Tipps/Regeln

Radfahrende sind der ewige Sonderfall im Straßenverkehr.

Die Verkehrsregeln für Radfahremde sind komplizierter als die für Autofahrer:innen oder Fußgänger:innen.  Ja, es gilt § 1 der Straßenverkehrsordung: Vor- und Rücksicht walten lassen und niemanden gefährden. Alles andere ist kompliziert. Und wir haben es nie in der Fahrschule gelernt oder vergessen, weil wir ja Autofahren lernen wollten.

Stiftung Warentest widmet den Radfahrregeln einen extra Beitrag. Unter "Richtersprüche" kommt die bemerkenswerte Behauptung, Radler:innen könnten die Polizei rufen, damit die auf dem Radweg parkende Autos abschleppen lässt, denn sie gefährden den Radler. In Stuttgart funktioniert das nicht.

Es gibt ein paar Sonderregelungen für Radfahrende:
Sie dürfen auf der Straße rechts an einer Autoschlange vorbei fahren, solange sie steht.
Sie dürfen, wenn sie freigegeben ist, eine Einbahnstraße in Gegenrichtung befahren, und
sie müssen auf einem Radweg radeln, wenn dort das blaue Schild steht. Diese Schilder seien aber, so Stiftung Warentest, nur in Ausnahmefällen noch zulässig. Die Gemeinden müssten mehr Radfahrstreifen auf der Straße anlegen. Wir stellen aber fest, dass verpflichtende Radwege immer noch die Regel sind. 

Alle anderen Regeln sind verquere Ableitungen von Autofahrer- oder Fußgängerregeln, die den Radler ständig in eine Zwickmühle bringen.

Fahrräder fahren, sind deshalb Fahrzeuge und gehören auf die Fahrbahn (§ 2 StVO). Das ist bemerkenswert, weil Stuttgart seine Radfahrenden gern von der Fahrbahn weg auf Gehwege schickt, die dann mit einem Zusatzschild freigegeben sind. Eine Krückenlösung. Viele Autofahrer:innen und so mancher Polizisten glauben dann, dies sei dann ein "Radweg" und Radler müssten dort fahren. Beides stimmt nicht.

Das Problem bei freigegebenen Gehwegen: Sie sind immer noch Gehwege. Das heißt, man darf nicht schneller fahren als ein Fußgänger geht, auf keinen Fall schneller als 7 km/h. Man Das allerdings ist völlig wirklichkeitsfremd. Das macht niemand weder auf dem Neckardamm (der ja nur ein freigegebener Gehweg ist), noch auf einem Stadtfußweg. Zum Glück müssen wir diese freigegebenen Gehwege nicht benutzen. Außer, es gibt gar keine praktikable Alternativstrecke, und das ist recht oft der Fall.

Aber auch ein Radweg, der direkt am Gehweg entlangläuft (getrennt nur durch eine weiße Linie oder ein anderes Pflaster) hat seine Tücken. Keinesfalls darf nämlich der Radler mal schnell auf die Fußwegseite ausweichen. Nicht einmal das Rad eines Anhängers darf auf dem Gehweg rollen. Auch dürfen die Lenker nicht in die Fußwegseite ragen. Die Polizei wird das nicht kontrollieren, aber kommt es zu einem Unfall mit einem Fußgänger, dann hat der Radler Schuld.

Also runter auf die Fahrbahn. Da gelten Autoregeln, und die sind uns allen bekannt. Radfahrer müssen sie allerdings erst einmal in Radlerregeln übersetzen. Wie weit muss beispielsweise nun wirklich der Abstand zum Fahrbahnrand sein? Nach § 2, Abs.2 StVO müssen alle Fahrzeuge möglichst weit rechts fahren. Das heißt nicht, dass Radler weiter rechts fahren müssen als Autos. Als Richtlinie gilt: Dort wo die rechten Reifen der Autos rollen, dort rollt auch der Radler. Allerdings sind die Fahrbahnen oft genau auf dieser Linie beschädigt, brüchig oder haben Schlaglöcher. Also fährt der Radler besser links daneben und noch mittiger. Dann aber hubt der Autofahrer.

Der Abstand zu geparkten Autos muss außerdem so groß sein, dass eine aufgehende Autotür den Radler nicht erwischt. Das hat das Landgericht Berlin 1995 geurteilt. Ein Meter muss der Abstand zu geparkten Autos sein, besser noch 1,20, denn es gibt sehr lange Autotüren. Das bedeutet in Stuttgart, dass so mancher Schutzstreifen bereits zu schmal für Radler ist (mithin eine echte Gefahr!), etwa hier die Olgastraße hinauf oder in der Neckarstraße. Radfahrer sollten zur eigenen Sicherheit ganz links auf dem Streifen fahren. Auch wenn Autofahrer dann arg eng am Ellbogen vorbeischrammen. (Sie müssen allerdings, egal wie viel Streifen auf der Fahrbahn sind, immer einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern von Radfahrer halten. Was viele nicht wissen oder wissen, aber nicht tun.

Die meisten Radfahrenden glauben zu wissen, dass sie hintereinander, nicht nebeneinander auf einer Fahrbahn fahren müssen. Stimmt nicht ganz. Sie dürfen auch nebeneinander radeln, wenn sie den nachfolgenden Verkehr nicht behindern. Das tun sie de fakto fast nie, denn eine Fahrbahnspur ist eh zu schmal, um einen Radler innerhalb dieser Spur zu überholen. Der Autofahrer muss dazu fast immer auf die zweite Spur (oft Gegenfahrbahn). Also ist das Nebeneinanderfahren keine Behinderung. Das sehen auch manche, nicht alle, Gerichte so.


Und jetzt die Ampeln. Radfahrende begegnen drei Sorten: der Autoampel (groß und hoch hängend), der Fußgängerampel (mit und ohne Radsymbol), die auf der gegenüberliegenden Straßenseite steht, und einer Mini-Version der Autoampel, nämlich der Radampel, klein, niedriger aufgehängt und mit Radsymbol versehen. An jeder Ecke und Kreuzung muss der Radler entdecken, welche Ampeln da sind und welche für ihn gilt. Manchmal gar nicht so leicht!



Die hier haben die Radlerampel übersehen, sind zu
weit vorgefahren und schauen im Fußgängermodus rüber.
Da ist aber keine Fußgängerampel.

Fährt er auf der Fahrbahn, gelten Autoampeln, es sei denn da hängt an einem Masten so eine kleine Radlerampel. Die wird meist ein paar Sekunden vor dem Autoverkehr grün, aber nicht immer. Und ihre Grünphase ist oft kürzer als die des parallelen Autoverkehrs. (§ 37 Abs. 2 Satz 5 StVO) Merke: Radlerampel schlägt alle anderen Ampeln, wenn man auf einem Fahrrad sitzt. Keineswegs darf man sich nach der parallelen Fußgängerampel richten, wenn die früher grün wird. Befindet man sich auf einer Linksabbiegespur für Autos, dann gilt natürlich die Autoampel und nicht die Radlerampel ganz rechts am Radstreifen oder auf dem Radweg.

Fährt der Radler auf einem freigegebenen Gehweg, dann gilt vielleicht die Fußgängerampel (ohne Radsymbol) für ihn, vielleicht aber auch nicht. Denn eigentlich gelten Fußgängerampeln niemals für den Radfahrer, sie dürfen ja auf dem Gehweg gar nicht fahren. Die Sache mit den Fußgängerampeln ist nun aber richtig verzwickt.


Verläuft der Radweg parallel zur Fußgängerfurt, mussten bis Ende 2016 in der so genannten Streuscheibe auch Radsymbole erscheinen. (Bis dahin galt die Fußgängerampel.) Das ist seit Beginn 2017 nicht mehr so. Fußgängerampeln gelten nicht. Sehr oft enden gemeinsame Geh-und Radwege oder freigegebene Gehwege aber an Fußgängerampeln. Im Kommtar zur StVO von Hentschel findet sich in der 42. Auflage der erstaunliche Satz: "Auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg gilt nach § 37 Abs. 2 Nr 6 S 1 * das Lichtzeichen für den Fahrverkehr. Eine etwa vorhandene gemeinsame Furt für Radfahrer und Fußgänger (VwV Nr II Rn 2 zu Z 240) dürfte nicht als "Radverkehrsführung" angesehen werden können." (zitiert nach Peter de Loew)





Degerloch: Der Radler hält hier und guckt auf die
Fußgängerampel mit Radzeichen. Die Autoampel
ist links hinter ihm und unsichtbar.
Jetzt grübeln wir mal, was das heißen könnte: Entweder es heißt, dass der Radler auf dem Gehweg sich nach den Ampeln für Autos richten muss. Das ist allerdings reichlich abwegig, weil er sie ja meist nicht sieht, wenn er an der Gehwegkante wartet, die sich hinter der Aufstelllinie der Autos befindet. Oder es heißt, es gilt gar keine Ampel für ihn. Ein schönes Beispiel dafür, dass der Radfahrer im Regelwerk für den Straßenverkehr nicht ernsthaft vorgesehen ist. Es sind Verlegenheits- und Notregeln für eine "dritte Art" der Fortbewegung zwischen Auto und Fußgänger.

Und wir sollten uns nicht wünschen, dass alle Fußgängerüberwege mit Radsymbolen in der Streuscheibe ausgestattet werden. Denn die Verkehrsplaner könnten meinen, damit sei der Radverkehrsförderung Genüge getan und es bräuchte gar keine Radstreifen oder Radwege mehr, die dem Bewegungsmuster Fahrrad angemessen sind.

Radfahrer:innen sind nämlich keine Fußgänger:innen. Auch keine Autofahrer:innen. Sie fahren Fahrrad. Sie brauchen zum Beispiel weniger Ampeln als Autofahrende.


Noch mal die komplizierteste aller Radler-Regeln:
* § 37 Abs. 2 Nr 6 S 1: "Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt. "


8 Kommentare:

  1. Die gleichen Probleme wie in jeder anderen Stadt. 25 Jahre die Radfahrer von der Straße auf die Radwege gedrängt, jetzt dürfen die Radfahrer wieder auf der Straße. Bis die Autofahrer die Geschwindigkeit drosseln und sich an Radfahrer und deren Schnelligkeit die Richtung zu wechseln gewöhnt haben, vergehen wieder 20 Jahre.
    Ich möchte an dieser Stelle auf Marco Laufenberg aus Köln und seinen Blog verweisen: http://www.radfahren-in-koeln.de/

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    1. Es sollte auch nicht das Ziel sein, den ganzen Verkehr durch schleichende Radler auszubremsen, wer sich mit dem Fahrrad wie ein Fußgänger fortbewegt, der hat auf der Straße nichts zu suchen ;)

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  2. Eine wichtige Regel sollte nicht vergessen werden: Die Regel zum "gesehen" werden. Als "Kampfradler" fahre ich immer mit gut sichtbarer Kleidung und auch bei Tage mit Licht und kann immer wieder nur den Kopf schütteln, wenn mir Nachts Rennräder begegnen, wie von Ninjas gesteuert werden. Ninjas sind schwarz gekleidete Menschen, die keiner sehen kann ;)

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    1. Nein, Nikki, diese Regel vertrete ich absichtlich nicht. In England hat sich gezeigt, dass Schutzkleidung (Reflektorkleidung) nichts nützt, sondern das Image "Kampfradler" bevördert und Autofahrer aggressiver macht. Am wenigsten aggressiv wird die Blondine mit Pferdeschwanz auf dem Hollandrad behandelt. Schutzkleidung erzeugt bei Autofahrern den Eindruck, als sei dieser Radler ja irgendwie geschützt (gepanzert) und man könne bei ihm ein höheres Risiko eingehen. Es erhöht aber nicht die Sichtbarkeit von Radfahren an sich. Klar ist, dass nachts eine ordentliches Licht hingehört, aber tagsüber ist Alltagskleidung, je städtischer und je weniger radsportmäßig, desto besser, die beste Hilfe beim Gesehenwerden.

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  3. Leider zwei Effekte, die sich widersprechen:
    a) durch bunte, grelle, auffällige Bekleidung wird man überhaupt erst einmal gesehen. Also prima.
    b) bunte, grelle, auffällige Bekleidung senkt die Bereitschaft, dass Rücksicht genommen wird.

    Andererseits: fahre ich in "defensiver Alltagskleidung" in aufrechter Haltung, biete ich mich als unsicheres, langsames Opfer an. Nach meiner Erfahrung wird dann meine Geschwindigkeit häufiger unterschätzt, ich werde eher von abbiegenden Autos abgedrängt usw. Mir geht es selbst manchmal mit Pedelec-Fahrern so: mit 25 km/h ist jemand ganz schön schnell herangekommen, ohne dass es sportlich/anstrengend aussieht (vor allem bergauf). Hast Du, Christine, entsprechende Erfahrungen gemacht?

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    1. Ja, es stimmt schon, mancher Autofahrer fährt noch aus der Einfahrt raus, auch wenn er mich kommen sieht, und ich muss dann bremsen, weil er meine Geschwindigkeit bergauf unterschätzt hat. Andererseits habe sich seit meiner Kindheit beobachtet, dass Radfahrende eh nicht so ernst genommen werden: Fußgänger, die über die Straße gehen, obgleich ich angeradelt komme, Autofahrer, die noch aus der Seitenstraße rausfahren etc. Ich habe nicht das Gefühl, dass sich für mich etwas geändert hat, seit ich Pedelec fahre (seit 11 Jahren), Autofahrende sind eher etwas aufmerksamer geworden. Ich empfinde die Pedelec-Geschwindigkeit als kein Problem im Straßenverkehr und wundere mich immer über die Medienberichte, die behaupten Pedelcs seien so schnell. Sie sind ja nur bergauf schneller als Normalräder, und da brausen sie ja auch nicht mit 30 km/h an, sondern vielleicht mit zwischen 12 und 19 km/h. Und so mancher Rennradfahrer ist auf solchen Steigungen genauso schnell.

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  4. Reflektorkleidung ist bei Regen und schmuddeligem Wetter die bessere Alternative, als schwarze Regenhosen. Schon mal versucht eine auffällige Regehose für Radfahrer zu ergattern? Fast unmöglich!
    Als Alltagsradler sommers wie winters plädiere ich für auffällige Schutzkleidung bei entsprechendem Wetter (Regen, Schnee, Hagel, Sturm). Bei normalem Wetter (bedeckt, trocken, wenig Wind) ist normale Kleidung angesagt. Gegebenenfalls noch eine Windjacke wenn's kühler ist oder mit Windschutz versehene Kleidung, für S-Pedelec ;-)) Radler

    Gruß vom Stuttgarter Alltagsradler

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  5. Ein alter Beitrag. Da Du ihn prominent verlinkt hast, bitte ich Dich, die inhaltlichen Fehler zu korrigieren.

    § 37 Abs. 2 Nr 6 hat nach Auslaufen der Übergangsregel seit ein paar Jahren nur noch 2 bedeutsame Sätze:

    a) Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.
    b) Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.

    Deine Interpretation "Merke: Radlerampel schlägt alle anderen Ampeln, wenn man auf einem Fahrrad sitzt." ist falsch und gefährlich. Wenn Du auf der Fahrbahn/Fahrstreifen fährst, also nicht auf Schutzstreifen, Radfahrstreifen oder baulich getrenntem Radweg, dann gilt für Dich die Fahrampel, d.h. Du darfst und musst zusammen mit dem KFZ-Verkehr fahren.

    Stell' Dir mal vor: Linksabbieger-Fahrampel ist rot, die Radampel ohne Richtungspfeil auf der Streuscheibe am baulich getrennten Gehweg mit Radfreigabe rechts neben der Straße zeigt grün. Du willst Radfahrern auf der Fahrbahn nicht ernsthaft empfehlen, dann einfach loszufahren und links abzubiegen!?

    Daran, dass es in Stuttgart immer noch Lichtsignalanlagen gibt, deren Schaltung Radfahrer, die sich strikt an die StVO halten, in gefährliche Situationen bringt, ist nicht die StVO Schuld. Bundestag und Bundesrat hatten beim Verabschieden der StVO-Novelle von 2010 den Straßenvekehrsbehörden mehrere Jahre Übergangszeitraum eingeräumt, fehlende Radampeln nachzurüsten, wo Radverkehr nicht zusammen mit dem KFZ-Verkehr geführt wird.

    Die StVO ist nicht Schuld daran, dass Ordnungsamt und Tiefbauamt das 6 Jahre lang verschlafen haben (vor 1997) und seitdem bereits weitere 4 Jahre verschlafen trotz einschlägiger Beschwerden und Gelber Karten.

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