9. April 2019

Welche Privilegien denn? - Der Vorschlag der Länder

Das sind die 15 Vorschläge der Länder, die den Radverkehr sicherer machen, aber auch erleichtern sollen. 

Auch wenn CDU und FDP zetern, dies sei eine Privilegierung von Radfahrenden und die Radrowdies stünden schon auf den Startpedalen, so enthalten die Vorschläge der Länder-Verkehrsminister zum größten Teil Maßnahmen, die eh schon gelten, nur nicht explizit. Bisher sind Radfahrende (wie Fußgänger/innen) im Straßenverkehr unteprivelegiert, sie müssen fast immer zurückstehen, lange warten, haben kaum Raum. Das Auto dominiert komplett unsere Straßen und Städte. Es ist geradezu irrsinnig privilegiert. Die Vorschläge schaffen nicht einmal annähernd Gerechtigkeit, denn über Ampelschaltungen und Durchgängigkeit und Schutz von Radwegen sagen sie nichts. Innovative Ideen, die die Mobilitätsbesonderheiten des Radfahrens berücksichtigen, fehlen völlig. Hier die 15 Punkte im Einzelnen wie sie Spiegel-online veröffentlicht hat, kommentiert von mir.



Tempo 30 an wichtigen Fahrradstrecken anordnen
Städte sollen leichter Tempo 30 anordnen können, etwa an Radschulwegstrecken oder wenn kein Platz für einen Radstreifen oder Radweg da ist. (Gut und wichtig! Das ist bisher an Vorbehaltsstaßen nicht möglich. Allerdings wäre ein generelles Tempo 30 innerorts, von ein paar Hauptstraßen abgesehen, nötig, um Rädern, E-Scootern und anderen nicht-Autos Angst und Stress zu nehmen.)

Nebeneinanderfahren von Radfahrern erlauben
Noch dürfen Radler laut StVO nicht nebeneinander fahren, außer in Fahrradstraßen. Das soll geändert werden. Sie sollen nebeinander fahren dürfen, wenn sie den Autoverkehr nicht behindern.  (Kommentar: Sicher nicht entscheidend fürs Radfahren, aber nett und für Eltern mit Kindern eine Erleichterung. Ohnehin kann man de facto jetzt schon nebeneinander radeln, wenn man dabei kein Auto am Überholen hindert. Im Auto sitzen sie ja auch nebeneinander, wenn sie überhaupt mal zu zweit fahren.)

Bessere Sicht an Kreuzungen herstellen
Kreuzungen sollen sicher gemacht werden, weil gerade dort viele Unfälle passieren. An Kreuzungen und Einmündungen sollen deshalb Autos nicht parken dürfen, und zwar in einem Abstand von 5 Metern von dem Punkt an, wo Einmündung beginnt.
(Kommentar: Was auch immer das gemau heißt, denn schon heute darf man nicht parken in einem Bereich von 5 Metern vom Schnittpunkt der beiden Bordsteinlienien (Foto schmale Linie).  Nehmen wir an, dieser Bereich wird nun bis hinter den Punkt, wo der Bordstein sich zu verbiegen beginnt, erweitert (dicke rote Linie). Dann wären das insgesamt zehn Meter vom Schnittpunkt, in denen nicht geparkt werden dürfte. Genial! Es bedeutet, dass berall an allen Kreuzungen in Wohngebieten mindestens vier legale Parkplätze wegfallen. Das aber schafft Konflikte mit Anwohner/innen und erhöht Druck für die Polizei, Knöllchen auszustellen oder Abschleppen zu lassen. Und wir wären im realen Radlerleben schon froh, wenn der 5-Meter-Bereich frei bliebe und die Polizei das auch kontrollieren würde.)

Fahrradstraße Eberhardstr, Samstag
Mehr Fahrradstraßen anlegen
Fahrradstraßen sollen künftig auch unabhängig vom aktuellen oder zukünftigen Radverkehr ausgewiesen werden können, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Strecke im Radnetz wichtig ist.
(Kommentar: Notwendig. Allerdings wissen wir auch, dass der Autoverkehr in Fahrradstraßen zuweilen aggressiv bleibt und sie so lange keine echten Fahrradstraßen sind, wie dort überhaupt noch Autos fahren dürfen.)

Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Lkw anordnen
Lastwagen sollen, wenn sie innerorts rechts abbiegen, nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen.
(Kommentar: Ist eher irreal, denn außerorts passieren auch Rechtsabbiegeunfälle über Radwege hinweg und gerade Schrittgewschwindigkeit lässt sich nur schlecht kontrollieren. Und warum nur Lastwagen? Pkw schießen ja auch zu schnell um die Ecken.) 

Halteverbot an Schutzstreifen anordnen
Auf einem Radstreifen dürfen Autos weder fahren noch halten, auf so genannten Schutzstreifen dürfen sie das. Das soll verboten werden. Hier soll ein Halteverbot gelten.
(Kommentar: Gut. Wir wünschen uns allerdings bereits das Freihalten von Radfahrstreifen von Falschpaerkern, und schon das klappt nicht.)

Mindestens 1,5 Meter Abstand beim Überholen festschreiben
Der Überholabstand von 1,5 Metern soll in die StVO geschrieben werden. Bisher haben ihn nur Gerichte festgelegt. 
(Kommentar: Gut, muss aber auch durchgesetzt werden.)

 "Vision Zero" im Straßenverkehrsrecht verankern
Das Ziel von null Verkehrstoten in Deutschland steht im Koalitionsvertrag. Sie soll auch in der Straßenverkehrsordnung verankert werden.
(Kommentar: Im Prinzip super, aber wo sind die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen und die Strafen bei Rasen, die nötig sind, damit im Straßenverkehr nicht so viele Menschen um Leben kommen? Wo sind die Schutzmaßnahmen für Radfahrende und Zufußgehende, die wirklich wirken, wie Überwachung und Ahndung, sichere Infrastruktur, die kleiner Fehler toleriert und so weiter? Wir warten.)

Mehr Geschwindigkeitsbegrenzungen bei fehlenden Radwegen außerorts anordnen 
Weil außerorts Autofahrer schneller fahren, sterben mehr Radler, wenn sie von Autofahrern touchiert oder angefahren werden. An bliebten Fahrradstrecken ohne Radweg sollen deshalb Geschwindigkeitsbeschränkungen erleichtert werden.
(Kommentar: Gut. Wobei es tatsächlich wohl keine Unfallschwerpunkte auf Landstraßen gibt.)

Radfahrer dürfen mehr Einbahnstraßen in beiden Richtungen befahren 
Einbahnstraßen mit 30 km/h sollen grundsätzlich in Gegenrichtung mit dem Rad befahrbear sein, aber nur, wenn sie breit genug sind.
(Kommentar: Gut, was auch immer das konkret heißt. Denn, was ist zu schmal? Ich kenne schmale Einbahnstraßen in Stutttgart, die für mich freigegeben sind, und breite, wo das nicht der Fall ist. Und hängen wir unter alle Einfahrtverboten-Schilder nun ein Rad-frei-Schild oder führen wir ein neues Verkehrsschild ein, das die Ausnahme kennzeichnet?)

Liststr, Gehwegecken zugeparkt
Kinder dürfen in Begleitung auf der Straße fahren 
Kinder unter acht Jahren sollen auf Tempo-30-Straßen zusammen mit ihren Eltern auf der Fahrbahn radeln dürfen. Wenn sie dort auf Gehwegen fahren, müssen sie nicht mehr anhalten und absteigen und das Rad über eine Querstraße schieben, sofern ein Erwachsener dabei ist.
(Kommentar: Das ist eine gute Idee, viele Eltern fahren mit ihren Kindern schon auf solchen Straßen. Es erspart ihnen ständiges Bordsteinhüpfen und den Fußgängern Radler auf ihren Wegen.)

Mitnahme von Erwachsenen und Jugendlichen auf geeigneten Fahrrädern erlauben
Es sollen nicht nur Kinder (unter 7), sondern auch Erwachsene auf Fahrrädern mitgenommen werden dürfen, wenn die Räder dafür ausgelegt sind, etwa in Rikschas oder auf Rädern mit Zweisitzern.
(Kommentar: Sehr gut! Es erleichtert das Einführen von Bürger- und anderen Rikschas und legalisiert Räder, die jetzt schon einen zweiten Sitz hinter dem Sattel haben.) 

Bessere Markierung von Radwegen an Kreuzungen ermöglichen
In der StVO solle präziser geregelt werden, wie und wo so genannnte Fahrradweichen oder Fahrradfurten (die rot gemalten Streifen) angelegt werden können, die Radfahrenden Vorrang gewähren.
(Kommentar: Was das bedeutet, muss man schauen. Grundsätzlich sind diese Fahrradweichen auf Fahrbahnen zwischen Autospuren für die meisten Menschen nicht einladend, Fahrrad zu fahren, sie machen vielen Angst.)

Kommunen können detaillierte Radverkehrspläne aufstellen
Kommunen sollen Radverkehrspläne aufstellen können, in denen auch ein Verkehrszeichenplan enthalten ist, und mit denen sie die Radstreckenführung regeln. So können die Straßenverkehrsbehörden die Anordnungen leichgter prüfen und vollziehen.
(Kommentar: Ist wohl eher für die Verwaltung wichtig.)

Bundesländer können innovative Projekte auch ohne Gefahrenlage genehmigen 
Neue Lösungen für einen sicheren Radverkehr können bislang nur in Verkehrsversuchen getestet werden. Nun sollen die Länder Pilotprojekte auch genehmeigen können, wenn keine Gefahrenlage nachgewiesen ist.
(Kommentar: Man muss es dann aber auch tun.)

Fazit: Von Privilegien für den Radverkehr keine Spur, aber auch nicht die Geringste. Einbahnstraßen sind jetzt schon meist frei für Radler und dass Radfahrende von Lkw-Fahrern nicht getötet werden, ist eine Selbstverständlichkeit, genauso wie Überholabstände oder das Freihalten der Radinfrastruktur von Falschparkern.

Hier meine 15 Vorschläge:
  1. Sichere Kreuzungen für Radfahrende mit eigenen Radspuren und eigenen Ampeln werden Gesetz und Pflicht.
  2. Für Radfahrende gelten nur Radlerampeln, sonst keine.
  3. Radstreifen, Sicherheitsstreifen und Radwege werden konsequent von jeglichem Autoverkehr freigehalten, entweder mechanisch oder durch Überwachung.
  4. Grüne Welle für Radfahrende wird auf Hauptradrouten eingerichtet.
  5. Rote Ampeln an Fußgängerüberwegen, fürs Rechtsabbiegen oder das Geradeausfahren an T-Kreuzungen gelten für Radfahrende wie Stopp-Schilder. 
  6. Stoppschilder dürfen von Radfahrenden im Rollen passiert werden. 
  7. Es gibt in jedem Stadtbezirk mindestens eine autofreie Fahrradstraße.
  8. Der Rad- und Fußverkehr wird immer getrennt geführt (außer auf typsichen Freizeit- und Auflugswegen).
  9. Radfahrende (E-Scooter etc.) dürfen nicht schneller als mit 30 km/h überholt werden und es ist stets ein Überholabstand von 1,5 m einzuhalten.
  10. Kinder und Jugendliche auf Fahrrädern oder Erwachsene mit Kindern im Kindersitz dürfen überhaupt nicht von Autofahrenden überholt werden.
  11. Wenn Räder dafür technisch und baulich ausgelegt sind, dürfen mehrere Personen mit ihnen transportiert werden. 
  12. Radfahrenden werden ananlog zum Autoverkehr kurze, direkte, zügig befahrbare Hauptstrecken mit mäßiger Steigung angeboten.
  13. Kommunen müssen Radverkehrspläne auflegen und vorrangig umsetzen, die eine durchgängige und sichdere Radinfrastruktur schaffen. Der Bund fördert das mit Finanzmitteln.
  14. Kommunen sind verpflichtet, beim Baustellenmanagment den Radverkehr und Fußvekehr gleichranging, und wo das nicht geht, vorrang vor dem Autoverkehr durch die Baustelle zu führen. 
  15. Es stehen überall genügend Radabstellanlagen zur Verfügung. Mindestens jede zehnte Autostellfläche wird in eine Radstellfläche für 8 Räder umgewidmet. 
Radfahren verboten, Autosfahren erlaubt
Und das wären nicht einmal Privilegien gegenüber dem Autoverkehr, denn der genießt bislang fast all dies für sich schon als unagefochtenes Privieleg:
  1. Sichere Kreuzungen,
  2. eigene Ampeln, 
  3. freigehaltene Fahrbahnen,
  4. grüne Welle auf Hauptstecken, 
  5. polizeiliche Toleranz bei Rotlichtverstößen
  6. polizeiliche Toleranz bei Stopp-Schild-Missachtung
  7. reine Autostraßen (Fußgänger- und Fahrrad-freie Hauptstraßen / Schnellstraßen und Ortsverbindugnen)
  8.  vom Fußverkehr (langsamen Zweiradverkehr bei Kraftfahrstraßen) getrennte Verkehrsführung,
  9. ---
  10. ---
  11. Mitnahme so vieler Passagiere, wie baulich zugelassen,
  12. direkte und zügig befahrbare Hauptstecken mit geringer Steigung,
  13. Verkehrspläne nur fürs Auto aufgelegt und vorrangig umgesetzt,
  14. Baustellenmanagement für den Autovkerkehr optimiert und
  15. Unmengen von Parkplätzen überall in der ganzen Stadt.
Man lese hierzu auch das Positionspapier des ADFC für ein völlig neues Verkehrsrecht


14 Kommentare:

  1. Vielen Dank für die sehr gute und ausführliche Analyse. Einige Deiner Ausführungen schwebten mir auch schon im Kopf rum, als ich die sehr reißerische Position der CDU gegen die "Radrowdies" gelesen habe.

    Einen Punkt hätte ich vielleicht noch hinzuzufügen: Konsequentere Verfolgung von Verkehrssündern, insbesondere auch des ruhenden Kfz-Verkehrs. (Wobei im fließenden Verkehr es ja generell keine Engel gibt.)

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    1. Danke. Die konsequente Verfolgung steckt implizit in meinen Forderungen mit drin (freihalten der Radverkehrswege). Ich denke aber, es gibt noch einige Wünsche, die mir nicht eingefallen sind, weil wir so sehr daran gewöhnt sind, bestimmte Situationen einfach hinzunehmen.

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  2. Sehr schöner Beitrag.
    Gut auch, das Vorgehen mit einem solchen Antrag die Bundesregierung vor sich her zu treiben: Jetzt musste Stellung bezogen werden.

    Einen ganz wichtigen Aspekt vermisse ich in der Auflistung:
    monetäre Gleichstellung des Fahrradverkehrs, d.h. steuerliche Förderung, Prämien, Kilometergeld, verringerte Krankenversicherungsbeiträge, usw. usf.

    Da ist ganz viel möglich - aber bis jetzt zahlen wir Radler was die Verteilung politisch motivierter Gelder angeht (bis auf wenige ganz spezielle Ausnahmen) immer nur drauf.

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  3. Ja, das stimmt. Können wir das irgendwie beziffern? Klar, Steuern zahlen wir genauso, die in den Autoverkehr gehen. Kilometergeld kann man fürs Fahrrad bei der Steuer übrigens durchaus absetzen, der Fahrradkauf wird selten subventioniert, das stimmt (außer hier und dort Lastenfahrräder), bei Krankenversicherungen gibt es ja manchmal einen Sportbonus, ob es sowas fürs Radfahrend auch gibt, weiß ich nicht.

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    1. Sehr geehrte Frau Christine Lehmann
      Bei diesen vielen gute Verbesserungsvorschläge fehlt einer.Die Freigabe der Autobahnen und Kraftfahrstraßen für den Radverkehr!Das Fahrverbot auf diesen Straßen ist eine große Ungerechtigkeit gegen über den Radfahrer`innen.Deise Straßen sind nachweißlich die sicherste Straßen!Die sind Kreuzungsfrei ohne Gegenverkehr,breiter als herkömmliche Straßen,auf diesen kann man Poblemlos mit dem nötigen Seitenabstand den Radfahrer`inn überholen!Das ist völlig unverständlich und nicht nachvolziehbar das dies nicht in Erwägung gezogen wird!Vor wemm habt ihr Angst?
      Hochachtungsvoll Straßenradler

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    2. @Anonymus Sarkasmus sollte man immer kennzeichnen, damit man klar verstanden wird.

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    3. Seehr geehrter Herr Michael Sche
      Die Freigabe der Autobahnen und Kraftfahrstraßen für den Radverkehr ist kein Sarkasmus.Ich bin schon mal auf der Autobahn bzw.Kraftfahrstaße mit dem Rad gefahren.Leider wurde ich von der Polizei angehalten und haben mir erklährt das ich auf einer Kraftfahrstraße fahre.Ich erklährte ihnen das ich nicht von dieser Gegend bin das dies von mir kein Vorsatz war.Das ich mich verfahren habe, und mußte die Straße unverzüglich verlassen!Ich fahre in der Regel auf der Straße Rad.Auf jeder andere gibt es mehr Gefahren.Ich bin damals ganz rechts auf dem Standstreifen gefahren.Ich bei dieser Fahrt habe ich niemand behindert der Kraftverkehr konnte mit mehr als zwei Meter Seitenabstand an mir vorbei fahren.Auf Landstraßen oder Bundesstraßen auf denen das Radfahren erlaubt ist.Die sind schmaler auf den gibt es Gegenverkehr dort ist es nicht immer möglich mit Vorschriftsmässigen Seitenabstand den Radfahrer"inn zuüberholen.
      Mit freundlichen Gruß
      Der Straßenradler

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    4. Das ist kein Sarkasmus.Wie kommst du drauf das so sei?

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  4. Radler dürfen schon jetzt nebeneinander fahren, wenn sie dadurch den Verkehr nicht behindern. Das ist in den seltensten Fällen so, da zum Überholen grundsätzlich die Gegenspur zur Verfügung steht.

    Wenn zwei Radler nebeneinander fahren, fühlen sich viele Autofahrer behindert, weil die sich nicht knapp (idealerweise bei Gegenverkehr) an den Radlern vorbeiquetschen können.

    Deswegen mein Vorschlag: nicht den Mindestabstand von 1,50m fordern - wer soll das kontrollieren? Und ggf. Vor Gericht beweisen?

    Stattdessen fordern, dass beim Überholen grundsätzlich auf die Gegenfahrbahn gewechselt werden muss.

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  5. Ja, Matthias, das habe ich auch geschrieben und verlinkt. Allerdings dürfen sie es laut StVO nicht, denn da steht, Radler müssen hintereinander fahren. De fakto aber dürfen sie es, weil sie Überholende meist nicht behindern, als Gruppe über 16 Radler sowieso. Und was das "Wechseln auf die Gegenfahrbahn" betrifft, vermute ich, dass es nicht hilft, weil viele Autofahrer ja das Gefühl haben, sie fahren auf der Gegenfahrbahn, obgleich sie mit den rechten Reifen noch gar nicht dort sind. So fahren sie ja auch gern auf Radstreifen oder Schutzstreifen, mit den rechten Reifen sind sie im Radlerbereich. Auch das ist jetzt schon verboten, bei Radstreifen sowieso. Und wie wäre das zu interpretieren, wenn es keinen Mittelstreifen auf der Fahrbahn gibt? Man will ja zudem deutlich machen, dass Autofahrer in anderthalb Autos breiten Wohnstraßen auch nicht überholen dürfen, wenn sie keine 1,5 Meter Abstand halten können.

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    1. Mein Gedanke ist, eine möglich konkrete Handlungsanweisung für den KFZ-Verkehr zu definieren. Wenn du das nächste Mal mit dem Auto fährst, versuche den Seitenabstand zu parkenden Autos abzuschätzen. Bei verschiedenen Geschwindigkeiten. War's jetzt 1m oder doch 1,5m oder vielleicht doch nur 0,8m?

      Das Abschätzen ist schwierig. Spurwechsel einfach.

      Und schmale Wohnstraßen als Fahrradstraßen mit Überholverbot ausweisen.

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  6. "Sie sollen nebeinander fahren dürfen, wenn sie den Autoverkehr nicht behindern."
    Ist das wirklich so formuliert, oder ist das ein 'Freudscher' Deinerseits?
    Logisch wäre doch eher die Formulierung "... sie den Verkehr nicht behindern."

    Alfons Krückmann

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  7. Eine Regel: Ab Ortseingangsschild haben sich alle KFZ unterzuordnen und sind nur zu Gast auf den Straßen. Das Tempo geben Radfahrer und Fußgänger vor, hupen und überholen verboten. Die anderen Regeln (StVO) existieren bereits und müssen nur durchgesetzt werden.

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  8. Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht fehlt mir hier noch. Das würde die Rechtsunsicherheit ob jetzt ein Radweg befahrbar ist oder nicht regeln.
    Da selbst freigegebene Gehwege für nicht wenige Autofahrer ein legitimation zur Selbstjustiz sind, wäre das mit entsprechender Aufklärung ein wichtiger Schritt.
    Wo es tatsächlich für Radfahrer gefählicher wäre gibts ja schon die Verbotsschilder, da müssen aber deutliche erkennbarer und gut befahrbare Weg weiterführen.

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