30. Juli 2022

Entspannt oder unentspannt zum Baden

So sieht das in Kopenhagen aus, wenn die Massen ans Wasser strömen. Und so sieht es in Berlin aus, wenn an einem heißen Tag die Leute an einen See wollen. 

Mal sehen, wann wir es in Deutschland auch begreifen. In Berlin sollen sich unvorstellbare Szenen abgespielt haben. Autofahrende rissen Sperren raus und brüllten sich an. Wie die Stimmung in Kopenhagen bei der Anreise war, ist nicht bekannt, ich kann es mir aber vorstellen. 

Die Links zu den Bildern: 

Kopenhagen

Berlin

Schönen Urlaub wünsche ich euch, woauchimmer ihr Fahrrad fahrt. 

28. Juli 2022

Tempo 30 in Städten rettet Menschenleben

Es braucht mehr als Fahrradhelme, damit Radfahrende nicht mehr tödlich verunglücken. In nur 5 Prozent der Fahrradunfälle ist der Kopf betroffen. Temporeduzierungen für den Autoverkehr haben eine viel bessere lebensrettende Wirkung. 

Das stellt die Die Zeit in einem Artikel dar. Eine Helmpflicht für Radfahrende bringt jedenfalls nichts, außer Ärger unter den Radfahrenden und Triumphgefühle unter Autofahrenden und allen anderen, die Radfahrende nicht mögen, und ihnen für die Freiheit, die sie sich nehmen, Rad zu fahren, wenigstens Helm und Schutzwesten aufbürden wollen. Lässt man Autofahrende weiterhin so schnell durch die Stadt fahren wie bisher, dann werden weiterhin Radfahrende durch Autos schwer verletzt oder getötet. 

Eine Kombination von Helm-Tragen und Reduktion des Stadtverkehrs auf Tempo 30 scheint hingegen geeignet, der Vision Zero sehr nahe zu kommen. In Helsinki ist es damit gelungen, die Zahl der getöteten Radler:innen auf Null zu bringen. Zumindest 2019 gab es dort keinen einzigen Verkehrstoten. In Finnland gibt es eine Helmpflicht. Im dänischen Kopenhagen haben Radfahrende immer Vorfahrt vor Autofahrenden, auch das schafft Sicherheit. 

26. Juli 2022

Wenn die Wanderbaumallee eine Lücke lässt

Die Wanderbaumallee steht noch bis 30. Juli an der Kreuzung Schreiberstraße-Dornhaldenstraße in Heslach. 

Sie zeigt hier schon mal, was die geplanten Stuttgarter Ecken leisten könnten. Sie halten die Autofahrenden davon ab, an und auf den Ecken zu parken und schaffen so für alle mehr Übersichtlichkeit: für Menschen zu Fuß und auf dem Fahrrad. Man sieht, wenn man sich der Kreuzung nähert, angenehm weit in die Straße rechts und links hinein. Sie zeigt aber auch, dass man die Ecken lückenlos wird abpollern müssen, denn es ist doch tatsächlich einem Fahrer oder einer Fahrerin gelungen, das Auto in die von den Bäumen geschützte Ecke hinein zu stellen. 

24. Juli 2022

Der Fluch des Bäckereibesuchs

Heute ist Sonntag, also auf zum Bäcker. Und womit? Mit dem Auto! Und das parken wir dann genau dort. 

Wo auch immer ein Bäcker ist, stehen Autos illegal herum, nicht nur sonntags. Entscheidend ist offensichtlich, dass der kurze Besuch des Bäckers für Autofahrende in keinem Verhältnis steht zu der Länge der Parkplatzsuche und des Fußwegs vom Parkplatz zum Bäcker. Deshalb wird gar kein Parkplatz gesucht, sondern das Auto davor abgestellt, entweder auf Gehwegen oder auf Radwegen oder auf Fußgängerquerungen oder an Kreuzungsecken oder in zweiter Reihe. Dieses Auto hat sein Besitzer genau so stehen lassen, um in die Bäckerei zu gehen. Die Grundregel des Bäckereibesuchs ist offensichtlich das Faulheitsprinzip.

22. Juli 2022

Viel los auf der Bopserwaldstraße

Die Bopserwaldstraße ist eine viel befahrene Straße, sowohl von Autos als auch von Fahrrädern.

Sie verbindet den Bopser mit den Wohngebieten unterhalb des Degerlocher Walds. Nur mit dem Fahrrad kann man durch den Wald auch ganz hoch bis nach Degerloch oder Sillenbuch fahren. 

An einem Abend gegen 18 Uhr sind da viele unterwegs, hauptsächlich bergauf. Und alle fahren um die geparkten Autos herum. Autofahrende bergauf gern mit dem Fuß auf dem Gaspedal, Radfahrende je nach Fahrrad mal langsamer mal etwas weniger langsam. 

20. Juli 2022

Bußgeldirrtum der Polizei

Die Polizei Mittelfranken hat eine bemerkenswerte Klarstellung zu Bußgeldern für Radeln auf nicht freigegebenen Gehwegen veröffentlicht. 

Man hatte wohl ein Sharepic gepostet, indem es hieß, Radeln auf Gehwegen könne teuer werden. In den Medien und in online-Portalen werden meist für verbotenes Gehwegradeln die 55 Euro genannt. Das hat wohl auch die Polizei Mittelfranken so gemacht. Doch die generelle Aussage, "fahren auf dem Gehweg kostet 55 Euro" sei falsch, korrigiert die Polizei sich selbst. Zwar fielen Fahrräder generell unter den Begriff Fahrzeuge (§2 Abs. 1 StV, TBNR. 102100), jedoch gelte für den gesamten Bußgeldkatalog im Allgemeinen Teil Ziffer 7.4.8 (§2, Abs. 4. BKatV): "Bei Fußgängern soll das Verwarnungsgeld in der Regel 5 Euro und bei Radfahrern 15 Euro betragen, sofern der Bußgeldkatalog nichts anderes bestimmt."

Missachten Autofahrende das Fahr-, Halte- und Parkverbot auf Radverkehrsanlagen, dann gilt der Spezialtatbestand mit der  Tatbestandsnummer 141163: das bedeutet ein Bußgeld von 50 Euro oder mehr. 

Bei Radfahren in der Fußgängerzone oder auf dem Gehweg gelten die TBNR. 141169 – 141172 und damit ein Bußgeld von 25 Euro (bei Unfällen oder anderen Vorfällen mehr, aber eben nicht mehr als 40 Euro). Und wer auf einem freigegebenen Gehweg schneller als mit Schrittgeschwindigkeit radelt, muss höchstens 15 Euro bezahlen (TBNR 141196). Zur Orientierung: Der ADFC Baden-Württemberg stellt hier ausführlich und mit einer Tabelle die Bußgeldsätze für verbotene Aktionen mit dem Fahrrad dar. 

18. Juli 2022

Autostraße bescherte uns einst eine Fußgängerzone

Eine teure Fehlplanung für den Autoverkehr hat uns in den siebziger Jahren die Fußgängerzone Königsstraße beschert. Gemeint ist der Planie-Durchbruch unterm kleinen Schlossplatz. 

Eine Stadtautobahn, die die Theodor-Heuss-Straße mit dem Charlottenplatz verbindet und ursprünglich südöstlichen Kessel mit dem Stuttgarter Westen verbinden sollte. Doch mittlerweile ist auch die Schlossstraße keine Hauptverkehrsachse mehr. Heute haben wir vier bis sechs Spuren für den Autoverkehr zwischen Altem und Neuem Schloss, die heute völlig überdimensioniert wirken. Und schon 1969, nach der Eröffnung, schauten die Verkehrsplaner (damals sicher alle männlich) etwas dumm aus der Wäsche, weil auf einmal, trotz toller neuer Straßenverbindung - also gerade wegen dieser tollen neuen Schnellstraße durch den Stadtkern - gar nichts mehr ging auf den Zubringerstraßen, sie waren alle verstopft. Damals durfte man noch durch die Königstraße mit dem Auto fahren. Erst als man die dicht machte und teilweise in eine Fußgängerzone umwandelte, floss der Autoverkehr wieder. Das nennt man den Braess-Effekt, den der deutsche Mathematiker 1968 vorrechnete. 

16. Juli 2022

Ist es Unfallflucht, wenn der Radler weiterfährt, weil er keinen Schaden hatte?

weitgehend sinnfreies Symbolbild
Blogleser Joachim hat mir einen Zeitungsartikel aus Karlsruhe geschickt, der ihn und mich auf den ersten Blick verwundert hat. Die Situation:

Wie auch die Karlsruher Polizei beschreibt fuhr in Karlsruhe-Rüppurr eine Autofahrerin auf der Lützowstraße und wollte vermutlich nach rechts in die Rastatter Straße einbiegen. Dabei sah sie nicht, dass ein Radfahrer die Rastatter Straße entlang kam und stieß mit ihm zusammen. Die Fahrerin stieg aus und erkundigte sich, wie es dem Radfahrer gehe. Der sagte, er habe keinen Schaden erlitten, stieg auf und fuhr umgehend weiter. Offensichtlich wandte sich die Fahrerin an die Polizei, die nun diesen Radfahrer sucht (und Zeug:innen). Die BZZ titelt in der Druckfassung: "Radfahrer flüchtet von Unfallstelle", was doch sehr nach Unfallflucht klingt. Wir kennen meist den umgekehrten Fall: Autofahrer:in fährt Kind an und fährt weiter, nachdem er/sie ein paar Worte mit dem Kind gewechselt hat, dem es gut zu gehen scheint. Nach ihm/ihr wird dann wegen Unfallflucht gefahndet. 

Aber ist es wirklich "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort", wenn der Radfahrer als Opfer hier wegfährt, womöglich auch, weil er gar keine Schuld bei sich erkennt?  

14. Juli 2022

Unsere Demokratisierung der Verkehrsregeln

Unsere westlichen, demokratischen Gesellschaften definieren - unausgesprochen - ihre Freiheit als die Freiheit, überall hin zu gehen, nicht gehorchen zu müssen und mit jedem Menschen eine Beziehung eingehen zu dürfen. 

Historisch betrachtet, ergibt sich das aus den Erfahrungen versklavter Menschen, nicht mit anderen (ihren Unterdrückern) Beziehungen eingehen zu können und von ihrer Familie und Heimat gewaltsam getrennt zu sein. Nicht gehorchen zu müssen, leitet sich aus unseren historischen Erfahrungen ab, dass autoritäre Regierungen und Beamtenapparate das Individuum strengen und sinnlosen Regeln unterwerfen. Seit Anbeginn ist die Menschheit außerdem unglaublich mobil, schon Menschen frühester Kulturen wanderten ungeheure Distanzen, um Austausch zu pflegen. Heute ist unsere Moblitätsfreiheit der Steinzeit gegenüber übrigens viel mehr eingeschränkt, keineswegs dürfen alle Menschen überall hin wandern, also reisen, zum einen, weil es nationalstaatliche Regelungen verbieten, zum andern, weil sie das Geld dafür nicht aufbringen können. 

Unser Freiheitsbegriff hat Auswirkungen auf unsere Akzeptanz von Verkehrsregeln. 

12. Juli 2022

Radbegrünung

In der Cottastraße gibt es Fahrradständer, aber nicht genug. Fahrräder werden an die Baumbeetumgrenzung gekettet. Manche stehen da auch länger. 

Kein Grund, sich aufzuregen, auch sehr viele Autos stehen teils wochenlang an demselben Platz, weil sie selten genutzt werden. Diese drei begrünten Fahrräder (Foto unten) werden eben auch selten genutzt, und offensichtlich haben die Menschen, denen sie gehören, keinen Keller oder Abstellraum für Fahrräder in ihren Häusern. 

Und offensichtlich reichen eben auch die Fahrradständer nicht im Mindesten für den Bedarf, den es hier gibt. Sind Radfbesitzer:innen gezwungen, ihre Räder an Baumbeeten anzubinden, dann kann eben auch so was passieren. Sieht aber wenigstens sehr hübsch aus und macht Schmunzeln. 

10. Juli 2022

Radverkehrsregeln im Ausland

Im Urlaub kommt man mit dem Fahrrad auch mal in andere Länder. Und da gelten meistens ähnliche, zuweilen aber auch andere Regeln fürs Radfahren. 

Der Mindestüberholabstand von 1,5 Metern gilt zum Beispiel in Österreich und der Schweiz nicht. Was "angemessen" ist, darüber streiten sich die Gerichte und die Radfahrenden mit den Autofahrenden. Das stört sogar den Standard. Der Schweizer Bundesrat hat erkannt, das man im fahrenenden im Auto ja die 1,5 Meter Abstand nicht messen kann (was stimmt), also könne man so eine Zahl auch nicht festlegen. Allgemein wird den Autofahrenden aber empfohlen 1 bis 1,5 Meter, bei schnellerer Fahrt noch mehr einzuhalten. Mit der Kampagne "Abstand ist Anstand" werden Autofahrende ermahnt. 

Im spanischen Katalonien, wo wie in ganz Spanien der Mindestabstand von 1,5 Metern gilt, hat man deshalb angefangen, nicht nur Erinnerungssschilder aufzustellen, sondern auf der Fahrbahn auch mal aufzumalen, wie weit 1,5 Meter vom Radstreifen entfernt sind und wie weit links man mit dem Auto fahren muss (siehe Foto unten). 

In den Niederlanden gibt es so viele Radanlagen, dass die Frage nach den 1,5 Metern Überholabstand sich vielleicht gar nicht mehr stellt, er gilt aber wohl.

8. Juli 2022

Dem Rad die Ratterrille

Da hat man nun die Tübinger Straße weitgehend neu asphaltiert und die Kreuzungen schön türkis gefärbt, damit Autofahrende merken, dass sie sich in einer Fahrradstraße befinden. Meistens radelt es sich schön auf glattem Asphalt. 

Aber eine kleine Stelle zwischen Fangelsbach/Silberburgstaße und Cottastraße blieb wie sie vorher war. Und da schleicht sich doch bei mir der Gedanke ein, dass es in Stuttgart noch immer an der richtigen Liebe zu seinen Radfahrenden fehlt, nämlich der Gedanke: Denen machen wir es jetzt nett und bequem, wenn wir schon mal beim asphaltieren sind. 

Aber nein. Und so rumpeln, klappern und knallen nach wie vor täglich rund 2000 Radlerinnen und Radler über diese Querrinne im Asphalt, Taschen rappeln, Ketten klirren, das Gebiss schlägt aufeinander. Rat-tat hin und Rat-tat her. Alle müssen da drüber weg, und allen schlägt es ins Getriebe und Gebein. 

6. Juli 2022

Der neue Feind: das Lastenrad

Das eine macht Sie zu einer "elitären Familie, die anderen ihren Lebensstil aufzwingt und zu viel öffentlichen Raum beansprucht" das andere ist ein Auto. 

So postete es Urban Cycling Institute Anfang Juni mit einem noch viel besseren Foto, als ich es habe. 

Das Lastenrad muss ja nicht nur auf viel zu schmalen Radstreifen gefahren, es muss auch irgendwo abgestellt werden. Auf dem Gehweg nimmt es Fußgänger:innen den Platz weg, aber am Straßenrand wollen die Leute, die jeden Parkplatz gegen die "ideologisch verblendeten" Forderungen der  "Fahrradlobbyisten" verteidigen, es schon gar nicht haben. 

Schließlich braucht man Autos, aber ein Lastenrad braucht man nicht. Das ist purer Luxus. Die Kinder und die Einkäufe kann ja auch mit dem Auto transportieren. Da nimmt man wenigstens niemandem den Platz auf dem Parkplatz weg. Gell? 

4. Juli 2022

Immer dieser Schilderwahnsinn an Baustellen

Dieses Schild hat eine Baufirma an die Fritz-Elsas-Straße gestellt. "Ohne ersichtlichen Grund", teilt die Stadt mit. Man habe den Firma aufgefordert, es unverzüglich zu beseitigen. 

Aber gestern, Sonntag, stand es immer noch da. Offenbar ist es der Baufirma egal, was das Ordnungsamt anordnet. Heute steht es auch noch. Und es steht auch so eines, wenn man vom Tagblattturm her kommt. 

Das Schild behauptet, dass Radfahrende nicht nach links abbiegen dürfen, weil auf der Theodor-Heuss-Straße ein Radfahrverbot herrscht. Das ist aber grottenfalsch. Es steht auch falsch, denn die Radler radeln hier auf dem ehemaligen Radweg (Gehweg, Rad frei) zur Ampel am Finanzamt vor. Das Schild steht aber so, als richte es sich an die Radfahrenden, die auf der Fahrbahn kommen. Für die ist es aber gerade unproblematisch, nach links in die Theo abzubiegen (die Pizzafahrer radeln hier fast immer Fahrbahn), und in der Theo herrscht eben auch kein Verbot, Rad zu fahren. 

2. Juli 2022

Muss das da stehen oder kann das weg?

Muss dieses Schild mit dem Fahrradzeichen und einer durchgestrichenen Ergänzung eigentlich mitten auf dem Weg stehen, den Radfahrende  fahren sollen? 

Und was soll es uns überhaupt sagen, das Zusatzschild ohne das Verkehrszeichen, für das es ein Zusatz wäre. Seit Jahren radeln Radfahrende über diesen Überweg. Das sinnfreie Schild versperrt jetzt die Sicht auf die Ampel. Wobei auch diese Ampel vollständig sinnlos geworden ist, seitdem die Wilhelmsbrücke für den Autoverkehr gesperrt ist. Man steht an der roten Ampel: Von rechts von der Brücke kommt nichts - oder der Radfahrer steht auch, weil er seinerseits ebenfalls Rot hat - und wartet auf irgendwas. Was, ist unklar, denn Autos können hier nicht mehr einbiegen oder rauskommen. Bestenfalls Radfahrende, die jetzt auf der Badstraße die Rechtsabbiegespur für sich haben. Mit Ampel natürlich. An der sie warten. Worauf auch immer. 

Aber auch wenn sich hier Radfahrende und Fußgänger:innen begegnen und sich ihre Wege kreuzen (was sie vor allem schon lange auf den Gehwegen tun, so brauchen Fußgänger:innen und Radfahrende hier keine Ampeln, die brauchen nur Autofahrer:innen. Es dürfte leicht möglich sein, den Radverkehr und den Fußverkehr hier ohne sinnlose Ampelhalts abzuwickeln, und zwar so, dass es zu keinerlei Unfällen kommt. 

Also weg mit dieser Ampelanlage (man kann sie verhängen so wie vorn an der gesperrten Rosensteinbrücke) und weg mit diesem Schild!