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| Foto: Apple Karten |
Das sah das Verwaltungsgericht anders. Es stellte infrage, ob die Gewerbetreibenden überhaupt besonders betroffen seien, denn es sei zweifelhaft ob ein erheblicher Teil der Kundschaft von Restaurants, Dienstleistungsgewerbe und Kleinhandelsbetrieben per Auto komme. In unmittelbarer Nähe gibt es eine Haltestelle für Trams und Busse. Aber das wäre auch egal, denn das Gericht hält die Beschwerde für unbegründet, weil das private Interesse an Autoabstellplätzen klar geringer zu gewichten sei als dass öffentliche Interesse an einer Verbesserung der Radverkehrssicherheit.
Die Fahrbahn ist schon Einbahnstraße mit Radfreigabe in Gegenrichtung, aber immer noch zu schmal wegen der geparkten Autos, weshalb man den Radverkehr behelfsmäßig auf dem Gehweg geführt hatte. Das ist für Fußgänger:innen und Radfahrende zu gefährlich. Außerdem gibt es im Umkreis Parkplätze, die genutzt werden können, man muss dann halt ein paar Schritte laufen.
Auch in Deutschland hat das Verwaltungsgericht Berlin kürzlich geurteilt, dass es einen individuellen Anspruch auf Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum nicht gibt. Es dürfen viele Parkplätze für eine Fahrradstraße wegfallen.
Dann wäre das also auch geklärt.







