichen. Alle eint: Auto und Bahn sind keine Option. Auf Radwegen an gefährlichen Straßen wird angepasst und unauffällig gefahren - seit Jahren!

    S-Pedelec-Fahrer sind keine Teufel, es sind Mütter, Angestellte, Handwerker, Straßenbahnfahrer, Erzieher, Lehrer, Sportvereins-Vorsitzende, Ehrenamtliche ....

    Tempo 30 auf Radwegen als Gesetz? Da wird aber im gleichen Atemzug der Ruf nach Kontrolle lauter, fernab der Realität.

    PS: In der Esslinger Zeitung war zur S-Pedelec-Freigabe auf Radwegen auch eine Umfrage ... Mit 75% Gegenstimmen! Ich frage mich als Bewohner, welche Radwege gemeint sind, denn es gibt hier keine?!?!?! Ich unterstelle eine emotionale Abstimmung von Leuten, die keine Ahnung haben.

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    1. "Wie kommt man per S-Pedelec von Cannstatt zum Rotebühlplatz? Da legen Pendler von hinter Backnang ordentlich Kilometer zurück, um dann ab der König-Karl-Brücke nicht weiterzukommen?"

      Dürfen sie mit dem S-Pedelec nicht über die Brücke und durch den Tunnel?

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    2. anonym2, lies den ganzen Artikel oben, da wird deine Frage beantwortet. Obene ist Radweg, da dürfen S-Pedelecs nicht fahren, im Tunnel ist Radfahren vrboten und es ist Kraftfahrstarße, da dürfen sie auch nicht.

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    3. Oh, du hast recht - früher war das nur bis zum Tunnel Kraftfahrstraße. Vielleicht hat man beim Neuaufstellen vom Ampelmast das "Ende Kraftfahrstraße" Schild vergessen - denn von der einmündenden Seitenstraße ist weiterhin nur ein Fahrradverbot (was nicht für S-Pedelecs gilt) ausgeschildert, auf die Kraftfahrstraße wird nicht hingewiesen. Vielleicht sollte man da mal bei der zuständigen Behörde nachfragen. Wie soll man in der Gegend denn mit dem Mofa fahren?

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  6. Wenig geistreiche und reine Phantomdebatte unseres 'ADHS OB's, Palmer'. Es sind einfach nicht die Radwege dafür da, um darüber zu debattieren. Punkt.

    Sebastian Klein

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  7. "Bisher gibt es meines Wissens keine Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Radwegen"

    Kleine Korrektur - es gibt keine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrzeuge, die nicht als Kraftfahrzeuge gelten. Für Kraftfahrzeuge gelten die grundsätzlichen 50/100 Limits auch auf Radwegen - und S-Pedelecs sind Kraftfahrzeuge, somit gibt es für diese sehr wohl das grundsätzliche 50/100 Limit. Ausserdem gelten explizite Temposchilder für alle Fahrzeuge, auf der ganzen Straße - und damit auch auf dem Radweg, selbst wenn der baulich von der Fahrbahn getrennt ist.

    "An etlichen großen Kreuzungen besteht ein Linksabbiegeverbot für Fahrräder."

    Das gilt aber nicht für S-Pedelecs, weil die nicht als Fahrräder gelten!

    "Wie schon gesagt, die Cannstatter Straße und der Schwanenplatztunnel und die Brücke sind verboten für S-Pedelecs."

    So wie das auf Google Streetview aussieht, ist die Cannstatter Str. nur bis zum Schwanenplatztunnel Kraftfahrstraße - der Tunnel selbst hat nur ein Radverbot, da darf man also mit dem S-Pedelec durch. Oder wurde inzwischen auch der Tunnel zur Kraftfahrstraße gemacht?

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  8. Alles, was weniger Energieverbrauch hat als PKWs und auch noch weniger Platzbedarf, sollte stark gefördert werden. Dazu gehört m.E. auch die Freigabe von Radwegen für S-Pedelecs, zumindest auf den Hauptstrecken, die sowieso als Radschnellweg ausgebaut werden müssen (rein von den technischen Regelwerken und Verwaltungsvorschriften her).

    S-Pedelecs sind Fahrrädern viel ähnlicher als die E-Skooter, das passt eigentlich schon einigermaßen zusammen.

    Ja, es gibt keine an einer Zahl festgelegte Höchstgeschwindigkeit für Radfahrer, aber in der Praxis dennoch viele Grenzen. Ausdrückliche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten nach meiner Auffassung auch auf den Sonderwegen. Alle müssen sich dem Verkehrsgeschehen anpassen. Und die offizielle Regelung ist, dass ein Radfahrer nur so schnell sein darf, wie man es von ihm erwartet - Merke: als Rennradfahrer im Lycra darf man schneller sein, eben weil man schneller aussieht.

    Einen Fußgänger darf man nirgendwo gefährden, egal was er tut - es gibt ein Gerichtsurteil, in dem ein Radfahrer Teilschuld bekommen hat, wo ein Fußgänger aus dem Stand rückwärts ohne sich umzuschauen auf den Radweg gelaufen ist, wo es zur Kollision kam.

    Kraftfahrstraßen auszuschildern ist schon etwas ein Anachronismus. M.E. sollten Autos schon uneingeschränkt in die Stadt fahren dürfen (ich bin strikt gegen Fahrverbote), aber sie müssen ja nicht schneller vorankommen als ökologisch sinnvolle Verkehrsmittel.

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  9. Das sind halt die notwendigerweise eintretenden inneren Widersprüche der Separationslogik. Die hier wieder anempfohlenen Niederlande zeigen ja par excellence, dass mit autogerechter separierender 'Radverkehrsförderung' der Autoverkehr stetig Jahr für Jahr ANSTEIGT.
    WARUM wollen wir das, bzw. wenn wir das nicht wollen, warum kopieren und empfehlen wir das?
    Auch interessant:
    Urplötzlich spielen die sonst immer ins Rennen geworfenen KINDER keine Rolle mehr, wenn eine 'Infra' befürwortet wird, die 35-40 kmh schnelle eilige Pendler auf engstem Raum mit - oft noch etwas wackligen - Rad-Kindern zusammengepferchen will.
    NOCH autogerechter lässt sich Verkehr wohl kaum noch organisieren:
    alles was den Atoverkehr in seiner Reisezeit beeinträchtigen könnte:
    WEG DAMIT AUF DEN RADWEG.
    Ein klar anti-ökologisches Programm. Immerhin kann so der Mittelmotor von Bosch (Wahlkreis Palmer) ein wenig promotet werden, Bosch ist ja immerhin der weltweit größte Autozulieferer, was im Autoländle BW durchaus relevant ist.

    Ja oder nein?

    NEIN!

    Alfons Krückmann

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  10. Ich bin gegen S-Pedelecs auf Radwegen. Radweg sind zu eng, zu unübersichtlich, oft zu schmal für die Menge an Radfahrern, die dort fahren und dann auch noch S-Pedelecs. Das sind Kraftfahrzeuge, wie 50er-Roller. Sollen die dann auch auf dem Radweg fahren dürfen, und dann vielleicht auch noch 80er, die sind ja kaum schneller.
    Also ehrlich, alles was einen Motor hat und ein Versicherungskennzeichen und einen Führerschein bracuht, hat auf dem Radweg nichts zu suchen, auch keine Hoverboards, Segways, Inliner oder anderes Gerümpel. Nur weil die Industrie sich alle möglichen "Fahrzeuge" ausdenkt, die nur im heimischen Hof erlaubt sind, muss man nicht alles erlauben und freigeben und dann auf den Radweg oder, noch schlimmer, den Gehweg schicken.
    Gruß
    Karin

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  11. Lieber Anonym. Ich vermute, dass du noch nie ein S-Pedelec gefahren bist. es sind nämlich absolut KEINE KfZ wie 50er Roller! Man kann das "Porsche in der 30er Zone" Beispiel gar nicht oft genug anbringen. Hier wird wieder impliziert, dass alle S-Pedelec Fahrer rücksichtslose Raser sind. Im Alltag sieht es so aus, dass man teilweise von Autofahrern weggehupt und gemaßregelt wird, weil sie keine Ahnung haben. Das ist teilweise Lebensgefährlich. Deshalb fahre ich auch kleine Teilstücke angepasst auf dem Radweg. Da hat sich noch nie jemand beschwert. Ich fahre täglich 50km. Mit dem normalen Pedelec würde das über Land viel zu lange dauern. Für mich ist das S-Pedelec das ideale Gefährt. Nebenbei: In der Schweiz haben S-Pedelecs volle Fahrradrechte. Da sterben auch nicht täglich Leute deswegen...

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    1. So ist es!Das S-Pedelec eignet sich hervorragend für den überörtlichen Verbindungs/Pendlerverkehr. 45km/h dauerhaft zu fahren (....bis dass nach 20 km der Akku schlapp macht...)ist Quark! Die Leute die diese Räder fahren, wollen in relativ kurzer Zeit den Weg z.B. zur Arbeit in einer anderen Stadt überbrücken und dass möglichst ohne durchgeschwitzt anzukommen.Ein Mopedfahrer im Vergleich kann den Drehgriff auf 100 km oder weiter bis zum Anschlag aufdrehen, er hätte wesentlich eher das Potential eines potentiellen "Massenmörders". Auch wenn es gerade in der heutigen Zeit (auch unter dem motorisierten KFZ Verkehr üblich) keiner mehr hören will: §1 StVO, das Gebot der gegenseigen Rücksichtnahme ist immer noch existent.....()und: Vermutungen, Ahnungen, Anmaßungen, Lobbyismus bringt uns nicht weiter: es gibt derzeit keinerlei freigegebene Radwege für S-Pedelecs (bis auf den Tübinger Startversuch, der hoffentlich ein Erfolg wird!), wo man auf wirkliche Unfallzahlen oder Gefährdungen statistisch zurückgreifen kann---leider ist es in Deutschland so, dass im Vorfeld eines Versuchs/Tests vorher schon alles im Keim erstickt wird, daher wundert es mich nicht, dass wir hier nicht weiter kommen und solchen Innovativländern wie Holland und Dänemark immer hinterherhinken werden. Wer nicht den Mut hat, einen Versuch zu starten, den bestraft die Zukunft!

      Viele Grüße an alle Skeptiker!

      Ralf

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  12. Jörg
    Die Holländer überleben sogar die echten 50er auf Radwegen. Das ist nicht schön von so einer Knatterkiste überhohlt zu werden. Aber es geht. Es gibt dort Beschränkungen auf welchen Radwegen sie fahren dürfen und auf welchen nicht. Wir brauchen irgendwann mal 2 Kategorien von Radwegen (mit Kennzeichnung). Es dürfen wirklich nur echt gute benutzungspflichtig sein. Die guten Wegen können dann auch für S-Pedelecs frei gegeben werden. Das Fahrrzeuge die dauerhaft 500 W leisten komplett wie Fahrräder gewertet werden, sehe ich nicht ein.

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  13. Lieber Anonym, lieber Jörg,
    die Radwege, die ich kenne, liegen innerstädtisch, sind handtuchschmal, sind manchmal nicht vom Gehweg zu unterscheiden, mit parkenden Autos links und gestrüpp rechts. Wenn man einen Bummler vor sich hat, hilft nur auf die Fahrbahn ausweichen. Das will ich mir beim besten Willen nicht noch mit irgendwie gearteten Kraftfahrzeugen teilen. Dann wird dort nämlich genauso gedrängelt und genötigt, wie auf der Fahrbahn.
    Tolle Radwege in den Niederlanden oder der Schweiz in die Argumentation einzubringen, bringt für Deutschland genau eines, nämlich nichts.
    Erst gescheite Infrastruktur, dann vielleicht!! über Freigaben diskutieren, aber nur in dieser Reihenfolge.
    Gruß
    Karin

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    1. Jörg
      Karin guck bitte male in ERA2010, dort sind die Regelmaße für Radverkehrsanlagen drin. Es gibt tatsächlich im Bestand schlechte Radwege. Das ist Vergangenheit wir schauen nach vorne. Der Blick ins Ausland ist immer erlaubt. In der Schule hat abschreiben auch viel gebracht.

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  14. Hallo,
    wie hier schon mehrfach richtig festgestellt sind S-Pedelecs keine Fahrräder, das Verbotsschild gilt für die also nicht.

    Ansonsten sehe ich es positiv, geeignete Radwege auch für die freizugeben. Insbesondere Busspuren, sollten für Fahrräder und S-Pedelecs freigegeben werden oder die Tübinger und Eberhardstraße.

    Und natürlich muss es eine legale Strecke von Bad Cannstatt nach Stuttgart geben.

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  15. In meinem Blog www.speedpedelecbiker,blog scheibe ich über das Fahren, Pendeln und Reisen mit dem S-Pedelec. Ich denke, man kann gut herauslesen, dass ein S-Pedelec die 45km/h nicht ohne eigenes Zutun erreicht, sich somit erheblich vom Sooter unterscheidet. Auch wenn der Gesetzgeber es anders einstuft, es ist ein Fahrrad. Technisch unterscheidet es sich vom 25er Pedelec meist nur durch ein Stück Software. Gut auch die Versicherungspflicht.Im Gegensatz zum Fahradfahrer, der keine private Haftpflicht haben muss, sind damit Schäden z.B. an Fußgängern oder Mitradlern immer abgedeckt.

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