20. November 2018

Halblegal, illegal - wo sich an Ampeln aufstellen?

Wo stellen wir uns an der Ampel auf? Was dürfen wir, was nicht?

Blogleser B. berichtet, dass er hier an der Cottastraße von städtischen Vollzugsdienst getadelt wurde, weil er rechts neben den Autos vorgefahren war und sich auf der schraffierten Fläche aufgestellt hatte.

In der Tat, hier darf kein Fahrzeug stehen, und Fahrräder sind Fahrzeuge. Dort nicht zu stehen ist auch gar kein Problem, wenn kein Auto an der Ampel wartet oder wenn es keinen Autostau zur dieser Ampel hin gibt. Aber wie das zweite Foto zeigt, muss man dort stehen, wenn Autos warten.

Wenn man rechts neben der Autoschlange vor gefahren ist, was man ausdrücklich darf, dann kann man sich nur noch auf die schraffierte Fläche stellen. Und zwar so weit vorn, dass man von dem Autofahrer ganz vorn auch gesehen wird. Was vor allem dann wichtig ist, wenn der  nach rechts abbiegen will. Radler fahren hier nämlich fast immer geradeaus die Cottastraße hinauf ins Heusteigviertel. Sie müssen vor den Autos starten, sonst werden sie von den Abbiegern umgenietet.

Auf dem Foto sieht man übrigens nicht nur drei Radfahrende auf der schraffierten Fläche warten, sondern auch ein Auto, das in den Radstreifen hinein geparkt hat. Was auch nicht erlaubt ist.

Die Überquerung der Hauptstätterstraße auf der Cottastraße ist für Radfahrende grundsätzlich nicht einfach. Wenn man von oben kommt (Richtung, aus der das zweite Foto aufgenommen wurde), dann hat man ebenfalls keinen Aufstellplatz neben den Autos (sieht man auf dem Foto ganz oben), und fährt in der Regel ein Stück auf die Fußgängerfurt hinaus, damit man von allen Autofahrern gut gesehen wird, die hier nämlich alle abbiegen müssen, mal nach rechts, mal nach links. Man bekommt gleichzeitig mit den Autos grün. Alle starten, und so mancher Autofahrer will unbedingt abbiegen, bevor der Radler (oder ein anderes Auto) seinen Weg kreuzt, und startet durch, und dann bremst der Radler und schreit.

Die zweite Querung über die Hauptstätterstraße geht über die Kolbstraße. Hier ist die Situation etwas besser, aber auch nicht gut. Für Abwärtsfahrten gibt es eine Radlerampel, die mit den Fußgängern Grün bekommt, sieben Sekunden, bevor die Autos starten, die von der Tübinger Straße her entgegenkommen.

Radfahrende können sich bergauf (von der Tübinger Straße her kommend), zwar rechts vorn aufstellen, sofern kein Auto bis an die Haltelinie vor  parkt oder ein Rechtsabbieger es darauf anlegt, den Radlern keinen Platz einzuräumen, aber sie müssen mit ihrem Start warten, bis die Autoampel grün wird. Das wird sie sieben Sekunden, nachdem die parallele Fußgängerampel grün geworden ist. Ich zähle immer von 21 bis 26  und starte dann. Viele Radler starten, sobald die Fußgängerampel grün wird. Was nicht erlaubt ist. Manche fahren auf den Gehweg hoch und nehmen das Fußgängergrün, und dieser Radler auf dem Foto ist um die Ecke vorgefahren und wartet dort, um dann zusammen mit den Fußgängern rüber zu fahren. Was auch nicht erlaubt ist. Das alles sind Rotlichtverstöße, die mit Geldbußen und einem Punkt in Flensburg geahndet werden.

Aber es ist leider klüger, es verkehrsregelwidrig zu machen. Denn wenn Autos mit mir zusammen bergauf starten, gibt es auf der Kreuzung regelmäßig Überholgedrängel, weil so mancher Autofahrer unbedingt vor mir die Kolbstraße hochdüsen will (damit er nicht hinter mir hängt). Würde ich zusammen mit den Fußgängern starten, wäre ich die Kolbstraße schon halb hoch, ehe die Autos kommen. Das entlastet alle von Stress, den Autofahrer von Überholdruck und mich von einem ungeduldigen Autofahrer hinter mir, der mit zu hohem Tempo vorbeischrammt.

Das sind keine guten Angebote für Radfahrende, die zahlreich zwischen der Tübinger Straße und dem Lehen- bzw Heusteigviertel die Hauptstätterstraße überqueren müssen. Und es gibt tatsächlich gar keinen für Radfahrende gestalteten Übergang über diese Hauptstätter Straße  zwischen Marienplatz und Wilhelmsplatz.  Die Römerstraße ist als nicht freigegebene Einbahnstraße verboten, und auf dem Marienplatz führen alle Routen durch Fußgängergebiete, auf Gehwegen und über Fußgängerüberwege, die teils nicht mal mit Radzeichen auf den Streuscheiben ausgestattet sind.
Radler werden  entweder durch Fußgänger geschickt oder müssen den Konflikt mit Autofahrenden austragen, die zu schnell starten und nicht nach Radfahrenden gucken. Oder sie müssen Verkehrsregeln verletzen. Oder sie machen beides.

Sowohl an der Cottastraße als auch an der Kolbstraße aufwärts müssen dringend Radstreifen mit vorgezogenen Aufstellplätzen und Fahrradampeln (die früher Grün geben) eingerichtet werden. 




24 Kommentare:

  1. Korrekt, genau die richtigen Forderungen.

    Geld ist ja da, sagst Du, und Planungsbüros, die sich mit der normgerechten Gestaltung von Radverkehrsanlagen auskennen, habt ihr, Gemeinderat und Stadtverwaltung, ja auch an der Hand, z.B. die Büros VIA und BRENNER.

    Also ran ans Werk! Schnappt euch im Gemeinderat die Musterlösungen (hier konkret Musterblatt 4.4-3 in https://www.fahrradland-bw.de/fileadmin/user_upload_fahrradlandbw/1_Radverkehr_in_BW/c_Projekte_Infrastruktur/Landesradverkehrsnetz/1604_25_Musterloesungen_RadNETZ.pdf), haltet die der Stadtverwaltung unter die Nase, lasst einen Bautrupp den Farbeimer schnappen und Ausrücken, und schon sind zwei Altlasten aus der ellenlangen Liste gefährlich gestalteter Verkehrsflächen abgehakt!

    Der schraffierte Bereich soll vermutlich eigentlich nur Autofahrer daran erinnern, dass sie nicht zu dicht an der Kreuzung parken dürfen. Diesen Bereich kann man dem Fahrrad-Schutzstreifen zuschlagen. Dann lenkt die sinnvolle, gelebte Praxis der Radfahrer auch den Vollzugsdienst nicht mehr davon ab, sich um gefährliche Verstöße gegen die StVO zu kümmern, statt freundliche Gespräche mit dem Fahrradfahrer"-Beifang" zu führen.

    Auf den Fotos ist zu erkennen, dass noch einige weitere Details nicht stimmen. Beispielsweise wird der Radstreifen nicht korrekt und sicher geradlinig in den Fahrstreifen übergeführt (da, wo das illegale Auto parkt, müsste er mit Verschwengung noch fortgeführt werden) und die Mindestbreite des Radstreifens von 1.85m scheint mir auch unterschritten zu sein.

    Eine Empfehlung: die o.g. Musterlösungen sind eine erkenntnisreiche und leicht verständliche Lektüre für jeden Planer (Verwaltung) und Entscheider (politische Gremien). Bitte berücksichtigt aber, dass die Musterlösungen noch unvollständig sind, d.h. noch nicht alle Regeln abdecken, die RIN, RiLSA, RASt, ERA und VwV-StVO als Mindeststandard setzen. Vor allem wurde dummerweise alles ausgeklammert, was sich um innerörtliche linksseitige (Gegenverkehrs-)Streckenführung rankt. Das hält das Ministerium für zu gefährlich, als dass sie es in die Musterlösungen aufnehmen wollten. Merkwürdigerweise ist so eine Streckenführung in Stuttgart beinahe der Standard, selbst auf der HRR1. Ich denke nur an die unsägliche Idee einer Routenführung im Seitenbereich der Holzstraße.

    Der Marienplatz, die Rosensteinbunker-Kreuzung und andere sind dermaßen verquer und kompliziert angelegt, dass sie keine Musterlösung abdeckt. Da solltet ihr wirklich ein qualifiziertes Planungsbüro beauftragen, um eine praxisgerechte, sichere und zügig befahrbare Verkehrsfläche zu erhalten.

    Ja, Christine, ein gutes Angebot an Radfahrer bietet Stuttgart noch nicht, schon gar kein attraktives und einladendes. Im Gegenteil, es ist noch nicht einmal auf Minimalniveau der Vorschriften.

    AntwortenLöschen
  2. Ich kenne alle beschriebenen Querungen gut und fahre hier recht häufig. Ich kann das Geschriebene voll und ganz bestätigen.
    An der Kolbstraße kommt noch dazu, dass viele Autofahrer nicht zu wissen scheinen, wie man sich in einer Einbahnstraße korrekt zum Abbiegen einordnet (Blinken wird auch gerne "vergessen"). Was dann aber wieder zuverlässig funktioniert, ist das Überholen des bergauf Radelnden mit wenigen cm Abstand ��

    AntwortenLöschen
  3. Andere Kommunen veröffentlichen ihre Maßnahmenkataloge im Internet. Das ist eine hervorragende und preisgünstige Maßnahme, um Transparenz gegenüber den Bürgern herzustellen.

    Was hältst Du davon - ganz unabhängig vom Radentscheid? Wäre das Führen eines solchen Katalogs was für Stuttgart? Wäre das eine geeignete Aufgabe im Sinne von "training on the job" für die neu eingestellten Fahrradinfrastruktur-Spezialisten in der Verwaltung?

    Die Blätter beantworten:
    Welche Problemstellen kennt die Verwaltung bereits und Welche Maßnahmen stehen an?
    Wie ist die Bewertung?
    Welche Kosten entstehen?
    Welche Rangfolge und Priorisierung ergibt sich daraus?

    Solch eine Liste vermeidet dazu unnötige Anfragen und Beschwerden von Bürgern, die auf beiden Seiten Zeit und Mühe kosten. Man erfährt nämlich, mit welcher Problemstelle sich Gemeinderat und Verwaltung bereits beschäftigt haben. Wo eine Verbesserung in Arbeit ist, braucht man sich nicht mehr engagieren.

    Außerdem fließt das Know-how der aktiven Radfahrer ein, indem diese Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge zu den konkreten Maßnahmen abgeben. Dafür muss man sie aber erst einmal kennen.

    Hier sind zwei Beispiele für Maßnahmenkataloge. Das von Eberswalde empfinde ich als übersichtlicher und aussagekräftiger als das vom Landkreis Ravensburg, was die Bewertung und Begründung der Entscheidung angeht. Dies nur als Empfehlung zu Gestaltung und Inhalt, falls es in Stuttgart noch gar keine derartige Aufstellung gibt und erst noch eine Vorlage dafür erstellt werden muss.

    Ergänzend könnte auch ein Verweis auf Deinen jeweiligen Blog-Einträg lohnen. Einige katastrophale Stellen hast Du im Lauf der Jahre bereits mehrfach gewürdigt...

    https://eberswalde.de/uploads/media/08_Massnahmen_perspektivisch.pdf

    https://www.landkreis-ravensburg.de/site/LRA-RV/get/params_E-101033341/13581288/25%20MB_Plan_2.9%20Argenb%C3%BChl_Isny.pdf

    AntwortenLöschen
  4. Ach ja.
    Die Stellen gibt's ja schon sooooo lang. Und jeder Umbau verschlimmbessert's nur noch weiter.
    Zum KOTZEN.

    Wenn keine Radler in der Stadt ich haben wollte, so machen ich es würde.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ehrwürdiger Yoda, Deine stoische Gelassenheit wiederfinden Du solltest.

      Aber wirklich weise gesprochen Du hast.

      Möge Macht und Weisheit auch nach Stuttgart fließen!

      Löschen
  5. "Dort nicht zu stehen ist auch gar kein Problem, wenn kein Auto an der Ampel wartet oder wenn es keinen Autostau zur dieser Ampel hin gibt. Aber wie das zweite Foto zeigt, muss man dort stehen, wenn Autos warten."

    Nein, muss man nicht. Man kann auch einfach nicht rechts vorbei fahren, sondern in der Schlange warten. Man darf zwar rechts vorbei, aber man muss es nicht. Und die Erlaubnis, rechts vorbei zu fahren, ist nicht auch gleichzeitig eine Erlaubnis, andere Verkehrsregeln zu ignorieren.

    "Sie müssen vor den Autos starten, sonst werden sie von den Abbiegern umgenietet."

    Sie können auch nach den Autos starten. Hauptsache nicht neben den Autos starten...

    Eine legale Option wäre hier, rechts vorbei zu fahren, und sich hinter dem ersten Fahrzeug in der Schlange einzuordnen. Dann hat man niemanden neben sich, steht nicht großartig Lange in der Schlange wenn es grün wird und hat keine Sperrfläche befahren.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Kein Radler muss zwei Autoampelphasen im Autostau stehen, er darfja nachvorne dahren. Einen Vorteil muss das Radeln ja haben, lieber Anonymus, der du dich nicht traust, deinen Namen zu nennen und dich mit dem Fahrrad immer hinter den Autus anstellst.

      Löschen
    2. Mit diesem diesem einen Satz hat Anonym recht: "Und die Erlaubnis, rechts vorbei zu fahren, ist nicht auch gleichzeitig eine Erlaubnis, andere Verkehrsregeln zu ignorieren." Der schraffierte Bereich ist tabu, da brauchen wir nicht zu diskutieren.

      Seine "legale Option" ist allerdings eine vergiftete Pille.

      Das ist die heimtückische Erwartungshaltung, dass doch bitte die Radfahrer (und nur die als einzige Gruppe im Verkehr) doch auf ihre Rechte verzichten sollen. Vorgeschobener Grund ist mal wieder "die eigene Sicherheit".

      Damit drückt er aus, dass er die gefährlichen Verstöße der Autofahrer tolerieren will (nicht blinken - und damit den Radfahrer mutwillig in Sicherheit wiegen - und nicht umschauen beim Abbiegen.

      Und wenn die Radfahrer das tun, was Anonym will, also "einreihen". Tun sie das rechts am Rand, ist ihnen nichts geholfen, denn dann stellen sich Autofahrer daneben. Von den 2 m Seitenabstand, den der Autofahrer einhalten müsste. kann man auch nur träumen (1.5 m ohne Kind). Die Autofahrer halten nämlich gar nichts von hinten anstellen, sobald es von ihnen selbst erwartet wird.

      Stellt man sich als Radfahrer dagegen mittig auf (und vielleicht gar nebeneinander statt hintereinander), wird man angeherrscht wegen "Rechtsfahrgebot".

      Auch nicht ausgesprochen: es ist nicht vorgeschrieben, dass der MIV die schnellere Fortbewegungsart sein muss. Autofahrer haben es schon bequem, klimatisiert und trocken. Irgendein Nachteil muss viele von ihnen doch dazu bewegen, freiwillig auf umweltverträgliche Verkehrsmittel umzusteigen.

      Das könnt ihr, liebe Politiker, erreichen durch Setzen der entsprechenden Rahmenbedingungen. Jeder Verkehr ist induziert. Wenn ihr keine attraktive Radinfrastruktur schafft, wird euch der politische Handlungsspielraum komplett entzogen und Gerichte setzen Fahrverbote durch. Politik gegen Radfahrer scheint mir derzeit eine selten dämliche Strategie zu sein.

      Denn Radinfrastruktur ist billig.

      Vergleichen wir mal: Weit 0,7 Mio Euro Anfangsinvestition für den X1-Bus, also ca. 1000 Euro pro Meter neue Busspur. Dazu 2,7 Mio Euro jährliche Betriebskosten für 25000 Fahrgäste täglich (wenn es denn mal irgendwann so viele werden und die Busse ausgelastet sind...)

      Dagegen: 1,2 Mio Euro jährlich würde ein anständiger Betrieb der Radinfrastruktur mit Winterdienst kosten (hast Du, Christine, mal geschrieben).
      Die Markierung eines Schutzstreifens kostet zwischen 5,50 Euro pro Meter und knapp 100 Euro pro Meter, letzteres bei flächiger Rotmarkierung. (Quelle: http://radverkehr-konzept.de/SBK/21_Handreiche_zur_Fortfuehrung_ueberregionaler_Radwege_innerorts.pdf)

      Wenn man den Radverkehr schon nicht auf getrennte und kreuzungsfreie, wirklich sichere Infrastruktur verlagern, sondern mit ignorant-gefährlichen Autofahrern mischen will, sind das doch kleine, hilfreiche Verbesserungen zum Entschärfen der Gefahren.

      Also kein Anlass, sich politisch gegen die grundsätzliche Markierung vorgezogener Radaufstellflächen zu sträuben, oder?

      Löschen
    3. @Christine: Dass mein Name in einer Diskussion über Fakten notwendig ist bezweifle ich, von daher bleibe ich einfach mal weiterhin anonym. Was das mit Feigheit zu tun hat ist mir auch nicht klar, denn wir kennen uns nicht persönlich und meinen echten Namen halte ich so weit wie möglich aus dem Internet, unabhängig des Kontexts.

      Ich glaube sowieso, du hast meinen Kommentar etwas missverstanden: Ich rede nur über die aktuelle Situation an der Kreuzung, solange noch keine Radaufstellfläche vorhanden ist. Die Sperrfläche hat dort nämlich durchaus einen Sinn. Wenn Radler von der rechten Spur/Sperrfläche gerade aus losfahren, und Autos von der mittleren/normalen Spur nach rechts abbiegen, sind Konflikte vorprogrammiert - das kennen wir ja schon von normalen Radwegen die parallel mit der Fahrbahn geschaltet sind. Wenn wir das ganze auf eine grün werdende Ampel übertragen, haben wir einen garantierten zeitlichen Konflikt. Deshalb ist es alles andere als klug, sich auf dieser Sperrfläche zu stellen, vor allem, da Autofahrer nicht unbedingt damit rechnen, dass jemand von der Sperrfläche aus losfährt - darum schildere ich ja meine Vorgehensweise in solchen Situationen.

      Auch ist mir nicht klar wie du darauf kommst, dass ich meine dass man sich hinten im Autostau einordnen muss, oder dass ich das tue. Ich habe in meinem Kommentar eine praktikable, legale, und sichere Lösung geschildert, die in all den Fällen funktioniert, wo vorne an der Ampel nicht genügend Aufstellfläche vorhanden ist. So praktiziere ich das auch selber, wenn absehbar ist, dass ich sonst nicht mit der ersten Ampelphase durchkomme.


      @Holger: Das Recht, an der Ampel rechts zu überholen, ist kein uneingeschränktes; ich zitiere: "Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen." - hier wird explizit ausreichender Raum gefordert, welcher hier nunmal vorne an der Ampel nicht vorhanden ist.

      Du interpretierst einiges in meine Worte herein. Keineswegs möchte ich gefährliche Verstöße anderer Verkehrsteilnehmer tolerieren. Ob jemand blinkt oder nicht, und egal wo er danach hinfährt, er wird nicht unbedingt andere Verkehrsteilnehmer auf einer Sperrfläche erwarten. Auch möchte ich hier nicht irgendeine Priorisierung, politisch oder Geschwindigkeits-technisch, zum Ausdruck bringen, und sowieso habe ich nichts zu vorgezogenen Aufstellflächen geschrieben. Mein Kommentar bezieht sich einzig und allein auf die aktuelle Gestaltung der Kreuzung, und wie ich sie legal, sicher und trotzdem effizient überfahre.

      Wenn ich mich einreihe, mach ich das mittig auf der Spur. Dein Argument, dabei würde man ja wegen Rechtsfahrgebot angeherrscht, ist kein treffende Argument. Genausogut wird man ja wegen rechts Überholen angeherrscht, wenn man sich rechts einordnet, und beide Verhaltensweisen sind erlaubt. Und sowieso, drückst du damit nicht auch ein Stück weit aus, dass du die gefährlichen Verstöße der Autofahrer tolerieren willst? Der (Irr-)Glauben einzelner Autofahrer wird mich nicht davon abhalten, meine Rechte wahrzunehmen (rechts am Ampelstau vorbei, und mit genügend Sicherheitsabstand zum Bordstein zu fahren).

      Löschen
    4. Liebe(r) Anonym, danke für die Klarstellung. Ich habe Dich an einem Punkt zuerst falsch interpretiert (und ich glaube, Christine auch): Du meinest nicht, Du würdest Dich "ganz hinten anstellen", sondern Du würdest schon vorfahren, aber zwischen dem ersten (pole position) und dem zweiten Auto warten. Ist das jetzt richtig?

      Das halte ich ebenso (so weit nach vorne, wie ich eben komme), aber nur wenn der erste Autofahrer keinen seitlichen Platz gelassen hat oder rechts blinkt. Und zu dem, der im Endeffekt neben oder hinter mir steht, suche ich Augenkontakt, damit ich weiß, dass er mich wahrgenommen hat.

      Aber mich ärgert jeder, der ohne blinken abbiegt (oder erst im Losfahren den Blinker betätigt). Das nimmt mir die Chance, mich zu orientieren und den Konflikt zu vermeiden.

      Zum Thema "mittig aufstellen": Mein Argument bezieht sich nicht auf die Rechtslage - die ist klar, denn 80 cm bis 1 m Abstand vom rechten Rand stehen mir ja grundsätzlich zu (und hier mindestens 1 m wegen der längs parkenden Autos). Mir geht es um die unangenehmen Auseinandersetzungen, Diskussionen bis hin zum Androhen von Prügeln, die ich erlebe, wenn ich mein Recht wahrnehme (auch schon beim rechts dran vorbeifahren).

      Nicht ganz klar ist mir, was "ausreichender Raum" ist. Es gibt ein Urteil aus Berlin, wo ein Radfahrer zwischen stehendem Fahrzeug (allerdings nicht im Ampel-Rückstau) und parkenden Autos durchgefahren ist. Da heißt es, für einen Radfahrer müsse die Lücke mindestens 1,5 m breit sein, sonst dürfe er nicht durch. Andererseits sind viele benutzungspflichtige Radwege noch nicht so breit. Ich intepretiere es für mich so: "wenn ich im Schrittempo durchpasse ohne zu streifen", denn ich bin in dem Moment ja der einzige, der sich bewegt, und natürlich bin ich dabei vorsichtig und konzentriert, denn es reißt auch schon mal ein Beifahrer die Tür auf.

      Auf jeden Fall braucht man als Fahrrad-Pionier in Stuttgart ein dickes Fell gegen das häufig rücksichtslose und aggressive Auftreten der Autofahrer, wegen dem wir trotzdem nicht auf unsere Rechte verzichten wollen. Ich denke, da sind wir uns einig.

      Löschen
    5. Lieber Anonymus, als Journalistin weiß ich, dass man niemals etwas veröffentlicht, ohne mit dem Namen dafür einzustehen, allemal eine Meinung. Selbstverständlich ist es feige, den eigenen Namen nicht zu nennen (Gründe gibt es ja immer). Aber ich will dir trotzdem antworten: Nein, die schraffierte Fläche ist nicht dafür da, dass Radler sich nicht dort rechts neben Autos aufstellen, denn das dürfen sie an jeder anderen Kreuzung auch, und auch starten, und sie haben sogar Vorrang vor den Rechtsabbiegern, sie ist dort da, damit Autofahrer ihre Autos nicht bis ganz vorn parken. Wie fast alle Ampelschaltungen, Verkehrszeichen und Straßenmalereien sind sie nur für Autofahrende nötig. RAdfahrer und Fußgänge brauchen weder Zebrastreifen noch Ampeln, sie brauchen sie nur, damit man Autofahrer disziplinieren und zum Anhalten zwingen kann, damit andere Verkehrsteilnehmer (Radler und Fußgänger) auch mal zum Zug kommen. Und es ist nicht möglich, sich zwischen erstem und zweiten Pkw als Radler aufzustellen, denn die Lücke ist nicht groß genug für ein Fahrrad. Das wüsstest du, wenn du Fahrrad fahren würdest im normalen tagtäglichen Straßenverkehr. Kein Auto hält eine Fahrradlänge Abstand zum vor ihm stehenden an einer Ampel.

      Löschen
    6. @Holger: stimme deinem Kommentar vollkommen zu.

      @Christine: zum Glück war mein Kommentar, zumindest der erste, nur eine Aufzählung von Tatsachen. Ich bin sowieso kein Journalist, vertrete aber meine Meinung, wie ich sie ggf online wiedergebe, auch so in Person. Ich habe dennoch kein Interesse an einer Verknüpfung meiner Onlinepräsenz und meiner Person im echten Leben. Darfst mich natürlich trotzdem gerne feige nennen, das ist deine Meinung.

      Vorgezogene Radaufstellflächen, zumindest bei gleichzeitiger Grünphase, werden eigentlich vor dem restlichen Verkehr aufgebracht, nicht daneben. In diesem Sinne ist der Sperrfläche rechts der normalen Fahrbahn an dieser Kreuzung durchaus ein gewisser Konfliktvermeidungszweck zuzuschreiben. Aber du hast natürlich Recht, Abbiegende müssen natürlich trotzdem auf parallele Radfahrer achten.

      Wieder bin ich verwundert, wie du so viel in meinen Kommentar interpretierst. Wie kommst du darauf, dass ich im Alltag kein Fahrrad fahren würde, nachdem ich gerade eben doch das Gegenteil behauptet hatte. Natürlich kann man sich zwischen zwei Pkw einordnen. Man muss ja nicht parallel zur Fahrbahn stehen, man stellt sich halt schief oder quer rein, das geht mit den allermeisten Fahrrädern.

      Löschen
    7. @ Anonym: vielleicht könntest Du Dich trotzdem dazu durchringen, wenigstens einen Vornamen oder wenigstens ein Pseudonym zu verwenden. Das macht die Ansprache und Zuordnung einfacher, da es mehrere anonyme Kommentatoren gibt.

      Auch ich z.B. bin nicht mit vollem Namen hier (und will den auch nicht unkontrolliert streuen), wobei ich mich Christine gegenüber schon persönlich zu erkennen gegeben habe.

      @ Christine: Ich widerspreche vehement. Sperrflächen gelten für alle "Fahrzeugführer", ganz eindeutig nach StVO §2, also auch für Radfahrer.
      Radfahrer sind unangenehm bis gefährlich für Fußgänger. Natürlich nicht, wenn man im Einkaufsbummel-Modus unterwegs ist, aber eben doch, wenn man als Pendler das Fahrrad als Auto- und S-Bahn-Ersatz verwendet.
      Bitte bedenke, es gibt auch schnelle Radfahrer - auf der Kaltentaler Abfahrt rollt man locker mit 50 dahin Richtung Innenstadt. Das geht nicht ohne Regeln, das geht nicht ohne eine Segmentierung in Haupt- und Nebenrouten. Dafür gibt es ja die Klassifikation mit den Netzkategorien und die entsprechend gestaffelten Anforderungen an Radverkehrsanlagen.

      Wenn Du vermittelst, dass Du Dich nicht an die Regeln halten willst, dann wird es schwer, regelkonforme (d.h. bessere) Radinfrastruktur durchzusetzen. Du machst Dich angreifbar bzw. verlierst Autorität, behaupte ich. Wenn Du Dich dagegen an die Regeln hältst, kannst Du sie auch von den politischen Gegenspielern einfordern. Dann kann z.B. klipp und klar herauskommen, dass eine Radwegeführung vorgeschrieben ist, an der Stelle aber kein Recht auf einen Parkplatz besteht. Ende der Diskussion, so einfach könnte es sein.

      Es kann natürlich passieren, dass auch mal eine eigene Wunschvorstellung begraben werden muss. Shared space auf Hauptradroute beispielsweise, Bordsteinkanten auf Hauptradroute beispielsweise, Ausschilderung von verkehrsberuhigten Bereichen auf Hauptradrouten beispielsweise.

      Aber zurück zum konkreten Beispiel: wenn die schraffierte Sperrfläche nur dazu da war, das Parken dort zu verhindern, dann ist das die falsche Markierung. Richtig wäre dann die Zickzacklinie - oder eben gleich, den Platz für einen Radfahrstreifen oder Sichereitsstreifen zu verwenden.

      Evtl. weißt Du manchmal zu viel, nämlich was für eine Regelung beabsichtigt war, und merkst u.U. nicht, dass die Behörden etwas anderes daraus gemacht haben mit ihren Anordnungen (Markierungen und Schilder).

      Löschen
    8. Ergänzend noch ein Urteil in schönstem Juristen-Sprech zu Verkehrszeichen 289 (Markierung, schraffierte Sperrfläche). Als Autorin wirst Du allein an der Formulierung Deine Freude haben:

      Sie sind in Bereichen des ruhenden Verkehrs grundsätzlich unzulässig, müssen aber – wenn dennoch vorhanden – gleichwohl beachtet werden, weil die durch sie zum Ausdruck gebrachte Allgemeinverfügung zwar fehlerhaft, aber nicht nichtig ist (OLG Köln VRS 80, 227).

      Quelle: http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat298.htm

      Löschen
    9. Liebes anonymes Schreiberlein,

      dann lege Dir wenigstens ein Pseudonym. Warum? Stell Dir mal kurz vor, hier diskutieren 5 Anonyme. Das ist zum Scheitern verurteilt.

      Übrigens: Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht. Und Menschen haben Namen.

      Löschen
    10. @Holger: " Ich widerspreche vehement. Sperrflächen gelten für alle "Fahrzeugführer", ganz eindeutig nach StVO §2, also auch für Radfahrer."

      Das hat Christine auch nicht bestritten, dass die Sperrflächen für alle gelten. Sie hat nur dargelegt, dass sie Sperrfläche nicht wegen Radfahrern angelegt wurde, sondern wegen Autofahrern.

      Im Übrigen bin ich der Meinung dass Karthago.. sorry, falscher Text. Im Übrigen bin ich der gleichen Meinung wie DS-pektiven: Wenn anonyme Kommentare stören, einfach nicht zu lassen, statt immer wieder darauf herumzureiten, wenn diese Möglichkeit genutzt wird. Oder ist das als Honeypot gedacht. Wenn ja, wozu?

      Martin

      Löschen
    11. @ Martin: dieses Zitat von Christine hatte ich so interpretiert, dass die Sperrfläche für Radfahrer nicht gelten soll, wobei sie mich mit den ganzen "nicht" evtl. verwirrt hat:

      "Nein, die schraffierte Fläche ist nicht dafür da, dass Radler sich nicht dort rechts neben Autos aufstellen,..."

      Zum OT: in diesem Fall wär's echt schade, wenn er/sie nicht mitdiskutieren würde, weil es inhaltlich und vom Ton her gute Diskussionsbeitrage sind.
      @ Matthias: Die Anrede "Schreiberlein" finde ich herabwürdigend und nicht angemessen.

      Löschen
    12. @Matthias: Guter Punkt. Werde in Zukunft einen Namen angeben. Btw, Meinungsfreiheit (bzw die Äußerung dieser) muss mir, selbst bei vollkommen legitimer und legaler Meinung, nicht von Privatleuten in den Kommentarbereichen ihrer Blogs zugestanden werden. Hier darf Christine nach belieben löschen/verstecken/zensieren.

      Löschen
  6. Man muss auch überhaupt nicht Fahrrad fahren...will uns das Anonymus mitteilen?

    AntwortenLöschen
  7. Hallo Christine,

    mal halb-OT, weil mich das immer wieder stört! Hör bitte auf, deinen Kommentatoren ständig ad personam vorzuhalten, dass jene ihre Meinung unter einem Pseudonym oder gänzlich anonym äußern. Es gibt keine "Klarnamenpflicht", vor allem nicht beim Kommentieren in irgendwelchen Blogs.

    Wenn du das generell nicht möchtest, dann ermögliche es (technisch) erst gar nicht, dass man "anonym" (also ohne sich zumindest ein Pseudonym auszudenken) kommentieren kann - anstatt ständig zu bemängeln, dass manch einer von dieser Möglichkeit gebrauch macht. Ich empfinde das den eigenen (aktiven) Lesern gegenüber als äußerst unhöflich!

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Natürlich gibt es die Pflicht nicht, aber der Anstand gebietet es. Wobei ja irgendein Name schon reicht. Es ist einfach besser, einen Kommentator mit Namen ansprechen zu können als eine Reihe von Kommentaren zu haben, die womöglich von demselben sind, aber als einzelne anonyme Kommentare daher kommen. Meinung und Name gehören zusammen. Ohne Name ist eine Meinung nicht viel wert. Denn mit einer Meinung nimmt man einen Standpunkt ein, das aber kann nur eine Person tun. Und hier geht es ja um gar nichts, hier geht es vor allem um eine offene und interessierte Diskussion. (Auf anonyme Kommentare reagiere ich auch nur dann, wenn sie sich durch einen dezidierten Standtpunkt hervortun.)

      Löschen
    2. Ohne Name ist eine Meinung nicht viel wert.

      Das sehe ich grundsätzlich anders. Bzw. zeigt es auch exemplarisch, woran es vor allem in Deutschland mangelt: Am Interesse an der Sache und dem Zwang, alles an Personen festzumachen bzw. Sachfragen auf jene zu reduzieren, vor allem in der Politik (eben: "ad personam")! Es ist im Grunde völlig egal, "wer" eine Meinung äußert. Entscheidend ist, ob jene sachlich begründet ist - oder nicht.

      Löschen
    3. Ich finde die Kommentar-Option "Anonym" gut, da ich mein Google Profil nicht dazu nehmen möchte. Die Option "Name/URL" klappt bei mir nie, der Kommentar wird nach der Vorschau geschluckt und erscheint nicht. Das könnte daran liegen, dass ich im Browser keine Cookies von Drittanbietern zulasse.

      Trotzdem finde ich es wichtig, einen Namen anzugeben, weil das die Diskussion erleichtert, wenn mehrere "anonyme" Kommentare abgegeben wurde. So kann man leichter Bezug nehmen.

      Grüsse
      Holger

      Löschen
  8. Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.

    AntwortenLöschen