Ich dachte eigentlich, das hätten wir in Stuttgart endlich überwunden: dieses "Radfahrer absteigen!" zum Frühlingsfest oder Volksfest.
Die zwei Jahre Corona-Pause haben uns darüber hinweggetäuscht, dass es jedes Jahr dasselbe ist, wie ich 2017 bereits geseufzt habe. Soweit ich mich erinnere, kamen wir 2019 ohne das "Radfahrer abssteigen" aus, aber die Kenntnis, dass das geht, scheint innerhalb der zwei Jahre wieder verloren gegangen zu sein. Vor lauter "jetzt-dürfen-wir-wieder-alles"-Panik scheint es auch wieder erlaubt zu sein, Radfahrende auf einer ihrer wichtigsten Verbindungen zwischen König-Karls-Brücke und Neckardamm die Fahrberechtung abzusprechen.
Und dann steht das Schild, das ja zu Recht vor vermehrtem Fußgängeraufkommen warnt, auch gleich zwei mal mit dem Absteigen am Radweg. Muss das sein? Müssen wir wirklich alles bei jeder Sonderbeschilderung wieder durchkauen? 2019 zog auf unsere Beschwerde hin dann noch jemand von der Stadt los und überklebte das "Absteigen". Aber müssen wir uns immer erst beschweren? Ich bin es wirklich leid!
Nach Auffassung des ADFC Bielefeld ist das Zusatzschild "Radfahrer absteigen" rechtswidrig, muss aber befolgt werden, solange es da steht.




