Was ist, wenn eine Radampel mich auf einen Gehweg führt, der augenscheinlich nicht fürs Radfahrenden freigeben ist?
Die typische Situation: Eine gemischte Fußgänger-Fahrradampel zeigt mir, dass ich über die Fahrbahn zum gegenüber liegenden Gehweg radeln kann. Drüben entdecke ich aber keinerlei Verkehrsschild, das mir sagt, ob der Gehweg ein gemischter Radweg oder ein fürs Radeln freigegebener Gehweg ist. Gehwege ohne Verkehrszeichen sind aber - so habe ich gelernt - immer reine Gehwege, auf denen ich nicht radeln darf. Was darf oder muss ich hier also tun?So sieht das in Hedelfingen aus (Foto oben und rechts). Ich kann mich jetzt fragen: Muss ich aus der Fußgängerfurt nach links auf die Fahrbahn einschwenken oder darf ich, wenn ich drüben bin, nach links auf dem Gehweg weiter radeln? Ich suche nach dem blauen Schild mit der Fußgängerin und einer Radfreigabe darunter, sehe aber weder links noch - falls ich nach rechts oder geradeaus wollte - eines. Darf ich drüben also in irgendeine Richtung weiterradeln oder müsste ich absteigen und schieben? Aber wozu dann die Fahrradzeichen in den Streuscheiben der Ampeln? Wer sich auskennt, weiß, dass man den Radweg über die Otto-Hirsch-Brücken Richtung Ober-/Untertürkheim nur erreicht, wenn man an der gegenüberliegenden Gehwegecke nach rechts über den wiederum mit der gemeinsam für Radfahrende und Fußgänger:innen ausgestatteten Ampel rüber fährt. Nur mit sehr scharfen Augen erkenne ich von der Stelle, an der ich an der Ampel warte, das kleine blaue Radwegschild (Mischverkehr mit Fußgängern).
Aber bis dahin radle ich über Gehwegflächen, die nicht eindeutig für mich freigegeben sind. Gehört das so? Oder ist es eine Unschärfe, die mir die Polizei zu meinem Nachtteil auslegen kann?
Wo beginnt also nun der Gehweg? Gelten für den Kreuzungsbereich vielleicht besondere Regeln? Für den Autoverkehr lässt sich das leicht beantworten: Der Kreuzungsbereich beginnt dort, wo sich die Straßen durch die Einmündung in die andere verbreitert. Fürs Parken gilt der Abstand von fünf Metern zu den gedachten Schnittpunkten der Bordsteine. Fußgänger:innen haben beim Einmündung Queren in diesem 5-Meter-Bereich Vorrang vor einbiegenden Autofahrenden. Wir wissen auch, dass man mit dem Auto oder Fahrrad senkrecht über einen Gehweg fahren darf. Bei Ein- und Ausfahrten oder bei extra angelegten Gehwegüberfahrten im Einmündungsbereich ist das immer der Fall.
Deshalb kann die Hauptradroute 1 auch quer über den Gehweg führen, wie an der Ampel an der Schreiberstraße bei der Matthäuskirche in Heslach in Fahrtrichtung Vaihingen, ohne dass diese Gehwegbereiche per Verkehrszeichen fürs Fahrrad freigegeben worden wären. Wenn ich von Vaihingen komme, ist der Bereich aber anders definiert (Foto rechts). Er ist als gemichter Geh- und Radweg ausgeschildert. Das wirft die Frage auf, ob damit auch der Gehweg nach links hoch zur Böblinger Straße ein Radweg ist, wie ich hier schon mal diskutiert habe. Denn dieser gemischte Geh/-Radweg endet ja am Bordstein der Ampel, wo Rad- und Fußgängerspur geteilt sind. Dahinter ist sowieso nur noch freigegebener Gehweg. Auf welchen Bereich also bezieht sich dieses Verkehrszeichen? Oder beginnt jeder Gehweg an der Hausecke und ist damit ein neu definierter Verkehrsraum?
Wenn der Gehweg jeweils an der Grundstücksecke beginnt, was ist dann mit den Gehwegen im Kreuzungsbereich? Mit den Mitteln der Google-Suche habe ich darauf keine Antwort gefunden. Der Bußgeldkatalog befasst sich solch speziellen Fragen (also mit Radfahrenden) natürlich nicht. Laut Bußgeldkatalog müssen Gefahrenzeichen in geeigneter Entfernung vor der Gefahrenstellen aufgestellt werden, Richtzeichen und Vorschriftszeichen aber unmittelbar dort, wo sie zu befolgen sind. Ich lese nichts explizit dazu, wo die Verkehrszeichen für Radfahrende auf Gehwegen abgebracht sein müssen. Das heißt, dass sie in diese Regeln eingeschlossen sind. Sie müssten demzufolge dort stehen, wo die Anordnung beginnt. Und ein Gehweg ohne jegliches Verkehrszeichen ist immer fürs längs Radfahren verboten.
Wenn aber Autos und Fahrräder senkrecht über einen Gehweg fahren dürfen (Einfahrten etc.), dann könnte ich an dieser Stelle in Hedelfingen meine Radfahrt auf dem Gehweg hinter der Ampel vielleicht auch als Senkrechtfahrten verstehen - einmal geradeaus auf die Hauswand zu, dann nach rechts senkrecht auf den Bordstein der nächsten Ampel - und für legal halten. Oder aber ich dürfte in Hedelfingen (und an ähnlichen Stellen) zwar über die Fußgänger- und Radfurten radeln, auf den Gehwegflächen der Kreuzungsecken, die sie verbinden, aber nicht. Das jedoch wäre völlig wirklichkeitsfremd. Zumal sich die meisten Menschen ohnehin gar keine Gedanken über die Rätsel StVO machen (mit denen übrigens nur Radfahrende konfrontiert werden). Radzeichen in Ampelstreuscheiben heißt für uns schlichtweg: Ich befinde mich auf einer für mich hergerichteten Radverkehrsführung, basta.
So, und jetzt ist eure Schwarmintelligenz gefragt. Habt ihr Kenntnisse und Quellen, die hier absolute Klarheit reinbringen können?
Fußgänger haben m.E. keinen Vorrang beim Queren von Einmündungen, Radfahrer auch nicht - es sei denn, sie kommen auf einem Zweirichtungsradweg von rechts, dann ja.
AntwortenLöschenAbbiegende Fahrzeuge müssen Geradeausverkehr (auch Fuß und Rad) passieren lassen. So hab ich das gelernt.
LöschenFußgänger:innen haben Vorrang vor einbiegenden Fahrzeugen, wenn sie von Bordstein zu Bordstein queren. Nur so erklärt sich, warum Autofahrende und Fußgänger:innen gleichzeitig Grün bekommen können: Autofahrende müssen immer warten, bis die Fußgänger:innen gequert haben. Radfahrende haben immer Vorrang, sofern sie einer Vorrangstraße folgen, sowohl auf der Straße wie auch auf Gehwegen (selbst verbotenen), wenn sie geradeaus fahren und ein Autofahrer abbiegen will.
LöschenHallo Anonym
LöschenVorrangregeln beziehen sich immer auf die ganze Straße, zu der Straße gehört die Fahrbahn und eventuell vorhandene Geh und Radwege.
Fußgänger sind kein fließender Verkehr, und haben daher keine Vorfahrt vor fließendem Verkehr der aus einmündenen niederrangigen Straßen kommt.
Radfahrer sind fließender Verkehr und haben als nutzer der vorrangigen Straße natürlich vorrrang.
Rechts vor Links kann nur für die gesamte Kreuzung gelten, dazu müsste der Radfahrer auf einem Rad oder Fußweg fahren, der nicht zur Straße gehört (denn Radwege bei RvL
Kleine Korrektur: Ein Fußgänger ist kein Fahrzeug und kann deswegen auch keine Vorfahrt ( fahrt von fahren) bekommen und nicht weil er "kein fließender Verkehr" ist. Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug und damit gelten auch die Vorfahrtsregeln. Vorrangregeln gelten allerdings auch für Fußgänger. So hat ein geradeaus laufender Fußgänger , der dabei eine abknickende Vorfahrtastraße überquert, Vorrang vor dem Verkehr der der Vorfahrtsstraße folgt . Wenn diese Querung nicht durch Absperrungen unterbunden wird.
LöschenErsetze bei Fußgänger:innen "Vorfahrt" durch "Vorrang", 😊 Und tatsächlich haben Fußgänger an einer Straßeneinmündung Vorrang vor dem abbiegenden Fahrverkehr. Sie haben allerdings keinen Vorrang vor dem Autoverkehr, der aus der Seitenstraße kommt. Radfahrende aber haben den, falls sie einer Vorrangstraße folgen.
LöschenAuch interessant: Wenn ein freigegebener Gehweg geradeaus auf eine Ampel führt, muss ich dann über die Fußgängerampel (die ja auch schon leicht nach rechts versetzt ist) oder darf ich auch nach rechts auf dem Gehweg weiter? (Situation an der Einmündung Krehlstraße vom Freibad her kommend auf die Hauptstraße in Vaihingen). Braucht es eine Radfreigabe-Ende-Beschilderung, wenn der Gehweg eigentlich weiterführt?
AntwortenLöschenDas ist auch das Problem, das ich im Artikel für die Strecke auf die Matthäuskirche zu schildere, darf ich innerhalb der Fläche hinter dem Verkehrszeichen für Radweg nach links den Gehweg weiterfahren?
LöschenDas typische Abdanken der Verkehrsplaner (?) an den Kreuzungspunkten, wo eben spätestens das "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass" des Radverkehrspolitik-Kartenhauses in sich zusammenfällt.
AntwortenLöschen... und die CSU schlägt bei uns in Münche auch gerne mal vor, einen Radweg als Hochweg die S Bahn in Teilen Berlins zu gestalten.
LöschenAuf die Idee, dass so was nicht funktioniert, weil Radfahrer ja nicht alle mindestens 3km der STraße folgen, kommen die nicht. Und wenn man erklärt, das ein Hochweg die Radwege auf Straßennieveau nicht erstetzen kann, und zusätzlich die notwendigen Rampen im Straßenraum nicht unterzubringen sind, dann wird das abgetan als Schnick Schnack.
(oder grüne Ideologie, die gegen pragmatische Lösung spricht)
Dabei ist den gleichen Menschen klar, dass eine Autobahn oder ein Tunnel die STraßen und Knotenpunkte an der Oberfläche entlasten kann, aber auf keinen Fall die Straßen ersetzt.
'Schwarmintelligenz'?
LöschenIch befürchte auch Schwarmintelligenz kann keine Aufklärung dort bringen wo es keine Aufklärung gibt.
Vielleicht helfen da kleine gedankliche Exkurse über die Frage weiter, inwieweit dem Regelungswesen Genüge getan worden ist, sobald das Ziel 'Freie Autofahrbahnen' in ausreichendem Umfang adressiert werden konnte, und sich dieses Ziel in der real-beschilderten Praxis auch alltäglich einlöst?
Alfons Krückmann
Das Malen nach Zahlen / Fahren nach Zahlen ist ein absoluter Murks: Wenn die Hauptradroute 1 (nomen est omen) alle paar Meter ihren Zustand ändert (Fußgängerzone mit Schrittgeschwindigkeit, kombinierter Rad Fußweg, Fahrrad frei etc.) dann ist das einfach unüberlegt und das runde Blech, was da rumhängt ist nur Kunst am Bau aber keine echte Verkehrsregelung. Man kann den Eindruck haben, dass so einfach nur die Radies absichtlich kriminalisiert werden sollen, denn die verhalten sich ja nicht STVO konform (weil sie es ob der wirren Anordnung ja auch beim besten Willen gar nicht können).
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