In der Mobilitätswoche hat die Polizei auf der Königstraße Radfahrende und E-Scooterfahrende kontrolliert und zur Kasse gebeten; dort ist Radfahren verboten.
Massive Irritationen und lange Diskussionen gab es unter uns Radler:innen allerdings, weil die Polizei auf Twitter ein Foto veröffentlichte, auf der sie mit einer Frau (die leider nicht unkenntlich gemacht wurde, das habe ich hier gemacht) vor dem Löwen des Ehrenhofs des Neuen Schlosses zu sehen ist. Das erweckt den Eindruck, sie habe die Überfahrt über den Schlossplatz am Neuen Schloss auch für verboten gehalten. Also den Weg zwischen Planie (Altem Schluss) und Bolzstraße (Schlossgarten).
Falls das so gewesen sein sollte, dann hätte die Polizei sich geirrt und zu Unrecht Radfahrende zum Absteigen genötigt und falsch belehrt. (Schlimm wäre es, wenn sie auch Bußgelder kassiert hätte.)
Denn der ganze Schlossplatz und alle das Neue Schloss umrundenden Wege gehören zu Stuttgarts Grünanlagen, und die Grünflächensatzung (§3, 1 u. 2) erlaubt das rücksichtsvolle Radfahren auf den Wegen der Grünanlagen mit Fahrrädern ausdrücklich (es sei denn, es wird durch Verkehrszeichen anders geregelt).
Schilder, dass hier das Radfahren verboten und dies eine reine Fußgängerzone sei, gibt es rund um das Neue Schloss nicht. Ohnehin fahren hier ja Autos zum Ehrenhof rein und raus. Extra Schilder, dass hier das Radfahren freigegeben sei, braucht es auch nicht. Es ist per Grünflächensatzung frei.
Irgendwo müssen an den Rändern oder Wegen dieser Grünanlage auch die üblichen Schilder stehen, wie ich es im Stadtgarten gesehen habe. Aber selbst, wenn die Schilder hier nicht stehen, die Polizei müsste die Grünflachensatzung und die Grünflächen in Stuttgart kennen. Und für alle Radfahrenden, die die Grünflächen nicht kennen, hier der Link zu StuttgartMaps (Foto 4), wo sie grün markiert unter dem Menüpunkt "Freizeit & Kultur) zu finden sind. Ausdrücklich per Verkehrszeichen verboten ist das Radfahren im Höhenpark Killesberg.Der Polizeibericht zu den Kontrollen am 19. September befasst sich nur mit den Radler:innen und E-Scooterfahrenden, die sie auf der Königstraße gestellt hat. Also gehe ich mal davon aus, dass die Überfahrt über den Schlossplatz nicht Thema der Kontrolle war und das Foto damit nichts zu tun hat, wenngleich augenscheinlich eine Radfahrerin angehalten wurde. Es erscheint mir auch kaum vorstellbar, dass die Verkehrspolizei die Regelungen für Radfahrende in Stuttgart nicht kennt. Leider wäre es aber nicht das erste Mal.
Das Foto hat jedoch eine Menge Radfahrende verunsichert, die sich in den Netzwerken mit der Frage befasst haben, wie der Schlossplatz einzuschätzen ist, woran man erkennen könnte, dass man hier radeln oder eben nicht radeln darf. Das hat mich (und andere) zur Recherche veranlasst, ob man auf dem Schlossplatz (ausgenommen Königstraße) eigentlich radeln darf oder nicht. Es wäre schön, wenn die Polizei beim nächsten Post über Radlerkontrollen ein Foto nimmt, das weniger missverständlich ist. (Falls es aber jemanden gegeben hat, der doch vor dem Neuen Schloss von der Polizei aufgehalten und dahingehende belehrt worden ist, dass hier das Radeln verboten ist, dann lasser er oder sie uns das bitte wissen.)Übrigens wirft der Blick auf diesen Kartenausschnitt eine Frage auf, die ich mir schon lange stelle. Nämlich: Dürfen wir eigentlich, von der Münzgasse zwischen Altem Schloss und Karlsplatz kommend, nach links auf den Gehweg Richtung Königstraße rauffahren und dort bis zum Zebrastreifen, der hinüber auf den Schlossplatz führt? Viele radeln auch gleich, von der Markthalle kommend, über den Fußgängerbereich (Stauffenbergplatz) beim Alten Schloss, wo die Würfel des Mahnmals für die Opfer des Nationalsozialismus stehen. So richtig erlaubt es es nicht. Und zu den Grünanlagen gehört der Bereich auch nicht. Wenn man sich allerdings die unfassbaren Unmengen von Motorrädern anschaut, die da abgestellt werden, also alle irgendwie dorthin gefahren wurden, dann kann ja das Radfahren hier ja nicht gut verboten sein.
Ich bin übrigens für Kontrollen, dort wo Radfahren verboten ist. Fußgänger:innen brauchen wirklich auch ungestörte Räume. Die Königstraße ist so einer, auch wenn das nicht nur einige Radfahrende, sondern vor allem viele Autofahrende nicht interessiert. Die Beschilderung ist deutlich. Wir dürfen nicht von der Buswendeplatte der Planie beim Wittwer über die Königstraße Richtung Kronprinenstraße radeln.
Derzeit scheint das Radeln genau hier aber freigegeben. Denn es fehlt das Fußgängerzonen-Schild (Foto vom 22. September) an der Buswendeplatte. Das ist aber auch wieder nur so eine Schilder-Panne, wie wir Radfahrenden ihnen leider öfter begegnen. Denn eine Bude, die hier fürs Volksfest aufgebaut wurde, hat es verschluckt. Ortsfremde Radfahrende können nicht erkennen und nicht wissen, dass sie hier nicht durchfahren dürfen. Der Bordstein ist kein tauglicher Hinweis, denn Borddsteine haben wir auf unseren Wegsterecken als Gehwegüberfahrten reichlich, und sie bedeuten kein Radfahrverbot.
Danke für die Infos, interessante Details.
AntwortenLöschenGilt diese Grünflächensatzung dann eigentlich auch für den Killesbergpark? Denn dort wird das Radeln ja offenbar strengstens verfolgt und mit Bußgeldern von 100 Euro aufwärts geahndet.
LG
Steht doch im Text: Dort gilt die Grünflächensatzung, aber radeln ist explizit per Beschilderung verboten :-) .
LöschenWie von Anonym gesagt, an den Eingängen zum Killesbergpark stehen die Fußgängerzonenschilder. Also darf man da nicht radeln. Und das Bußgeld könnte sogar höher ausfallen, weil die Grünflächensatzung gilt (55 Euro und mit Bearbeitungsgebühr deutlich über 100 Euro). Ansonsten kostet radeln in Fußgänerzonen und auf Gehwegen 35 Euro.
LöschenStehen im Bereich der versenkbaren Poller am Neuen Schloss nicht sogar Radrouten-Wegweiser, die Radfahrer dort hin schicken, wo das Foto des Polizei-Tweets Maßnahmen gegen unerlaubtes Fahren illustriert?
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