1. November 2026

Licht am Fahrrad muss sein. Welches darf, welches nicht?

Jetzt im Winter radeln wir morgens und abends wieder im Dunkeln. Deshalb brauchen wir eine korrekte Beleuchtung. 

Am Rad dieser Radlerin (Bild rechts) fehlt, was unbedingt nötig ist: angeschaltetes Licht und Speichenreflektoren oder Reifenfenreflektoren. Immerhin hat sie eine helle Jacke an und fährt in einer hellen Stadt. Die Polizei würde sie aber anhalten und dürfte 20 Euro kassieren. 

Die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung hat Richtlinien für die Fahrradbeleuchtung festgelegt. Sie verbietet blinkende rote Rücklichter am Fahrrad, erlaubt aber inzwischen Stecklichter, die nicht fest installiert sind und bei Helligkeit nicht mitgeführt werden müssen. Zulässig sind auch Abblendlichter mit zuschaltbarem Fernlicht. Sobald die Sichtverhältnisse schlecht sind, es dämmert, regendüster oder dunkel ist, braucht ein Fahrrad folgende vier Beleuchtungen: