Man reibt sich die Augen: Da fotografieren zwei Männer Falschparker und schicken die Fotos an die Polizei. Daraufhin bekommen sie Post vom Landratsamt und sollen ein Verwarnungsgeld bezahlen, weil sie angeblich gegen den Datenschutz verstoßen haben.
Dagegen klagten sie und bekamen vor dem Verwaltungsgericht Ansbach Recht. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, es kann Berufung beantragt werden.
Man muss sich aber schon wundern, welche Verrenkungen die - in diesem Fall bayrischen - Behörden machen, um Autofahrende davor zu schützen, dass ihre häufige Falschparkerei auf Gehwegen und Radwegen geahndet werden kann, wenn die Polizei sich nicht drum kümmert. Vor Gericht ging es im Kern um die Frage, ob es im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung ein berechtigtes Interesse gibt, Fotos von Falschparkern zu verarbeiten oder nicht. Und ob es dafür eine persönliche Betroffenheit brauche oder ob es im Interesse der Allgemeinheit liege, wenn Falschparker angezeigt werden.








