Derzeit ist viel von Augenmaß die Rede. Wir ahnen, bei welchem Thema. Ausbau des Radverkehrs mit Augenmaß. Dieses Augenmaß ist begrenzt durch den Rahmen einer Windschutzscheibe.
Mit diesem Augenmaß sieht man breite Straßten von breiten Autos besetzt. Am Straßenrand parken überall Autos. Es gibt aber auch ein anderes Augenmaß. Das denkt sich den Verkehrsraum von der Hauswand aus, aus der Perspektive eines Fußgängers oder einer Fußgängerin, am besten eines Kindes. Unter diesem Blickwinkel stehen keine Autos mehr am Straßenrand, die dem Kind den Blick verstellen, wenn es die Straße überqueren will. Wir sehen neben dem Gehweg Fahrräder fahren, dann kommt die Stadtbahn oder ein Bus. Und erst dann sehen wir Autos. Und die parken nicht am Straßenradn, sondern auf Privatgrundstücken und in Tiefgaragen und Parkhäusern.
Die Zeit eröffnet diesen neuen Blick unter Berufung auf einen Bundestagsantrag der Grünen. Der Antrag lautet, dass Autos nur noch dort abgesstellt werden dürfen, wo das Parken ausdrücklich erlaubt ist. Bislang ist es nämlich umgekehrt. Überall, wo kein Verbotsschild steht, darf am Bordstein (nur einem hohen Bordstein) geparkt werden.



