7. August 2021

Kann man den E-Scooter-Verleih eigentlich verbieten?

Es gibt nur noch wenige Beschwerden bei der Stadt über abgestellte E-Scooter, die Gehwege blockieren, oder über Leute, die die Dinger in Fußgängerbereichen fahren. 

Die Polizei kontrolliert ab und zu (habe ich einmal mit eigenen Augen gesehen) Gehwegfahrten von E-Scootern, aber wo sie nicht ist, bremst nichts und niemand die Fun-Fahrten auf den elektrischen Tretrollern über die Königstraße, durch die Parks, auf dem Neckardamm, am Max-Eyth-See und auf Gehwegen. Da in Köln die Elektroroller samt Akku hundertfach im Rhein gelandet sind
und die E-Scooter-Firma sich weigert, sie auf eigene Kosten wieder herauszuholen, haben Grüne und CDU in Köln einen Antrag an die Verwaltung gestellt, zu prüfen, ob eine Stadt den Verleih von E-Scootern verbieten kann. "Kann man die nicht einfach verbieten?", höre auch ich immer wieder in Diskussionen. Die Antwort dürfte lauten: Nein. Mit den Verleihfirmen hat Köln sich inzwischen auf Abstellzonen für E-Scooter geeinigt, vor allem entlang des Rheins dürfen sie nicht mehr abgestellt werden.

Die Kölner Oberbürgermeisterin meint, man könne über den Weg der "erlaubnispflichtigen Sondernutzung" andernfalls (also wenn die Firmen nicht einlenken) E-Scooter ganz verbieten. Das scheint mir aber ein Irrtum zu sein, denn Fahrbahnen sind für alle da, für Fahrräder, E-Scooter und Autos, sofern sie zugelassen sind. Eine Sondernutzung wäre eher die durch Außengastro oder einen Stand oder eine Wanderbaumallee. Es scheint jedenfalls nicht möglich, die wirtschaftliche Tätigkeit von E-Scooter-Verleih-Firmen zu verbieten. E-Scooter sind ja grundsätzlich erlaubt. Und das Verleihen von Rädern ist auch erlaubt. 

Dass ihre Nutzer:innen sich so wenig an die Regeln halten, steht auf einem anderen Blatt. Wir verbieten ja auch Autos nicht, nur weil etliche ihrer Fahrer:innen auf Gehwegen oder Radwegen parken oder Fußgänger:innen tot fahren oder Einbahnstraßen und Einfahrtverbote missachten. Würden E-Scooter allerdings auf Fahrbahnen so herumliegen wie sie auf Gehwege geworfen werden, würden wir sie sofort zu drastischen Maßnahmen greifen, der Gefahr für Autos und ihre Insassen wegen. Aber so trifft es ja nur die Fußgänger:innen. Und dann stolpert halt mal ein Blinder oder alter Mensch darüber und verletzt sich schwer. Der/die hätte halt gucken müssen. (Und niemand haftet!) Der Verursacher habhaft zu werden, ist schwierig, es muss ja nicht der Abstellende gewesen sein, der den Scooter auf den Gehweg gekippt hat.  

Der Bundesrat hat letztes Jahr einen Vorstoß Berlins abgelehnt, das Abstellen von E-Scootern und anderen E-Zweirädern auf Gehwegen zu verbieten, wenn sie gewerblich genutzt werden. E-Scooter-Verleihfirmen müssen sich auch nicht darauf einlassen, dass ihren Geräten Abstellzonen zugewiesen werden, was ja bedeutet, dass sie woanders (also auf dem Gehweg vor der Haustür, wo man wohnt) nicht mehr abgestellt werden dürften. Genau das dürfen sie aber, weil man sich bei den Regeln für  E-Scooter an denen für Fahrräder orientiert hat.  Und Fahrräder dürfen auf dem Gehweg abgestellt werden (natürlich nicht so, dass sie den Gehweg blockieren, was auch nur sehr selten vorkommt) und es kostete bei der Novelle der StVO die Rad-Verbände sogar große Anstrengungen zu verhindern, dass das Bundesverkehrsministerium ein Abstellverbot für Fahrräder auf der Fahrbahn am Straßenrand auf Parkplätzen verhängte. Natürlich kann man auch in Stuttgart über Abstellzonen für E-Scooter nachdenken, aber die werden sicherlich nur für eine Innenstadtzone gelten, nicht für die ganze Stadt und ihre Stadtteile, sonst müsste man nämlich überall, wo Leute die letzte Meile mit dem E-Scooter nach Hause zurücklegen, Abstellzonen einrichten, also alle 50 Meter so eine Stelle. Und das kriegen wir ja nicht mal mit Fahrradabstellplätzen hin. Und Fahrräder gibt es sehr viel mehr als E-Scooter. 

Und was ist mit den Fahrten durch Fußgängerzonen? Die sind genauso wie für Fahrräder verboten. E-Scooter müssen auf Radwegen und Radstreifen oder auf Fahrbahnen fahren. Verboten sind darüber hinaus für Fahrräder freigegebene Gehweg oder für Räder in Gegenrichtung freigegebene Einbahnstraßen. Das heißt, E-Scooter dürfen nicht auf dem Neckardamm gefahren werden (der ja nur ein für Räder freigegebener Gehweg ist), auch nicht rund um den Max-Eyth-See und auf keinem Gehweg, an dem ein Radweg oder Radstreifen an dem Freigabeschild für Fahrräder unter dem Fußgängerschild endet, also beispielsweise nicht auf der König-Karl-Straße unter der Eisenbahnbrücke in Cannstatt Richtung Wilhelmsplatz. E-Scooter-Fahrer:innen müssen dann die Fahrbahn nehmen. Das tun auch einige, aber mehr noch fahren auf  Gehwegen. Und wenn ich mir anschaue, wo die E-Scooter so alles abgestellt werden, dann sind das  ausnahmslos Gehwege, auf die sie ja auch hinaufgefahren worden sein müssen. 

Übrigens kann man sich als Bürger:in die Mühe mache, die Scooter zu fotografieren und die Bilder mit genauer Ortsangabe an die Verleihfirmen zu schicken, dann müssen die los und die Dinger wegräumen. Da hätte ich aber bei drei verschiedenen Verleihfirmen wie auf dem Foto ganz oben, recht viel zu tun. Zumal die Kontaktadressen grundsätzlich nicht leicht zu finden sind. 

In Kopenhagen und anderen Städten im Ausland sind E-Scooter zumindest in bestimmten Stadtteilen wieder verboten worden, weil das Gewusel Menschen erschreckte und störte. In Deutschland ist es wohl so, dass Städte den Verleihunternehmen diese Unternehmung nicht untersagen können. Bestenfalls fahrzeugfreie Zonen könnte man einrichten. 

Das müsste man alledings mit Polizei überwachen, denn das sogenannte Geofencing, das per Chip und GPS Drosseln des Tempos oder Abschalten, wenn einer in eine verbotene Zone fährt, ist in Deutschland nicht erlaubt. Der Ansicht ist zumindest der Anbieter Voi. Er bezieht sich dabei auf das europäische Übereinkommen über den Straßenverkehr, das auch Deutschland unterzeichnet hat. Auf der Seite basicthinking wird das im Detail diskutiert. Demnach muss jeder Fahrzeuglenker jederzeit sein Fahrzeug kontrollieren können. Aber da man ja vom autonomen Fahren träumt, gibt es inzwischen auch eine Ergänzung zu Fahrerassistenzsystemen für Kraftfahrzeuge. Und im Deutschen Straßenverkehrsgesetz heißt es, dass der Betrieb eines Kraftfahrzeugs mittels hoch- oder vollautomatisierter Funktionen zulässig ist. Allerdings muss der Fahrer jederzeit die Kontrolle übernehmen können, und wenn ein Fahrzeug automatisch bremst, muss es vorher den Fahrer benachrichtigen, also zum Beispiel piepsen. Andererseits verliert ein E-Scooter-Fahrer ja nun komplett die Kontrolle, wenn sein Ding bremst und der Elektromotor aufhört zu fahren, ohne dass er ihn wieder aktivieren könnte. Und ein E-Scooter gilt auch nicht als Kraftfahrzeug, weil er nicht schneller als 20 oder 25 km/h fahren kann. Und dafür gibt es eben keine Regelung. So einfach ist das mit dem Geofencing also nicht. 

Foto: Blogleser Maik, Max-Eyth-See
Für das mentale Stadtklima ist es allerdings nicht günstig, wenn wir alle täglich mit eigenen Augen sehen, wie diese Dinger herumstehen und herumgeistern und sich niemand darum kümmert, ob sie Stolperfallen sind oder nicht, ob Regeln eingehalten werden oder nicht. Das schafft eine allgemeine Egal-Haltung und die grimmige Grundstimmung, dass wenn die da alles dürfen, dann soll mir doch mal einer verbieten ... (mein Auto auf dem Gehweg abzustellen, auf dem Gehweg zu radeln etc.). Und schließlich sind wir alle dafür mitverantwortlich, dass sie niemand mehr an Regeln hält, die ihm gerade nicht passen. Wir tun es ja alle. Wir regen uns aber nur darüber auf, wenn es die andern machen. Gell?

(Auch die Stuttgarter Zeitung hat zu dem Thema und den Verhältnissen in Stuttgart recherchiert.) 

12 Kommentare:

  1. "Es gibt nur noch wenige Beschwerden bei der Stadt über abgestellte E-Scooter, die Gehwege blockieren, oder über Leute, die die Dinger in Fußgängerbereichen fahren."
    Könnte daran liegen, dass sich bei der Stadt niemand verantwortlich sieht und sich dadurch Resignation einstellt. Selbst direkt angesprochene Mitarbeiter des Ordnungsamtes können/dürfen/wollen nichts unternehmen, wenn man sie auf falsch abgestellte eScooter aufmerksam macht.

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  2. es macht kaum sinn, solche verstösse anzuzeigen, da ja der eigentliche verursacher
    nicht belangt wird, obwohl es im Prinzip ja nachverfolgbar sein müsste, wer das ding zuletzt hatte und ob es noch einmal bewegt wurde.

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    1. Genau das scheint nicht so leicht zu sein. Ich habe zwar schon User:innen gesehen, die von dem abgestellten Fahrzeug ein Foto machten (als Beweis, dass es gut stand), aber das machen die meisten nicht (müssen sie wohl auch nicht oder die Pflicht wird lachs behaldelt) und danach kann theoretisich irgendjemand den Roller anders hinstellen, in den Weg stellen oder umkippen oder was auch immer, ohne sich mit dem Handy dafür einzuloggen. Und solange der Beweis eben nicht eindeutig erbracht werden kann, dass der Nutzer den Scooter quer auf den Gheweg gestellt hat, kann man auch nicht belangen. Das wünscht man sich eine Halterhaftung, aber die gilt ja für Autoverleihfirmen wohl auch nicht. Der Fahrer ist verantwortlich für das, was er oder sie mit dem Fahrzeug anrichtet.

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  3. Ein erster Schritt wäre alle, die ohne Helm fahren an der Weiterfahrt zu hindern und zu bestrafen.
    Das würde die Attraktivität schon drastisch senken.
    Ansonsten sehe ich eine Haftung für die Betreiber von Verleihdiensten ähnlich wie bei Einwegverpackungen: Wenn es nicht besser, wird müssen zusätzliche Reglungen erlassen werden.

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    1. In Deutschland muss man auf dem E-Scooter keinen Helm tragen.

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    2. Wo wir schon mal dabei sind - warum nicht dann auch für Radfahrer? Ich trage Helm, aber vorschreiben lassen wollen wir uns das doch nicht, oder?

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    3. In Deutschland müssen auch Radfahrende keinen Helm tragen.

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    4. Um Himmeld Willen, Helmpflicht. Hört denn das nie auf?

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  4. "Fahrbahnen sind für alle Fahrzeuge da.": ja, das stimmt. Trotzdem darf die Straßenverkehrsbehörde Einschränkungen anordnen.
    Beispiele gibt es genug:
    Kraftfahrstraße - keine Fahrräder
    Fahrradstraße - keine Kraftfahrzeuge
    Lärmschutz und Unfallschwerpunkte - keine Motorräder
    Busspur - nichts außer ÖPNV

    Genauso darf die Straßenverkehrsbehörde umgekehrt auch öffentliche Verkehrsflächen für Verleiher und Dienstleister exklusiv reservieren und kostenfrei oder kostenpflichtig den Anbietern zur Verfügung stellen: Taxistände, Leihfahrrad-Stellplätze, Carsharing-Stellplätze, "Taxi frei" auf Busspur...

    Somit sollte die Stadt doch E-Scooter in festgelegten Gebieten und auf bestimmten Straßen komplett verbieten können. Das hat natürlich als Kollateralschaden Einschränkungen für E-Scooter in privatem Besitz, die sicher nur in absoluten Ausnahmefällen in Flüsse geworfen werden oder "herrenlos" im Weg rumstehen dürften.

    Wäre kostenpflichtiges Abschleppen denn keine Option - mal abgesehen davon, dass alle Versuche, das Einhalten von Verkehrsregeln ohne Personaleinsatz durchzusetzen offensichtlich scheitern? Das würde sicher die Kreativität der Betreiber beflügeln, z.B. mit Bewegungssensoren festzustellen, ob der Grund für das Abschleppen während der Verleihzeit entstanden ist (und sie sich die Abschleppgebühren vom Mieter zurückholen können) oder sie als Halter dafür aufkommen müssen. Sollte sich das Geschäftsmodell dann insgesamt finanziell nicht tragen - nun gut, dann hören die Anbieter von alleine wieder auf.

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    1. Es wäre sicher nur schwer erklärbar, wenn man in der Innenstadt das Autofahren erlaubt, dieselben Straßen aber für E-Scooter sperrt, also ausgerechnet für die emmissionsarme Mobilität Hindernisse installiert. Eigentlich bräuchten wir mal Regeln für Gehwege, die das Abstellen von Dingen auf Gehwegen verbieten (wobei wir die Außengastro ja auch noch haben und nicht verbieten wollen). Dann müssten für Radfahrende endlich überall Radbügel auf bisherigen Autostellplätzen eingerichtet werden und es müssten auch Plätze für E-Scooter her. Es stört ja niemanden, außer die Autofahrenden, wenn E-Scooter auf Fahrbahnen unterwegs sind. Die Dinger stören aber Fußgänger:innen auf Gehwegen (und in Fußgängerzonen) ganz massiv.

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  5. "das sogenannte Geofencing, das per Chip und GPS Drosseln des Tempos oder Abschalten, wenn einer in eine verbotene Zone fährt, ist in Deutschland nicht erlaubt."

    Das wurde aber bei mir in der Stadt am Anfang gemacht, die Roller durften nur in der Kernzone der Stadt fahren, nicht in die Stadtrandortsteile, da wurde dann die Geschwindigkeit gedrosselt und mann konnte sie dort auch nicht parken. Die Technik ist vorhanden.
    Aber man sah die Roller immer häufiger auch in den äüßeren Ortsteilen bis über die Stadtgrenzen schnell fahren und stehen, sodass die Vermutung naheliegt, dass sich die Betreiber nicht an die Absprachen und Vereinbarungen mit der Stadtverwaltung halten und die Verwaltung nichts kontrolliert.

    Einige der Roller werden hier sogar unter langen Brücken abgestellt, wo es keinen bzw sehr schlechten GPS-Empfang gibt. Dort bleiben die Roller dann wochenlang stehen. Das Personal der Verleihfirmen spricht kein deutsch, ich habe schon mal vergeblich versucht einem Aufsteller mitzuteilen, wo mehrere seiner Roller seit Wochen stehen.
    Heißt also im Klartext, dasss hier Migranten für die Drecksarbeit mißbraucht und ausgenutzt werden.
    Das ganze Geschäftsmodell scheint mir dubios und wenig umweltfreundlich, zumal die Leihkosten der Roller sogar recht hoch sind, hier 0,15 € pro Minute.

    Die Stadtverwaltung erlaubt die Roller, entzieht sich bei Beschwerden aber völlig jeglicher Verantwortung und Regulierung. Selbst wenn man Roller im Fluss oder Bach meldet, fragt man erstmal wo genau, ob er noch gerade so erreichbar in der Böschung oder halb auf dem Weg liegt, damit man nicht arbeiten muss. Der Roller im Fluss wurde sogar geborgen, dann aber auf dem Gehweg abgstellt, ähnlich erging es neulich zwei oder drei Rollern, die auf Bahngleise geworfen wurden, die wurden nur an die Böschung gezogen.
    Bei letzteren hies es in der Presse, dass man den letzten Nutzer anhand der Daten ausfindig machen möchte um ihn anzuzeigen.... naja, letzter Nutzer zu 99,9 Prozent ungleich Täter.

    Ich bin der Meinung, dass man die Leihroller wieder verbieten sollte, andere europäische Städte machen dies bereits.

    -Anonymous von woanders-

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  6. Ralph Gutschmidt8. August 2021 um 20:33

    Es gibt durchaus die Ansicht, dass der E-Scooter Verleih eine erlaubnispflichtige Sondernutzung ist. Allerdings ist das gerichtlich nicht geklärt. Da es erlaubt ist, die Dinger wie Gegenstände auf Fußgängerwegen abzustellen, kann man wohl nicht viel machen.

    Wichtiger wäre mir, dass die Stadt die Callabike Stationen verbietet und den Anbieter so zwingt, auf ein stationsloses System umzustellen.

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