23. September 2023

Kontrolliert doch erst mal die anderen!

gegen die Einbahnstraße und Falschparker
Nur in einem einzigen Punkt soll der Radverkehr dem Autoverkehr gleichgestellt sein: bei der Regeltreue. Allgemein herrscht nämlich die Auffassunge Radfahrende würden öfter Verkehrsregeln verletzen als Autofahrende und kämen damit besser durch. 

77 Prozent der Autofahrenden glauben, dass sich Radfahrende ständig über Verkehrsregeln hinwegsetzen und finden, solche Verstöße müssten genauso geahndet werden wie bei Autofahrenden. Und dafür müsse es auch Kennzeichen für Fahrräder geben. Sozusagen als Bedingung: Wenn wir Radfahrende auf Fahrbahnen dulden und ihnen Radwege spendieren, dann müssen sie sich genauso streng und ordentlich an die Verkehrsregeln halten, wie wir Autofahrenden das tun. "Uns schnappt man mit Blitzern und mit Kameras an Ampeln und zockt uns ab, während ihr Radler ständig ungestraft bei Rot fahrt und durch die Fußgängerzone rast."

Ein schlechtes Argument, denn es behauptet, Autofahrende verhielten sich regelkonform, wenigstens meistens und auf jeden Fall mehr als Radfahrende. Für diese Annahme spricht aber bei statistischer Betrachtung nichts, denn befragte Autofahrende geben es sogar zu: 

  • 70 Prozent der Autofahrenden missachten Geschwindigkeitsbegrenzungen (halten sich also nicht an die Verkehrsregeln), 
  • 43 Prozent parken im Haltreverbot, 
  • 36 Prozent halten nicht an Stoppschildern, 
  • 32 Prozent blinken nicht, 
  • 24 Prozent halten nicht an der Ampel, die gerade auf Rot gesprungen ist,
  • 23 Prozent benutzen ein Handy beim Fahren. 

Tatsächlich stören auch nicht "rücksichtslose Radfahrende" die jeweils anderen Verkehrsteilnehmer:innen am meisten, sondern "rücksichtslose Autofahrer", und dies ärgert insbesondere die Fußgänger:innen. 

Eine vergleichbare Befragung von Radfahrenden habe ich nicht gefunden, nur die, in der 76 Prozent der Radfahrenden sagen, sie hielten sich meistens an die Regeln (also manchmal auch nicht), 7 Prozent nur gelegentlich und knapp 2 Prozent nie. Der Rest will sich immer daran halten. 

Es ist ein Grundirrtum, dass Radfahrende die Regeln öfter verletzen als Autofahrende. Es ist eher umgekehrt. Das hat eine dänische Studie herausgefunden. Den 14 Prozent der Radfahrende, die Verkehrsregeln missachteten, standen 66 Prozent der Autofahrenden gegenüber, die auf ihrer Fahrt Verkehrsregeln ignorierten. In Deutschland mag das etwas anders sein, weil mehr Radfahrende vielleicht auf Gehwege flüchten als in Dänemark mit seiner Radinfrastruktur, andererseits könnten auch mehr Autofahrende sich, des geringen Ahnungsdrucks wegen, eingeladen fühlen, Verkehrsregeln zu verletzen. 

Die Welt berichtete 2018 über eine Studie des  Autoclubs ACE, der zufolge rund 40 Prozent der deutschen Autofahrenden regelmäßig Regeln missachte, während es bei den Radfahrenden 36 Prozent  seien, und nennt den fehlenden Schulterblick bei Autofahrenden und das Gehwegradeln als häufigste Regelverstöße. 

Dass der subjektive Eindruck ein anderer ist, liegt vor allem daran, dass die häufigsten und zugleich sicherheitsrelevantesten Regelverstöße in Autos von außen kaum sichtbar sind. Wir sehen beispielsweise nicht, ob jemand den Schulterblick unterlässt, bevor er/sie abbiegt oder auf dem Handy spielt oder zu schnell fährt. Aber wir sehen alle die Radfahrerin, die auf dem Gehweg fährt. Der ACE hat sehr genau hingeschaut, nämlich in die Autos hinein und stellt fest: Fast jeder dritte Autofahrer (30,03 %) vergewissert sich nicht vor dem Abbiegen mit einem Blick nach hinten, ob beispielsweise ein Radfahrer auf dem Radweg oder Radstreifen kommt. Aus Sicht des ACE verlassen sich Autofahrende zu sehr auf ihre technischen Hilfssysteme und gucken zu wenig. 

Der Journalist der Welt hat bei seinem Bericht allerdings falsch verstanden, was das Hauptvergehen der Radfahrenden betrifft. Es geht nicht um Gehwegfahrten, sondern um das "Gebot, den Fußgängerüberweg freizuhalten", das heißt, jeder fünfte Radfahrende hält nicht am Zebrastreifen, wenn einer rüber will, jedenfalls sieht das aus Sicht der Zählenden des Automobilclubs so aus. Dem folgt, dass etliche den Arm nicht rausstrecken, wenn sie die Richtung ändern, einige bei Rotlicht fahren und an der Kreuzung nicht den Radweg, sondern die Fahrbahn benutzen. 

Rotlichtverstöße
Die Gießener Zeitung berichtete 2020 darüber, wie der ACE eine Kreuzung beobachtete und gibt damit einen Einblick in diese Zählungen. Die Kreuzung ist für Radfahrende extrem kompliziert mit ständigen Wechseln der Infrastruktur. Eine absolute Zahl der Autofahrer:innen wird in dem Zeitungsbericht nicht genannt, die der Radfahrenden aber sehr wohl: 206. Der Bericht von T-online wartet immerhin mit Prozentzahlen auf und nennt "über 50.000 Autofahrende". In den 90 Minuten jedenfalls blinkten 294 Autofahrende (10,5 %) nicht beim Abbiegen, während 17 Radler:innen (8 %) ihren Richtungswechsel nicht anzeigten. 44 Radfahrende (21 %) wichen auf den Gehweg aus, 7 (3 %) fuhren lieber auf der Fahrbahn als auf dem Radweg. Wobei manche Radfahrende mehrere Fehler gleichzeitig begingen, aber in Summe 104 (50,4 %) der 206 Radfahrenden alles richtig machten. Beobachten ließ sich auch, dass es leichter ist, im Auto das Telefon zu benutzen (2,2 %) als auf dem Fahrrad, Autofahrende begehen dabei auch gern mehrere Regelverstöße gleichzeitig und das bei geteilter Aufmerksamkeit. Ein weiterer Bericht über diese ACE-Aktion führt an, dass 44 Mal die Überholabstände von Autofahrenden zu Radfahrenden zu gering waren und 25 Autofahrende (1,05 %) die Vorfahrt missachteten oder regelwidrig an der Kreuzung wendeten, letztere beiden Vergehen können zu schwersten Unfällen führen. 

1,3 Prozent der Autofahrenden und 6,76 % der Radfahrenden wurden bei diesen lokalen Beobachtungen an dieser einen Kreuzung bei Rotlichtfahrten gesehen. 

Eine britische Studie, bei der eine Kreuzung beobachtet wurde, stellte ebenfalls fest, dass Aufahrende häufiger Regeln brechen als Radfahrende und zitiert den Polizeichef mit der Aussage, dass die "Auswirkungen des Verhaltens, über das die Menschen schimpfen, vernachlässigbar sind. Wenn man sich die Statistiken ansieht, wenn man die tatsächliche Gefahr von Schäden betrachtet, stellen Radfahrer für niemanden ein Risiko dar."

Unfallforschende sehen Abbiegeunfälle als größte Gefahr für Radfahrende, also wenn Menschen in Autos ohne zu gucken rechts oder links abbiegen und dabei eine Radinfrastruktur kreuzen. Und wenn ein Drittel der Autofahrenden vorher eben nicht nach rechts hinten gucken, wundert einen das auch nicht. Zunehmend gefährlich werden für Radfahrende auch die unachtsam aufgestoßenen Autotüren. Auch hier fehlt der Schulterblick. In beiden Fällen verletzen Autofahrende mit ihrem unaufmerksamen und damit regelwidrigem Verhalten Radfahrende schwer, immer wieder auch tödlich. Viele Autofahrende beschweren sich aber, wenn Radfahrende von geparkten Autos mindestens einen Meter Abstand halten. Manche überholen dann strafend viel zu eng und fühlen sich im Recht. 

Die Medien verstehen Polizeiberichte über Verkehrsverstöße nur höchst selektiv. Sie lassen die absoluten Zahlen weg und mischen Prozentzahlen mit Bruchzahlen, sodass man sich nur schwer eine Vorstellung der Verhältnisse machen kann. Wenn die Hamburger Polizei bei einer Schwerpunktkontrolle viermal mehr Rotlichtverstöße durch Autofahrende als durch Radfahrende feststellt, klingt das zwar gut für eine Schlagzeile, vernachlässigt aber, dass in der Regel mehr Autos als Fahrräder auf unseren Straßen fahren. Auch der Stern stieg auf so eine Schwerpunktontrolle  ein - hier waren es zehnmal mehr Autofahrende als Radler:innen, die bei Rot fuhren, und fand, die Stammtischthese sei widerlegt, dass vor allem Radfahrende bei Rot führen. Der Bericht bemerkt allerdings, dass mehr Autos als Fahrräder fahren, gibt aber zu Bedenken: "Hinzukommt, dass Biker vor allem ihr eigenes Leben gefährden, der Führer eines Kraftfahrzeugs aber rücksichtslos das Leben von Unbeteiligten aufs Spiel setzt." Und so ist das auch. Regelverstöße von Menschen in potenziell tödlichen Fahrzeugen wiegen schwerer. 

Dennoch regt man sich öffentlich vor allem über Radfahrende und ihr Verhalten auf. Dabei wissen viele Autofahrende (und vermutlich auch Fußgänger:innen) gar nicht, was Radfahrende dürfen, stellte ntv in einem Bericht 2022 fest. So dürften sie rechts an einer an der Ampel wartenden Autoschlange nach vorn fahren, auch wenn es keinen Radstreifen gibt. Und sie dürften auf der Fahrbahn fahren, wenn der Gehweg nur freigegeben ist oder wenn ein Radweg nicht mit dem blauen Schild als solcher gekennzeichnet ist. Ich ergänze noch: Vielen ist auch nicht klar, dass in Stuttgart die meisten Einbahnstraßen für Radfahrende in Gegenrichtung freigegeben sind. Und fast niemand dürfte wissen, dass Radfahrende eine Fußgängerampel ohne Radzeichen in der Streuscheibe auf einer Radroute nicht beachten müssen (besser ist es aber, wenn man sie beachtet). 

Der Bericht behauptet zugleich, dass Radfahrende ihre Regelverstöße als Kavaliersdelikt ansähen. So als ob das bei Autofahrenden, die im Halteverbot oder auf Gehwegen und Radstreifen parken, durch Anliegerstraßen durchfahren, Sperrungen missachten oder nicht blinken, verbotenerweise über Gleise links abbiegen oder bei schon Rot noch über die Ampel fahren, dies nicht ebenfalls als sogenannte Kavaliersdelikte ansehen würden, also als lässliche Vergehen rechtfertigen. Diese sogenannten Kavaliersdelikte von Autofahrenden provozieren schwerste Unfälle, bei denen anderen verletzt werden. Das ist bei Verstößen durch Radfahrende wiederum nicht der Fall. 

Die Frage ist nun: Wie oft werden eigentlich Autofahrende bei Regelverstößen erwischt und bestraft, und wie oft Radfahrende. Statistiken darüber habe ich nicht gefunden. Der Ahndungsdruck ist allerdings eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Regelverstöße. Wobei man fast nie erwischt wird, das macht man öfter. Am ehesten werden Autofahrende bei Geschwindigkeitsübertretungen erwischt, weil man die Kontrolle automatisiert hat, es stehen Blitzer herum. Und an Ampelanlagen, wo Kameras stehen, verringern sich die Rotlichtfahrten. Motorradfahrende entgehen diesen Kontrollen, weil die meisten Blitzer von vorn fotografieren, und Motorräder dort keine Nummernchilder haben, außerdem sieht man ihr Gesicht hinterm Helmvisier oft nicht. Und die städtischen Bediensteten schreiben Falschparker auf. Schaut man sich die Masse der Falschparkenden in Stuttgart an, ist der Ahndungsdruck allerdings nicht hoch genug und sind die Bußgelder zu niedrig. Handynutzung am Steuer kann nur mit Schwerpunktkontrollen geahndet werden (in den Niederlanden gibt es bereits Handyblitzer, in Deutschland werden sie nicht eingesetzt), und die sind so selten, dass ich für Stuttgart pro Jahr höchstens einen Zeitungsartikel darüber finde. Der fehlenden Schulterblick vor dem Abbiegen dürfte niemals kontrolliert werden. 

Geisterradler auf der Böblinger Str.
Beim Radverkehr haben in Stuttgart etwas mehr Schwerpunktkontrollen eine Spur in der Presse hinterlassen, so im Juli 2023, als die Polizei nach gestohlenen Fahrräder suchte und dabei mithilfe der Fahrradstaffel der Polizei auch im Schlossgarten Radfahrende überprüfte und unter 560 Radler:innen 24 Ordnungswidrigkeiten feststellte (4 Prozent), es aber wichtig fand zu bemängeln, dass 174 ohne Helm unterwegs gewesen waren, obgleich es keine Helmpflicht gibt. Im September 2022 wurden Radler:innen und E-Scooter-Fahrende in der Fußgängerzone kontrolliert (was öfter vorkommt), wobei die Berichterstattung der Polizei den Eindruck erweckte, dass auch dort Radfahrende ermahnt wurden, wo sie fahren durften. Immer wieder - jedes Jahr ein bis zwei Mal mindestens - steht die Polizei in Stuttgart frühmorgens an Hauptradrouten und kontrolliert die Beleuchtung, so im Dezember 2020, wo man kaum Verstöße entdeckte, aber fand, dass Radfahrende am besten grelle Leuchtwesten tragen sollten und natürliche mehr Helme. Ich kenne weitere solcher Aktionen vom vergangenen Winter. Ende Juli 2023 kontrollierten zwei Polizeibeamte morgens am Karlsgymnsasium, ob die Radfahrenden am Zebrasrtreifen anhalten, was den Weg nicht in die Presse fand. Die Fahrradstaffel der Polizei ist außerdem regelmäßig unterwegs und schaut nach Radfahrenden (und  E-Scooterfahrer:innen) auf Gehwegen und in Fußgängerzonen und sonstigen Vergehen in der Zweiradzunft.  

Es spricht also wenig dafür, dass Radfahrende weniger Kontrolldruck ausgesetzt seien als Autofahrende, auch wenn man, wenn es einen selber erwischt, immer findet, das eigen Vergehen sei doch eine Lappalie im Vergleich zu dem Vergehen, dass andere Verkehrsteilnehmer:innen der jeweils anderen Verkehrsgattung begehen. Unser subjektiver Eindruck vom Verkehrsgeschehen und der Regeltreue der anderen ist jedenfalls keine gute Datengrundlage. Und es bleibt richtig, dass die Folgen der Regelverstöße von Fahrer:innen schwerer und schneller Autos für andere sehr viel gravierender - sogar tödlich - sein können als die von Radfahrenden. Ich halte es allerdings für sinnvoll und geboten, dass wir Regeln beachten, denn sie helfen, das Gewusel auf den Verkehrsflächen berechenbar zu machen und zu ordnen. Und es mindert den Stress für Fußgänger:innen in unserer Verkehrswelt. 





12 Kommentare:

  1. Euer Ehren, ich bekenne mich schuldig. Ich bekenne mich schuldig vorsätzlich Regeln der StVO zu mißachten. Ich fahre bei Rot über Ampeln, weil ich unfähig bin die Regeln der Physik aufzuheben. Auch ich benötige wie Autofahrer Reaktionszeit+Bremsweg=Anhalteweg. Bei kombinierten Ampeln unmöglich. Ich mißachte Durchfahrtsverbote (Vordernbergstr/Heilbronnerstr) weil das AfÖ 3 gelbe Karten benötigt um Bauunternehmen in der richtigen Anwendung von Verkehrszeichen zu schulen. Ich mißachte Radfahrverbote (Klettplatz) weil es keine StVO konforme Möglichkeit gibt aus dem Europaviertel links Richtung Hbf abzubiegen. Ich mißachte die Benutzungspflicht (Geno Haus) weil Radwege nicht stetig sind und ich nicht schieben will. Ich mißachte die Vorschrift Schrittgeschwindigkeit auf der HRR1 am Oper Biergarten zu fahren, einfach weil ich es kann. All diese Bsp sind nur aus meiner näheren Umgebung. Wenn ich mein gesetzloses Verhalten auf meinem Arbeitsweg durch Fellbach und Winnenden schildern würde wär kein Platz mehr für weitere Kommentare. Ja, ich habe gelernt, mich nur noch an Regeln zu halten die Sinn machen und mir meine individuelle Radmobilität nicht verbieten. Wenn die Stadt die Regeln sinnvoll anwendet halte ich mich gerne daran. In anderen Fällen ist für mich wichtiger, ich will niemand verletzten oder den Umständen vermeidbar belästigen. Ich mache den Stuttgarter Scherz nicht mehr mit.

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    1. Mit den Verkehrsregeln, Beschilderung und der Radinfrastruktur mache ich in meinem Alltag ähnliche Erfahrungen wie Rainer. Man fühlt sich oft verarscht wenn man sich als Radfahrer an Verkehrsregeln halten will oder auf die Idee kommt die Radinfrastruktur wurde für Radfahrer (bzw. E-Bike Fahrer, E-Scooter) gebaut.

      Ich finde es auch schwierig, wenn man fordert, dass Radfahrer sich an Regeln halten sollen. Die Regeln sind ja auch gemacht um den Radverkehr zu bekämpfen. Eine dreiste Forderung ist das. Als Autofahrer gibt es nur selten einen Grund oder gar die Notwendigkeit Regeln zu verletzen, da die Regeln das Autofahren meist fördern sollen. Auch hier spreche ich v.a. aus eigener Erfahrung.
      Am Rande: Ist natürlich auch indirekt schlecht für Fußgänger, wie man mit Radfahrern hier umgeht.

      Philipp Krstic

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  2. Übrigens, es gibt auch Radfahrer, die keinen Schulterbick machen, wenn sie die Fahrspur wechseln. So einer ist mir demletzt vom Gehweg runter direkt vors Rad gefahren. Allerdings ist mir das auch schon mit Fußgängern passiert, die auch unvermittelt ohne zu kucken vors Rad gelaufen sind. Alle sind soch irgendwie Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer und wer nicht kuckt, kuckt auch in der anderen Verkehrsart nicht.
    Und übrigens, Abzocke von Autofahrern. Wer sich an die Verkehrsregeln hält, muss auch nichts bezaheln. Ist eigentlich Geldstrafe bei Ladendiebstahl auch Abzocke?
    Karin

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  3. So lange in sämtlichen Radiosendern vor Geschwindigkeitskontrollen gewarnt wird und großflächige Geschwindigkeitskontrollen schon Tage vorher angekündigt werden ist die Zahl der Autofahrenden die sich nicht an die Richtgeschwindigkeit halten verzerrt und sicher zu niedrig angesetzt.
    Und immer wieder wenn ich diese Warnungen für Autofahrende höre frage ich mich warum z.B. Fahrkartenkontrollen in S- und U-Bahnen oder groß angelegte Fahrradkontrollen nicht ebenfalls angekündigt werden.
    Caro

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  4. #keinerechtekeinepflichten

    karl g. fahr

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  5. Die Statistik wage ich zu bezweifeln: es gibt bestimmte Fahrzeuge, wo der Blinker einfach nie verwendet wird und man als Radler nur auf die Intuition angewiesen ist, ob das KFZ nicht rechts über die Radspur abbiegt und mich umnietet (ohne zu blinken).

    Christine hat kürzlich das Bild gepostet vor dem Schwabtunnel, wo durchgezogener Strich und zusätzliche Überholverbotsschilder 277.1 die allerwenigsten KFZ am Überholen hindern und die Stadt Stuttgart kommt mit immer neuen Features, um die Radies zu ärgern: großartig angekündigt sollten zwar zusammen mit der AGFK Piktogramme zu unserem Schutz angebracht werden (Zitat: "Es handelt sich bei den Versuchen um gelbe Markierungen, die nach Abschluss der Messreihen voraussichtlich Ende Oktober wieder entfernt werden.") --bislang ist nur nichts passiert, außer dass kompensatorisch, wohl um den KFZ was Gutes zu tun, die Ampel am Schoettleplatz Richtung Böblinger Str. jetzt so umprogrammiert wurde, dass sie nicht mehr auf linksabbiegende Radies reagiert und wir so gezwungen werde, Rotlichtverstöße zu begehen.

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  6. Jörg
    Bei einer Umfrage steht 36% halten nicht am Stopp Schild. Scheinbar fahren diese 36% in Stuttgart herum.
    Z.B. am Wallgraben - die meisten halten nur wenn ein Fahrzeug kommt.

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    1. Die Zahl kann ich auch nicht nachvollziehen, eher 2/3 und mehr halten nicht am Stoppschild! Und wenn man bei der Geschwindigkeit aufs km/h gucken würde, sind es ziemlich sicher 95+%

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  7. Ohne jetzt diesen guten Blog durch 'meckern' stören zu wollen, eine kleine Ergänzung:
    " Und sie dürften auf der Fahrbahn fahren, wenn der Gehweg nur freigegeben ist oder wenn ein Radweg nicht mit dem blauen Schild als solcher gekennzeichnet ist."

    Da fehlt der wichtige(!) Hinweis, dass auch bei Vorhandensein eines Fahrbahnverbotes durch blaue Schilder Autofahrende nicht davon ausgehen dürfen, dass Radfahrende rechtswidrig auf der Fahrbahn unterwegs sind. Schließlich muss auch noch das Kriterium der Zumutbarkeit erfüllt sein, was in etlichen Fällen von 'blauer' Beschilderung nicht der Fall ist, weshalb das Fahren auf der Fahrbahn nicht nur sinnvoll und sicherer, sondern auch noch rechtssicher möglich ist.
    Wird der Hinweis auf die notwendige Zumutbarkeit 'vergessen', was ja leider fast immer bei diesem Thema geschieht, verführt das Autofahrende noch mal zusätzlich zu aggressivem Verhalten, das von Ordnungswidrigkeiten (Hupen, etc.) bis hin zu Straftatbeständen (Abdrängen, Verfolgen, Beleidigungen, ...).
    Da sich aus Windschutzscheibenperspektive niemals beurteilen lässt ob der ggf. benutzungspflichtige, Radweg akut zumutbar ist, noch sich vorahnen lässt, ob Radfahrende die Fahrbahn für baldiges direktes Linksabbiegen benutzen (was rechtskonform ist) , ist das Drangsalieren von Radfahrenden (manifeste automobile Gewalt) in jedem Fall zu verurteilen, auch wenn #Autopolizei und #Autojustiz da gegenwärtig noch alle 3 Augen zudrücken, und es kann nicht schaden bei diesem Thema regelmässig aufzuklären, dass ein Fahrbahnverbot durch Benutzungspflicht keinesfalls ausreicht eine Rechtswidrigkeit der Fahrbahnbenutzung anzunehmen.
    Alfons Krückmann

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    1. Danke für deinen toll geschriebenen Kommentar.
      Einen Punkt sehe ich aber kritisch. "manifeste automobile Gewalt" sollte immer verurteilt werden. Auch wenn der Fahrer einen tatsächlichen Regelbruch beobachtet. Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer sind keine Polizisten und Road Rage ist scheiße. Auch wenn zwei Autofahrer aufeinander treffen. Und besonders wenn es einen Radfahrer trifft.

      Vielleicht hast du es nur unglücklich formuliert, ich wollte es aber trotzdem nicht so stehen lassen. Wie gesagt im Großen und Ganzen toll geschrieben.

      Philipp Krstic

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    2. Leider erreicht eine Aufklärung in diesem Sinne in idesem Blog nicht die Autofahrenden. Die sehen ohnehin fast nichts von dem, was sich in den Seitenräumen der Straße abspielt, schon gar nicht, ob Radwege befahrbar sind oder nicht. Autofahrende geben sich selbst viele Aunahmen von Regeln, wenn sie gute Gründe haben, akzeptieren aber ungern, dass auch Radfahrende oder Fußgängrer:innen gute Gründe haben, auf einer Fahrbahn unterwegs zu sein.

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