2. Juni 2020

Zweirad-Überholverbot - das Schild kommt

Die Stadt will an der Böblinger Straße die neuen Verkehrszeichen aufstellen, die es Autofahrenden verbieten, Radfahrende zu überholen. 

Sowohl der ADFC wie auch einzelne Briefschreibende, darunter Bloglser Martin, hatten nachgefragt und dies gefordert.

Alle, die zwischen Waldeck und Haltestelle Engelboldstraße die Böblinger Straße hinauf und hinunter radeln, wissen das: Der Schutzstreifen ist schmal, führt an geparkten Fahrzeugen entlang und lässt den Autos gerade mal eine Spurbreite. Autofahrende dürfen hier nicht überholen, weil sie den neuerdings gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand zum Fahrrad von 1,5 Metern nicht einhalten können. Etliche tun es trotzdem, vermutlich auch aus Unkenntnis. Die beiden Spuren, eine Autospur und eine Fahrradspur suggerieren, dass sozusagen alle in ihrer eigenen Spur mit eigenem Tempo fahren dürfen.


Die Neufassung der StVO sieht für Fälle, wo keine Platz zum Überholen oder Vorbeifahren ist, ein neues Verkehrszeichen vor, dass es Autofahrenden ausdrücklich verbietet, an Radfahrenden oder auch Mopedfahrenden vorbei zu fahren. Obgleich das Verkehrzeichen eigentlich dasselbe sagt wie die enge Anordnung der Spuren, soll es zur Unterstützung aufgestellt werden.

Ich weiß übrigens noch eine zweite Stelle, wo das Schild dringend nötig ist, und zwar auf der Neckarstraße zwischen Heilmannstraße und Neckartor. Als dritte Stelle fällt mir der Wallgraben ein. Und als vierte Stelle würde ich den Schwabtunnel nennen. In dem gibt es bereits ein Überholverbot, aber Radfahrende werden trotzdem überholt.

Eine Kampagne für den Überholabstand wäre nötig, aber diese Westen sollten wir nicht anziehen. Denn es sind nicht wir, die den Autofahrenden die Verkehrsregeln beibringen sollten. Sonst wirken wir wie die Erzieher:innen der Nation und ernten Hass.

 
Wir sind zu schützen. Wir sind nicht diejentigen, die um Schutz bitten. Und wir sind auch nicht diejenigen, die Verkehrsregeln der Öffentlichkeit bekannt machen.
Bekanntmachung und Durchsetzung von Vekehrsregeln ist eine hoheitliche Aufgabe, also die von Staat und Polizei. Und da wünschen wür uns mehr Aktivität. Im Zielbeschluss Fahrradfreundliche Stadt steht unter Punkt 16: "Für ein fahrradfreundliches Stuttgart werden öffentliche Kampagnen mit großer Reichweite durchgeführt, die alle Verkehrsteilnehmer*innen für einander sensibilisieren. Noch 2019 wird eine Kampagne gestartet, die den Überholabstand von Kfz zu Radfahrenden thematisiert." Diese Kampagne hat es 2019 nicht gegeben. Solche Westen an Radfahrende austeilen sind keine Kampagne.

Der Radentscheid und der ADFC fordern schon lange, dass beispielsweise Busse große Aufkleber mit solchen Hinweisen bekommen oder dass Plakate aufgehängt werden. Auch könnten die Variotafeln hin und wieder darauf hinweisen, dass Radfahrende nur mit 1,5 Metern Abstand überholt werden dürfen.

Übrigens, noch lieber als eine Info-Kampagne für Autofahrende ist es uns, wenn wir uns darauf verlassen können, dass Anzeigen über zu enge Überholabstände von Polizei und Staatsanwaltschaft auch verfolgt werden. Diese Anzeigen kommen von Radfahrenden, und sie können in so einem Fall meist sogar mit einem Abstandsmessgerät oder einem Video bewiesen werden. Natürlich sind diese Geräte nicht genormt. Aber es handelt sich dann meist um Fälle, wo der fehlende Überholabstand so krass ist, dass es auf ein paar Zentimeter nicht mehr ankommt.

Was ist überholen?
Und gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen Überholen (also ausscheren und vorbeifahren) und dem Vorbeifahren (auf einer parallelen Fahrspur schneller fahren)? Nein, den gibt es nicht

Darum gilt auch immer wie es in Paragraf  5 der StVO niedergeschrieben ist: " ... (2) Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. (3)Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. (4) An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. (5) Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. (6)Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern."

Übrigens, auch zu Fußgänger:innen müssen Autofahrende 1,5 Meter Abstand halten. Und das, obgleich zu Fuß Gehende meist auf Gehwegen gehen, sozusagen ihre eigene Bahn für sich haben. Mag sein, dass sich der Abstand eines Autos zum Bordstein und der Abstand eines Fußgängers zum Bordstein meist auf 1,5 Meter summieren, aber sicherlich nicht immer, so schmal wie manche Gehwege sind.


Gilt der Seitenabsgtand eigentlich, wenn mir in einer Einbahnstraße ein Auto entgegenkommt und alles zu eng ist?

Diese Frage hat mir eine Blogleserin gestellt. Ich bin keine Verkehrsjuristin, aber wir würden in die meisten der Einbahnstraßen nicht mehr in Gegenrichtung reinradeln dürfen, wenn das so wäre. In der Straßenverkehrsordnung gibt es nichts, was den Begegnungsverkehr regelt, außer der Vorgabe, stets möglichst weit rechts zu fahren. Und es gilt auch: Wer das Hindernis auf seiner Seite hat (also beispielsweise parkende Fahrzeuge) muss dem anderen Vorrang einräumen, der kein Hindernis hat. Parken auf beiden Straßenseiten Autos wie Mauern, dann hat niemand Vorrang, beide müssen vorsichtig fahren und sich einigen. Ein Autofahrer in der Einbahnrichtung hat keinen Vorrang vor dem Radfahrenden, der gegen die Einbahnrichtung erlaubterweise fährt. Auf dem Fahrrad hat man aber auch keinen Vorrang vor dem Auto.

Es gab da mal die feine Regel, dass, wer bergauf fährt, Vorrang an Engstellen hat. Sie entstand zu Zeiten, wo das Anfahren am Berg mit Kupplung und allem schwierig war. Wer als Autofahrer:in ein Herz für Radfahrende hat, bremst sie nicht aus, wenn sie bergauf entgegen kommen, denn am Berg wieder antreten ist unter Umständen (wenn es sehr steil ist) schwierig für Radfahrende. Heute gilt aber eher die Regel, dass in Fällen, wo der Vorrang nicht eindeutig ist, das kleinere und wendigere Fahrzaug ausweicht, eine Lücke nutzt oder zurücksetzt. Da verliert das Fahrrad gegen den Lkw immer, und es verliert auch gegen Stadtpanzer mit Menschen hinterm Lenkrad, die ihr Auto nicht wirklich gut beherrschen. Dies darf der Autofahrer aber nicht voraussetzen und schnell auf den Radfahrer zu fahren. Denn es gilt immer Paragraf 1 der StVO, wonach immer rücksichtsvoll gefahren werden muss.

15 Kommentare:

  1. Das mit dem Überholen ist so eine Sache. Man kann nur im selben "Verkehrsbereich" überholen. Beim Auto ist das die Fahrbahn. Wenn der Fußgänger auf dem Gehweg läuft, ist das Vorbeifahren kein Überholen. Wenn der Fußgänger auf der Fahrbahn läuft, dann ist es Überholen und dann gilt auch der o.a. Paragraph 5, sonst nicht. Übrigens noch zum Sprachgebrauch: Straße ist alles (von Hauswand zu Hauswand), also Gehweg, Radweg, Grünstreifen, Fahrbahn, alles gehört zur Straße. Fahrbahn ist üblicherweise das, wo sich hauptsächlich der rollende Verkehr abspielt. Bei den Paragraphen muss man ganz genau beachten, was dort geschrieben ist. Da geht es wirklich um Begrifflichkeiten. Es gibt übrigens auch einen Unterschied zwischen Überholen und Vorbeifahren. Das ist nicht dasselbe. Bitte immer genau darauf achten, was gemeint ist. Christine, auch wenn es sich jetzt klugschießerisch anhört, die Bemerkung unter dem Paragraphen-Zitat ist leider falsch. Und zwar genau deswegen, weil der Gehweg ein eigener Teil der Straße ist und der Fußgänger zum Überholtwerden auf der Fahrbahn laufen müsste.
    Gruß
    Karin

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    1. Liebe Karin, danke für die Ergänzung. Dann wissen wir jetzt, Fußgänger:innen, die auf Gehwegen gehen, dürfen knapp "überholt" werden. Und was die "Straße" betrifft, kann ich mich nicht erinnern, wann ich zuletzt Straße und Fahrbahn verwechselt oder gleich gesetzt hätte. Dass man im Umgangsprachlichen mal Straße sagt ("Autos fahren auf der Straße") ist, glaube ich statthaft und erzeugt kaum Missverständnisse. Aber ene Farge habe ich noch: Sehe ich das richig, dass derselbe Verkehrsbereich dasvon ahbängt, ob Bordsteine den Gehweg von der Fahrbahn trennen? Wenn der Fußgängerbereich nur durch eine auf den Asphalt gemalte weiße Linie von der Autofahrbahn getrennt wird, dann gilt das nicht? Oder doch? Und Radstrreifen wären dann derselbe Verkehrsbereich, Fahrbahn und Radweg aber nicht?

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    2. Hallo Christine,
      das mit dem Verwechseln von Straße und Fahrbahn bezog sich nicht auf Dich. Das mit dem Überholt oder Nichtüberholt werden, ist tatsächlich von Teil der Fahrbahn und nicht Teil der Fahrbahn abhängig. Ein markierter Bereich ist Teil der Fahrbahn. Er kann nur "nicht Teil der Fahrbahn" sein, wenn er baulich getrennt ist. Farbe ist keine bauliche Trennung. Ein getrennter Rad-Gehweg ist nur durch Farbe abmarkiert, also nicht baulich getrennt, daher überholt der Radfahrer den Fußgänger dort. Ist statt Farbe ein Grünstreifen, Geländer o.ä. dazwischen, ist es kein Überholen, weil baulich getrennt, mehr. Genauso ist es auf der Fahrbahn. Baulich getrennt (Bordstein, Grünstreifen, sonstiges) ist nicht überholen, nicht baulich getrennt (Farbe) heißt überholen, heißt Abstand. Und es ist da unerheblich, wie die Farbe (gestrichtelt, durchgezogen) aussieht. Der Streifen ist Teil der Fahrbahn und dann ist es überholen und dann gilt §5.
      Ein handtuchschmaler Gehweg mit brausendem Verkehr daneben ist auch für mich als Fußgänger unangenehm. Da würde auch etwas Rücksichtnahme helfen, aber das klappt genausogut wie immer.
      Gruß
      Karin

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    3. Die neue StVO sieht folgendes vor (Bundesrat Drucksache 591/19 aus dem November 2019):


      § 5 Absatz 4 Satz 2 wird durch folgende Sätze ersetzt:

      „Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m."

      Und weiter unten:

      "Dabei gilt der für Kraftfahrzeuge vorgeschriebene Seitenabstand auch für das Überholen von auf Schutzstreifen befindlichen Rad Fahrenden, da sich auch diese auf der Fahrbahn fortbewegen und der Schutzstreifen lediglich einen geschützten Raum der Fahrbahn darstellt. Nach Sinn und Zweck der Vorschrift kann nichts anderes für Radfahrstreifen gelten; auch dann nicht, wenn diese den Radverkehr und den übrigen Fahrverkehr durch bauliche Vorrichtungen voneinander trennen (sog. Protected Bike Lanes)."

      Fußgänger werden ausdrücklich erwähnt.

      Es gibt keinen Unterschied zwischen baulich getrennt und auf der Fahrbahn, was den Begriff" überholen" angeht.

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  2. Das Problem an neuen Verkehrsschildern und Regelungen ist, dass die meisten Autofahrer niemals etwas davon erfahren. Ich bin ja persönlich für eine zwei oder drei jährige Pflichtveranstaltung für alle Autofahrer, in denen der Erste Hilfe Kurs wiederholt und neue Verkehrsregeln gelernt werden müssen.
    Das gleiche gilt aber leider auch für die meisten Radfahrer.

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    1. Ja, wir haben ein Problem damit, wie Autofahrende von neuen Regelunen Kenntnis erlangen. In den Medien wurde zwar recht viel berichtet, aber viele gucken ja nicht fern oder lesen keine Zeitung. Und ich persönlich glaube, dass 80 Prozent der Radfahrenden überhaupt keine Ahnung von den speziellen Regeln haben, die nur für sie gelten. Auch das ist ein Manko. Aber so sind wir halt in Deutschland. Regeln nur ungefähr und wenn sie mir selber gerade passen. Das gilt aber für alle Verkehrsarten und Menschen, die sie nutzen.

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  3. Komme gerade von einer sehr langen Radtour zurück und darf folgendes feststellen:
    Den Sicherheitsabstand von 2 m hält außerorts etwa 5%-10% der Autofahrer ein. Weniger als 0,5 m sind es bei etwa 1/3. Und ebenso viele, wie den gemeinsam vereinbarten Abstand einhalten, schneiden mich so, dass es mich beinahe umhaut. Und in meiner Lebensrealität macht da genau gar niemand was dagegen.

    Ich brauche keine neuen Verkehrszeichen.
    Ich brauche Sicherheit.

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    1. Wir brauchen eine wirkungsvolle und massive bundesweite Kampagne, die Autofahrende darauf aufmerksam macht, dass sie wirklich mit Abstand überholen müssen. Oder eben baulich getrennte Radwege überall an allen Straßen.

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    2. Hallo Karl G. Fahr,
      ich mache da andere Erfahrungen. Allerdings lebe und radle ich in einem eher ländlichen Bereich. Ich werde inner- wie außerorts eher selten eng überholt. Und wenn ich überholt werde dann nehmen die Autofahrenden eher das Überfahren durchgezogener Linien oder schraffierter Flächen in Kauf.

      Eng überholt werde ich in unserer Stadt (35000 EW) vielleicht in 5 bis 10 % aller Fälle, ganz eng (deutlich unter einem Meter) in vielleicht 3 %. Außerhalb (also auf Kreis und Landesstraßen passiert das noch viel seltener.

      Ich fahre allerdings auch selbstbewusst, d.h. ich fahre praktische nie ganz rechts, sondern immer mit einem halben bis ganzen Meter Abstand zum Straßenrand. Ich konnte schon feststellen dass ganz rechts fahren von Autofahrenden als Aufforderung verstanden wird doch noch irgendwie zu überholen.

      Mir scheint also als sei das ein Problem der Ballungsgebiete. Je dichter die Menschen aufeinander sitzen desto rücksichtsloser werden sie. Ich hoffe nur dass die Menschen in den Städten zu mehr Gelassenheit zurückfinden.

      Jedenfalls denke ich dass selbstbewusstes Fahren per se schon ein Stück mehr Sicherheit für die Radfahrenden bringen kann. Selbst der eiligste Raser sollte erkennen dass der Platz für seinen Überholvorgang nicht reicht. Wenn ich irgendwo auf einem Schutzstreifen oder was auch immer fahre, der sehr schmal ist, dann bin ich eher auf der Trennlinie zum Rest der Fahrbahn zu finden als am Bordstein.

      In dem Zusammenhang verweise ich auf die recht ausführliche Untersuchung des Tagesspiegel in Berlin, der sogar die Überholabstände gemessen und fotografiert hat.

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    3. Danke für die Schilderung. Ich glaube, der Unterschied zwischne Stadt und Land ist gar nicht so groß. Ich beobachte, das sich, sagen wir 80 bis 90 Prozent der Autofahrenden an die Regeln halten und rücksichtsvoll fahren, manche sogar sehr freunlich Radfahrenden gegenüber. Allerdings reichen die 10 Prozent (oder seien es nur 5) aus, um Radfahrenden auf ihren Wegen jweils eine Schreckskunde zu verschaffen. Diese Erlebniss halten weniger Robuste vom Radfahren ab. Schließlich ist ein Zusammenstoß mit dem Autos von einem aggressiven Fahrer unter 100 netten eben auch fatal für einen Radfahrer. Natürlich beherrschen wir das alle hier auch, dass wir mit einem Meter Abstand vom rechten Fahrbahnrand radeln oder auf der Trennlinie bei schmalen Schutzstreifen, das ist gar keine Frage.

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  4. Oh super, ich hatte diese Woche noch eine unschöne Begegnung mit einem Motoristen am Anstieg der Böblinger Straße. Meist bin ich da mit Pedelec unterwegs, dieses mal aber mit dem Mountainbike. Breiter Lenker, leichtes Pendeln und niedriges Tempo. Ich war besorgt, und kein einziger Motorist hat verlangsamt oder vom überholen abgesehen und gewartet. Ein 7.5 Tonner vom Gartenbauer hat mich fast gestriffen, circa 5cm Abstand.

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    1. Es wird allerdings wohl noch eine Weile brauchen, bis die Schilder stehen. Und ich bin echt gespannt, wie lange es dann dauert, bis Autofahrende begriffen haben, was sie bedeuten und dass sie wirklich nicht vorbeifahren, also überholen dürfen. Gleichezitig prüft die STadt übrigens, was man sonst noch tun kann. Es ist ja klar, dass man den Schutzstreifen heute so nicht mehr anlegen würde, weil man es niccht dürfte. Sharrows (als Fahrradzeichen auf der Fahrbahne) hält man für nicht sonderlich wirkungsvoll, Tempo 30 ist immer noch schwer einzuführen auf so einer STraße. Also wird man letzlich alle Psrkplätze wegnehmen müssen, meine ich. Und damit die Radstreifen dann nicht zugestellt werden, wird man sie auch baulich trennen und mit echten Hürden versehen müssen, also als Protected Lane gestalten müssen. DAs ist meines Erachtens die Zukunft an solchen Straßen.

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  5. In der Eduard Pfeiffer Straße wurde ich heute von einem Streifenwagen der Polizei überholt. Ich erspare euch an dieser Stelle Zentimeterangaben. Kalle.

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    1. Der Radfahrer weiß in der Rwgel mehr über sie ihn betreffendrn Regeln als die (normalerweise wie der Rest der Gesellschaft autofahrenden) Polizei.

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    2. Da wäre ich mir nicht ganz so sicher. Viele Radfahrende wissen viel, aber wenn ich mir etliche RAdfahrende so anschaue, die irgendwie radeln, glaubte ich nicht, dass sie wirklich wissen, was sie dürfen und was nicht. Ich denke, auch Radfahrende sind wie viele andere auch, eher kursorisch auf dem Laufenden und nicht im Detail. DAss die Polizei zuweilen erschreckend wenig weiß übers RAdfahren und die güligen Regeln, beobachte ich allerdings auch.

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