Und wieder titelt eine Zeitung: Autofahrerin übersieht Mädchen auf dem Rad und fährt davon.
So geschehen auf einer Fußgängerfurt am Ortseingang von Sillenbuch, die eine Sechsjährige überqueren wollte. Die Autofahrerin fuhr sie an, stieg aus, entschuldigte sich und fuhr dann weiter.
Die Polizei spricht nicht von "übersehen". Das hat die Zeitung dazu erfunden, ansonsten hält sie sich an die Pressemeldung der Polizei. Dort wird das Kind vom Auto nur "touchiert", statt angefahren. Wie das wohl vor sich ging? Das Kind hat immerhin leichte Verletzungen erlitten. Es wird also mit dem Fahrrad umgefallen sein. Auch die Autofahrerin hat ja bemerkt, dass etwas gerumst hat. Da ist "touchiert" doch etwas verharmlosend.
Das Wort Unfallflucht oder Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) fällt auch nicht in der Pressemeldung der Polizei, demzufolge auch nicht in der Zeitungsmeldung. Das ist es aber, was die Autofahrerin begangen hat. Das ist ein Straftatbestand, dafür kann man sogar ins Gefängnis kommen. Es scheint gar nicht so schlimm, was die Autofahrerin gemacht hat: "übersehen, touchiert, entschuldigt".
Wie aber kann man an dieser Stelle überhaupt ein Kind auf einem Fahrrad übersehen?, frage ich mich. Da ist doch eine Ampel!






