Anlass für diesen Artikel ist die Frage eines Radlers, der durch ein Anliegrstraße gefahren ist, von der Polizei angehalten wurde und die Hälfte des Bußgelds (25 Euro) bezahlen musste, das für Autofahrende fällig wird.
Ob man durch eine Anliegerstraße radeln darf, hängt von dem Schild ab, das über dem weißen Schild mit "Anlieger frei" hängt. Zeigt das runde Schild mit rotem Rand in der weißen Fläche ein Motorrad und ein Auto, dann dürfen nur Menschen mit Kraftfahrzeugen in diese Straße fahren, die Anlieger:innen sind oder ein Anliegen haben. Für Radfahrende gibt es hier keine Beschränkung, sie dürfen durchradeln.
Hängt aber das weiße runde Schild mit rotem Rand (Durchfahrt verboten) an der Straßeneinfahrt, dann darf hier nichts fahren, auch Menschen auf Fahrrädern nicht. (Auch nicht auf dem Gehweg!.) Von allem was Räder hat, ist nur der Handkarren, umgangsprachlich Leiterwagen, noch erlaubt. Will man aber mit dem Fahrrad jemanden in der Straße besuchen, was anliefern oder abholen, dann darf man mit dem Fahrras (genauso wie mit dem Auto) hinein und auch wieder hinaus radeln.








