Es gibt Blogposts von mir, da eskaliert die Kritik an uns Radfahrenden, wenn ich ein notorisches Fehlverhalten von Autofahrenden thematisiert habe.
Ich schreibe immer wieder auch über Fehlverhalten von Radfahrenden - Geisterradeln, Gehwegradeln, ohne Licht fahren etc -, suche dabei aber auch nach Erklärungen, warum Radfahrende bestimmte Regeln verletzen. Sie sollen aber keine Entschuldigungen sein, denn ich bin en Fan davon, sich an Verkehrsregeln zu halten. Allerdings weiß auch ich, dass es manchmal nicht geht, weil der Radweg plötzlich aufhört und ich nicht erkenne, wie es weitergeht, aber nicht auf eine Temp-50-Fahrbahn radeln will, weil ich Angst habe. Und selbst das Ohne-Licht-Radeln ist mir schon passiert, weil ich aus versehen das Licht ausgestellt hatte, das ich allerdings, nachdem mich jemand darauf hinwies, gleich wieder anstellen konnte. Erklärungen für Fehlverhalten im Straßenverkehr gibt es immer. Jede und jeder, der falsch parkt, bei Rot fährt, eine Straßensperrung missachtet, an verbotener Stelle links abbiegt (und in die Stadtbahn kracht) hat jeweils gute Gründe dafür, warum das jetzt "ausnahmsweise" sein muss. Und das gilt für Autofahrende und Radfahrende gleichermaßen. Allerdings scheinen die Gründe unterschiedlich zu sein. Autofahrende und Fußgänger:innen geben als Gründe meist an, Zeit sparen zu wollen, Radfahrende hingegen Sicherheitsgründe und Energiesparen (vor allem Starten ist anstrengend).
Was wir einander vorwerfen - Autofahrende und Radfahrenden gegenseitig - sei hier mal aufgelistet.
Autofahrende kritisieren, dass
- Radler:innen rote Ampeln missachten
- auf der falschen Straßenseite fahren
- unberechenbar und unvorhersehbar fahren
- auf Gehwegen fahren
- nachts ohne Licht radeln
- nicht auf den Radwegen fahren
- zu schnell fahren und Geschwindigkeitsbegrenzungen überschreiten
- Nebeneinander radeln (was allerdings erlaubt ist, solange man dadurch Autofahrende nicht behindert)
- Missachtung der Vorfahrtsregeln an Kreuzungen (man ist sich nie sicher, ob der Radler hält oder nicht)
- Das Rechtsabbiegen blockieren. Gemeint ist: Manche Autofahrende ärgern sich darüber, dass an Ampeln der Radler, die Radlerin vorfährt und vor ihnen steht und sie bei Grün nicht mehr zügig rechts abbiegen können. Dieses Verhalten von Radfahrenden ist allerdings kein Regelverstoß, sondern ausdrücklich erlaubt und aus Sicherheitsgründen sogar geboten.
Radfahrende kritisieren an Autofahrenden eher das, was sie für sich selbst als gefährlich empfinden.
- Zu enges Überholen
- Abbiegen, ohne auf den Vorrang geradeaus fahrender Radfahrender zu achten. Kann für uns tödlich enden
- beim Abbiegen die Kurve schneiden und Radfahrende in Bedrängnis bringen oder zur Notbremsung zwingen
- Unvermittelt die Autotüren aufstoßen (Dooring), was für uns tödlich enden kann
- Drängeln und Hupen, wenn man nicht am Fahrrad vorbeikommt
- Halten und Parken auf Radwegen, Radfahrstreifen und Schutzstreifen, blockieren von Radwegen
- Unterschätzen der Geschwindigkeit eines Fahrrads beim Abbiegen oder Rausfahren aus einer Seitenstraße, sodass wir Notbremsungen machen müssen. Auch das kann tödlich für uns enden.
- Nicht sehen und nicht berücksichtigen von Radfahrenden (sogenanntes "Übersehen").
- Das Auto zur Bestrafung (eigentlich als Waffe) einsetzen (dicht auffahren, eng Überholen, Ausbremsen, nachdem man sich geärgert hat)
- Handynutzung im Auto und Ablenkung
- zugeparkte Gehwegecken und damit Sichtbehinderung
- Missachtung der Vorfahrt eines Radfahrenden an Kreuzungen
Was die Regeltreue von Radfahrenden im Vergleich mit Autofahrenden betrifft, schenken sich beide nichts. Darüber gibt es reichlich Untersuchungen. Alle Verkehrsteilnehmenden brechen ungefähr gleich häufig die Verkehrsregeln (Fußgänger:innen etwas weniger). Autofahrende missachten ebenso häufig (wenn nicht häufiger) rote Ampeln, doch während sie oft noch beschleunigen und durchfahren, wenn die Ampel bereits von Gelb auf Rot gesprungen ist, fahren Radfahrende immer wieder auch mal weiter, wenn die Ampel schon lange auf Rot steht. Das fällt dann sehr auf.
Wie überhaupt die Verstöße von Radfahrenden mehr auffallen als die von Autofahrenden. Während alle sehen, wenn ein Radfahrer auf der falschen Straßenseite, bei schon lange Rot oder auf dem Gehweg fährt, werden die Verkehrsverstöße von Autofahrenden seltener gesehen und wahrgenommen. Wenn einer 40 statt 30 km/h fährt, bemerkt man das von außen kaum, wenn der Fahrer/die Fahrerin vom Handy oder Display im Auto abgelenkt ist, sieht man das nicht, und das bei "Dunkelgelb" über die Ampel fahren, fällt auch kaum auf. Zugeparkte Gehwege registrieren wir kaum noch, weil es so sehr Usus ist und viele, die zu Fuß gehen, eben auch Autofahrende sind, die mal ihr Auto "irgendwo abstellen müssen". Der Radler auf dem Gehweg aber fällt unangenehm auf. Bei E-Scootern auf dem Gehweg ist die Aufregung übrigens schon wieder geringer.
Fast alle Autofahrenden wollen keinen Zusammenstoß mit dem Radfahrer oder der Radlerin, schon gar nicht wollen sie dabei einen Menschen schwer verletzen oder töten. Es lebt sich schlecht mit dem Bewusstsein, einen Menschen tot gefahren und seiner Familie für den Rest des Lebens großes Leid zugefügt zu haben, und zwar egal, ob man selber allein schuld war oder dem Radfahrer die Schuld geben kann. Den meisten Autofahrenden ist mehr oder weniger deutlich bewusst, dass jederzeit was passieren kann: Ein Kind rennt vors Auto, man hat den Radfahrer beim Abbiegen nicht kommen sehen und so weiter. Kleine Fehler können im Straßenverkehr sehr große Folgen haben. Deshalb haben die meisten Autofahrenden große Angst vor der "Unberechenbarkeit" und "Unsichtbarkeit" von Radfahrenden. Ich denke, der Zorn vieler Autofahrender auf Radler:innen ist eine Kompensation dieser Angst, einen Menschen auf dem Fahrrad zu "übersehen" und zu töten. (Abhilfe schafft dabei, sich stets vor Richtungswechseln oder an Kreuzungen bewusst nach Radfahrenden umschauen und sie sehen zu wollen.)
Mehr Verständnis füreinander, mehr Geduld im Straßenverkehr (sowohl beim Radfahren als auch beim Autofahren) und mehr Aufmerksamkeit für die ungleiche Kräfteverteilung würde uns allen helfen. Und natürlich weniger übereinander schimpfen und anderen Fehler auch mal zu verziehen. Dann könnten wir vielleicht gemeinsam und in Ruhe besprechen, was besser laufen könnte bei der Organisation des Straßenverkehrs.


Das mit dem "mehr Verständnis" füreinander strapaziert die eigene Geduld aber erheblich.
AntwortenLöschenIch kann leider kein Verständnis mehr für Leute aufbringen, die rote Ampeln überfahren (egal welches Verkehrsmittel) oder sich sonst irgendwie idiotisch im Verkehr unterhalten. Dieses ständige "Übersehen"; wer jemanden übersieht, hat entweder nicht hingesehen oder braucht wirklich ganz dringend eine Brille. Und ständig diese Verantwortungsdiffusion weg von einem slebst hin zu dern "Anderen". Ich bin für mich und mein Verhalten selbst verantwortlich. Ich kann noch in eingeschränktem Umfang für andere mitdenken (aber warum eigentlich, haben die keinen eigenen Kopf? Für mich muss doch auch kein anderer mitdenken). Täglich bin ich im Auto am Hupen, weil wieder irgendeiner aus einer Ecke kommt, aus der er nicht kommen darf. Manchmal möchte ich am liebsten meinen Hintermann/frau anhalten und ihm erklären, dass die Physik auch für ihn gilt und 2m Abstand bei 130 km/h auf der Autobahn da wirklich überhaupt nicht ausreicht.
Ich bin der Meinung, in den letzten Jahren ist sowohl das Verantwortungsbewusstsein als auch der Verstand irgendwo verloren gegangen. Und ständig dieses Smartphone, das kommt mir vor wie eine Droge. Nein, man muss nicht ständig mit der Welt verbunden sein. Man muss sich auch auf das konzentrieren, was man gerade tut. Gehen, Radfahren, Autofahren mit 100%iger Aufmerksamkeit auf das eigene Tun und Handlen, mit der entsprechenden Verantwortung dafür.
Und man sollte kontrollieren, kontrollieren und kontrollieren, alle, und zum Verkerhsunterricht schicken. Wenn man die regeln nicht kennt, kann man sie nicht beachten, also muss man sie lernen und wenn man sie nciht lernt, dann hat man gerade für das gefährlichste Fahrzeug keine Berechtigung mehr, das zu führen.
Vielleicht bin ich etwas rabiat, aber mittlerweile bin ich von dem Ganzen "den anderen den Hintern retten" durch ständige 150%ige Aufmerksamkeit leid. Die Stories, die ich aus dem Verkehr erzählen könnte, können ganze Bücher füllen und irgendwann reichts einfach. Da geht dann auch das Verständnis flöten
Karin
Auto 1,5t bei 50 km/h 147000 J
AntwortenLöschenRadfahrer 80 kg bei 20km/h 1333 J
DAS ist der entscheidende Unterschied, und zwar noch bevor irgendwelche Regeln gebrochen wurden. Das ist der Grund, warum Radfahrer das RECHT haben auf der Straße zu sein, aber Motorisierte eine FahrERLAUBNIS brauchen. Deren Erhalt dann vom Respekt der Regeln abhängig ist (ok, in der Realität sieht das etwas anders aus).
Der Hinweis auf die deutlich höhere kinetische Energie von Autos ist grundsätzlich richtig und unterstreicht das größere Gefährdungspotenzial. Allerdings ist der Vergleich methodisch verkürzt:
LöschenZum einen werden unterschiedliche Geschwindigkeiten zugrunde gelegt (50 km/h vs. 20 km/h). Dieser Unterschied beeinflusst das Ergebnis signifikant. Der Vergleich vermischt damit zwei Faktoren (Masse und Geschwindigkeit), ohne sie voneinander zu trennen. Für eine präzisere Einordnung wäre es sinnvoll, entweder gleiche Geschwindigkeiten zu vergleichen (um den reinen Masseneffekt sichtbar zu machen) oder ausdrücklich zu benennen, dass hier typische Nutzungsszenarien gegenübergestellt werden.
Zum anderen bleibt eine weitere relevante Vergleichsgruppe unberücksichtigt: Fußgänger. Deren kinetische Energie ist nochmals deutlich geringer als die von Radfahrenden. Betrachtet man das Gefährdungspotenzial entlang dieser Größe, ergibt sich eher ein abgestuftes Gefährdungsbild statt eines reinen Entweder-oder. Das relativiert zwar nicht den großen Unterschied zwischen Auto und Fahrrad, zeigt aber, dass auch Fahrräder gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmenden ein erhöhtes Risiko darstellen.
Auch die Schlussfolgerung scheint mir normativ überdehnt: Aus physikalischen Unterschieden allein lässt sich keine grundsätzliche rechtliche Hierarchie („Recht“ vs. „Erlaubnis“) ableiten, sondern allenfalls ein höherer Regulierungsbedarf.
Nö.
LöschenDas sind die Geschwindigkeiten, die diese Fahrzeuge typischerweise fahren, somit ergibt sich ein realistischer Vergleich. Ein Radfahrer ist so gut wie nie mit 50 unterwegs, ein Autofahrer quasi nie mit 20 (selbst in 20er oder 30er-Zonen wird signifikant schneller gefahren).
Dies ist ein Fahrradblog und in dem Post geht es hauptsächlich um das Gefahrenpotenzial von Autofahrern im Vergleich zu Radfahrern. Wie C. Lehmann schreibt, gefährdet ein Radfahrer einen Fußgänger bei weitem nicht in derselben Weise wie ein Autofahrer einen Radfahrer, vor allem nicht, ohne sich selbst zu gefährden (das rein physikalische Gefährdungspotenzial ist nicht 100-fach höher, sonder 20-fach). Autofahrer sind selbst auf Fußwegen der für Fußgänger weitaus gefährlichere Verkehrsteilnehmer, sie töten dort Dutzende Fußgänger jedes Jahr!
Und letztens, die rechtliche Einordnung der verschiedenen Verkehrsteilnehmer ist keine Schlussfolgerung meinerseits, sondern ganz einfach die Rechtsnorm. Fußgänger, Radfahrer und Reiter haben das Recht die Straße zu benutzen, Motorisierte brauchen eine Erlaubnis. Genau umgekehrt ergibt sich das (logischerweise) aus dem um Größenordnungen höheren Gefährdungspotenzial letzterer. Dass unser Verkehrs- und unser Rechtssystem das in der Realität pervertieren, steht auf einem anderen Blatt.
Lieber marmotte27,
Löschentip-top eingeordnet!
Thomas
Ihr Verweis auf „typische“ Geschwindigkeiten ist als Szenariovergleich nachvollziehbar – genau das hatte ich ja angesprochen. Mein Punkt war lediglich, dass damit Masse- und Geschwindigkeitseffekte zusammenfallen und die Größenordnung stark von den gewählten Annahmen abhängt (Sie relativieren ja selbst von „100-fach“ auf „20-fach“).
LöschenDer Fokus auf Auto und Fahrrad ist nachvollziehbar. Wenn man den Unterschied aber über eine allgemeine Größe wie das Gefährdungspotenzial begründet, hängt die Aussage stark davon ab, welche Gruppen man betrachtet. Je nach Auswahl entsteht ein unterschiedliches Bild – etwa eines, in dem Radfahrende vor allem als Gefährdete erscheinen und weniger als potenzielle Gefährdende gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmenden (z. B. auch in Fahrrad-Fahrrad- oder Fahrrad-Fußgänger-Situationen).
Und zur rechtlichen Einordnung: Dass motorisierte Teilnahme stärker reguliert ist (z. B. durch Fahrerlaubnis), ist unstrittig. Daraus folgt aber keine grundsätzliche Kategorie „Recht“ vs. „Erlaubnis“ – auch Radfahren und Zufußgehen sind rechtlich geregelt. Die höhere Gefährdung erklärt den Regulierungsgrad, aber nicht diese zugespitzte Gegenüberstellung.
Der Vergleich der Massen ist relevant dafür zu erkennen welcher der beiden Unfallbeteiligten durch den Zusammenstoß die größere Beschleunigung erfährt. Auch ein stehendes Auto ist bei einer Kollision für einen Radfahrer ein potentiell tödliches Hindernis, ganz ohne eigene kinetische Energie.
LöschenBei einem Massenverhältnis > 10 zu 1, kann man näherungsweise davon ausgehen, dass das schwerere Objekt kaum den Impuls ändert und das leichtere eben eine sehr große Impulsänderung erfährt. Diese Impulsänderung wird durch Beschleunigung erreicht und die verursacht eben Verletzungen.
Daher bei einer Kollision Radfahrer / Fußgänger nicht die höhere Energie dafür ausschlaggebend wer verletzt wird, sondern nur ob genug Energie im Spiel ist, dass überhaupt jemand verletzt wird. Auch da gilt, der leichtere wird stärker beschleunigt.
Wobei bei Unfällen mit Fußgängern oft der ältere verletzt wird, weil es dann faktisch um ein Sturzgeschehen geht und schon die potentielle Energie des stehenden oder auf dem Rad sitzenden Menschen reicht um eine Verletzung zu erzeugen
Jüngere sind viel besser darin sind Stürze abzufangen, ältere können oft den Kopf nicht vor einem Aufprall am Boden schützen. Daher sind die verletzten bei Rad / Rad oder Rad /Fußgänger Unfällen oft die älteren, unabhängig davon ob sie mit dem Rad oder zu Fuß unterwegs waren.
Die hohe Geschwindigkeit von KFZ ist natürlich trotzdem ein riesiges Problem, denn wenn man sich den günstigsten Fall eines Stoßes (physikalischer Begriff um die Kollision zweier Festkörper zu berechnen) ansieht, dann ist das der plastische stoß, und bei dem hat der leichte Körper (ca 5% -10% der Masse des schwereren) nach dem Stoß die gleiche Geschwindigkeit wie der schwerere und beide zusammen näherungsweise die Ausgangsgeschwindigkeit des schwereren. Die Geschwindigkeit des schwereren ist trotzdem ein entscheidender Faktor: Wenn man auf 30 beschleunigt wird ist dass wie ein Sturz aus 3,5m, also etwas was man nicht freiwillig macht aber meist überlebt
50 entspricht einem Sturz aus 10m also etwas was man normalerweise nicht überlebt.
d.h marmotte27 hat im Fazit recht, auch wenn die Physik der Kollision nicht 100%ig stimmt.
"Sie relativieren ja selbst von „100-fach“ auf „20-fach“".
LöschenNö.
Kinetische Energie bei typischen Geschwindigkeiten
Auto - Radfahrer 100-fach
Radfahrer - Fußgänger 20-fach
Und nochmal: Ich darf als Fußgänger, Radfahrer, Reiter ohne Vorraussetzung die Straße benutzen, das ist ein Recht. Dieses Recht wird durch nichts eingeschränkt. Deshalb musste man ja, als es in den 1920ern darum ging, den Widerstand gegen die Motorisiering zu brechen, so Zeug erfinden wie jay-walking. Aber sowas, und Ampeln u.dgl. ändern am grundlegenden Recht der Staßenbenutzung durch die genannten Kategorien gar nichts.
LöschenAls Autofahrer hat man dagegen nicht das Recht, ohne - an den Nachweis der notwendigen Kenntnisse und anschließend die Einhaltung der Regeln geknüpfte - Fahrerlaubnis die Straße zu benutzen. Erlaubnis, d.h. es gibt kein grundlegendes, unabdingbars Recht dazu.
Die Fahrerlaubnis kann einem entzogen werden, das Recht auf Mobilität nicht.
Ja.
AntwortenLöschenAllerdings möchte ich beim letzten Absatz des Artikels eine Anmerkung machen.
Das "mehr Verständnis" und das "Fehler verzeihen", so sinnvoll es im Allgemeinen auch ist, kann m.E. durchaus ein gravierendes und potentiell fremdschädigendes Fehlverhalten darstellen.
Auch wenn die Quote der bewussten, Strafrecht-relevanten, Gefährder (Autoverwendung als Todesdrohung, als Nötigungsinstrument, als Rammbock, als Lärmterror, etc.) objektiv sehr gering sein mag und wohl eher im Promille Bereich anzusiedeln ist, stellt sie doch angesichts der generellen Häufigkeit von Rad-PKW Begegnungen eine sehr relevante Einflussgröße dar, sowohl im Hinblick auf objektive Gefährdung, als auch im Hinblick auf das subjektive Sicherheitsgefühl.
Im jüngst veröffentlichten Fahrradmonitor wird erneut deutlich, dass bei den sich unsicher und eher unsicher fühlenden (ebenso bei den sich sicher fühlenden) das rücksichtslose Verhalten von Autofahrern den dabei dominanten Faktor darstellt (S.174).
Uns fallen ja nicht die 999 regelkonform/rücksichtsvoll fahrenden Automobilist:innen auf, sondern stattdessen bestimmt der schmale Bodensatz der sich kriminell verhaltenden die Einschätzung der Sicherheitslage. Das ist natürlich verständlich und auch objektiv nachzuvollziehen, da angesichts der Häufigkeit von MIV Begegnungen die Begegnung mit diesem <1-promille der absichtsvollen 'Gefährder' ein alltägliches oder allmonatliches Phänomen darstellt, was sich dann in die Erinnerung eingraben kann incl. der auch körperlichen Symptomatiken (Stress bei Mischverkehr durch verinnerlichte Gefährdungsbefürchtungen).
Es sollte in die Rubrik 'Zivilcourage' gehören die Mühe auf sich zu nehmen diese Akteure (keine weiblich Form, da zu fast 100% männlich) konsequent anzuzeigen, sofern das Fahrzeugkennzeichen erkannt und memoriert werden konnte (man kann sich durchaus angewöhnen auf das Kennzeichen zu achten).
Actioncams sind hilfreich aber für eine Anzeige nicht notwendig. Selbst wenn keine Verurteilung erfolgt, wird der Halter aktenkundig, was künftiges Fehlverhalten einschränken kann, und was spätestens im Wiederholungsfall Konsequenzen nach sich zieht. Anzeigen sind i.d.R. auch mit geringem Aufwand online möglich.
Jede Wette, sobald das zum Massenphänomen wird, ändert sich diesbezüglich die Verkehrskultur und kriminelles Verhalten wie zB Nötigung wird als das behandelt was es ist: eine zu sanktionierende Straftat.
Davon, dass die autofahrenden Akteure von Polizei und Staatsanwaltschaft gelegentlich begleitende öffentliche Kampagnen (ADFC? Radentscheide? Blogger?) brauchen um zu konsequentem Ahndungsverhalten überzugehen, ist auszugehen.
Alfons Krückmann
p.s.:
der aktuelle Fahrradmonitor (Sinus Befragung) zeigt mal wieder, dass die oft zentral in den Vordergrund gestellte geringe subjektive Sicherheit NICHT zu den Top3 der Radfahr-Hinderungsgründe zählt, sondern stattdessen die Reisezeit (plus Wetter und Anstrengung etc.) die dominante Größe darstellt.