13. September 2020

Man glaubt es nicht!

Sie parken im Halteverbot. - Wieso? Da ist doch eine Parkplatzmarkierung. Und die Sperrstreifen fangen da vorn an. - Aber da vorn steht das Schild Halteverbot mit dem Pfeil rückwärts. - Aber ich bin doch hier. 

Die Gedankengänge von Autofahrenden sind wunderlich. Im Grunde ist völlig klar, dass hier am Bordstein nicht geparkt werden darf, damit die Radfahrenen auf dihrem Radstreifen genug Platz haben. Ihnen kommen mämlich hier andere Radfahrende entgegen. Aber weil eine kleine Ecke nicht auch noch überdeutlich als Verbotsbereich gekennzeichnet ist, ignoriert der Autofahrer oder die Autofahrerin das Halteverbotsschild, das natürlich auch Parken verbietet, obgleich es deutlich sichtbar ist, wenn es auch etwas weiter entfernt steht.
Und obgleich sich der Autofahrer sagen muss, dass auch er Bereich, wo er steht, dazu gehört. Doch selbst wenn er oder sie es sich gedacht hat, so blitzt dann doch eine Bauernschläue durch. Hier darf ich doch, ätsch-bätsch. Es ist aber ein Irrtum.

Das rücksichtslose und uneinsichtige Verhalten vieler, nicht aller Autofahrenden, ist übrigens der Hauptgrund, warum wir eine Trennung des Rad- und Autoverkehrs brauchen, warum nur Radstreifen mit viel Platz, zum Beispiel Pop-up-Radstreifen Sicherheit schaffen. Denn Autofahrende überholen Radfahrer:innen zu kanpp auf ihrer Fahrbahn. Ganz offensichtlich muss man Autofahrenden mit vehementen optischen und auch physischen Barrieren deutlich machen, dass sie dem Fuß- und Radverkehr Platz lassen müssen.

Und weil das so ist, müssen alle Autofahrenden auch in Stuttgart damit leben lernen, dass wir für Radfahrende Bereiche von den Fahrbahnen abtrennen und diese auch schützen, damit der irrre zunehmende Radverkehr Platz hat und sicher ist.

Hier an der Stelle wird die Stadt wohl noch einmal nacharbeiten müssen, nachdem sie wegen konsequenter Missachtung des Park- und Halteverbots an dieser Stelle in der Tübinger Straße erst von wenigen Tagen den Fahrbahnrand mit geleben Zickzackstreifen als Parkverbotsszone markiert hat. Es reicht nicht.

10 Kommentare:

  1. liebe christine,

    diese stelle wird ja immmer wieder verändert - warum auch immer.
    der aktuelle zustand scheint ja auch provisorisch, so dass die
    sich nun wohl die verkehrsmarkierungen der diversen epochen
    mittlerweile widersprüchlich überlagern - das kommt ja sehr
    häufig vor bei unserem übertriebenen markierungs - und regelwahn.
    wie du schon sagst, das ziel ist ein vernünftiger umgang miteinander
    mit dem ziel den verkehrsraum so weit es geht gemeinsam nutzen zu
    können. besonders wichtig erscheint mir dafür die geschwindigkeiten
    der verschiedenen verkehrsarten anzugleichen - gilt auch für radler,
    welche teilweise viel zu schnell im shared space der tübingerstrasse
    unterwegs sind.


    thomas

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Von welchem shared space redest du? Das Stpck 20er-Zone beim Gerber vorbei, in dem Radfahrer nicht vorwärts kommen, weil Parkplatzsuchverkehr den Verkehr behindern und Fußgänger auf der Fahrbahn laufen, weil die Gehwege zugeparkt sind? In einem shared space gibt es übrigens keine Abtrennung zwischen Gehwegen und der Fahrbahn- auch nicht optisch. Radfahrer sind das kleinste Problem auf dieser Straße.

      Löschen
    2. "besonders wichtig erscheint mir dafür die geschwindigkeiten
      der verschiedenen verkehrsarten anzugleichen"

      Ewas utopisch zwischen Fußgängern, Rollstuhlfahreren, die mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sind, bis hin zu Autos, Motorrollern und -rädern, die es nicht schaffen bei 30 zu bleiben, oder?

      Hier eien tiefergehende Analyse dazu, warum shared spaces deshalb keine gute Idee sind: http://www.aviewfromthecyclepath.com/search/label/shared%20space

      Löschen
  2. Solche Schilder haben keine rückwärtige Wirkung. Wenn kein temporäres Anfang-Schild da steht, dann darf man dort auch parken. Wenn Behörden schlampig ausschildern oder ihre Anordnungen nicht kontrollieren, dann muss man nicht Adressaten die Schuld geben.

    Alex

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Und selbst wenn, das Zickzack würde das Halteverbot begrenzen, also steht der Honda erlaubterweise. Aber ohne Halteverbot hat die gesamte Zickzackmarkierung keinen Regelungsinhalt, man darf also selbst dort ganz legal parken.

      Alles natürlich unter der Annahme, dass nicht noch weitere Schilder rumstehen, die das doch verbieten würden.

      Löschen
    2. Ich gehe mal stark davon aus, dass dort auch ein Schild steht welches den Anfang der Halteverbotszone markiert. Das sieht man natürlich nicht, wenn man von der anderen Seite kommt und dort wendet. Es gilt aber trotzdem. Aber selbst wenn da keines stehen würde, werden die notwendigen 3 Meter Abstand zwischen Fahrzeug und Fahrstreifenbegrenzung (gelbe Mittellinie) weder vom Motorrad noch vom PKW eingehalten. Der PKW steht klar erkennbar mit der Hinterachse noch auf Höhe der Linie.

      Löschen
    3. Das zweite (eigentlich erste) Schild würde das Problem natürlich lösen, aber ich glaube nicht dass die 3 Meter Durchfahrtsbreite auch auf Radwegen gelten (hier steht ja ein blaues Schild wenn ich mich recht erinnere).

      Löschen
    4. @anonym2: Naja, dann parkt er halt auf dem Radweg. Darf er auch nicht. Kannst du dir aussuchen ;)

      Löschen
  3. Jörg
    Schön wäre es wenn die Herrschaften nach dem Abschleppen die Auffassungen über das Halteverbot mit der Ordnungsbehörde diskutieren würden. Gibt es aktuelle gelbe karten, dass der Radweg nicht frei gehalten wird. Anordnen kann viel (siehe Radfahrverbote), man sollte es auch durchsetzen.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Das ist genau der Knackpunkt. Stuttgart setzt Verbote nicht durch, und daher werden sie ignoriert. Halteverbot am Radstreifen? Durchfahrt verboten an der alten Weinsteige? Alles egal, kost nix das zu ignorieren. Entweder Stuttgart beginnt durchzusetzen, oder es müssen Poller und physische Begrenzungen her.

      Löschen