2. Dezember 2023

Winterdienst auf Radwegen in Stuttgart

Seit 2018 haben wir in Stuttgart einen Winterdienst auf Radwegen, der langsam aber stetig ausgeweitet wird. Der Winterdienst auf Straßen für Autos kostet die Stadt 4,1 Millionen Euro, der auf Geh- und Radwegen kostet 1,7 Millionen Euro.

Die Süddeutsche Zeitung berichtete Ende November darüber, dass in München das Winterradeln sicherer werden wolle. Die Revolution habe begonnen, heißt es da. Es soll Strecken mit einem "optimierten Winterdienst" geben, die es offenbar bisher nicht gab. Auf den sieben Fahrradstraßen soll nicht mehr Split, sondern Salz gestreut werden. Und auf den Fahrradstraßenschildern soll dies durch eine grüne Schneeflocke gekennzeichnet werden. Ob die Fahrradstraßen auch vorrangig geräumt werden, lässt der Zeitungsartikel offen. In Stuttgart werden bereits die meisten Fahrradwege und Fahrradstraßen geräumt, allerdings nicht vorrangig. In Schweden hat man übrigens vor einigen Jahren angefangen, zuerst die Gehwege zur räumen, weil mehr Menschen (viele Frauen) zu Fuß gehen als Auto fahren und dann seltener stürzten und sich verletzten. Aber soweit sind wir noch lange nicht. 

Und so funktioniert das in Stuttgart im Einzelnen: 

Von den 1,425 km Straßen in Stuttgart müssen 930 km bei Schnee und Eis geräumt und gestreut werden, was Fahrten von Räumfahrzeugen von rund 2.500 km Strecke erzeugt, weil die Straßen in zwei Richtungen, bei vier Spuren zwei Mal in zwei Richtungen befahren werden müssen. 

Die Straßen sind in Dringlichkeitsstufen unterteilt. Unter Stufe 1 fallen mit ca. 1.200 km Räumlänge Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen und solche, wo viele Busse fahren. Sie werden so lange und so oft mit den Räumfahrzeugen abgefahren, bis sie befahrbar sind. Feuerwehr, Polizei und vor allem Krankenwagen sollen immer durchkommen können. Darauf folgen die Straßen der Stufe 2 (ca. 670 km Räumlänge) Das sind Verbindungsstraßen zu Hauptverkehrsstraßen. 

Erst wenn die Straßen der Stufe 1 und 2 vollständig befahrbar sind, kommt Stufe 3 dran. Dazu zählen steile Wohnstraßen (etwa die Alte Weinsteige) ab einer Steigung von 5 Prozent. Die sind zum Teil so eng, dass man mit den großen Räumfahrzeugen nicht mehr durchkommt, sondern kleinere nehmen muss, die öfter mit Salz beladen werden müssen. In ebenen Wohnstraßen wird kein Winterdienst gemacht.

Eberhardstr. letzter Winter
Und wie ist das nun mit den Fahrradstraßen und den Radwegen? Liegen die Radfahrstreifen (Radwege) auf den Fahrbahnen  der Dringlichkeitsstufe 1, werden sie mitgeräumt. (Ein Grund, stets dafür zu kämpfen, dass Radfahrstreifen und wichtige Radrouten auf Hauptverkehrsstraßen verlaufen!) Da auf 4-spurigen Straßen stets von links nach rechts geräumt und gestreut wird, sind die rechts verlaufenden Radstreifen später dran als die linken Fahrspuren. 

Radfahrstreifen sind günstig für den Winterdienst. Für die Radwege abseits der Fahrbahn beauftragt die AWS Firmen, die das mit geeigneten Fahrzeugen erledigen. Die sind klein und müssen öfter mit Salzlösung, Splitt oder Salz beladen werden und schaffen nicht alles gleich. Außerdem sind die Firmen unterschiedlich gut. Die AWS ist dahinter her, dass das klappt. Ich habe mich aber letzen Winter auch schon beschwert, weil es glatte Stellen gab, etwa (Foto) an der Einmündung der autofreien Eberhardstraße. 

Und wenn Fahrradstraßen in ebenen Wohnstraßen liegen, was dann? Die Fahrradstraßen auf der HRR1 werden geräumt (siehe Liste ganz unten), also Burgstallstraße, Tübinger Str. und Eberhardstraße. Aber nicht geräumt wird - wie mir die AWS auf Nachfrage mitteitle - die Fahrradstraße Wiesbadener Straße in Cannstatt. Der Winderdienst auf dem Hauptradroutennetz wird allerdings, auch im Hinblick auf Radschnellrouten, innerhalb der Ämter weiterentwickelt. Dieses Jahr wird neu auf der Hauptradroute 5 in der Nordbahnhofstraße zur Rosensteinstraße geräumt. 

Die Stadt räumt derzeit auch 255 km gemeinsame Geh- und Radwege (samt Fußgängerquereungen etc.). Dafür werden Firmen beauftragt. Leider mussten die Aufgaben EU-weit ausgeschrieben werden, weshalb kleine Unternehmen, die bisher für die AWS tätig waren, ausgeschieden sind. Das hat die Qualität des Winterräumdienstes nicht verbessert, sondern eher verschlechtert. Im vergangenen Jahr sah es am Birkenkopf dann so aus (Foto). Die Fahrzeuge dokumentieren übrigens ihre Arbeit durch ein Telematiksystem.

Alle anderen gemeinsam genutzten Geh- und Radwege müssen, von den Anlieger:innen geräumt werden. Das ist eine Schwachstelle, denn wenn es schneit, dann schippt niemand, auch Fußgänger:innen schlittern da herum. Wenn was passiert, dann sind die Anwohner:innen in der Haftung. Ich kenne diese Abschnitte nicht, aber wenn ihr was beobachtet, dann bitte Foto und genaue Adresse an mich. 

Grundsätzlich soll diesen Winter auch der Splitt, wenn er nicht mehr gebraucht wird, schneller entfernt werden als bisher.  

Im Detail nachlesen kann man das in der Gemeindratsdrucksache (GRDrs) 730/2023, recherchierbar über die Eingabemaske der Ratsdokumente, aus der ich meine Informationen habe, und aus der nachfolgende Liste der Strecken stammt, die winterdienstlich betreut werden. 

Strecken auf Hauptradrouten:

(teilweise laufen Teilstrecken über Gehwege, die auch für den Radverkehr freigegeben sind oder über gemeinsame Geh- und Radwege. Hier sind die Anlieger zum Winterdienst verpflichtet)

  • Hauptradroute 1 (HRR) von S-Vaihingen nach Fellbach
  • HRR 5 Ludwigsburger Straße zwischen Ausfahrt zur Satteldorfer Straße und Zabergäustraße, Weiterführung über Feldweg zur Gemarkungsgrenze Kornwestheim
  • HRR 6 von S-Giebel bis Stuttgarter-/Weilimdorfer Straße, Feuerbach. Weiterführung zur Einmündung Nordbahnhofstraße über ebene Wohnstraßen, getrennt und gemeinsam genutzt Wege, bzw. Anliegerverpflichtungen.
  • HRR 10 zwischen Heumaden über Degerloch nach Vaihingen
  • HRR 11 von Ecke Neckartalstraße/Rosensteinbrücke, Bad Cannstatt bis Mühlhausen inkl. Anbindung an HRR 12 ab Hofener Brücke – Fortführung des Versuchs
  • HRR 12 Neckardamm Fußweg (Höhe Hofener Brücke bis Stadtgrenze) – Fortführung des Versuchs
  • HRR 12 Bad Cannstatt bis Untertürkheim (Karl-Benz-Platz)

Auf den HRR 2, 2.1, 3, 3.1, 4, 7, 8, 9, 10.1 und 10.2 werden kleinere Abschnitte betreut.

Stuttgart-Botnang

  • Botnanger Straße 
  • Getrennter Fahrradweg in der Botnanger Straße von Beethovenstraße bis Am Kräherwald
  • Beethovenstraße
  • Getrennter Radweg entlang der Beethovenstraße beginnend ab der Einführung von der Straße Höhe Hausnr. 18 bis zum Ende des Radwegs an der Einmündung zur Lindpaintnerstraße

Stuttgart-Feuerbach

  • Heilbronner Straße
  • Getrennter Radweg entlang der Heilbronner Straße von Beginn des Gebäudes Nr. 293 bis zum Ende dem Grundstück des Gebäudes 267
  • Stuttgarter Straße
  • Selbständiger Radweg (mit Begegnungsverkehr) von der Leobener Straße bis zur Kreuzung Dornbirner Straße.

Stuttgart-Nord

  • Maybachstraße/Stresemannstraße
  • Getrennter Fahrradweg an der Stresemann-/Maybachstraße Kreuzung. Beginn in der Stresemannstraße 33 vor der Kreuzung und weiter auf der anderen Straßenseite bis zur Einführung des Radwegs in der Stresemannstraße
  • Stresemannstraße
  • Getrennter Radweg von der Straßenausführung bei der E-Car Ladestation bis zur Killesberghöhe Parkhauseinfahrt
  • Stresemannstraße/Julius-Bissier-Weg
  • Radweg-/schutzstreifen Einführung in der Straße beginnend auf dem Gehweg nach dem Julia-Bissier-Weg
  • Stresemann-/Gunterstraße
  • Fahrradschutzstreifen von der Stresemannstraße als Radweg über auf dem Gehweg an der Gunterstraße Einmündung
  • Rosensteinstraße
  • Getrennter Geh- und Radweg in der Rosensteinstraße entlang den Gebäuden Nr.1-5, 26-ggü.39 und 39-41

Stuttgart-Mitte

  • Fritz-Elsas-Straße (Treffpunkt Rotebühlplatz)
  • Getrennter Geh- und Radweg entlang der Fritz-Elsas-Straße bei Gebäude Nr.28 sowie auf der Kreuzung Rotebühlplatz und in Richtung Gebäude 20,21 und Theodor-Heuss- Straße 34
  • Wolframstraße / Heilbronner Straße
  • Getrennter Geh- und Radweg in der Wolframstraße beidseitig zwischen Heilbronner Straße und Nordbahnhofstraße sowie entlang der
  • Heilbronner Straße von Gebäude Nr.70-74
  • Cannstatter Straße / Wolframstraße / Nordbahnhofstraße
  • Getrennter Geh- und Radweg von der Cannstatter Straße bis Wolframstraße und Wolframstraße bis Nordbahnhofstraße 11

Stuttgart-Weilimdorf

  • Flachter-/Glemsgaustraße
  • Fahrradschutzstreifen beginnend am Kreisverkehr über auf dem Gehweg als Radweg bis Beginn des gemeinsamen Fuß-/Radwegs
  • Solitudestraße
  • Selbständiger Radweg in der Solitudestraße beginnend vor Solitudestraße 30 bis Ende des Wegs Höhe Solitude Straße 54
  • Solitudestraße
  • Selbständiger-/getrennter Radweg in der Solitudestraße beginnend vor Gebäude 53 bis zur Stadtbezirksgrenze
  • Solitude-/Engelbergstraße/Spechtweg
  • Fahrradschutzstreifen im Kreisverkehrsbereich und entlang der Solitudestraße beginnend an der Verkehrsinsel bis zum Beginn des Fahrradwegs

Stuttgart-Bad Cannstatt 

  • Auerbach-/Heilbronner Straße
  • Getrennter Fahrradweg von der Auerbachstraße bis zur Heilbronner Straße
  • Heilbronner Straße
  • Getrennter Fahrradweg entlang der Heilbronner Straße beginnend am Schild ca 30 m. nach Gebäude Nr. 300 bis zur Hahnemannstraße
  • Heilbronner-/Hahnemannstraße
  • Getrennter Fahrradweg von gegenüber dem Polizeipräsidium, durch die Grünanlage bis zu den Fußgängerüberwegen an der Heilbronner Straße
  • Benzstraße / Mercedesstraße
  • Getrennter Geh- und Radweg entlang der Benzstraße von Mercedesstraße bis zum Schild „Gehweg für Radfahrer frei“
  • Pragstraße
  • Getrennter Fahrradweg (mit Begegnungsverkehr) entlang der Pragstraße vom Ende des Geh-und Radwegs Höhe Gebäude 154 bis zum Schutzstreifen an der Löwentorstraße Kreuzung. (2,0 m Breite)
  • Pragstraße
  • Getrennter Fahrradweg und Schutzstreifen entlang der Pragstraße von Anfang des Weges vor Gebäude 56 bis zum Beginn des gemeinsamen Geh-und Radweges vor Gebäude 140
  • Prag-/Haldenstraße
  • Rampen (beidseitig) von der Pragstraße über auf dem Gehweg, sowie eine Schutzstreife beginnend auf der Höhe der Werbesäule in der Pragstraße, über den Abbiegspurren und Verkehrsinsel bis zum getrennten Fahrradweg auf Höhe Hsnr. 56. Fahrradschützstreifen über die Pragstraße
  • Prag-/Hahnemannstraße
  • Gekennzeichneter Radweg entlang der Pragstraße von dem Fußgängerüberweg an der Heilbronnerstraße zum Endes des Radwegs Höhe Pragstraße 180
  • Prag-/Hahnemannstraße/Hunklinge
  • Getrennter Fahrradweg von der Hahnemannstraße, gegenüber dem Polizeipräsidium, durch die Grünanlage bis zur Pragstraße, sowie Richtung Hunklinge bis zum gemeinsamer Geh-/Radweg
  • Prag-/Neckartalstraße
  • Rampe von der Pragstraße über auf dem Gehweg
  • Wilhelmsbrücke / Brücke als Fahrradstraße

Stuttgart-West

  • Geißeich-/Botnanger Straße
  • Getrennter Fahrradweg entlang der Zubringer zwischen der Botnanger- und Geißeichstraße

Stuttgart-Zuffenhausen

  • Schwieberdinger Straße
  • Getrennter Fahrradweg entlang der Schieberdinger Straße samt Schutzstreifen von Straßenübergang Höhe Gebäude Nr. 79 bis zum Straßenübergang Höhe Gebäude Nr. 19
Es fällt auf, dass manche Stadteile besonders reichlich vertreten sind, andere kaum und viele gänzlich unerwähnt bleiben (Degerloch, Süd, Möhringen, Vaihingen, Untertürkheim etc.). Zum einen mag das daran liegen, dass sie von einer Hauptradroute abgedeckt werden, zum anderen aber auch daran, dass es keine Radwege (getrennt von der Fahrbahn) gibt (wir haben ja nur 9 km echte Radwege), die Radelnden vielfach durch Wohnstraßen radeln oder irgendwie auf Hauptverkehrsstraßen, vielleicht mit Radfahrstreifen. Hier wird es auch in diesem Winter gefährliche, weil unbetreute Ecken und Abschnitte geben. Wobei man mit dem Fahrrad auf der geräumten Fahrbahn fahren darf, wenn der Radweg (auf dem Gehweg) nicht befahrbar ist, weil glatt oder zugeschneit. 

18 Kommentare:

  1. Danke für den vollständigen Überblick. Von Plieningen und Degerloch kommemend und deshalb Feld- und Waldwege nutzend, ist Winterdienst auf Radstrecken ein Fremdwort. Allenfalls wirkt er sich in Form von gefährlichen Schneehäufen aus, wenn radweglose Kategorie-2-Straßen geräumt werden. Der benutzbare Straßenraum wird dann schlagartig erheblich enger.

    In nicht geräumten Wohnstraßen kommt es zur Bildung von Fahrrinnen. Oft zwei, manchmal drei. Zwar lässt sich darin schon radeln, Begegnungs- oder Überholvorgänge sind aber maximal gefährlich.

    Mein Ausweg als Ganzjahresradler sind deswegen Spikes und eine Mischung aus Waldwegen und Hauptverkehrsstraßen (während ich in schneefreier Zeit gerne in ruhigen Nebenstraßen radle).

    Was ich mich frage: Die neue Weinsteige erhält ja schrittweise eine Art Radweg (als gemeinsamen Fuß- und Radweg), der baulich so von der Straße getrennt sein wird, dass er nicht mitgreräumt werden kann. Wer wird den räumen? Und wann?

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    1. Für solche Gehwege (mit Rad frei wie an der Neuen Weinsteige) gibt es spezielle kleine Räumfahrzeuge, die das abarbeiten. Da das keine gemischter Geh- und Radweg sein wird, muss man da im Winter nicht radeln, man kann, weiterhin auf der Fahrbahn hochradeln. (Runter radeln ist sowieso verboten).

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    2. Runter radeln auf der Neuen Weinsteige? Das ist auf der Fahrbahn sicherlich erlaubt, und ich glaube auch der Gehweg ist bergab mit Radfreigabe beschildert.

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  2. Klasse, danke für die Mühe und die umfassende Information. Das (u.a.) schätze ich ganz besonders an Deinem Blog: der Anspruch, der Diskussion sachliche Grundlagen zu geben. Bin gespannt auf die winterlichen Verhältnisse in den kommenden Tagen. Was mich noch interessieren würde, ist, ob und wenn ja, wo entlang des Neckardamms bis Untertürkheim unterschiedliche Träger zuständig sind. (Land, Stadt, Daimler?) Hajö.

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    1. Ich schätze, das wird man merken. Und ich schätze, es wird an vielen Stellen weiterhin haken. Ich empfehle freundliche Gelbe Karten mit Fotos schlimmer Stellen an die Stadt.

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  3. Sehr gute Übersicht, danke. Besonders freut mich, dass die Stadt die Wolframstr. räumt. Ich hab noch eine gelbe Karte (von vor einigen Jahren) mit der Antwort der Stadt, dort wäre das Milaneo zuständig. Auch für den Radweg. Was natürlich Unsinn ist. Genauso wie die Denkweise, mir im Sommer über die Benutzungspflicht das Radfahren aus Gründen der Sicherheit, nur dann darf die Benutzungspflicht angeordnet werden, zu verbieten. Mir aber im Winter bei Eis und Schnee genau das vorzuschlagen weil der Radweg nicht geräumt wird. Wie verhält es sich eigentlich wenn das Radfahren per Verkehrszeichen (Heilbronnerstr) verboten wurde, der Gehweg aber nicht geräumt wurde? Schieben? Egal, fehlt eigentlich nur die Telefonnummer wo man anrufen kann wenn "vergessen" wurde zu räumen. An wen darf man sich da wenden um zeitnah Hilfe zu bekommen?

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    1. da oben hab ich was vergessen. Das soll heißen "...wenn das Radfahren auf der Straße per Verkehrszeichen (VZ254) verboten wird..."

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    2. Wenn ein Radweg nicht befahrbar ist, weil glatt, nicht geräumt, vollgestellt etc., dann darf man auf der Fahrbahn radeln. Wird die Autofahrenden auf der Heilbronner Straße zwar sehr irritieren, geht dann aber nicht anders. Schieben über hunderte von Metern ist keine Option, die Radfahrenden zugemutet werden darf.

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    3. Rainer weißt genau auf diese Schizophrenie der Verwaltungen hin: im Sommer Fahrbahnradeln ver- im Winter (durch Nicht-Räumen) geboten.
      Weil wie immer nichts was den Radverkehr angeht auch nur ansatzweise durchdacht ist...

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    4. @Christine bist du sicher, dass man auf der Strasse fahren darf wenn es mit VZ254, Radfahren verboten, ausdrücklich untersagt ist? Ich denke nein Da muss man schieben.

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    5. Nein, dann darf man da nicht radeln, so wie ich das sehe. Anderseits, wenn man anders nicht weiterkommt (weil man beispielsweise auch nicht mehr auf dem Gehweg gehen kann wegen Eisglätte), vielleicht dann doch (halt nur auf einer Autobahn nicht, aber an der endet eh kein Radweg). Radfahrende dürfen ja genauso wenig wie Autofahrende generell am Weiterkommen gehindert werden.

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  4. Danke für die tolle Zusammenstellung! Was mir in der Liste fehlt sind die Verbindungen von und nach Leinfelden-Echterdingen. Im Synergiepark Vaihingen gibt es zehntausende Arbeitsplätze und LE liegt in optimaler Fahrradentfernung. Trotzdem scheint der Weg zwischen der Autobahnbrücke beim Gewerbegebiet Oberaichen und der Handwerkstraße, sowie zwischen der Autobahnbrücke der U5 und Freibad Möhringen nicht geräumt zu werden. Beides sind bei guten Bedingungen viel befahrene Strecken. Ist da Besserung zu erwarten?

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    1. Ich empfehle dir, eine gelbe Karte zu schreiben. Falls Leinfelden zuständig ist, wird Stuttgart da nicht räumen. Immer ein Problem auf diesen Strecken.

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    2. Zwei Gelbe Karten sind gemacht, für das Stadtgebiet von Stuttgart, also nördlich der A8. Ich bin gespannt ob es eine Reaktion gibt.

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  5. Jörg
    Die Zahlen der Fahrradzähler auf den Fildern zeigen das kaum noch Radfahrende bei Schnee unterwegs waren.
    Ist Radfahrinfrastuktur überhaupt nötig?
    Oder lautet die Frage: Warum ist euch Radfahrende wieder mal kein Euro wert? Reicht doch wenn Radfahrer Steuern zahlen.
    Irgendwer muss die Straße und den Parkplatz zahlen, das der Auswärtige mit dem Auto in Stuttgart einkauft und nicht in BB oder LB und so weiter.

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  6. Bei uns in Kaltental wurde nicht gekehrt und jetzt ist die Straße vereist. Ohne Liegerad wäre ich nicht mehr mobil, da ich zu Fuß den Weg hoch nach Vaihingen nicht schaffen würde.

    Ed

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    1. Die Fahrbahnen auf schmalen, auch steilen Straßen waren auch in Stuttgart Süd vereist und wurden erst am Montag (nach drei Tagen) gestreut.

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  7. Grundstückseigentümer haben eine Räum- und Streupflicht, der viele aber nicht nachkommen. Hätte die Stadt ein Ordnungsamt, könnte sie aus den Bußgeldern Winterdienste finanzieren.

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