13. März 2024

Straße nach Botnang gesperrt - aber für wen eigentlich?

Wir denken schon sehr autozentriert. Die Botnanger Straße ist gesperrt. Und zwar für sieben Wochen. Aber für wen eigentlich?  

Die Stuttgarter Zeitung spricht von erheblichen Verkehrsbehinderungen wegen eines massiven Wasserrohrbruchs. "Verkehr" ist für die Redaktion offensichtlich nur der Autoverkehr, der andere Verkehr - Radverkehr und Fußverkehr - ist keiner. Das ist keine Sonderfall, sondern ziemlich typisch für unsere Gesellschaft, deren Denken völlig vom Auto kolonialisiert wurde.    

Und was ist nun mit dem Rad- und Fußverkehr?, habe ich mich gefragt.

Also bin ich hingeradelt und habe geguckt. Der Radweg und Gehweg ist nicht gesperrt. Radfahrende und Menschen zu Fuß haben eine immer noch offene kurze Verbindung zwischen Botnang und dem Botnanger Sattel. Wer schnell in den Stuttgarter Westen, zum Killesberg oder ins Zentrum will, kann das Fahrrad nehmen, am besten natürlich ein E-Rad wegen des Bergs. Auch die Stadtbahn fährt noch (die Baumaßnahmen an den Gleisen sollen erst stattfinden, wenn die Straße für Autos wieder befahrbar ist). Also alles gut für den Verkehr. Sollte der Geh- und Radweg im Zuge von Baumaßnahmen doch noch mal gesperrt werden, hoffe ich auf eine Zeitungsmeldung zu unserer Information (vermutlich aber vergeblich). 

Die Autofahrenden, die weitere Wege haben, müssen jetzt übrigens über Feuerbach oder die Wildparkstarße aus Botnang raus und wieder rein fahren. Ob sie wirklich Umwege sind, hängt vom Ziel ab. Für den kurzen Weg übern Berg würde sich das E-Rad anbieten. 

Übrigens nach letzten Informationen der Netze BW, wird der Botnanger Sattel für den Autoverkehr zwischen dem 18. März und dem 7. April wieder geöffnet, weil dann die Stadtbahn-Ersatzverkehr fahren können muss. Dann wird die Straße wieder gesperrt bis zum 26, Juni, damit der Fahrbahnschaden behoben werden kann. Für den Rad- und Fußverkehr hat das voraussichtlich keine Bedeutung. 

 

7 Kommentare:

  1. Dass es diesen kombinierten/getrennten Zweirichtungsradfußweg dort gibt, ist gerade jetzt erfreulich, weil es ja weite Umwege für die Radies erspart.

    Allerdings zeigt die unsäglich Bastellösung, dass die Radies nicht so ernst genommen werden. Es ist völlig unklar, ob man da überhaupt fahren darf (siehe das zweite Bild, bergab ist das ja entgegen der Fahrtrichtung). Abgesehen davon ist der Zweirichtungsweg viel zu schmal (Höchstgeschwindigkeit dort ist 50 km/h) und der Weg ist ja nicht einsehbar wegen der Kurve.

    Schwank vom Sonntag: ein paar Meter weiter im Mahdental gibt es einen kombinierten Zweirichtungs-Fuß/Radweg, der teils gerade mal einen Meter breit ist, was aber die Polizei nicht abgehalten hat, dicke Packen von Strafzetteln zu schreiben für die Radies, die nicht den linksseitigen kombinierten Zweirichtungs-Fuß/Radweg benutzt haben.

    Es wird eine Pseudoradinfrastruktur suggeriert, die weder den Radies nutzt noch STVO konform verwendet werden kann. So ist ja oben am Botnanger Sattel sehr viel Kreativität zu beobachten, wenn man in die Stadt weiterfahren möchte. Aktuell dürfte man ja nicht mal nach Botnang runter fahren.

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    1. Stimmt, und dass die Polizei die Radfahrenden von der Straße auf diese Ausflugsradwege schickt, ist unschön. Aber da geht es heute nicht drum. Trotzdem danke für den Hinweis aufs Mahdental.

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    2. Allerdings ist doch immerhin anzuerkennen dass das Hauptziel dieser "Pseudoradinfrastruktur", nämlich das Freihalten der immer konsequenter 'autobahnisierten' regulären Fahrbahnen vom 'Hindernis Radverkehr', in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle durchaus erreicht wird.
      Schliesslich bewegen wir uns in D langsam aber sicher auf die Überschreitung der Schwelle von 50Mio. PKW zu. Da brauchts dann halt eine kontinuierliche Steigerung der Quote radbefreiter Fahrbahnen.
      Alfons Krückmann

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    3. Wenn der "Zweirichtungsradweg" da nur 1m breit ist entspricht er nicht den RASt. Die verpflichtende Anweisung diesen als Radfahrer zu nutzen ist daher rechtswidrig. Wer den Rechtsweg gegen einen Strafzettel geht hat 100% Erfolgsaussicht und das Schild wird abgenommen. Kostet allerdings Zeit und Aufwand, die Gerichtskosten trägt am Ende die zuständige Verkehrsbehörde. Weil kaum einer klagt bleiben zu viele dieser Schilder hängen obwohl der Radweg auf den sie verweisen für eine rechtmäßige Benutzungsverpflichtung ungeeignet ist. Bei 1m Breite ist linksseitige Nutzung eine Radweges evtl. sogar unzumutbar (aufgrund der Gefährdung), dann geht es sogar nocht schneller.

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  2. Im ersten Bild ist ein Zeichen 250 zu erkennen, Was eigentlich die gesamte Straße ( (inclusiv des Radweges )für für allen Fahrzeugverkehr (einschließlich Radverkehr) sperrt. Wenn nur die Fahrbahn geperrt werden soll darf nur Z. 267 benutzt werden
    Aber solche Feinheiten sind weitgehend unbekannt.

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  3. Dieses Thema habe ich auch auf Twitter thematisiert- kommt man von Botnang und will über die Ampelkreuzung, muss man erst die Abschrankung öffnen, die den Weg versperrt, denn sonst ist man "eingesperrt", weil der Bauträger mal eben die gesamte Breite gesperrt hat- inklusive Radweg in Mittellage.

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    1. Stimmt, Micha, das habe ich auch bemerkt und fotografiert, dachte mir aber, dass man ja eh die Fahrbahn nicht hochradeln kann, wenn da gebaut wird.

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