9. Juli 2025

Framing - so beschönigen wir den Autoverkehr

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat hat Mitte Mai an einen Polizisten der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster den den DVR-Förderpreis für seine Masterarbeit über das Framing in der Presseberichterstattung der Polizei verliehen. 

In seinem Bericht darüber verwendet der DRV selbst bereits nicht mehr das Wort "Unfall" oder "Verkehrsunfall", sondern "Verkehrskollision". Mehr als neunzig Prozent der Zusammenstöße seien auf menschliches Versagen zurückzuführen, heißt es. Fehlverhalten müsse klar benannt werden, damit (Auto-)Fahrende ihr Verhalten ändern. Der DVR fordert einen Kulturwandel in der Berichterstattung über das Geschehen im Straßenverkehr. Die Masterarbeit selbst ist mir nicht zugänglich. Sie stammt aus dem Jahr 2023. Ich habe immer wieder über das Thema geschrieben, sei es über die Mär vom starken und schwachen Verkehrsteilnehmer, über die tückische Doppeldeutigkeit des Bergriffs der "Verkehrsopfer" oder wie unsere Sprache die wahren Gewaltverhältnisse im Straßenverkehr verschleiert und die Verkehrswende verhindert. Zum Framing gehört auch, dass Radfahren in Artikeln regelmäßig als gefährlich (für einen selbst) dargestellt wird, Autofahren aber nie als gefährlich für andere, die nicht im Auto sitzen. Gleichzeitig wird der Radverkehr in den Medien oft als rowdyhaft, also rücksichtlos und gefährlich für Fußgänger:innen angeprangert, obgleich die tödlichen Gefahren vom Autoverkehr ausgehen. 

Es gibt aber auch ein softeres und beinahe unmerkliches Framing, mit dem wir in unserer Gesellschaft die Dominanz des Autoverkehrs über unser ganzes Leben als unabänderlich bestätigen. Etwa wenn der Autoverkehr als als Naturgewalt beschrieben und damit suggeriert wird, dass man ihm nachgeben, ihn fließen lassen muss. Darüber ließe sich eine Dissertation schreiben. Hier nur ein paar Beispiele für Soft-Framing: 

Stau und Verkehrschaos. Die meisten, die in Reden oder Diskussionen über den Straßenverkehr den Begriff "Verkehr" verwenden, meinen nur den Autoverkehr. Den Radverkehr oder Fußverkehr meinen sie nicht, so als ob die nicht zum Straßenverkehr gehörten, über den gerade gesprochen wird. Würde man immer dann, wenn man den Autoverkehr meint, das Wort "Auto" davor setzen - z.B. "Autostau", "Autoverkehrschaos" -, würde damit deutlich gemacht, dass wir von dem Teil des Verkehrs sprechen, der nur Autofahrende betrifft, nicht aber Fußgänger:innen oder Radfahrende. So aber wird uns medial (auch in Radio-Verkehrsmeldungen, die nur Autoverkehrsmeldungen sind) vermittelt, als ginge der Autoverkehr uns alle was an, auch diejenigen, die gar nicht Auto fahren, und als müsse es in unser aller Interesse liegen, Autostaus zu vermeiden. Muss es aber nicht. 

Radarfallen und Abzocke. Geht es um Geschwindigkeitskontrollen von Autofahrenden, darf, wenn es der/die Redakteur:in nicht selber benutzt, hundert pro irgendein Autofahrer das Wort "Abzocke" sagen, in der Rheinpfalz einhergehend mit der Forderung, dass Blitzer nur an Unfallschwerpunkten stehen sollten, nicht aber an "strategisch raffiniert ausgewählten Orten". Das klingt, als sei es nicht überall geboten, wichtig oder nötig, nicht zu schnell zu fahren. Das Wort "Radarfalle" signalisiert außerdem, dass Kontrollen von Autofahrenden unfair sind. Zeitungen nehmen sich gern des Ärgers von Autofahrenden über Blitzer an, nicht aber der Erleichterung der Fußgänger:innen über längst fällige Geschwindigkeitskontrollen. Blitzer, so in der Schwäbischen Zeitung der durch ein Zitat festgelegte Tenor, sollten nicht dort stehen, wo viele Autofahrer gerne beschleunigen (kurz vor einem Ortsausgangsschild), sondern nur dort, wo es um Verkehrssicherheit geht. Als ob ein kurz vor dem Ortsausgang befreit beschleunigender Autofahrer am oder kurz hinter Ortsschild keinen Radfahrer oder Fußgänger anfahren könnte. Gern wird in Berichten über Geschwindigkeitskontrollen von Autofahrenden auch erwähnt, wie viel eine Stadt mit Bußgeldern einnimmt (Stuttgart mit allen Bußen "im fließenden Verkehr" - gemeint ist vermutlich auch hier nur der Autoverkehr - etwa so um die 18 bis 20 Millionen im Jahr). So als sei dies anrüchig. Dabei haben alle Autofahrenden die freie Wahl, ob sie zu schnell fahren oder nicht. Sie müssen nicht zu schnell fahren. Auch von "satten Bußgeldern" ist gern die Rede, dabei muss man nur 30 Euro zahlen, wenn man innerorts 10 km/h zu schnell ist (hier der Bußgeldkatalog). Wer in einer 30er-Zone über 50 km/h oder in einer 40er-Zone mindestens 60 fährt, sollte ohnehin nicht Auto fahren. 

Die Wut des Autofahrers. In Plieningen ärgerten sich einige Autofahrende darüber, dass die Scharnhäuser Straße für den Autoverkehr gesperrt wurde. Ihre "Wut" ist den Zeitungen ein Artikel wert, und gleich im ersten Absatz wird von "langen Umwegen" für Autofahrende gesprochen. In Zitaten taucht das Argument auf, "längere Wege - mehr Umweltverschmutzung". Das ist ein typisches Argument bei Umleitungen, das aber nie zu der Frage führt: Muss ich denn überhaupt mit dem Auto fahren, könnte ich nicht auch das Fahrrad nehmen, vor allem, wenn die Straße jetzt so gut beradelbar ist? Und ob ein E-Auto vielleicht eine umweltfreundlichere Alternative wäre. Die Vorteile für alle, die nicht in Autos sitzen, werden im Artikel nicht einmal erwähnt. So entsteht der Eindruck - auch bei der Politik - dass man immer mit Wut rechnen muss, wenn man eine Straße für Radfahrende und Fußgänger:innen freigibt (oder auch nur Radfahrstreifen anlegt) und für Autos sperrt, und dies besser lässt. Ein weiterer Zeitungsartikel beschreibt, dass die KfZ-Fahrenden das Durchfahrtverbot konsequent missachten, und jetzt kommen darüber höchst irritierende Anrainer:innen zu Wort, denen aber in der sprachlichen Umrahmung keine Wut zugebilligt wird. Grund zur Wut haben nur Autofahrende, alle anderen nicht, die müssen argumentieren.

Schleichwege und rasende Radler. Autos "schleichen" mit 30 km/h durch unsere Innenstädte, ein Pedelec-Fahrer "rast" mit 25 km/h über den Radweg. Mit diesem Beispiel beginnt ein Bericht von Radetappen über den Vortrag, den der Polizeibeamte, der besagte Masterarbeit geschrieben hat, in Aurich hielt. Fahren Autofahrende Nebenstraßen, aber auch verbotene Wege, weil sie abkürzen wollen, nennt man das "Schleichwege" oder "Schleichverkehr". Klingt ein bisschen kuschelig und überhaupt nicht illegal. Es gibt aber neben den legalen auch illegale Schleichwege. Vielleicht würde die unterschwellige Sympathie aufhören, wenn man anders als die Stuttgarter Nachrichten in diesem Artikel, nicht von "Schleichwegfahrern", sondern von "Falschfahrern" (denn darum geht hier) schreiben würde. Bei der Verkehrsüberwachung von Radfahrenden klingt die Ansprache gleich ganz anders: "Auf der Jagd nach Radl-Rambos", überschreibt die Abendzeitung München ihren Bericht über Polizeikontrollen von Radfahrenden in der Innenstadt und sammelt in der Kommentarspalte jede Menge Radhass und Falschbehauptungen ein. Tatsächlich bringt der Bericht nichts, was den Titel rechtfertigt (Rambos gibt es keine), und das durchaus interessante Eingeständnis, dass im Zusammenhang mit dem Radverkehr die polizeilichen Unfallaufnahmen oft so ungenau sind, dass man im Nachhinein nicht mehr feststellen kann, ob ein Autofahrer oder die schlechte Infrastruktur Schuld am Sturz eines Radfahrers hatte. 

Parkplätze. Das ist ein Wort, was nicht sagt, was es tatsächlich meint. Es klingt nach grünem Park und kommt eigentlich aus dem Englischen, wo "park" ein eingefriedetes Jagdrevier meinte. Bestenfalls treffend ist es noch, wenn sich der Platz fürs Auto auf einem Privatgrundstück befindet, also hinter einem Zaun. Auch öffentliche Stellplätze werden oft mit weißen Linien eingehegt, nehmen aber Straßenraum weg, der andernfalls für breitere Gehwege, Bäume oder Radwege genutzt werden könnte. Während das Wort "Parkplatz" keinen Hinweis darauf enthält, für wen der Platz vorbehalten ist, so selbstverständlich erscheint uns das Auto, gibt es "Radabstellplätze" oder "Radbügel", die sofort offenbaren, welcher Verkehrsart sie dienen. Eigentlich sollte man immer von "Autoabstellplatz" oder "Autoabstellfläche" am besten von "öffentlichen Autoabstellflächen" reden. Wer betonen will, dass im öffentlichen Raum etwas gelagert wird (was im Fall, dass es kein Auto ist, verboten ist), sagt: Autolagerplatz. Würde man konsequent statt über "Parkplätze" über "öffentliche Autoabstellflächen" reden, würde deutlich, dass Autofahrende einen Anspruch auf Straßenflächen erheben, der ihnen gar nicht zusteht, den wir ihnen aber gewähren. "Parkplatznot" ist ein gängiger Begriff in den Medien, mit dem beschrieben wird, dass Autofahrende unzufrieden sind mit den Möglichkeiten, Autos im öffentlichen Raum abzustellen. Das Wort "Not" appelliert an unser Mitgefühl und suggeriert dabei ein berechtigtes Interesse, dass diese Not behoben wird. Das Wort "Autoabstellflächennot" funktioniert bereits nicht mehr so richtig. 

Verkehrshindernis. Autos sind in unserer Alltagssprache kaum je "Verkehrshindernisse", obgleich sie es tatsächlich sind. Eigentlich immer, denn Autos behindern die flüssige Abwicklung des Autoverkehrs, am deutlichsten sichtbar, wenn es Stau (eigentlich Autostau) gibt. In der Regel parken Leute ihre Autos nie so, dass andere Autofahrende behindert werden, sehr wohl aber so, dass Menschen zu Fuß oder auf Fahrrädern behindert werden. Dass sie damit zum "Verkehrshindernis" werden, wird aber in den Medien so nicht formuliert, denn der Fuß- und Radverkehr gilt ja nicht als Verkehr. Als Verkehrshindernisse dargestellt werden demgegenüber eher Radfahrende (was diese Seite polemisch aufnimmt), weil man davon ausgeht, dass sie grundsätzlich langsamer sind als Autofahrende. Das stimmt aber nicht. Wenn in zugestellten Wohnstraßen zwei Autofahrende nicht aneinander vorbeikommen, dann blockieren sie auch den Radverkehr, der andernfalls flüssig am entgegenkommenden Auto vorbeigekommen wäe. Oder wenn ein Autofahrer auf Abstellplatzsuche sehr langsam durch eine Straße fährt, zwingt er auch Radfahrende, hinter ihm zu bremsen und deutlich langsamer zu fahren als sie können und dürfen. Der Autovekrehr als Hindernis für Radfahrende, vor allem aber für Fußgänger:innen, wird nie thematisiert. Fußgänger:innen hindert der Autoverrehr, eine Straße zu überqueren, er zwingt sie, lange an Ampeln zu warten, er macht es ihnen unmöglich, den kürzesten Weg zu nehmen (während der Autoverkehr selbstverständlich die kürzeste und bequemste Strecke hat). Das eigentliche Verkehrshindernis in unseren Städten sind die Autos, sowohl für die Autofahrenden selbst, als auch vor allem für alle anderen Verkehrsarten. 

Und hier ein paar Beispiele der harten Framing-Fakes:

Übersehen, erfasst und ohne Helm. Wie Polizei und Medien Zusammenstöße beschreiben hat einen Einfluss darauf, wem wir die Schuld geben. Wird ein Radfahrer "von einem Auto erfasst", steht der Radler im Mittelpunkt. Im Auto hingegen scheint kein handelnder Mensch zu sitzen. Folgt dann noch der Satz "der Radfahrer trug keinen Helm" ist das Framing perfekt: der Radfahrer ist irgendwie zumindest mit schuld, weil er es nicht vermieden hat, schwer verletzt zu werden. Dazu passt folgerichtig das Gerichtsurteil in Österreich, das einem absolut unschuldigen Radfahrer nach einem Zusammenstoß mit einem Autofahrer mitverantwortlich für seine Verletzungen macht, weil er keinen Helm trug. Wenn aber "eine Autofahrerin dem Radfahrer die Vorfahrt nimmt" oder ein "Autofahrer den Radfahrer von hinten anfährt und tötet", dann stellt die Meldung sofort klar, wie die Kraftverhältnisse im Straßenverkehr verteilt sind, und dass Autos von Menschen gefahren werden, die andere verletzen oder töten können. Studien haben gezeigt, dass Meldungen genau so verstanden werden: Im ersten Fall machen sich Lesende Gedanken darüber, ob der Radfahrer was falsch gemacht hat, im zweiten Fall überlegen sie, wie der Autofahrer bestraft werden müsste. Ordnet man den Unfall noch ein - "es ist der dritte Zusammenstoß eines Autos mit einem Fußgänger an der Stelle" - dann überlegen sich die Leute, wie man die Stelle verkehrssicherer für Fußgänger:innen machen könnte.

Das Auto gerät irgendwohin. Solche Formulierungen wie "Auto gerät auf einen Gehweg und erfasst zwei Kinder" (wie in diesem Bericht der StZ) klammern die Verantwortung des Autofahrenden aus. Genauso macht es die FAZ im Bericht über einen Autofahrer, der von der Straße abkommt und zwei E-Scooterfahrer tötet. Diese Formulierung soll ausdrücken, dass hinter dem für andere tödlichen Fahrmanöver keine Absicht la, unterstellt aber zugleich, dass Autofahrer irgendwie nicht verantwortlich für das sind, was ihre Autos machen. (Im FAZ-Artikel entfernt sich sogar "das Auto" vom Unfallort, nicht der Fahrer mit dem Auto). Es sind aber eben nicht die Autos, die irgendwo hin geraten oder fahren, sondern immer eine Autofahrerin oder ein Autofahrer mit dem Auto, auch dann, wenn sie oder er die Kontrolle verliert (oder am Steuer ohnmächtig wurde). Im umgekehrten Fall benutzen wir die Formulierung "Fahrrad erfasst ...", nicht, da wird immer der Fahrer mit genannt, der das Gerät steuert. Es "gerät" auch nicht ein Fahrrad in den Gegenverkehr, sondern ein Radfahrer. Den Autofahrer, die Autofahrerin als Täter:innen in den Mittelpunkt eines Unfallgeschehens zu rücken, fällt der Presse offensichtlich sehr schwer. Die Lenker:innen bleiben im Auto versteckt, verschwinden hinter getönten Scheiben. Und dann "stößt ein Radfahrer" mit einem Auto zusammen, erscheint also sprachlich als der aktive Teil, obgleich es eigentlich der Autofahrer war, der ihm die Vorfahrt nahm, also mit dem Radfahrer zusammengestoßen ist. 

Der tragische Unfall. Tötet ein Autofahrer andere Menschen, kommt sehr schnell der Begriff "tragischer Unfall" ins Spiel. Man könnte auch,"erschütternd", "schlimm", "furchtbar", "schrecklich" oder "tödlich" sagen. Das hätte den Vorteil, dass es kein Fremdwort ist, dessen genaue Bedeutung stets vage bleibt. Eine Tragödie ist ein Trauerspiel, ein Theaterstück also, in dem es um schicksalhafte, also unvermeidlich böse endende Ereignisse geht. Das Wort geht eigentlich auf den "Sänger" in einem griechischen Trauerspiel zurück. Natürlich bekommen Wörter im Lauf der Zeit eine neue Bedeutung. "Tragisch" ist für uns ein schicksalhaftes und erschütterndes Ereignis. Wenn ein Autofahrer wie am Olgaeck in eine Menschengruppe fährt und viele verletzt und jemanden tötet, dann ist das ohne Frage schicksalhaft für die von Schmerz und Tod Betroffenen. Sie konnten nichts tun, um ihr Unglück zu vermeiden. (Der Fahrer allerdings hätte etwas tun können). Der Begrifft "tragisch" behauptet aber in seiner Nebenbedeutung eben auch, dass die Art, wie wir unseren Straßenverkehr organisieren (welche Geschwindigkeiten wir Autofahrenden erlauben und welche Schutzräume Fußgänger:innen zugestanden bekommen) schicksalhaft sei, dass also 440 Todesfälle unter Fußgänger:innen im Jahr in Deutschland und ungefähr 38.000 Verletzungen unabwendbar seien, nicht zu ändern, nicht zu vermeiden.  In dem Wort "tragisch" steckt neben der Anerkennung eines gewissen Schreckens auch ein gewisses Achselzucken: Kann man nichts machen, ist Kismet, Schicksal, gottgewollt. Es suggeriert, der Autoverkehr kann nicht anders organisiert werden.

Auto in der Fußgängerzone
Solche und viele andere Formulierungen - von denen ihr, liebe Kommentator:innen sicherlich noch etliche nennen könnt - verstellen den Blick darauf, dass wir sehr wohl etwas daran ändern können, dass nicht mehr so viele Menschen zu Fuß oder auf Fahrrädern von Menschen in Autos bedrängt, gefährdet, verletzt oder getötet werden. Wir könnten den Fahrbahnzuschnitt und die Höchstgeschwindigkeiten ändern, wir könnten das Autoposen verbieten, wir könnten viel mehr Blitzer aufstellen, die Schnellfahren, aber auch Falschfahren dokumentieren, wir könnten die Lautstärke von Motoren ändern, was viel dazu beitrüge, das testosteronvergiftete Aggressionspotenzial des reinen Autobesitzes zu verringern, wir könnten Fußgängerzonen wirklich energisch vor jeglichem Autoverkehr schützen, wir könnten geschützte Radwege anlegen. 


14 Kommentare:

  1. " In der Regel parken Leute ihre Autos nie so, dass andere Autofahrende behindert werden,"
    Das stimmt so nicht. Laternenparken ,selbst wenn dazu illegal Geh- oder Radweg mitbenutzt werden, führt in der Regel bei den üblichen Fahrbahnbreiten dazu, das zwei Autos nicht mehr unbehindert aneinander vorbeikommen. Oder bei mehrspurigen Straßen eine Fahrspur blockiert ist. Diese Behinderung wird aber konsequent ausgeblendet.

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    1. Ich habe mich unkorrekt ausgedrückt: Ein Pkw kommt immer noch durch, sie parken nicht so, dass keiner mehr durchkommt, sehr wohl aber so, dass andere Verkehrsmittel nicht mehr durchkommen (vor allem Feuerwehr).

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    2. Parkplatz:
      Autos - oder besser deren Nutzer - haben im Allgemeinen kein exklusives Recht auf Parkplätze. Auch Krafträder oder Fahrräder dürfen dort abgestellt werden, sofern keine Beschilderung oder andere Regelungen etwas anderes vorsehen. Begriffe wie „Autoabstellflächen“ sollten nur dann verwendet werden, wenn die Nutzung durch andere Verkehrsarten, wie Fahrräder oder Krafträder, ausdrücklich ausgeschlossen ist. Das hilft, Missverständnisse zu vermeiden und die tatsächliche Nutzung klar zu kommunizieren. (also ähnlich wie "Radabstellplätze") Bei Flächen, die auch für andere Verkehrsarten offenstehen, sind allgemeinere Begriffe wie „Parkplatz“ oder „Parkfläche“ geeigneter, um die Nutzung nicht einzuschränken.

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  2. Warum wird oft von "Flucht auf den Gehweg" und nicht von "Missbrauch des Gehwegs" gesprochen?

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    1. Weil Radfahrende, anders als Autofahrende, tatsächlich oftmals (nicht immer) vor dem Autoverkehr mit schlechtem Gewissen auf einen Gehweg flüchten. Natürlich ist es Missbrauch. Aber es ist oft eben nicht Bequemlichkeit. Wer meinen Blog regelmäßig liest, weiß, dass ich Gehwegfahrten mit dem Fahrrad nicht gutheiße. Und dass mir bewusst ist, welchen Stress Radfahrende auf Gehwegen Fußgänger:innen bereiten. Radfahrende werden aber halt auf manchen Straßen von etlichen Autofahrenden erheblich gestresst, gelegentlich sogar gefährdet. Wo Radfahrende auf Gehwege flüchten, ist die Radinfrastruktur schlecht.

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    2. Es werden beide Bergriffe verwendet, aus der Radfahrer Perspektive flieht man vor dem KFZ Verkehr, und aus der Fußgängerperspektive ist diese Nutzung ein Missbrauch.
      Leider wird der Missbrauch oft als Lösung verkauft (Fußweg Radfahrer frei) was wiederum dazu führt dass der auch an anderen Stellen als nicht so verwerflich empfunden wird, natürlich nur von Autofahrern die sich nicht genieren Radfahrer darauf hinzuweisen lieber auf Fußwegen zu fahren als auf Fahrbahnen und eben von Radfahrer die diese Art der Hinweise zum Fürchten finden.
      D.h beide Begriffe sind richtig, hängen aber eben auch zusammen.

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    3. Nein. Es scheint mir eher, dass versucht wird, Radfahrenden die Opferrolle zukommen zu lassen. Der Begriff "Flucht" impliziert in der Regel, dass kein anderer Ausweg gesehen wird. Mag sein, dass Radfahrende sich auf der Straße gefährdet fühlen, aber sie sind nicht gezwungen, auf den Gehweg auszuweichen und dort zu FAHREN. Es ist immer möglich, abzusteigen und das Fahrrad auf dem Gehweg zu schieben. Wenn man sich selbst gefährdet fühlt, gibt einem das kein Recht, andere zu gefährden. Bitte nennen Sie die Dinge beim Namen und versuchen Sie nicht, die Situation "schönzureden".

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    4. Ich lese "Flucht" nicht als die Situation schön zu reden, aus dem einfachen Grund, dass keine Person der die Situation bewusst ist damit nur am Rande zufrieden ist. Fakt (in den Verkehrunfallstatistiken der letzten Jahrzehnte belegt) ist allerdings auch, dass die Risikoabwägung auf dem Gehweg zu fahren bei weitem nicht so viele Unfälle mit Fußgängern nach sich zieht wie mancher gern behauptet. Dass das auch den allermeisten klar ist, zeigt sich auch ganz bildlich dadurch, dass Fußgänger überhaupt keine Berührungsängste haben Fahrradstraßen, Radwege usw. vollumfänglich mit zu nutzen, durchaus in der Erwartung dort sicher zu sein.
      Auch damit möchte ich die "Flucht" wie gesagt nicht schön reden. Ich möchte aber darum bitten, die doppelten Standards einmal zur Seite zu legen und zu schauen auf welche Art und Weise man weiter kommt. Aus Sicht der Fußgänger mag es leichter aussehen, Radfahrer (zu Recht) repressiv aus ihrer Infrastruktur herauszuhalten. Ob das langfristig eine gute Verteidigung gegen ausufernden Automobilismus ist würde ich sehr stark bezweifeln (gerne mit nordamerikanischen Städten vergleichen, wie viel Fußverkehr noch möglich ist). Umgekehrt führen Verbesserungen an Radinfrastruktur praktisch nebenbei zu deutlichen Verbesserungen für den Fußverkehr.

      Hannes

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    5. Witzig, von Radfahrern heißt es immer, sie könnten ja auch schieben - wenn ich laufen will, dann laufe ich, und wenn ich radfahren möchte, dann.. ? Sie werden es erraten.

      Wenn die Radfahrer flüchten, könnte man ja auch einfach die Fluchtursache bekämpfen statt die Radfahrer zu framen?

      Muss man denn als Autofahrer auf Biegen und Brechen an einem Radfahrer vorbeiziehen, weil dieser langsamer fährt als man selbst? Und hat das nicht Zeit, bis sich eine Gelegenheit ergibt? Ist das schlechte Zeitmanagement des Autofahrers ein Grund den Radfahrer zu gefährden?

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    6. Wenn Sie Radfahren wollen, dann können Sie das gern tun, aber nicht auf dem Gehweg. Ja man könnte auch einfach die „Fluchtursache“ bekämpfen. Man könnte sich aber genauso einfach auch an die Verkehrsregeln halten (also das, was sie vom Autoverkehr fordern) und das Radfahrverbot auf Gehwegen respektieren. Und nochmal, wenn Sie eine mögliche Gefährdung von Radfahrern durch Autofahrer monieren, dann dürfen Sie sich nicht beschweren, dass sich Fußgänger über Sie aufregen, wenn Sie sie auf dem Gehweg gefährden.
      Witzig auch, wenn ich weiter oben lese, dass man das Gehwegfahren quasi damit rechtfertigt, dass nicht so viele Unfälle dokumentiert sind. Man muss sich also erst an die Regeln halten, wenn sehr viele Unfälle Eingang in eine Statistik finden. Und wenn sich Fußgänger erschrecken oder zum Platz machen genötigt werden - geschenkt.

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  3. Insbesondere die Beschäftigten der Straßenverkehrsbehörde müssen immer mal wieder darauf hingewiesen werden, dass zum Straßenverkehr auch nicht Kfz-Nutzende gehören und dass sich die „Leichtigkeit des Verkehrs“, die nicht beeinträchtigt werden darf, auch auf andere Verkehrsteilnehmende zutreffen könnte und somit ihr Handeln bestimmen sollte.

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  4. aktuelles schönes Beispiel: https://www.badische-zeitung.de/pedelec-fahrer-kollidiert-in-loerrach-mit-vw-beetle-und-stuerzt-ueber-motorhaube
    Die einzig handelnde Person ist der Radfahrer. Die Autofahrerin hat nur "übersehen".

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  5. bedauerlicherweise weigert sich dieser hochdotierte Polizist, dessen Studium aus Steuergeldern finanziert wurde, der während des Studiums und der Erstellung der Masterarbeit zusätzlich üppige Pensionsansprüche erworben hat, auch während der Erstellung der Masterarbeit aus Steuermitteln finanziert wurde, die Arbeit auf Anfrage zugänglich zu machen oder zumindest der Bibliothek der Polizeihochschule sein Einverständnis zur Aufnahme der Arbeit in den Bestand zu geben.

    Die Arbeit wird behandelt wie ein Staatsgeheimnis.

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  6. Es ist zu hoffen, dass möglichst oft und auf möglichst vielen Plattformen auf diesen Blogartikel verlinkt wird!
    Alfons Krückmann

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