27. September 2016

Böse Überraschung auf der Hauptradroute 1

Am Marienplatz wird der Zebrastreifen beim alten Rewe verbreitert und mit einem Radstreifen versehen. Deshalb ist die Durchfahrt durch die Böblinger Straße erschwert. 

Wer von der Möhringer Straße kommt, rasselt in die Baustelle am alten Rewe hinein. Ja, es steht immer noch das Schild "Rad-frei", aber der Durchlass ist extrem eng und führt über Bordsteine. Die Hauptradroute, immerhin von rund tausend Radpendlern befahren, verengt sich hier auf anderthalb Meter mit Bordsteinen.


Liebloser kann man es für Radfahrende nicht machen. Eine Asphaltaufschüttung wäre das Wenigste gewesen. Für den Marienplatz fehlt außerdem immer noch das Radkonzept, das diese Engstelle für Radler überhaupt verzichtbar macht und sie auf der Fahrbahn um den Platz in die Tübinger Straße leitet.



17 Kommentare:

  1. Sehen, was ist: Das Verhältnis der Stadt zum Fahrrad erkennt man daran, was sie macht — und wie sie es macht. Die meisten Radfahrer dürften die Sprache solcher Baustellen verstehen, wenn sie zu ihm sprechen: "Lass das lieber mit dem Radfahren. Du machst es uns nur unnötig kompliziert." Denn leider ist es ja nicht die erste Baustelle ihrer Art. Wie lange müssen wir hier auf einen Lerneffekt warten?

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  2. Ich hätte mal eine Frage :) Warum macht man nicht einfach aus der Böblinger Straße eine Radstraße, der Autoverkehr sollte soweit ich verstehe eh durch die Böheimstraße gehen, in Heslach müsste man sich die Strecke auch nur mit Bahnen teilen. Gibt es einen Grund das nicht zu versuchen?

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    1. Ich will dir mal differenziert antworten. Ich bin natürlich dafür, dass man die Böblinger zur Fahrradstraße macht. Rechtlich darf eine Stadt das aber nur machen, wenn dort mehr Radler als Autos unterwegs sind, oder wenn zu erwarten ist, dass das so ist. In der Böblnger ist das aber nicht der Fall, da brummt der Autoverkehr, vor allem der Parkplatzsuchverkehr. Wenn man aus der Böblinger eine Fahrradstraße macht, kann man den Parkplatzsuchverkehr nicht beenden, ohne einen Großaufstand der Autofahrer zu erzeugen, wenn man die Parkplätze einzieht. Okay, das sei uns egal. Zu klären ist dann aber die Weiteführung der Radroute an der Schickardtstraße (wo es zum Schwabtunnel geht). Radler könnten weiter die Böblinger fahren und die sich mit der Stadtbahn teilen. Eine Sperrung für Autos wäre hier eher möglich, alledings ist das Radeln mit der Stadtbahn auf einer Stecke eher konfliktreich und nicht ganz ungefährlich. Tatsächlich aber finde ich, es wäre besser, die Radlr hier lang zu lenken, als durch die Möhringer Straße und Fortführung. Aber es lässt sich höchstwahrscheinlich im Gemeinderat nicht durchsetzen.

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    2. Danke für die fixe und detaillierte Antwort :) nunja, die parkplatzsuchenden Anwohner sind meiner Erfahrung, wohne dort, nicht unbedingt das Problem, problematisch sind für mich die vielen "Schleichwegler", die denken, die Strecke sei kürzer, als über die Böheim. Eine interessante Diskussion in jedem Fall, auf lange Sicht ist es ja schon viel besser geworden, ich hoffe einfach mal, dass diese Richtung weiter geht :)

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    3. Ich kann also erst eine Straße zur Fahrradstraße machen,
      wenn dort mehr Räder als Autos unterwegs sind? Aber muss
      ich den nicht erst Infrastruktur anbieten, um Radverkehr
      zu fördern?

      Mich wundern schon fast nichts mehr, nachdem ich erfahren
      musste wie hoch die Hürden sind vor eine Schule Tempo 30
      und einen Zebrastreifen zu installieren. Und wir sind doch nur Radfahrer.

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  3. Egal, ob es sich im Gemeinderat durchsetzen lässt oder nicht, ich bneutze und werde auch weiterhin nur die Böblingerstraße per Rad nutzen.

    Auf der Möhringerstraße ist per Rad kein Fortkommen wegen diesen permanenten Rechts-vor-Linke-Kreuzungen, die zudem voll geparkt, kaum einsichtbar und damit einfach gefährlich sind. Per Möhringerstraße funktionieren auch Zufahrt bzw. Transit Marienplatz.

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  4. Meiner Empfindung nach werden hier die falschen Alternativen diskutiert. Die Fortführung vom Marienplatz in Richtung Vaihingen per Fahradstrasse müsste über die Möhringer zur Burgstallstrasse erfolgen. Dann würden hier auch die gefährlichen rechts-vor-links Kreuzungen entfallen. Hier sind wahrscheinlich auch schon heute mehr Radfahrer als Autofahrer unterwegs. Meines Wissens gab es hier auch schon mal Planungen in diese Richtung. Christine, weißt du da mehr?

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    1. So wird es vermutlich auch kommen. Möhringer und Burgstallstraße sind als Fahrradstraßen im Gespräch, dann hätten wären sie auch Vorfahrtsstraßen für Radler, was allerdings die Querstraßen nur bedingt weniger gefährlich macht.

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    2. Hallo,

      darf ich fragen warum es die falsche Alternative ist? Was ist an der Böblinger Straße als Fahrradstraße eine schlechte Idee? Ist es wegen der Anzahl der Autos? Nun da verstehe ich das natürlich, aber muss auch sagen, vielleicht ist dieser Anreitz die Böblinger als Abkürzung zu nehmen auch schlicht ein Problem, bemerkt man im Moment bei den vielen wendenden Autos (oder illegal gegen die Einbahnstraße bei den Taxis fahrenden Autos) die ja meist keine Anwohner sind... Warum kann man Verkehr nicht konzentrieren? Das Frage ich übrigens auch als Autofahrer, aber in erster Linie als Bürger in einem überraschend viel befahrenen Quartier...

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    3. Ich finde die Idee, die Böblinger Straße zur Fahrradstraße zu machen, auch eine gute Idee. Es geht dann geradeaus über den Marienplatz. Allerdings gibt es eine Ampel an der Schickardstraße, und Radler mögen keine Ampeln, wo sie lange stehen. Es dürfte allerdings politisch im Gemeinderat sehr schwierig werden, den Autoverkehr in der Böblinger Staße zu begrenzen. Die Leute lieben Parkplätze! Es gibt immer wieder Versuche, eine Kanalisierung des Autoverkehrs auf den Hauptstraßen anzugehen, aber sie scheitern fast immer am Widerspruch der konservativen Parteien und oft auch an dem des Stadtisten, weshalb es dann im Gemeinderat keine Mehrheit gibt. Argument ist dann immer: Dann stehen die Autos ja alle auf den Hauptstrecken im Stau, und das ist schlecht für die Feinstaubentwicklung. Eine echte Begrenzung des Autoverkehrs ist in Stuttgart derzeit noch nur sehr schwer als notwendig begreiflich zu machen. Aber wir müssen daran arbeiten, wir alle miteinander. Wir müssen es immer wieder fordern.

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  5. Wenn die Hauptautoroute (B14) voll gesperrt wäre, keine Umleitung ausgeschildert wäre, und ein Bagger mitten drauf stünde, wie wäre wohl die Reaktion der Motoristen?

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  6. Thema "Zebrastreifen ... mit einem Radstreifen versehen":

    Ich frage mich an Kreisverkehren, die an Ein-/Ausfahrten einen Zebrastreifen haben, welcher neben sich einen "Radstreifen" führt, immer:
    Wer hat hier Vorrang? Auto oder Radler?
    Ich weiß ja, dass der Radler radelnd den Zebrastreifen überqueren darf, dann aber keinen Vorrang vor dem Autoverkehr hat - es sei denn, er schiebt, dann ist er aber kein Radler mehr.

    Ändern diese zebrastreifenbegrleitenden Radstreifen (ich meine z B die mit gestrichelten Linien) etwas an den Vorrang-Regeln?

    An der Plieninger Garbe ist z B so ein Ding.

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    1. Ist auch gar nicht so einfach. Der aus dem Kreisverkehr rausfahrende Autofahrer muss den Geradeausverkehr durchlassen, also hat auch der Radfahrer Vorrang, genauso wie der Fußgänger (der dafür eigentlich auch gar keinen Zebrstreifen brauchte.) Schwieriger wird es beim hineinfahrenden Auto. Hier rettet der Zebrastreifen den Fußgänger. Ein Sicherheitsstreifen für Radfahrende (das ist das nämlich) bedeutet aber nicht unbedingt Vorrang. Allerdings gibt es eine Regel, dass Autofahrende Sicherheitstreifen nur befahren dürfen, wenn sie keinen Radfahrer behindern. Beim Querverkehr ist das aber nich so eindeutig für den Autofahrer, vor alle, wenn der Radstreifen hinter dem Zebrastreifen ist und nicht so ohne Weiteres erkennbar. Also: Aufpassen! Oder gleich überhaupt auf der Fahrbahn um den Kreisverkehr radeln, immer mittig, das ist am wenigsten unfällträchtig.

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  7. Wenn ich die Bilder bei Google Maps richtig im Kopf habe, gibt es rund um diesen Kreisel einen Gehweg, der für Radfahrer freigegeben ist. Das bedeutet dann aber, dass diese Kennzeichnungen auf der Straße keinen Schutzstreifen, sondern eine Furt darstellen. Diese sind bei Radwegen, die an vorfahrtsberechtigten Straßen angelegt werden, vorgeschrieben.

    Und dann ist die Vorfahrtsregelung eindeutig. Fahrrad vor Auto, egal ob ein- oder ausfahrend.

    Mir persönlich wäre das aber viel zu riskant und bin Christines Meinung. Runter vom Gehweg, rauf auf die Straße. Zumal ich innerhalb kurzer Zeit 3 mögliche kritische Situationen habe, wenn ich die dritte Ausfahrt nehmen möchte (2 Querungen und 1x Einfädeln in den fließenden Verkehr).

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    1. Wo kann man das mit der Vorrang-Regeln in der StVO nachlesen? Ist ja oft so, dass nicht nur der gemeine Verkehrsteilnehmer im Konfliktfall keine Ahnung hat, sondern auch die Rennleitung.
      gruß Horscht

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    2. Das muss man sich zusammensuchen. Wobei ein freigegebener Gehweg kein Radweg ist, weshalb auch eine Radwegfurt (das gestreichelte neben dem Fußgängerüberweg)im strengen Sinn keine Fortsetzung eines Radwegs ist ... Das Problem bei all diesen Regelungen für Radfahrende ist, dass sie nicht konsistent sind, also nicht zu Ende gedacht. Klar ist, dass der gestrichelte Sicherheitsstreifen als Radfurt (über eine Seitenstraße) für Autofahrende schon ein unmissverständliches Signal ist. Bei Schnee und Eis aber im Zweifelsfall nicht zu erkennen (weshalb eigentlich Schilder da hingehörten, die den Autfahrer warnen). Also wachsam um Kreisverkehre fahren, wenn man die Gehwege nimmt. Sonst mitten durch und zwar wirklich, das ist lebenswichtig, mittig auf der Fahrbahn und mit klaren Handzeichen, wenn man rausfahren will.

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    3. In der VwV zur StVO steht

      "Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sind Radwegefurten stets zu markieren.
      Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung "Rechts vor Links", an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch ein verkleinertes Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird. Die Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß, wenn im Zuge einer Vorfahrtstraße ein Gehweg zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben ist."

      Zu den Radverkehrsanlagen gehören also auch freigegebene Gehwege. Die VwV ist eine Art Handlungsanweisung für Behörden. Für den normalen Bürger hat sie keine Relevanz, sie begründet kein einklagbares Recht.

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