21. August 2022

Ein beinahe ungetrübtes Radfahrglück - Böblinger Straße

Endlich, endlich! Gut zweitausend Radfahrende täglich können jetzt schön die Böblinger Straße rauffahren, ohne von zu eng überholenden Autos bedrängt zu werden. Der Radfahrstreifen ist da. 

Der mit Anwohner:innen, Radfahrenden und der Verwaltung ausgehandelte Radstreifen bergauf und bergab ist fertig. Es fehlen nur noch einige Markierungen auf dem Radstreifen selbst, und ich hoffe, dass auch der Asphalt dort noch schön neu und glatt gemacht wird. Dieser Radfahrstreifen anstelle des Parkstreifens, der dort war, ist bequem und breit und hat außerdem einen Sicherheitsstreifen links zum Autoverkehr, der ebenfalls etwas mehr Platz hat. Enges Überholtwerden ist damit Geschichte. Und das war auch das Problem, dieser viel beradelten Strecke, die nicht nur Vaihingen mit der Innenstadt verbindet, sondern auch von vielen Pendler:innen zwischen Sindelfingen oder Böblingen und Innenstadt benutzt wird. Hier war bisher ein schmaler alter sogenannter Schutzstreifen zwischen geparkten Autos und Autofahrbahn. Eigentlich ist der Schutzstreifen ja Teil der Fahrbahn, Autofahrende durften Radfahrende hier nicht überholen, weil der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden konnte. Aber auch zusätzlich aufgestellte Überholverbotsschilder von Zweirädern halfen nicht wirklich. Immer wieder hatten Radfahrende hier eine Nahtoderfahrung, wenn ein Lkw mit 30 Zentimetern vorbeizog, während rechts jeden Moment eine Autotür hätte aufgehen können. 

Das ist jetzt weg, das ist behoben. Und es ging vom Beschluss zur Ausführung auch sehr schnell. Wir sind glücklich - also ich zumindest. Der Beginn der neuen Ära des Radfahrendes auf der Böblinger Straße ist allerdings noch mit ein paar Anfangsschwierigkeiten verbunden. Noch parken immer wieder Autos auf dem Radfahrstreifen. Hier die ganze Geschichte: 

Wenn ein ganzer Parkstreifen wegfällt und zu einem Radfahrstreifen wird, dauert das immer eine Weile, bis es alle Autofahrende verstanden haben oder akzeptieren. Das kenne ich auch aus Berichten aus anderen Städten. Die Anwohner:innen und Gewerbetreibende entlang der Böblinger Straße haben tatsächlich bergauf sämtliche Parkplätze verloren. Allerdings haben Anwohner:innen auch herausgefunden, dass die meisten, die hier wohnen oder ihre Betriebe haben, für ihre Autos auf dem Gelände Stellplätze besitzen. Früher war die Böblinger Straße ohnehin eine zweispurige Straße bergauf, da konnte nicht geparkt werden, so wie an vielen Hauptverkehrsstrecken, etwa Hauptstätter Straße oder der Hohenheimer Straße. Und die Erfahrung zeigt, die meisten Autos, die am Straßenrand stehen, müssten dort nicht stehen. Die Umstellung hakelt natürlich. In der ersten Woche nach Freigabe für die Radfahrenden parkten in abnehmender Zahl immer wieder Autos auf dem Radfahrstreifen, teils lange. 

Ein Teil der Probleme mit den Falschparkern, rührt daher, dass es schneller ging, als geplant. Die Radstreifen hätten eigentlich erst im Herbst angelegt werden sollen, weil die Markierungsfirma keine Zeit hatte, dann aber hatte sie doch Zeit, und alles sollte in der zweiten Augustwoche passieren. Die Anwohner:innen wurden per Schreiben informiert und fühlten sich erst einmal viel zu spät informiert und protestierten, nicht nur bei mir, sondern auch bei den Ämtern. Dann wurde gesperrt, aber die Baustelle verzögerte sich. Man sagte ihnen, sie könnten noch solange parken, bis die Baumaßnahmen begonnen hätten. Als die Radstreifen dann fertig waren - wobei die Markierungen auf dem Radstreifen noch fehlen - befanden manche wohl, das sei alles noch nicht fertig. Dass man den Radstreifen, obgleich sie noch nicht ganz fertig waren und sind, schon mal für den Radverkehr freigegeben hat, ist schön für uns, aber es war wohl ein Ticken zu früh. Es stand nämlich am Waldeck nur ein einziges Radwegschild, das dann auch noch mal kurz weggestellt oder abgebaut wurde. Deshalb konnte das Ordnungsamt auch nicht gleich  Knöllchen verteilen, weil die Lage noch nicht rechtssicher war. Dann stellte man aber schnell Radwegschilder so ungefähr alle 50 Meter auf, und die Ordnungskräfte zogen tags darauf los und verteilten Strafzettel. 

Als wir - ADFC, Radentscheid, VCD und ich und Interessierte - dort am Freitag um 16 Uhr unseren Ortstermin hatten, standen unweit des Waldecks noch zwei Pkw wie festgeleimt auf dem Radstreifen, beide mit Bußgeldbescheiden unterm Wischer. War man um die erst einmal herumgeradelt, dann radelte es sich wunderbar und entspannt bergauf. Wir haben es genossen. 

Dann aber beschäftigte uns doch die Frage, ob denn Pkw eigentlich tagelang auf einem Radfahrstreifen stehen dürfen, ohne abgeschleppt zu werden. Während wir da standen, kam ein Anwohner und schimpfte auf den, der da parkte. Toll finde er es nicht, dass man jetzt da nicht mehr parken könne, aber das sei ja ein demokratischer Beschluss gewesen.

Und während wir standen, fuhren viele Radfahrende bergauf, immer um diese Autos herum. Manche erkannten den Radfahrstreifen nicht als ihren, sondern radelten auf dem schmalen Sicherheitsabstandstreifen weiter, bis sie das nächste Radwegschild sahen, dann fuhren sie auf dem Radstreifen weiter. Manche blieben sicher auch deshalb auf dem schmalen Streifen, weil er glatter und angenehmer zu fahren ist. 

Während wir standen, hielt dann noch ein Auto mal kurz an auf diesem Radfahrstreifen an, um jemanden einsteigen zu lassen. Und ein Anwohner fuhr ein Auto vom Hof und stellte es dort ab, damit das andre vom Hof fahren konnte, das dann da auch stand, bevor alle beide wegfuhren. 

So ganz ist den Autofahrenden nicht klar, dass man auf Radfahrstreifen auch nicht mal nur kurz halten darf. Da fahren dann eben auch immer Radfahrende außen herum, so wie dieser hier auf dem Foto. Radfahrende verlassen ihren Schutzraum, als also die nur für sie reservierte Rad-Fahrbahn. Weshalb man das Kindern zwischen 10 und 14 Jahren (die nicht mehr auf dem Gehweg fahren dürfen) eigentlich nicht zumuten möchte. Denn das ist dann eben doch kein sicherer Radweg. 

Und nun zu unserer Frage, warum die da so lange parken konnten und was man tun könnte, damit die wegfahren. Köllchen hatten die ja schon. Einer kam, nachdem wir da eine Stunde gestanden hatten, aus der Häuserzeile, sammelte die Strafzettel ein und fuhr weg. Ob das mit unserer Anwesenheit zu tun hatte, ist unklar. Inzwischen hatte der Vertreter des Radentscheids versucht, die Nummer beim Ordnungsamt für Falschparker anzurufen, hörte aber zunächst nur den Anrufbeantworter. Dann meldete er uns als spontanen Demonstration beim Ordnungsamt an, was erlaubt ist, aber dazu führt, dass die Polizei kommt. Sie kam auch und wies uns an, dass wir nicht auf dem Radstreifen herumstehen dürfen, sondern auf dem Gehweg stehen müssten, was wir gerne taten. Dass ein Auto auf dem Radstreifen steht, wurde dabei offenbar. Wir gerieten in ein intensives Gespräch mit dem Polizeibeamten, in dessen Verlauf er den Halter des Fahrzeugs ausfindig machte und anrief. Der wollte kommen. Wir wurden gebeten unseren Demonstrationsort nach weiter unten zur Bushaltestelle zu verlegen, was wir auch gerne machten. Nach etlicher Zeit kam ein junger Mann mit Autoschlüssel zu Fuß an und fragte uns vergnügt, was wir denn hier täten. Wir sagten, wir warteten darauf, dass er wegfahre. Er war erstaunt, er hatte überhaupt nicht gecheckt, dass er auf einem Radstreifen geparkt hatte (weil, so vermute ich, zu dem Zeitpunkt das einzige Schild verdreht oder gerade abgebaut oder sonstwie für ihn nicht wahrnehmbar gewesen war). 

Um 18:20 Uhr konnten wir dann vergnügt und jubelnd die hindernisfreie Hochfahrt auf dem neuen Radfahrstreifen genießen. Eine Premiere. Und wir fuhren lächelnd und lobend: Man kann einander sogar überholen, der Autoverkehr braust in angenehmer Entfernung. Ein Genuss! Herzlichen Dank an die Stadt (und die Stadtpolitik), die das so schnell möglich gemacht hat. 

Aus unseren Vor-Ort-Diskussionen und Überlegungen ergeben sich allerdings einige Fragen. 

Beispielsweise: Wieso kann man den nicht einfach abschleppen? Weil, so sagt die Polizei, das Ordnungsamt dafür zuständig ist, da gibt es eine Vereinbarung zwischen Stadt und Landespolizei. Aber das sei doch gefährlich, fanden wir. Eine besondere Gefahr sei nicht gegeben, erklärte der Beamte, man sehe das Auto ja, es stehe nicht hinter einer Kurve. Und immer wieder das Argment: Man kann drum herum fahren. Was aber ist, so fragten wir uns, ist der Unterschied zwischen einem Auto, das beispielsweise jetzt auf der Fahrspur halten oder parken würde, die von den Autos benutzt wird. Die könnten ja über den Radfahrstreifen drum herum fahren. Aber wenn ein Autofahrer das täte, käme sicher die Polizei und würde für eine Versetzung sorgen (also Abschleppen lassen). Wieso ist das auf dem Radweg ruhender Verkehr mit Zuständigkeit Ordnungsamt und das auf der Fahrbahn nicht? 

Die Grundfrage dahinter ist die, was wir in Stuttgart als ruhenden Verkehr definieren. Auf der B14, unserer Stadtautobahn kann ein Auto nicht parken, da gibt es keinen ruhenden Verkehr, sondern nur Ein- und Ausfahrstreifen und Fahrstreifen. Wenn da jemand stehen bleibt, kommt die Polizei, nicht das Ordnungsamt, das bei uns für den ruhenden Verkehr zuständig ist. Okay. Aber ist denn der Radfahrstreifen nicht auch ein Fahrstreifen? Er ist für nichts anderes da, als dass Radfahrende auf ihm fahren (nicht halten, nicht stehen, sondern fahren). Folglich dürfte es sich hier bei parkenden Autos ebenfalls nicht um den ruhenden Verkehr handeln, für den nur das Ordnungsamt in Stuttgart, nicht aber der Ordnungsdienst der Polizei (die dem Land gehört) zuständig ist. 

Der ruhende Verkehr dürfte meines Erachtens tatsächlich eben nur derjenige sein, der auf fürs Parken zugelassenen Flächen steht und dort beispielsweise nicht das Parkticket bezahlt hat. Beim Stehen in der Feuergasse oder auf Gehwegen oder eben auf Radwegen, dürfte - auch wenn es die Vereinbarung zwischen Stadt und Land möglicherweise anders definiert haben könnte (ich kenne die nicht) - tatsächlich die Polizei zuständig sein und auch Abschleppen anordnen können, eben weil es sich hier um Flächen für den fahrenden Verkehr (oder den zu Fuß gehenden) Verkehr handelt. 

Ich ahne jedoch, was hinter dieser unlogischen Aufteilung für ein Gedanke steckt: Fußgänger:innen und Radfahrende knallen in der Regel nicht auf falsch geparkte Autos, denn sie sind langsamer unterwegs sind als Menschen in Autos. Sie können schneller bremsen und ausweichen. Deshalb erscheint den Behörden hier keine Gefahr erkennbar. Sie definieren Gefahr aus Autofahrersicht: nämlich dass ein Auto auf ein Hindernis, das unvermutet auftaucht oder dort nicht erwartet wird, auffährt, es also zu einem schwerwiegenden Unfall kommt. Mit solchen Auffahrunfällen aus hohen Geschwindigkeiten heraus, rechnet man bei Radfahrenden offensichtlich nicht. Man geht vielmehr davon aus, dass auch diejenigen Radfahrenden, die die Böblinger Straße mit 40 km runtersausen, immer genüg Voraussicht haben, um den auf dem Radfahrstreifen geparkten Lkw oder Pkw so rechtzeitig zu erkennen, dass sie bremsen, den Autoverkehr abwarten und sich dann nach links auf den Autofahrstreifen einordnen können. Zur Not müssen sie ganz anhalten. Was aber, wenn sie einen kurzen Moment durch eine andere Verkehrssituation abgelenkt sind? 

So ohne sind unerwartete Hindernisse auf dem Radstreifen für Radfahrende wirklich nicht. Ich habe einmal angstvoll mitangesehen, wie zwei jugendliche Radfahrer auf einem Radfahrstreifen fuhren, während vor ihnen ein Auto auf den Radstreifen fuhr und anhielt. Alles sehr knapp. Die jungen Männer hätten voll in die Eisen fassen müssen, entschieden sich aber, aus dem Schwung heraus, in dem sie sich befanden, nach links auf die Fahrbahn rauszufahren, genau vor den Kühler eines Lieferwagens, dessen Fahrer geistesgegenwärtig bremste. Ich hatte sie schon unter dem Auto gesehen. Auch wenn dieses Verhalten natürlich falsch war, so wird doch deutlich, warum es gefährlich ist, wenn auf Radstreifen Autos stehen und nebendran ein zügiger Autoverkehr fährt. So ein Radstreifen ist dann im Grunde nicht geeignet, um von Jugendlichen befahren zu werden. Nicht alle (übrigens auch nicht alle Autofahrer:innen) fahren mit voller Umsicht. Eine Verkehrsinfrastruktur für und mit Radfahrenden braucht eine gewisse Fehlertoleranz, die an das reale Fahrverhalten auf Fahrrädern angepasst ist. Eine Vollbremsung mit  Neustart vermeiden Radfahrende, weil es richtig anstrengend ist. 

Ich meine: Die eher Definition von ruhendem Verkehr und Gefahr in Bezug auf Radwege und Radfahrstreifen müsste besprochen und ernsthaft neu überdacht werden. Schließlich brauchen wir auf unseren Radfahrstreifen - nicht nur diesem hier, der seit Jahren Konflikte produziert, sondern auch auf allen anderen, die wir bauen werden - eine rechtliche und verfahrenstechnische Möglichkeit, sehr schnell und sehr konsequent allen Autofahrenden klarzumachen, dass sie auf Radfahrstreifen wirklich weder halten noch parken dürfen, auch nicht mal nur kurz. 

Und zum Abschluss, liebe Leserinnen und Leser und liebe fleißigen Kommentator:innen: Lasst uns zurückhaltend sein mit Schuldzuweisungen und generalisierenden Urteilen, falls euch die auf der Zunge oder in den Tastaturen liegen. An allen Punkten, die diesen unglaublich schnell und konsequent umgesetzten Radstreifen betreffen, haben Menschen gearbeitet und arbeiten noch, und die haben und hatten vor, es hier für den Radverkehr gut und bequem zu machen. Und es wird auch gut, wenn erstmal die Anfangsprobleme behoben sind. An denen arbeiten alle und dies sehr gewissenhaft. Manchmal ist es eben kompliziert. 

23 Kommentare:

  1. Weiß du Christine, was für eine Markierung auf dem Radweg genen wird. Blaue Fläche, blaue Streifen oder etwas anderes? Ich habe ehrlich gesagt am Anfang auf dem Bild auch nicht den Radstreifen erkannt und dachte, dass der Schutzstreifen der Radweg ist. Das muss gut markiert werden, damit da keine Autos parken

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  2. nein,weiß ich nicht. Ich würde ihn blau markieren, nach dem jetzigen Erfahrungen.

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  3. Schön, dass hier seitens der Behörden dann doch recht schnell gehandelt wurde!
    Etwas off-topic, aber Du hast es in diesem Artikel angesprochen und scheinbar bin ich nicht der einzige, der hier etwas nicht ganz versteht.

    "Wieso kann man den nicht einfach abschleppen? Weil, so sagt die Polizei, das Ordnungsamt dafür zuständig ist, da gibt es eine Vereinbarung zwischen Stadt und Landespolizei."
    Was ich mich hierzu schon lange frage: Entbindet diese Vereinbarung tatsächlich die Polizei von Ihren Pflichten, wenn dieser ein "Unrecht" gemeldet oder aufgezeigt wird? Sprich: Kann sich eine Polizeistreife einfach so wegschleichen, weil der Vorgang laut Papier der Stadt zugesprochen wird?
    Geht diese Vereinbarung wirklich so weit (und wäre das dann überhaupt rechtens) oder handelt es sich bei dieser Vereinbarung lediglich um eine Arbeitsaufteilung bei der Verkehrs"beobachtung" und einleiten von Maßnahmen aus Eigeninitiative? Das würde mich wirklich mal interessieren. Vielleicht kann ja einer der Mitleser hier für Aufklärung sorgen.

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    1. Dem muss ich erst genauer nachgehen. Der Polizist sah hier keine Gefährdung, weswegen er das Abschleppen nicht anordnete, und verwies darauf, dass das Ordnungsamt Abschleppen anordne, da gebe es eine Vereinbarung, dass das Ordnungsamt für den ruhenden Verkehr zuständig sei. So ganz haben wir es auch nicht verstanden, das sind offene Fragen, die wir klären müssen.

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    2. nein, die Polizei kann sich natürlich nicht einfach so aus ihrer Verantwortung ziehen. Das nennt man juristisch wohl "Parallelzuständigkeit", ist der (Stuttgarter) Polizei aber völlig egal. Lieber diskutieren sie lange und denken sich hanebüchene Ausreden aus, als dass sie diese Falschparker einfach abschleppen lassen.
      Hier übrigens der Erlass des Verkehrs- und Innenministeriums zum Thema:
      https://www.aktivmobil-bw.de/aktuelles/news/stvo-novelle-erlass-zu-ordnungswidrigkeiten-im-ruhenden-verkehr/vom/2/12/2020/
      Abgesehen davon handelt es sich in dem Fall NICHT um den "ruhenden Verkehr". Dieses Märchen wird immer wieder und wieder wiederholt. Es stimmt aber nicht. Die Kontrolle des "ruhenden Verkehrs" ist z.B. das Prüfen von legalen Kennzeichen, von Parktickets und Anwohnerparkausweisen, TÜV- und Umweltplakette, etc. Wenn ein Auto jedoch auf dem Radstreifen parkt, ist es eine Behinderung des FLIEßENDEN Radverkehrs (ebenso bei Gehwegen und dem Fußverkehr). Aber das will unsere "Autopolizei" nicht wahrhaben, weil für sie nur Autos der "richtige Verkehr" sind.

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  4. Oh je, ich fürchte das wird jetzt etwas längerund wegen der limitierten Wortanzahl in mehrere Komentare aufgeteilt. Um die Aufregung zu verstehen, in Stichworten ein Blick in die Vorgeschichte, in Stichworten, aber dann versteht man warum da hier sich so zuspitzt.
    Benutzungspflichtiger Radstreifen ohne Sicherheitsabstand zu parkenden Autos rechts. Strasse nicht breit genug, um StVO konform überholen zu können (1,5m). Also Radstreifen der nicht den gültigen technischen Regelwerken entspricht! Radfahrer werden durch Überholer immer wieder gefährdet. Radfahrer fahren mittig um nicht gefährdet zu werden. Ordunsamt versucht, erfolglos, gegen Radfahrer vorzugehen, Mißachtung Rechtsfahrgebot (im Dooringbereich). Radfahrer forden das Aufstellen von Überholverbotsschildern, Ordnungsamt lehnt abmit der Begründung Überholen wäre eh verboten (aber mit Überholverbotsschild leichter nachweisbar als Abstandskontrollen) Nachdem die Proteste gegen das Verhalten des Ordnungsamts immer stärker werden, Bezirksbeirat, Gemeinderat das Ordnungsamt zum Handeln auffordern, werden Überholverbotsschilder aufgestellt. Diese Schilder wurden mindestens 12 mal gestohlen. Die Stadt stellte keine Strafanzeige, die Polizei zu Anfangs, wir ermitteln nicht, später dann doch, Ermittlungsergebnisse gibt es meines Wissens keine. Stadt baut endlich den neuen Radstreifen. Stellt Radwegschild (am Anfang des Radwegs) auf, zusätzlich „Absolutes Halteverbot“. Autofahrer kümmert das nicht, Radweg kann nicht genutzt werden. Radfahrer fahren in dem kleinen Streifen, der der Sicherheitsstreifen ist. Rechts Dooringbereich, links illegales Überholen, noch weniger Platz wie vorher, alles verschlimmbessert. Das Radwegschild wird von Unbekannten entfernt und auf die Seite gelegt. Polizei muss informiert werden um es wieder aufzustellen. Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriff in Strassenverkehr werden, meines Wissens nach, nicht aufgenommen. Anrufe der Verkehrshotline der Stadt (Ordnungsamt), alle beschäftigt, dauert mindestens 2-3 Stunden. Zufällig kommt nach einer Std ein Fahrzeug der städt. Polizeibehörde vorbei, das darf nicht handeln, weil es „keinen Auftrag“ hat. Spoiler, auch nach 3 Std kam niemand. Dieses Spiel wiederholt sich i.d. kommenden Tagen. Irgendwann greift das Ordnungsamt zum mildesten Mittel, verteilt Tickets über 55€ (weniger geht nicht), das Mittel ist aber nicht geeignet um das Problem zu beseitigen. Erneute Proteste und eine Demo für die Benutzbarkeit und gegen das Ordnungsamt und Polizei. So, das ist auch alles Teil der Geschichte um die Aufregung zu verstehen. Auch die Entwicklung des Open Bike Sensors zur Messung des Überholabstands von Autofahrern hat seine Wurzeln in Kaltental. Das Ordnungsamt lehnt übrigens den Einsatz dieses Sensors ab, ohne eine alternative Messmethode zu haben. Spoiler, der Oberbürgermeister von Winnenden nutzt ihn am eigenen Rad. Noch Fragen Kienzle?...

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    1. @Christine, du schreibst, „es stand nur ein einziges Radwegschildschild“. Dies würde nicht genügen, um rechtssicher abschleppen zu können. Du zitierst hier den Standpunkt des Ordnungsamt. Selbstverständlich genügt ein einziges Schild, bis zur nächsten Strasse. Dass dieses Argument vorgeschoben ist zeigt schon die Tatsache, dass das Ordnungsamt, auch als es alle 50m ein Radwegschild aufgestellt hatte, sich immer noch weigerte, ein geeignetes Mittel anzuwenden (hier, abschleppen). Mal schaun ob das Ordnungsamt auch beim Radverkehr in Zukunft so nachsichtig ist und einen Widerspruch mit der Begründung akzeptiert, die Fahrradampel wäre so klein, ohne mindestens eine zweite zuvor wäre keine Rechtssicherheit gegeben 😉
      Du schreibst ebenfalls, so ganz wäre es den Autofahrern nicht klar, dass man auf einem Radweg nicht kurz halten darf. Klar ist es den Autofahrern klar, dass man das nicht darf, aber wo kein Kläger, da kein Richter. Solange das straflos ist, solange tut man das (wobei ich persönlich kein Problem damit habe, solange es zu keiner Behinderung kommt).
      Teilnehmer der Demo wollten auf der Strasse wo der Autoverkehr stattfindet die Demo abhalten,was von der Polizei untersagt und der Gehweg zugewiesen wurde, mit dem Argument, der Autoverkehr würde behindert werden. Aber, gab einen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang der Demonstration mit dem Demonstrationsort. Es gibt Urteile , die in solchen Fällen (zeitl. und sachl.Zusammenhang) auch eine Demo auf der Autobahn erlauben. Meines Erachtens war diese Auflage der Polizei, nicht auf der Strasse demonstrieren zu dürfen, aus diesem Grund rechtswidrig. Ich scheue aber den Aufwand dies nachträglich rechtlich überprüfen zu lassen.
      Richtig ist die merkwürdige Definition von ruhendem Verkehr in Stuttgart. Regelmäßig zum Nachteil von Fuß- und Radverkehr. Wegen eines gegeparkten Rads auf der B14 (vergleichbar mit der Bedeutung der Hauptradroute) würde sofort die uniformierte Kavallerie mit Wasserwerfern anrücken (ja, ich übertreibe ein biscchen 😉), der Halter müsste mit einem Verfahren wegen „schweren Eingriffs in den Strassenverkehr“ rechnen, obwohl man wegen einer 2. Spur ohne Probleme um das Rad herumfahren könnte. Bei einem Auto auf dem Radweg hat man in Stuttgart jedoch gute Chancen, ungeschoren davonzukommen. Bisher konnte mir weder die Polizei noch das Ordnungsamt dafür eine nachvollziehbare Erklärung liefern.....

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    2. Übrigens hat mir einer der Leute, die am Freitag da waren, erzählt, er kenne den Nachbar, der die Überholverbotschilder abmontiert hat. Das nur nebenbei. Und ja, Rainer, es ist unglücklich gelaufen und man kann jetzt sehr hohe und mahende Maßstäbe ansetzen und sagen, die Verwaltung hätte erstens alles besser koordinieren und dann augenblicklich dafür sorgen müssen, dass hier niemand mehr parkt. Man kann aber auch, so wie das tue, sagen, es hat halt nicht ganz so reibungslos geklappt, weil verschieden Dinge schneller oder langsamer gingen, als die jeweils andere Abteilung gedacht hat, und eine Eingewöhnungsphase gibt es auch noch, und das Ordnungsamt sah das mit der Rechstssicherheit so, wir anders, aber da stehen sich dann halt zwei Blickpunkte gegenüber. Im Hintergrund haben etliche mit etlichen Leuten telefoniert und dafür gesorgt, dass die Probleme gemildert werden, und nun wird die Stadt und mit ihr alle Ämter lernen, wie man es besser machen muss, wenn man Radfahrenden eine schöne Strecke anbieten will, die sehr schnell eingerichgtet wurde und vielleicht ein bisschen unfertig fregegeben wurde, weil man den Radfahrenden eine Freude machen wollte, dass sie da schon fahren können, und jetzt schauen wir nur noch auf die kleinen schwarzen Flecken auf dieser Strecke, nicht mehr auf die ganze schöne Strecke, die nehmen wir überhaupt nicht mehr wahr. Ohne Zweifel müssen geparkte Autos da dauerhaft fernbleiben, wenn nicht, muss da eine bauliche Trennung zur Fahrbahn hin. Aber ein paar Wochen sollten wir schon noch abwarten. Es klappt nicht gleich alles am ersten Tag oder in den ersten zwei Wochen (in denen noch Ferien sind), an so einer Strecke, an der die Leute problemloses Parken gewöhnt waren.

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  5. Ein wichtiger Punkt fehlt jedoch meines Erachtens. Diese Vereinbarung zwischen der Stadt und der Polizei. Kennt die jemand, geht das so ohne weiteres, dass die Polizei Aufgaben, die die Verkehrssicherheit betreffen delegiert? Vor allem an jemanden, der nachweisbar nicht in der Lage oder Willens ist (ich formuliere das ganz bewußt offen), diese Aufgaben zu erfüllen? Das Ordnunsgamt gibt selbst zu, überlastet zu sein, diese Aufgabe also gar nicht erfüllen zu können. Ist es also rechtlich wirklich zulässig, dass die Polizei dies dann delegiert? Ist ihn der Vereinbarung geregelt was zuzu tun ist, wenn dieser Fall eintritt? Eine Art Fallback-Regelung? Fragen, die wir der Aufsichtsbehörde, also dem Regierungspräsidium, stellen müssen. Was ist eine Vereinbarung wert von der man weiß, sie nicht erfüllen zu können? Der erste Schritt wäre allerdings, diese Vereinbarung von der Stadt zu erhalten um überhaupt zu verstehen, was vereinbart wurde.
    Ganz zum Schluß, der Polizei vor Ort wurde der Erlass des Verkehrsministeriums bezüglich Abschleppen von Autos auf Radwegen vorgelesen. Dort wird klar geregelt, in welchen Fällen abgeschleppt werden darf. Die Polizisten vor Ort gingen nicht darauf ein und beharrten auf Ihrem falschen Standpunkt, Abschleppen darf man nicht. Rethorisch, polemische Frage, gehört Stuttgart noch zum Rechtsgebiet des Landes Baden Württemberg oder sind wir da schon ausgetreten? Kaltental ist wie ein Brennglas indem die ganzen Probleme des Ordnungsamts sichtbar werden. Ich bin mir sicher, wenn wir nicht konsequent handeln wird Kaltental zu einem Trauerspiel wie die Fahrradstraße in der Eberhardstraße. Wieviel Jahre haben Polizei und Ordnungsamt gebraucht, um den Parksuchverkehr dort herauszubekommen?

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    1. Die entscheidende Frage ist doch: Wie ernst nimmt eine Stadt auf Radstreifen geparkte Autos, betrachtet sie die als ruhender Verkehr oder als ein Verkehrshindernis auf einer Fahrbahn. Das ist die entscheidende Frage. Wenn auf Radstreifen geparkte Fahrzeuge Verkehrshindernisse sind wie auf Autobahnen oder Stadtautobahnen, dann ist die Polizei zuständig und muss sie schnell entfernen lassen. Ich meine, dass das so ist. Und wenn das so ist, dann ist die Frage der Aufgabenverteilung hinfällig, dann kann sich der städtische Vollzugsdienst weiter um Falschparker (in Sinne von Parkscheinverstößen) kümmern.

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  6. @Christine: Als Argumentationshilfe gegen das ewige "Man kann drum herumfahren" bietet sich an: "Kann man, darf man aber nicht." Ein benutzungspflichtiger Radfahrstreifen stellt implizit ein Fahrbahnverbot dar (anders als ein "Schutz"streifen). Die Benutzung der Fahrbahn ist für Radfahrende also verboten. Im Falle eines Unfalles wird die gegnerische Versicherung daraus eine Teilschuld für die Radfahrende konstruieren. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen wird dann argumentiert werden, die Radfahrende hätte absteigen und schiebend über den Gehweg ausweichen müssen. Die Aufforderung der Polizei, "drumherum zu fahren" ist eine Aufforderung eine Ordnungswidrigkeit zu begehen mit allen Konsequenzen.

    S. Schwager, Fürstenfeldbruck, Bayern

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    1. Stimmt, aber wenn der Radstreifen nicht befahrbar ist (Schnee, Eis, Hindernisse), dann muss man auf ihm nicht radeln. Letztlich ist das aber nicht die Frage, sondern, wie ernst nimmt eine Stadt auf Radstreifen geparkte Autos, betrachtet sie die als ruhender Verkehr oder als ein Verkehrshindernis auf einer Fahrbahn. Das ist die entscheidende Frage.

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    2. @S.Schwager das Ordnungsamt hat mir am Telefon empfohlen in diesem Fall doch den Gehweg zu nehmen.Der wäre doch frei. Es scheint mir aussichtslos zu sein, mit dem Ordnungsamt ernsthaft zu diskutieren...sie finden immer eine Ausrede.

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    3. Gegenüber der "generischen Politik" wäre meine entscheidende Frage:

      "Wie wollt ihr ernsthaft tausende Menschen vom Auto aufs Fahrrad bringen, wenn ihr ihnen nicht mal die Möglichkeit gebt, ungehindert auf ihren eigenen Wegen voranzukommen? Da müsst ihr euch schon was einfallen lassen, sonst sagt sich jeder Klardenkende nach 2 Wochen: Da fahr ich doch lieber wieder mit dem Auto." Fundierte Antwort einfordern, kein Wischi-Waschi-Gequatsche akzeptieren :-)

      Übrigens: Thumbs up, ohne Leute wie dich gäbs vermutlich im Kaltental gar nichts für Radfahrende.

      Stefan, Fürstenfeldbruck, Bayern

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  7. @Rainer Sag ich doch :-) Anhalten, Absteigen, Fahrrad über den Bordstein hieven, am Hindernis vorbei schieben, Fahrrad wieder runterhieven, weiterfahren bis zum nächsten Auto. Es gibt zu sowas sogar haarsträubende (Amts-)Gerichtsurteile. Erst in höheren Instanzen kann man hoffen, dass die "Unbenutzbarkeit" berücksichtigt wird. Wer soll sich sowas antun?

    Stefan, Fürstenfeldbruck, Bayern

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  8. Ein kleiner Schritt für das Ordnungsamt, ein riesiger Schritt für den Radverkehr! Heute zum ersten Mal komplett ohne Falschparker rauf und runtergefahren.
    Vielen Dank für alles Engagement!
    Stefan

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    1. Gratuliere, Stefan. Auch vor dem Kiosk weiter oben, hat man es letztlich geschafft, dass dort nicht mehr ständig Autos standen.

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  9. Sorry, aber die ganze Diskussion zeigt nur eins, nämlich wie hanebüchen die Situation in der Verkehrspolitik ist, und wie wenig Interesse auf Seiten von Politik und Verwaltung sowie Polizei besteht, wirklich irgendetwas zu verändern geschweige denn verbessern.

    Das Engagement der hier Versammelten ist demgegenüber umso lobenswerter, wirkt aber nichtsdestotrotz sehr wie der Kampf gegen die Windmühlen.

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    1. Lieber Marmotte, ich habe den Eindruck, dass die Diskussion durchaus auch etwas in Gang setzen könnte, was wir bei den immer mal wieder zugeparkten Radfahrstreifen an der Waiblinger Straße Richtung Fellbach nicht hingekriegt haben. Auf der Böblinger Straße ist der Radverkehr so groß, es radeln so viele, dass uns die Diskussion erhalten bleibt, und sie immer auch die Stadt erreicht und sich Radverbände und Stadt bei den regelmäßig stattfindenden Gesprächen gemeinsam überlegen werden, wie man das hinkriegt. Mühselig bliebt es, aber was ist nicht mühselig, wenn es um eine Verhaltensänderung in einer so autobetonten Stadt geht. Und wir sind da ja nicht schlechter als andere Städte. In Berlin gibt es immer noch einen fortwährenden Kampf ums Abschleppen von Fahrzeugen auf Radstreifen.

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  10. Jörg
    Ganz wichtig war eine Aktion am Freitag. Die Menschen mit Fahrrädern vor Ort haben den Anwohner gezeigt, dass es ernst ist. Das Ordnungsamt war Freitag Nachmittag nicht zu erreichen. Die Polizei fühlt sich wie oben beschrieben nicht zuständig.
    Das Ordnungsamt hatte schließlich vor ein zwei Tagen ein Bußgeld von 55 € für ein PKW festgelegt (Zettel am Wischer). Das Auto stand weiterhin auf dem Radweg.
    Erst der die Anmeldung einer kleinen Demo führte zur Polizeipräsenz. Abschleppen ordnet diese Behörde ungern an. So wurde immerhin der Halter ermittelt und her gebeten. Der Bitte der Polizei das Fahrzeug wegstellen kam der Halter nach. Eine Verweigerung wäre sicher teuer geworden.
    Die Aktion war extrem wichtig es ist damit eine Keimzelle für das Falschparken entfernt worden. Bis dato ist der Radstreifen frei.
    Die meisten kennen ja die Theorie wenn mal Müll rum liegt, lassen mehr Leute Müll liegen, als wenn es sauber ist.
    Schade das so viel bürgerlicher Einsatz nötig ist, damit Behörden ihrer Aufgabe nach kommen um für Ordnung und Sicherheit zu sorgen.

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    1. Die Aktion am Freitag war sicherlich gut und wichtig. Steht ein Auto da, stellen sich andere dazu. Außerdem haben alle Nachbarn rundherum mitbekommen, dass die verrückten Radler die Polizei wegen eines geparkten Autos holen. Auch das spricht sich rum. Ich denke, wenn Anfang September wieder alle aus dem Urlaub zurück sind, wird es noch mal eine Falschparkerorgie geben, weil die das Theater nicht mitbekommen haben und ohnehin überrascht sind, dass ihr angestammter Parkstreifen weg ist. Mal sehen, wie schnell die Ordnungskräfte dann handeln.

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  11. so etwas gibt es für das Land Berlin:https://www.abschleppgruppe.com/, vielleicht gibt es sowas auch für BaWü?

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  12. Vielen Dank an alle, die sich unter Einsatz von dermaßen viel Zeit, Energie, Fachwissen für diese Verbesserung der Radinfrastruktur eingesetzt haben und selbstbewusst bis hartnäckig darum kämpfen, dass sich die Behörden und Ämter irgendwann einmal auch im gleichen Maße für den ungestörten Fluß des Rad- und Fußverkehrs einsetzen wie er für den motorisierten Verkehr derzeit noch selbstverständlich erscheint.

    Es steckt leider immer noch wie Beton in vielen Köpfen, dass Autoverkehr der schnellste und störungsfreiste Verkehr sein müsste, weil es jahrzehntelang Dogma (oder Ideologie?) war.

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