9. Januar 2025

Ändert sich was in diesem Jahr?

Wir dürfen jetzt Blinker an unsere Fahrräder bauen. Und Städte und Gemeinden können Radstreifen und Radwege anlegen, ohne vorher nachweisen zu müssen, dass es auf den Strecken zu Zusammenstößen zum Nachteil der Radfahrenden gekommen ist. 

Blinker waren bisher an einspurigen Rädern verboten. Seit Mai sind sie erlaubt. Sie sollen mehr Sicherheit schaffen. Derzeit gibt es Systeme zu kaufen, die man selber oder in einer Werkstatt einbauen kann. Sie kosten zwischen 30 und 200 Euro. Und sie machen den Lenker noch voller und vermehren die Zahl der Kabel entlang unserer Rahmen. Aber Hersteller von hochwertigen E-Rädern können aber jetzt Räder entwickeln, in denen diese Technik organisch integriert ist. Die wird es vermutlich in ein paar Jahren geben. 

Die StVO-Novelle erlaubt es, Radstreifen als Teil eines Radnetzes anzulegen und mit baulichen Maßnahmen dafür zu sorgen, dass darauf keine Autos fahren. 

Bisher ging das nur, wenn man zeigen konnte, dass "besondere Umstände" es "zwingend erforderlich machen". Auch Fahrradstraßen können einfacher gegen unerlaubten Durchgangs-Autoverkehr geschützt werden, etwa, indem man modale Filter, also Poller aufstellt. Die Novelle erleichtert es den willigen Behörden auch, Radparkplätze dort einzurichten, wo bisher Autos abgestellt werden  durften, um die Gehwege von abgestellten Rädern freizuhalten. 

Leider bleibt es dabei, dass in Städten flächendeckend Tempo 30 immer noch nicht angeordnet werden kann. Das darf nur an besonderen Gefahrenstellen passieren. Allerdings können Lücken zwischen solchen Stellen jetzt geschlossen werden, wenn sie nicht länger als 500 Meter sind. Auch im Umfeld von Zebrastreifen, Spielplätzen und vielgenutzten Schulwegen kann jetzt leichter Tempo 30 angeordnet werden. 

Ob sich in den kommenden Jahren was für uns ändert, hängt davon ab, wie schnell (und ob überhaupt) die Gemeinden die Erleichterungen nutzen und geschützte Radstreifen und Radwege anlegen. Wenn der Radverkehr tatsächlich in den kommenden zehn Jahren verdreifacht werden soll, dann braucht es schnell einen raschen Ausbau echter Radinfrastruktur, auf der sich auch diejenigen sicher fühlen, die sich jetzt nicht trauen, sich durch wechselnde Systeme und verschiedene Mischverkehre (Autos, Fußgänger:innen) zu schlängeln. Das Gefühl der Sicherheit und Bequemlichkeit ist entscheidend dafür, ob Leute vom Auto aufs Fahrrad für Alltagswege umsteigen. Kreuzungen und Radführungen, die Mut, zumindest aber große Routine erfordern, hemmen. Zum Sicherheitsgefühl gehört übrigens auch, dass ich mir sicher sein kann, selber fehlerfrei radeln zu können. Und das entsteht, wenn die Infrastruktur eindeutig gekennzeichnet und durchgängig ist, und wenn aus Radwegen nicht ständig Gehwege mit Radfreigabe werden, wo wir im Prinzip Schrittgeschwindigkeit fahren müssten. 

Was fehlt: Die für wichtigste Änderung der StVO, die aber niemand in Angriff nimmt, wäre, dass das Schrittgeschwindigkeitsgebot auf fürs Radfahren freigegebenen Gehwegen zumindest dann nicht gilt, wenn weit und breit kein Fußgänger unterwegs ist. Wobei Schrittgeschwindigkeit bei Begegnung mit einem Fußgänger paradoxerweise bedeuten würde, dass ich ihn eigentlich nicht überholen darf, denn dann wäre ich ja schneller. Realistisch wäre eine Regelung, in der steht, dass auf freigegebenen Gehwegen bei der Begegnung mit Fußgänger:innen abgebremst werden muss und diese in unter 10 km/h überholt werden dürfen. 

7 Kommentare:

  1. "Blinker waren bisher an zweispurigen Rädern verboten. Seit Mai sind sie erlaubt."

    Moin Christine,
    da hast du dich verschrieben. Blinker sind nun auch an einspurigen Rädern erlaubt, dort waren sie vorher nicht gestattet.
    An zweispurigen Rädern waren sie vorher schon zugelassen.

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  2. Da habe ich es als Fussgänger einfacher, ich kann dann mit Schrittgeschwindigkeit andere Fussgänger, die ebenfalls Schrittgeschwindigkeit laufen überholen.
    christo.

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    1. Richtig. Die Frage ist ja immer, was ein Polizist, der dich mit dem Fahrrad einen Fußgänger überholen sieht, für Schrittgeschwindigkeit hält. Ich kenne die Aussage eines Polizisten, der sagte, wenn mich die Radler überholen, sind sie ja schneller als Schrittgeschwindigkeit. Das ist natürlich ein Irrtum. Was ist mit einem Jogger, der Fußgänger überholt? Wäre ein Jogger-Tempo auch noch Schrittgeschwindigkeit bei einem Fahrrad? Deshalb ist dieses Schrittgeschwindigkeitsgebot auf freigebenen Radwegen halt schwierig und nicht sinnvoll.

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  3. Ich weiß nicht,ob eszielführendist an einem so grundsätzlich falschen Konzept wie freigegebenen Fußwegen noch herumzudoktern. Das erlaubt es doch nur Städten wie Stuttgart, die gar keine Lust haben in echt Radinfra zu investieren, weiterhin ihr Feigenblatt spazierenzutragen

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    1. Freigegebene Fußwege mag ich gar nicht. Kommunen wie Böblingen lieben das, da dann der Autoverkehr angeblich besser läuft.
      Aber Fahrzeuge haben nichts auf Gehwegen verloren. Dazu gehören auch das aufgesetzte Parken und vor allem Hauptradrouten.

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    2. Eine Gesetzesänderung herbeizuführen dürfte ungefähr genauso schwierig sein, wie in Stuttgart die 120 km freigegebener Gehwege in ein echte Radinfrastruktur umzusetzen. Zwar kann man, wenn man furchtlos ist, auch Fahrbahn fahren, aber etwa parallel zum Neckardamm zwischen Cannstatt und Hofen sind die Straßen umwegig und nicht sonderlich angenehm, auch wegen zahlreicher Ampeln. Würde man den aber in einen gemischten Geh- und Radweg umwandeln, bestünde wiederum Niutzungspflicht. Für das Konzept nicht benutzungspflichtiger Radwege haben wir im Grunde auch nichts, also kein Verkehrszeichen. Es würde sich also doch lohnen, sich über Ausschilderung und Regeln auf Wegen, auf denen man mit dem Fahrrad fahren darf (oder soll) mal ein alltagstaugliches Konzept zu entwickeln.

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