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| Kreisel Kernerplatz, Stuttgart |
Der Kreisverkehr Lindenteller in Lübeck gilt sogar als gefährlichster Knotenpunkt von ganz Deutschland, wie die ARD Reportage eindrücklich zeigt.
Auf einem dieser Lübecker Kreisverkehre kam es zu einem Zusammenstoß von Fahrrad und Auto. Die Situation: Ein Radfahrer fuhr auf dem Radstreifen im Kreisverkehr. Ein Autofahrer wollte einfahren und fuhr auch ein, musste aber sogleich bremsen, weil Autos im Kreisel standen. Er kam so zum Stehen, dass sein Heck noch in den Radstreifen hineinragte. Der Radfahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen, fuhr ins Heck des Autos und beschädigte es mit seinem vorderen Gepäckträger. Der Autofahrer wollte von dem Radfahrer den vollen Schaden ersetzt haben und klagte. Das Gericht entschied, der Autofahrer habe die Regeln verletzt, als er einfuhr, ohne sicherzustellen, dass der vorfahrtsberechtigte Radfahrer fahren konnte (Fahrzeuge im Kreisverkehr haben Vorrang). Allerdings sei der Radfahrer zu weit links auf seinem Radstreifen gefahren. Wäre er äußerst rechts auf dem Radstreifen gefahren, dann wäre er an dem Auto vorbeigekommen. Es sprach dem Radfahrer deshalb eine Teilschuld von 35 Prozent zu. Denn, so das Landgericht, wie alle Fahrzeuge muss auch ein Fahrrad auf seiner Spur so weit rechts wie möglich gefahren werden. Das gehe aus der Straßenverkehrsordnung Paragraf 2, Absatz 2 hervor. Diese Entscheidung bringt Radfahrende prinzipiell in Lebensgefahr.






