Das ist die große Rikscha-Frage. Ja, man darf Erwachsene transportieren, entscheidet das Oberlandesgericht Dresden im Jahr 2004.
Derzeit werden Fahrern von Velotaxis Auflagen gemacht, sobald sie Personen befördern. Ohne Menschen drin gilt die Rikscha als normales Fahrrad, etwa wie ein Lastenrad. Setzt man Menschen hinein, braucht es eine extra Genehmigung von Ordnungsamt und Polizei.
Eigentlich nicht nötig und nicht richtig, meint das OLG Dresden 2004. Denn die Fahrrdrikscha ist vom Gesetzgeber nicht bedacht worden. Paragraf 21 Abs. 3 der StVO (siehe auch unten*) bezieht sich vor allem auf Kinder und Kindersitze und das Mindestalter einer Person, die Kinder befördern darf (16 Jahre), nicht aber auf dreirädrige Fahrräder mit Sitzen für Erwachsene. Eine gesetzliche Präzisierung ist dringend erforderlich, meine ich.
Eigentlich nicht nötig und nicht richtig, meint das OLG Dresden 2004. Denn die Fahrrdrikscha ist vom Gesetzgeber nicht bedacht worden. Paragraf 21 Abs. 3 der StVO (siehe auch unten*) bezieht sich vor allem auf Kinder und Kindersitze und das Mindestalter einer Person, die Kinder befördern darf (16 Jahre), nicht aber auf dreirädrige Fahrräder mit Sitzen für Erwachsene. Eine gesetzliche Präzisierung ist dringend erforderlich, meine ich.