3. Dezember 2018

Radfahrern Angst machen, das muss aufhören.

So genannte Schutzstreifen, auch Mischverkehrsstreifen genannt, werden für Radfahrende zum Stress, weil rechts Autos parken und links Autos viel zu knapp überholen. Aber auch in Nebenstraßen wird zu knapp überholt. 

Und weil wir in Stuttgart nur wenige Radwege haben (auch nicht wirklich viele Radstreifen, und wenn dann, etwa auf der Theodor-Heuss-Straße alte und viel zu schmale), müssen wir oft und viel auf Fahrbahnen radeln. Die meisten Autofahrer sind rücksichtsvoll, drängeln nicht und überholen mit genügend Abstand. Viele jedoch tun das nicht. Sie überholen, sobald sie eine Lücke für sich und ihr Auto zwischen mir, der Radlerin und dem Gegenverkehr sehen, oft mit einem Abstand von nicht mehr als einem Meter, manchmal so eng, dass ich den rechten Außenspiegel anfassen könnte.

Nicht zu reden von denen, die mich abstrafen möchten und ihr Auto als Waffe gegen mich einsetzen, weil sie meinen, ich müsste weiter rechts radeln. Wenigstens eine solche kritische Situation habe ich pro Radfahrt (während hunderte andere Autofahrende sich unkritisch verhalten). Für eine ungeübte Radlerin, für eine Mutter mit radelndem Kind sind das Erlebnisse, die sie vom Radfahren sofort wieder abbringen. Für Ängstliche, die den Autofahrern nicht recht trauen, sind das die Momente, wo sie sagen: "In Stuttgart ist Radfahren lebensgefährlich". Auch wenn das nicht stimmt, so ist es eben dem Ziel abträglich, mehr Menschen für kurze Fahrten in der Stadt aufs Fahrrad zu bekommen. 

Gerade in Städten wie Stuttgart, wo Radler viel in Tempo-30-Zonen unterwegs sind, wo die Lokalpolitiker noch meinen, es gebe zu wenig Platz für Autos und Radfahrende gleichzeitig und wo die Stadtplanung deshalb auf diese so genannten Schutzstreifen setzt, ist es nötig, dass Autofahrende lernen, damit umzugehen. Das ist auch deshalb nötig, damit der Autoverkehr den Radverkehr nicht auf Gehwege abdrängt. Denn Radfahrende, die sich davon gestresst fühlen, weichen auf Gehwege aus, wo sie Fußgänger stressen, oder fahren große Umwege auf verkehrsfernen Straßen. 

Besonders gefährlich: sogenannte Schutzstreifen
Die gestrichelte Linie verführt Autofahrende nämlich dazu, zu glauben wenn sie eine Handbreit von der Linie entfernt rollen, dann sei das genügen Rücksicht auf Radfahrer. Die wenigsten Autofahrer dürften wissen, dass sie auch hier 1,5 m Abstand zum Fahrrad halten müssen (bei Wind sogar noch mehr). Das würde bedeuten, dass auf der Neckarstraße Richtung Neckartor kein einziges Auto an mir vorbeifahren darf, wenn ich entlang der geparkten Autos dort zur Ampel vor radle. Aber sie fahren alle an mir vorbei, es sei denn, ich fahre mitten auf der Fahrbahn (etwa, wenn wieder einer so weit auf dem Schutzstreifen parkt, dass für mich der Platz nicht reicht). Solche Schutzstreifen, auf denen Radfahrende von Autofahrern zu eng überholt werden, weil die glauben, die Aufteilung der Fahrbahn erlaube ihnen das, befinden sich auch auf der Kaltentaler Abfahrt (bergauf und bergab) zwischen Vaihingen und Kaltental, in der Silberburgstraße oder in der Olgasttraße oder in Stammheim, wo sich diese Streifen an Ampeln auf wenige Zentimeter reduzieren und an vielen weiteren Orten. 

Esslinger Zeitung- Beilage, Anzeige
Bitte Autfofahrende informieren - Radler schützen!
Der ADFC* hat in einem offenen Brief auf eine Kampagne in Esslingen hingewiesen. Busse sind hinten mit Hinweisen auf den Mindestüberholabstand von 1,5 m beklebt. Es gibt grüne Verkehrsschilder, die darauf hinweisen, in der Zeitung werden diese Anzeigen geschaltet, die darauf hinweisen, dass Autofahrer, die nicht überholen können - und zwar mit dem nötigen Sicherheitsabstand von anderthalb Metern - hinter den Radfahrenden bleiben müssen. Die Anzeige enthält auch den Hinweis auf die Gefahr, die von Autofahrern ausgeht, die nach dem Einparken ihres Autos plötzlich die Seitentür aufstoßen. Erst kürzlich hat es in Backnang einen tödlichen Dooring-Unfall gegeben. 

In Salzburg testet die Polizei selbst übrigens die Überholabstände und hält Autofahrende an, die zu knapp überholen. 


*Hier der offene Brief des ADFC: 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kuhn,
sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
sehr geehrte Mitglieder des Stuttgarter Gemeinderats,

die Nachbarstadt Esslingen initiierte eine sehr gute Aktion, um das Mit­einander von Rad- und Autofahrern zu verbessern. Es wird dafür gewor­ben, beim Überholden von Radfahrern genug Sicherheitsabstand einzu­halten, nach gängiger Rechtsprechung 1,5 m. Näheres finden Sie in der Anlage. Wir halten den Überholabstand nicht für eine Nebensächlichkeit, sondern halten zu geringe Überholabstände für den Hauptgrund, warum viele Menschen in Stuttgart Angst davor haben, im Mischverkehr mit dem Kraftfahrzeugverkehr Rad zu fahren. Im besseren Fall suchen sie sich Wege abseits der Straßen und nehmen Umwege in Kauf, im schlechteren Fall nutzen sie Gehwege oder fahren gar nicht mit dem Rad.

Gerade in Stuttgart ist es besonders wichtig, das Einhalten des Mindest­abstands einzufordern. Es gibt im Vergleich zu anderen Großstädten vergleichsweise wenige Radwege, so dass Radfahrer besonders oft im Mischverkehr fahren müssen. Auch wenn Schutzstreifen oder Radstreifen vorhanden sind, können Radfahrer nicht sicher davor sein, zu eng über­holt zu werden.

Wir bitten Sie daher, in Stuttgart eine ähnliche Aktion wie in Esslingen zu initiieren.
Natürlich kann die Art der Werbung von der in Esslingen abweichen:
- Großflächiger Hinweis auf der Rückseite von Bussen – auch an städt­ischen Fahrzeugen denkbar
- Schilder, die auf den Mindestabstand hinweisen. Statt Schildern können auch Transparente oder Plakate eingesetzt werden, die nicht mit „echten“ Verkehrsschildern zu verwechseln sind.
- Die ganzseitige Anzeige im Anhang
Weitere Ideen:
- Verkauf von T-Shirts, Regenjacken oder Warnwesten, die den Inhalt großflächig auf der Rückenseite wiedergeben (analog zum Esslinger Schild).
- Tragetaschen „Fahr Rad in Stuttgart“ auf der anderen Seite mit der Aufforderung an die Autofahrer bedrucken, Abstand zu halten.
- An sehr engen Straßen (z.B. mit Stadtbahn in Mittellage) könnte darauf hingewiesen werden, dass ein sicheres Überholen von Radfahrern nicht möglich ist.
- In Berlin gibt es eine Aktion des „Tagesspiegel“, bei welcher einige Rad­fahrer ein Gerät bekommen, um den Abstand überholender Autos mes­sen zu können („Radmesser“). Dies wäre in Stuttgart ebenfalls sinnvoll. Damit ließe sich auch der Erfolg der Kampagne messen.

Noch ein Stück weiter ist man in Salzburg. Mit einem Fahrrad mit montier­tem Abstandsmessgerät auf der Lenkstange sind Polizisten auf Salzburgs Straßen unterwegs. Gemessen wird, wie knapp Auto - und Lastwagen­len­ker überholen. Der radelnde Verkehrspolizist gibt per Funk den Messwert an seine Kollegen an der Anhaltestelle weiter, wo diese die zu knapp über­holenden Lenker anhalten und informieren. (https://www.salzburgrad.at/gemeinden/abstand-beim-ueberholen/)

Natürlich ersetzt all dies nicht die Herstellung einer sicheren Fahrrad-Infrastruktur. Aber zumindest für die Übergangszeit könnte eine solche Kampagne eine deutliche Verbesserung schaffen.


Mit freundlichen Grüßen
Frank Zühlke
ADFC Stuttgart
Stellv. Vorsitzender

10 Kommentare:

  1. Von längs parkenden Autos müssen Radfahrer mindestens einen Meter Abstand halten gemäß gängiger Rechtsprechung. Sonst ist man als Radfahrer nicht nur verletzt oder tot, sondern auch noch juristisch dran und darf sich an den Reparaturkosten der Autotür beteiligen.

    Von Gehwegen muss man als Radfahrer 75-80 cm Abstand halten. In der Gosse (da, wo Gullideckel, Biomasse, Scherben sind) muss man nicht fahren wegen der naheliegenden und offensichtlichen Gefahren.

    Viele Schutzstreifen in Stuttgart werden demnach ihrem Namen nur gerecht, wenn man sie nicht befährt. De facto ist das eine Regel mit wenigen Ausnahmen:

    Befahre keinen Schutzstreifen!

    Bei den Aktionen zum Überholabstand gefällt mir nicht, dass (wie so oft beim Radfahren) die Minimalwerte als Standard dargestellt werden. Warum nicht gleich so, um die einschlägigen Gerichtsurteile zu berücksichtigen:

    Autofahrer müssen regelmäßig mindestens 2 Meter Seitenabstand halten beim Vorbeifahren und ÜBerholen von Radfahrern. Dieser Abstand darf auf 1,5 Meter reduziert werden, wenn sämtliche der folgenden 5 Voraussetzungen gegeben sind:

    - Die Geschwindigkeit des Überholenden ist deutlich unter 50 km/h, vor allem bei LKW und Transportern

    - Das Fahrrad ist ohne Kind unterwegs (weder sitzt ein Kind auf dem Fahrrad noch im Anhänger noch auf einem Kindersitz)

    - Es herrschen ruhige Wetterbedingungen ohne Wind und Böen

    - Die Strecke verläuft eben, d.h. keine starke Steigung oder Gefälle. (Hinweis: die StVO bezeichnet bereits 3% Steigung als stark - das mag manchen Stuttgarter überraschen)

    - Der Radfahrer fährt geradlinig (also weder unsicher noch als Rennradler im Wiegetritt)

    Noch eine Bitte und ein Hinweis an evtl. mitlesende Autofahrer:
    Der Abstand wird übrigens nicht von eurer Schulter bis zur Mitte des Fahrrads gemessen, sondern
    von der Außenkante eures rechten(!) Außenspiegels
    bis
    zur linken(!) Schulter des Radfahrers.

    Es reicht nicht aus, wenn der Radfahrer außerhalb eurer persönlichen Intimsphäre bleibt.

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    1. Sonst ist man als Radfahrer nicht nur verletzt oder tot, sondern auch noch juristisch dran und darf sich an den Reparaturkosten der Autotür beteiligen.

      Das wäre mir neu. Unfallverursacher nach StVG bleibt der, der die Tür entgegen § 14 StVO aufreißt - und der muss seinen Schaden (Tür) selbst ersetzen. Die Mithaftung des Radfahrers bezieht sich allein auf seinen Schaden - der wird dann entsprechend gekürzt. Meines Erachtens (grade im Hinblick auf Schutzstreifen) eine skandalöse, Kfz-Haftpflicht-Versicherer begünstigende Rechtsprechung - an die man sich aber leider schon gewöhnt hat.

      Bei den Aktionen zum Überholabstand gefällt mir nicht, dass (wie so oft beim Radfahren) die Minimalwerte als Standard dargestellt werden.

      1,5 m sind kein "Minimalwert", sondern ein mehr als ausreichender Sicherheitsraum.

      Deine weitergehenden Forderungen halte ich weitestgehend für Überzogen (bzw. als ein typisches Beispiel deutscher, sehr detaillierter Regelungswut). ;) Denn trotz enger Überholmanöver (siehe bspw. das Projekt "Radmesser" des Tagesspiegels) gibt es nur sehr selten Berührungen oder Unfälle. Enges Überholen ist respektlos und asozial - aber in den seltensten Fällen gefährlich im eigentlichen Sinne. Mir persönlich reicht z. B. 0,75 cm Seitenabstand aus (bin halt kein Torkelradler). Außerdem stehen die 1,5 m ja nicht in der StVO, sondern entwickelten sich aus der Rechtsprechung. Und die kommen (wie beim Dooring) auch nur dann zum Tragen, wenn was passiert ist und es um die Haftung geht. Du wirst kaum einen Polizisten finden, der das Überholen mit 50 cm sanktionieren wird.

      Außerdem sollen Regelungen auch praktikabel bleiben. Ich persönlich hab auch nix dagegen, wenn mich Leute trotz durchgezogener Linie überholen - wenn sie dabei keinen anderen gefährden. Ich hätte wenig Bock, alle 500 m rechts ranfahren zu müssen, um ständig hinter mir herschleichende Blechlawinen durchzulassen. Was ich gem. StVO dann müsste.

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    2. Ich verunglückte in Winnenden aufgrund dichten Überholens. Vorangegangen war ein "Erziehungsversuch" des Autofahrers einen für Radfahrer freigegeben Gehweg zu nutzen. Nach einem kurzen Wortgefecht, bei einer Geschwindigkeit von ca 30kmh überholte er mich in einer Kurve knapp, es kam zu keiner Berührung, bremste mich aus, ich berührte beim Ausweichversuch den Bordstein, stürzte und musste zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus. Ein Zeuge gab an, es kam zu keiner Berührung, ein anderer Zeuge gab an, dass ich knapp und aggressiv überholt wurde. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart stellte das Verfahren gegen den Autofahrer wegen Nötigung und Körperverletzung ein. Dichtes Überholen ist eines der übelsten Dinge die ich beim Radfahren erfahre. @DS-pektiven, du schreibst: „…gibt es nur sehr selten Berührungen oder Unfälle…“ Meinen Unfall, den ich oben beschrieben habe, wie geht der in die Statistik ein? Es kam zu keiner Berührung, als Alleinunfall? Als was werden Unfälle, verursacht durch dichtes Überholen, ohne Kontakt erfasst? Ich würde mir wünschen, dass der Tagesspiegel die Baupläne zum Nachbau des Abstandsmessers freigibt, wir selber messen können um dadurch Druck auf Claudia Rhode, Chefin der Stuttgarter Verkehrspolizei, auszuüben.

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    3. Hallo Rainer, tut mir leid, was dir da passiert ist. Festzuhalten bleibt aber, dass Längsverkehrsunfälle (also vor allem mit eng überholenden Kfz) sehr selten vorkommen; der Anteil von Querungsunfällen ist um Welten höher. Sehr selten heißt natürlich nicht "nie". Und ja, ich mag es ja selber auch nicht gerne und so 2 bis 3 Überholmanöver im Jahr sind hart an der Grenze. Aber in 99,99 % der Fälle gibt es keine Berührung und außer einem Schreck oder einem unangenehmen Gefühl passiert nix.

      Wie dein Unfall statistisch von der Polizei erfasst wurde, musst du sie selber fragen. Da es aber ein Verfahren bei der StA gab, halte ich es für unwahrscheinlich, dass das als "Alleinunfall" gewertet wurde. Wenn der Unfall 2016 oder 2017 geschah, könnte man ggf. sogar aus den Daten des Unfallatlas herauslesen.

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    4. Der Unfall geschah 2018, damit also im Augenblick nicht kontrollierbar wie er in die Statistik eingeht. Ich habe meine Zweifel, ob die Statistik die Realität abbildet, aber kann das nicht belegen. Deshalb meine Frage, wie gehen Unfälle, verursacht durch dichtes Überholen ohne Berührung in die Statistik ein? Zum eigentlichen Thema zurück. Solange die Polizei, die Überholabstände nicht kontrolliert, Autofahrer sich also sicher sein können, nur im Falle eines Unfalls eventuell dafür belangt zu werden, bekommen wir dieses Problem nicht in den Griff. Zumales ja auch von der Stadtverwaltung offensichtlich nicht als Problem angesehen wird. Wegen dem tödlichen Unfall in Backnang habe ich das örtliche Polizeirevier angeschrieben und um Info gebeten, auf welcher Höhe der Aspacherstr. der Unfall passiert ist. Lesebestätigung habe ich erhalten, eine Antwort (bisher) nicht. Es ist deswegen interessant, weil es in der Aspacherstr. Radschutzstreifen gibt, die in den Dooring Bereich gelegt wurden (ähnlich wie in der Theo oder Nürnbergerstr). Ich hätte großes Interesse juristisch prüfen zu lassen, falls der tödliche Unfall in diesem Bereich passiert ist, ob die Backnanger Straßenverkehrsbehörde dafür im strafrechtlichen Sinne belangt werden kann.

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    5. Lieber Rainer, wenn du Antwort erhältst, gib mir Bescheid. Ich bin selber schon zwei Mal so eng überholt und hernach absichtlich an den Bordstein gedrängt worden, dass mich nur eine Vollbremsung gerettet hat. Ich rechne inzwischen ständig damit, dass ein Autofahrer gegen mich die Wut kriegt, das ist kein schöner Zustand. Einmal hat einer angehalten und ist ausgestiegen, um mich körperlich anzugehen (weil er fand, ich hätte nicht so vor ihm radeln dürfen), und ich habe mein Rad umgedreht und bin in Gegenrichtung geflüchtet (Autos können ja nicht so schnell wenden). Es passiert selten, aber es passiert. Es stimmt aber schon auch, dass Fahrradunfälle im Längsverkehr seltener sind als die mit dem Querverkehr. Und es ist sicher auch so, dass die meisten Nötigungskonflikte deiner und meiner beschriebenen Art, nicht in die Statistiken einfließen. (Wie vermutlich auch viele Konflikte unter Autofahrenden nicht). Die Frage ist auch, ob uns Statistiken helfen würden. Was helfen würde, wäre eine aktive Werbung für Radverkehr und dessen Akzeptanz als positive Mobilität in der Stadt, ein heiteres und freundliches Bekenntnis zu unserem Radverkehr.

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  2. Liebe Christine,
    tolles und wichtiges Thema.
    Ich erschrecke jedes Mal, wenn Autos mich zu eng überholen. Ich fahre aber auch in engen Straßen so, dass mich keiner überholen kann. Dafür werde ich regelmäßig angehupt. Es ist wirklich erschreckend wie wenig Gefühl Autofahrer dafür entwickeln, welchen Abstand sie zu Radfahrern halten sollen.
    Für die Aktion hätte ich noch einen Vorschlag.
    Man sollte die Fahrschulen mit eingeziehen. Ich bin mal mit dem Auto hinter einer Fahrschule hergefahren. Der erste Radfahrer wurde schon zu eng überholt, da dachte ich noch der Fahrlehrer würde dem Fahrschüler beim zweiten was sagen. Der wurde dann noch enger überholt. Bei solchen Fahrschulen wundert es dann nicht, wenn anschließend die Ex-Fahrschüler in freier Wildbahn überhaupt keinen Abstand mehr halten. Die Sensibilisierung sollte bereits hier stattfinden.
    Gruß
    Karin

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  3. Thema Abstand beim Überholvorgang- seit ich meine weißen Hörnchen am Lenker montiert habe, hat sich der Abstand drastisch erhöht. Scheinbar haben die Autofahrer jetzt Angst um ihr HeiligsBlechle vor allem um die Unversehrtheit ihrer Außenspiegel!! Ich selbst als Autofahrer habe mir angewöhnt mich mit der rechten Hand abzuschnallen und gleichzeitig nen ausgiebigen Schulterblick zu machen... Allzeit gute Fahrt!

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  4. was sind denn "Weisse Hörnchen"???
    Ich bin ja gespannt ob der Brief des ADFC irgendetwas bewirkt.
    Grüße und sichere Fahrt
    Uschi

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    1. Uschi, am Donnerstag morgen um 07:00 ab 07:00 Uhr gibt es eine gute Gelegenheit dafür auf der Fahrradstr. Anscheinend werden sich dort die richtigen Ansprechpartner unter Aufsicht der Medien versammeln :-)

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