16. Juli 2020

StVO-Novelle gilt in Baden-Württemberg

Ein Formfehler bei der StVO-Novelle führt dazu, dass Fahrverbote für Raserei nicht rechtssicher verhängt werden können. Aber gilt alles andere? 

Der Baden-Württembergische Verkehrsminister wendet die Novelle an. Beim Führerscheinentzug beim Rasen aber möglicherweise nicht. Bei uns sind damit die Regeln zum Schutz von Radfahrenden gültig. Andere Länder haben die StVO-Novelle ausgesetzt, ob teilweise oder ganz, weiß ich nicht. Über juristische Fragen streiten sich die Juristien. Die Stadt Stuttgart hat schon mal das erste neue Schild installiert, das es Autofahrenden verbietet, Radfahrende zu überholen. Es steht an einer Engstelle in der Olgastraße auf Höhe der Weißenburgstraße. Und was tut der Autofahrer: er überholt den Radfahrer.


Gewöhnung dauert. Einige Radfahrende, auch ich, haben allerdings bereits bemerkt - und haben das auch gesagt - dass die Überholabstände bereits öfter eingehalten werden als früher. In den Medien ist viel darüber geredet und geschrieben worden. Es sind nur leichte Verbesserung, kein Paradigmenwechsel, aber es ist ein Anfang.

Das Bundesverkehrsmintierum müsste jetzt eigentlich nur die fehlende Zahl, die auf Fahrverbote verweist, im Gesetzestext ergänzen, dann wäre es rechtsicher in Kraft. Aber danach sieht es derzeit nicht aus. Der Bundesverkehrsminister hat ja Benzin/Diesel im Blut und wollte ohnehin nie so recht. Gegen Fahrverbote bei Tempoüberschreitungen ab 21 km/h (in Städten) regte sich wilder Protest. Menschen sahen ihre Existenz gefährdet. Ich finde allerdings, zwischen 50 km/h und 70 km/h ist es  ein deutlich spürbarer Unterschied, das passiert einem nicht mal so im Stadtverkehr.  Und wenn einem sowas beim Überholen passiert, sollte man seine Fahrweise überprüfen.

Übrigens in Berlin ist kürzlich in diesem Jahr der zehnte Mensch auf einem Fahrrad von einem abbiegenden Lkw-Fahrer getötet worden. Ob der Lkw tätsächlich nur Schrittgeschwindigkeit fuhr, lässt der Pressebericht offen, und ob diese Neuerung in der StVO in Berlin auch gilt, ebenfalls.


17 Kommentare:

  1. Ralph Gutschmidt16. Juli 2020 um 08:22

    Nur zur Klarstellung: auch die Verwarnungsgelder und die Bußgelder sind gültig.

    Der Formfehler bezieht sich allein auf die Fahrverbote.

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  2. Der ADAC ist stolz wie Oskar, dass er den Formfehler im Gesetz gefunden hat. Es ist ihm ein Anliegen, Geschwindigkeitsübertretungen zu bagatellisieren. Die Sicherheit im Verkehr zu erhöhen und Unfälle wie den an der Weinsteige vermeiden zu helfen, scheint nicht sein Anliegen zu sein. Überhöhte Geschwindigkeit von Kfz-Fahrern ist eine der Hauptursachen für tödliche Unfälle und die "neuen" Strafen sind im europäischen Vergleich im gängigen Rahmen. Was da unverhältnismäßig sein soll, weiß ich nicht.

    Ich hatte gelesen, dass die Strafen im Rems-Murr-Kreis ausgesetzt werden würden. Wildwest. Eigentlich steht in der StVO (im älteren, zweifellos gültigen Teil), dass sie bundesweit einheitlich gilt.

    Ist nicht der *gesamte* Bußgeldkatalog ausgesetzt, d.h. auch die Strafen für Owis, die Radfahrer begehen? Sollen die in ihrer Höhe unangetastet bleiben?

    Gewöhnung dauert tatsächlich. Die Autofahrer:in hat sich noch nicht einmal an die schon seit Jahrzehnten gültige Regel gewöhnt, dass durchgezogene Linien nicht überfahren werden dürfen. Auch die Radfahrer:in hat sich noch nicht daran gewöhnt, dass sie nicht im dooring-Bereich mit weniger als ungefähr 50cm-1m Abstand zu den parkenden Autos fahren darf.

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    1. Meine Frage zum Bußgeldkatalog hat Ralph schon beantwortet, bevor ich sie gestellt habe.

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    2. … und Stadt und Gemeinderat haben sich noch nicht daran gewöhnt, dass sie sich auch an diejenigen Paragraphen und Kapitel in ERA, RASt und VwV-StVO halten müssen, die den Kfz-Verkehr einschränken.

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    3. Genügt die Breite des Schutzstreifens bzw. insgesamt die Markierungen auf der Fahrbahn hier eigentlich den Vorschriften? Das dürfte ziemlich eng werden.
      - Die Führungsform "Schutzstreifen" kommt vom Belastungsbereich her grundsätzlich vermutlich in Frage (Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h und Kfz-Verkehrsstärke < 2000 Kfz/h in der werktäglichen Spitzenstunde, ERA S. 19)
      - die Längsparkplätze haben offensichtlich Mindestbreite oder darunter, denn sonst würde das parkende Kfz nicht knapp überstehen und einen Teil des Schutzstreifens zum Parken mitbenutzen.
      - Die verbleibende Fahrgasse sieht schmaler aus als 5,50m. Dann darf keine Leitlinie in der Fahrbahnmitte markiert werden (ERA 2010 S. 22, Bild 9).
      - Bei angrenzenden Längsparkstreifen soll bei häufigem Parkwechsel ein Sicherheitstrennstreifen von 0,50m (…) erkennbar sein. Dieser soll baulich (…) oder durch Markierung hergestellt werden. (ERA S. 23). Ich gehe angesichts des aufgestellten Automats für Parkraummanagement von häufigem Parkwechsel aus.
      - Ein Schutzstreifen ist in der Regel 1,50m, mindestens aber 1,25m breit.
      - Kann eine Führungsform nicht in der Regelbreite (…) realisiert werden, so ist sie nicht grundsätzlich zu verwerfen. Ist die Kombination von Mindestmaßen (…) nicht möglich, soll eine andere Lösung gesucht werden.

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    4. Zwei Kriterien will ich noch nachtragen: Nach ERA muss eine höhere Regel- und Mindestbreite für Schutzstreifen und Radfahrstreifen angesetzt werden, wenn
      - die Straße "stark" ansteigt (wobei "stark" bei für Stuttgarter lächerlichen 3% anfängt)
      - die Radverkehrsführung auch für Lastenräder, Räder mit Anhängern, Handbikes und andere mehrspurige Fahrräder, z.B. die dreirädrigen Liegeräder, ausgelegt sein soll.

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  3. Was nutzen neue Schilder und Vorschriften, wenn sie nicht kontrolliert werden?
    Was angeordnet wird, wird doch von einem nicht unerheblichen Teil der Verkehrsteilnehmer ignoriert.
    Wenn dann mal kontrolliert wird, kommen diese ganzen dummen Argumente, man möge sich mal eine andere Verkehrsteilnehmergruppe vornehmen, die wären viiiiel schlimmer und die Strafen Abzocke.
    Verantwortung bei Unfällen wird auf die Opfer abgewälzt. "Hätte doch kucken können", "hätte auf die Vorfahrt verzichten sollen", und der absolute Hohn "hätte ja mal Rücksicht nehmen können".
    Diese Auffassungen sind so daneben. Und Schilder sind eh nur Deko, Straßenmarkierungen auch, alles nur Deko, Anregung oder unverbindliche Empfehlung.
    Es hilft nur noch Kontrolle und vor allem: Keinerlei Diskussion, wer anfängt zu diskutieren kriegt grad noch mehr Strafe (wie beim Fußball: Platzverweis=Fahrverbot). Wer denkt, dass er zu Unrecht belangt wurde, kann den Rechtsweg beschreiten frei nach dem Motto "Dulde aber klage". Und was muss der Bundesautominister eigentlich noch alles machen/nichtmachen/falschmachen, bis er gehen muss? Aber, es kommt in der Regl nichts besseres nach. Dobrindt hielt ich schon für den Tiefpunkt, aber es ging noch tiefer.
    Heute eher destruktiv.
    Karin

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    1. Ja, wir kämpfen alle gegen den Frust an. Ich finde es auch krass, wie hartnäckig sich die Beschuldigungen halten gegenüber den Radfahrern halten, sie würden sich "nie" an die Regeln halten. Dabei kennt (durch Umfragen belegt) ein nennenswerter Anteil von Autofahrern die Vorfahrtsregeln nicht. Interessanterweise wissen diejenigen Autofahrer, die auch Rad fahren, im Schnitt besser Bescheid.

      Und: 2/3 der Radfahrer verzichten freiwillig und vorsorglich auf ihr Vorfahrtsrecht, d.h. deutlich mehr als die Zahl derjenigen, die gelegentlich ein Rotlicht missachten. Die Erwartung ist offensichtlich, dass Radfahrer zu 100% auf ihre Rechte verzichten sollen.

      Machtdemonstration mit Unterdrückung von Minderheiten.

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    2. @ Christine: Du stellst ja immer wieder in Frage, ob mehr kontrolliert werden sollte und ob mehr kontrolliert werden kann (z.B. beim Argument, dass Poller und Umlaufsperren sein müssen, auch wenn sie Lastenräder aussperren, weil ausreichend Kontrollen nicht möglich wären).

      Kannst Du vielleicht meinen Vorschlag bewerten, in BaWü ein spezialisiertes Kontoll-Team bei der Polizei einzurichten, das von Stadt zu Stadt wandert und dort jeweils massiven Kontrolldruck ausübt?

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  4. "Ich finde es auch krass, wie hartnäckig sich die Beschuldigungen halten gegenüber den Radfahrern halten, sie würden sich "nie" an die Regeln halten."
    Outgroup-Diskriminieurng

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  5. Die Abbiegeunfälle sind zwar "nur" ein Randaspekt in diesem Beitrag. Aber wer schon mal einen LKW gefahren ist, der weiß, dass Abbiegen fast immer nur in Schrittgeschwindigkeit möglich ist, gerade im Stadtverkehr. Die Unfälle haben also nichts mit Geschwindigkeit sondern mit fehlender Sicht zu tun. Weil Abbiegeassistenten noch immer nicht wirklich verpflichtend sind. Das wäre der Ansatz, um derartige Unglücke zu vermeiden.

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    1. Dazu auch aus der Unfallforschung:

      1. Um Unfälle durch abbiegende Pkw-Fahrer zu vermeiden, muss man den Radverkehr ganz dicht am motorisierten Verkehr führen (als Radfahrstreifen, als Schutzstreifen oder mit Links-Verschwenkung des Radwegs rechtzeitig vor der Kreuzung).

      2. Um Unfälle mit Lkws zu vermeiden, muss man den Radverkehr relativ weit weg vom motorisierten Verkehr führen. Dann hat der abbiegende Lkw-Fahrer mit seinen Spiegeln und Schulterblick auch bei bereits schräg stehendem Lkw die Chance, den Radfahrer zu sehen. (Natürlich vorausgesetzt, beim Gestalten der Kreuzung wurden auch die Vorschriften bzgl. freier Sichtachsen beherzigt.)

      3. Dazwischen gibt es einen Abstandsbereich mit maximaler Unfallhäufigkeit, den Verkehrsplaner als Konsequenz unbedingt vermeiden müssen.

      Jetzt stellt sich natürlich die Frage, wie man den Autofahrern den Blick in den Spiegel und den Schulterblick (wieder) angewöhnt.

      Und wie man ihnen dazu auch noch das Blinken wieder angewöhnt, um als partnerschaftliches i-Tüpfelchen den umsichtigen Radfahrern die Gefahrenerkennung zu erleichtern.

      Da kann ich mir durchaus weitere zusätzliche Assistenten vorstellen, die das Abbiegen verhindern, wenn per Fahrerkamera kein Schulterblick erkannt wurde usw.

      Zum Argument "niedrige Geschwindigkeit":

      Das zieht leider nicht, wenn die Kreuzung konstruktiv zu hoher Geschwindigkeit einlädt, insbesondere mittels sog. "freilaufender Rechtsabbiegerspur". Nicht überraschend, noch einmal erhöhte Unfallzahlen an derart radfahrerfeindlich ausgestatteten Kreuzungen. Wieder eine Chance für Planer, Kapitalfehler zu begehen...

      Da zeigt sich deutlich der Anteil, den die Behörden, Ministerien und politischen Gremien an Unfällen haben. Am konkreten einzelnen Unfall tragen sie keine unmittelbare Schuld. Am Unfallgeschehen insgesamt aber tragen sie durchaus Schuld, denn sie haben es in der Hand,

      a) den Einsatz der entsprechenden Assistenten durchzusetzen.

      b) die Knotenpunkte kreuzungsfrei zu gestalten oder - bei zu geringem Platzangebot - wenigstens entsprechend der Regelwerke und der einschlägigen, seit Jahren vorliegenden offiziellen Musterlösung-Sammlung auf Basis der Erfahrungen in Münster.

      c) Strafen einzuführen und beizubehalten, die einkommensunabhängig spürbar sind (also Fahrverbote).

      d) Überwachen, kontrollieren, bestrafen, kontrollieren, bestrafen, kontrollieren, bestrafen, kontrollieren, bestrafen - hartnäckig immer wieder.

      e) ein wenig Öffentlichkeitsarbeit, Schulungen usw. als Ergänzung schaden sicher auch nichts. Und ich meine primär Autofahrer-Schulungen und Tiefbauamt-Schulungen und Ordnungsamt-Schulungen und Polizei-Schulungen. (Nur Öffentlichkeitsarbeit wäre aber wirkungslose Augenwischerei).

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  6. Man sollte einen Beifahrer verpflichtend für LKW'S einführen.
    Sicher werden dann die Transporte teurer, würde dann aber wieder den Güter Transport mit der Bahn lukrativer machen!

    und zum Thema PKW beim abiegen Radfahrer übersehen:
    ein interessanter Kommantar von Herrn Michael Landenberger:
    in dieser Hinsicht hatte mein Fahrlehrer eine höchst effektive
    Unterrichtsmethode: wenn ich während der Fahrstunden mal beim
    Rechtsabbiegen den Schulterblick vergessen habe, hat er entweder von
    innen oder von außen (es war Sommer, da war meistens seine
    Seitenscheibe offen) kraftvoll mit der Faust gegen die Tür gehauen.
    Ich bin jedes Mal tierisch erschrocken, worauf er nur mit finsterer
    Miene sagte: "Das war der Radfahrer, den Sie eben totgefahren haben."
    Beim ersten Mal wollte ich noch aussteigen und nachsehen, beim
    zweiten Mal bin ich einfach nur nachdenklich geworden. Ein drittes
    Mal gab es dann nicht mehr, weder während der Fahrstunden noch in
    mittlerweile 25 Jahren Fahrpraxis. Ich kann mich jedenfalls nicht
    erinnern, jemals beim Rechtsabbiegen einen Radfahrer oder Fußgänger
    gefährdet zu haben. Schade, dass diese Lehrmethode nicht von allen
    Fahrlehrern eingesetzt wird.
    https://groups.google.com/forum/#!topic/de.etc.fahrzeug.auto/sAp0LW3umKs%5B1-25%5D
    Gruß Reinhard

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  7. um nochmal auf das Bild im Artikel zurückzukommen....der Radfahrer, der dort den Schutzstreifen nutzt, ist Dooringunfällen komplett ausgeliefert, ich fahre dort immer höchstens auf der äußeren Linie des Schutzstreifens, dann hat sich das Überholen auch erledigt und wenn es sowieso ein Überholverbot gibt, kann ich doch auch sogar mittig fahren, oder nicht?

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  8. "Gegen Fahrverbote bei Tempoüberschreitungen ab 21 km/h (in Städten) regte sich wilder Protest. Menschen sahen ihre Existenz gefährdet. Ich finde allerdings, zwischen 50 km/h und 70 km/h ist es ein deutlich spürbarer Unterschied, das passiert einem nicht mal so im Stadtverkehr."

    Der Protest war weniger gegen die Fahrverbote für 71-statt-50 innerorts, sondern gegen 51-statt-30 innerorts und 96-statt-70 ausserorts. Das passiert innerorts, wenn man ein 30er-Schild nicht wahrnimmt und schon davor etwas zu schnell ist, und ausserorts passiert es schon, wenn man ein 70er-Schild nicht wahrnimmt, ohne davor zu schnell gewesen zu sein.

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  9. Das Problem ist, wie schon EF geschrieben hat, dass dort eine Fahrradspur suggeriert wird, die überhaupt nicht fahrbar ist. Es ist absurd, wenn in der Olgastraße oder in der Theo oder jetzt ganz aktuell in der Stresemannstraße Radstreifen markiert werden, obwohl selbst schmale Autos beim ganz rechts parken schon im Radstreifen stehen. Den Autofahrenden wir suggeriert, dass die Radfahrerenden dort zu fahren haben, obwohl das ja technisch gar nicht geht. Wenn dann noch ein durchgezogener Strich da ist (ist es nicht in der Olga), dann braucht man ja auch nicht den 1,50 m Abstand halten. Dann lieber keine Markierung auf der Straße und auch keine Radfahrerüberholverbotsschilder (die es ja gar nicht braucht, weil schon ein durchgezogener Strich da ist).

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    1. Ganz meine Meinung. Schutzstreifen und Radfahrstreifen in "Standardbreite" für Normalfahrräder sind sowieso absurd in einer Stadt, die Lastenradförderung betreibt. Die ERA schreiben bekanntlich vor, dass für Lastenrad- und Anhängerverkehr die Breiten entsprechend zu vergrößern sind.

      Schutzstreifen, die nach den Vorschriften die Radfahrer dichter an parkenden Autos entlangführen als Gerichte erlauben, muss man sich eigentlich verkneifen. Dann besser Sharrows markieren, die verdeutlichen, in welchem Abstand von den Parkständen Radfahrer ungefährdet fahren können.

      Die 1,50m-2m (und darüber) Überholabstand gelten übrigens unabhängig von allen Fahrbahnmarkierungen, egal ob Schmalstrich, Breitstrich, unterbrochen oder durchgezogen.

      Bei solchen doppelt-gemoppelt aufgestellten Schildern, die eine sowieso geltende Regelung wiederholen, besteht die Gefahr, dass manche Verkehrsteilnehmer in die Irre geführt werden. Die meinen dann, ohne das Schild würde die Regel unwirksam sein. Der Schuss kann tatsächlich nach hinten losgehen.

      Das Schild ist eigentlich nur für Situationen vorgesehen, die nicht auf den ersten Blick eindeutig sind - z.B. bei einer ziemlich breiten Straße, die aber doch nicht breit genug ist.

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