Mit einem Kind unter acht Jahren, das auf dem Gehweg radeln muss, darf ein Elternteil ebenfalls auf dem Gehweg radeln.
Was aber ist, wenn wir mit unserem radelnden Kleinkind an einen Park kommen, in dem Radfahren verboten ist, weil dort entsprechende Schilder stehen. Die Regel bei Gehwegen: Kinder unter acht Jahren müssen auf dem Gehweg radeln bis zehn dürfen sie es (StVO § 2 (5). Nur Kinder unter 8 Jahren dürfen von einer Person dort begleitet werden. Sie werden Fußgänger:innen gleichgesetzt und müssen beim Überqueren einer Straßeneinmündung absteigen.* Gilt das aber auch für diesen Park oder für eine Fußgängerzonen? Die Frage stellte sich mir, als mir ein Blogleser schrieb, dass seine Frau, die mit zwei Kleinkindern zu einem Spielplatz im Killesbergpark radelte, von der Polizei mit einem Bußgeld belegt wurde. Das Alter der Kinder ist mir übrigens nicht bekannt. An dem Park stehen an den Zufahrten überall die Gehwegschilder, es handelt sich aber hier nicht um straßenbegleitende Gehwege.
Wie üblich ist das gar nicht so einfach herauszufinden, denn mit dem Radverkehr beschäftigen sich einschlägige Seiten zur StVO immer nur am Rande und oft unvollständig und fehlerhaft.







