Das bedeutet, dass man auf E-Scootern ebenso wie mit dem Fahrrad in Gegenrichtung in Einbahnstraßen reinfahren darf, wenn sie fürs Fahrrad freigegeben sind. Und man darf freigegebene Gehwege benutzen.
Dem stimmte der Bundesrat kurz vor Jahresende noch zu. Das Gesetz legalisiert im Grunde, was bislang auch schon Usus war: das E-Scooter-Fahren auf freigegebenen Gehwegen (beispielsweise auf dem Neckardamm) und das Abstellen der Dinger auf Gehwegen. Dass es eigentlich darum geht, den sogenannten Wildwuchs beim Abstellen von E-Scootern zu beseitigen, klingt fast ein wenig alibimäßig. Bislang waren E-Scooter Fahrzeuge, die ohne Muskelkraft gefahren werden und wie Autos auf die Fahrbahn gehörten und nirgendwohin sonst, übrigens auch, wenn sie abgestellt wurden. Sie standen allerdings immer schon auf Gehwegen herum, oft als Stolperfallen oder so, dass Menschen mit Kinderwagen oder in Rollstühlen nicht an ihnen vorbeikommen. Jetzt dürfen sie, wie Fahrräder auch, auf dem Gehweg abgestellt werden, allerdings ebenfalls nur so, dass sie keine Menschen zu Fuß oder in Rollstühlen behindern.
Doch das Bereitstellen der vielen E-Scooter durch die Verleih.Firmen auf Gehwegen ist kein legales Parken mehr.














