Es geht - ihr ahnt es schon - um Gehwege, die fürs Radfahren freigegeben sind. In Stuttgart sind es rund 150 km - die die Stadt zu den Radverkehrsanlagen mit einer Gesamtlänge von 360 km zählt. Sie sind auch oft mit den Bodenmarkierungen "RadNETZ" versehen, also offizielle Radrouten des Landes. Auch sehr viele Schulradwege sind auf freigegebene Gehwege gelegt, und es wird selbstverständlich erwartet, dass die Leute auch genau dort radeln, denn an den Einmündungen von Seitenstraßen sind die Radfurten (teils rot) markiert. Man muss zwar nicht auf solchen Gehwegen radeln, man darf auch die Fahrbahn nehmen. Die aber ist meist zu eng, von zu vielen Autos befahren und unangenehm, stressig bis gefährlich. Zu viele Autolenker:innen ärgern sich dort über Radfahrende und hupen. Genau deshalb erlaubt die Stadt ja das Radeln auf dem Gehweg. Sie fordert uns sogar direkt dazu auf, indem sie Radstreifen von Fahrbahnen direkt auf Gehwege führt (Foto 2). Und für einige Radstrecken gibt es auch gar keine Alternative über eine parallele Fahrbahn.
Auf diesen freigegebenen Gehwegen gilt jedoch immer Schrittgeschwindigkeit, und dies ist schlichtweg nicht einzuhalten. Es ist nicht möglich, über Kilometer mit dem Fahrrad nicht schneller zu fahren, als Fußgänger:innen gehen.






